Es lässt sich anhand von Quellen nicht belegen, ob bereits unter Friedrich Wilhelm (1620-1688, Regierung 1649), dem Großen Kurfürsten, Kammerherrenschlüssel als Rangabzeichen verliehen wurden. Die ersten bekannten brandenburgischen Kammerherrenschlüssel wurden von Friedrich III. von Brandenburg (1657-1713, Regierung 1688 / ab 1701 Friedrich I. König von Preußen) verliehen. Die Schlüssel bestanden aus feuervergoldeter Bronze und wiesen eine Länge von ca. 17 cm auf. Der nahezu runde Schlüsselkopf zeigte insgesamt vier Mal die durchbrochene Chiffre „FIII“. Das Herzstück stellte das Zepter aus dem kurbrandenburgischen Wappen dar, welches als heraldisches Zeichen für das Amt des Erzkämmerers des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation diente. Die umlaufende Schrift „Hony soit qui mal y pense“ (zu Deutsch: „Schande über den, der Schlechtes dabei denkt“) fungiert bis heute als Devise des englischen Ordens des Heiligen Georg, auch Orden vom Hosenband genannt, der im Jahr 1350 gestiftet wurde. In den Jahren zwischen 1690 und 1700 wurden Kammerherrenschlüssel mit der Devise des Hosenbandordens verliehen. Den Abschluss des Schlüssels bildete eine Krone. Diese ruhte zwischen zwei sitzenden Adlern.
Im Anschluss an die Krönung des Kurfürsten in Königsberg im Jahr 1701 wurden den nunmehrigen königlichen Kammerherren neue Schlüssel verliehen. Es ist anzunehmen, dass diese Auszeichnung lediglich den im Rang-Reglement auf die 15. Stelle gesetzten, besoldeten Kammerherren zuteilwurde, die ihren Dienst versahen. Titular-Kammerherren wurden auf Rang 44 eingestuft. Der Schlüssel, der in den Jahren von 1701 bis 1713 verliehen wurde, wird wie folgt beschrieben: Der Schlüssel wies eine Länge von 17 cm auf und war in Bronze gegossen sowie in zwei unterschiedlichen Farben feuervergoldet. Der Schlüsselkopf, der die Form eines Ovals aufwies, zeigte in einem barocken Rankenwerk den nach links blickenden preußischen Adler, der mit einem emaillierten Herzschild versehen war. Auf dem Schlüssel war mit roter Farbe das Monogramm „FR“ aufgemalt. Der Schlüsselschaft wies ein gewundenes, reich verziertes Muster auf, während der Bart durchbrochen dargestellt war. Auf der Rückseite des Objekts befinden sich zwei Ösen, die eine Befestigung am Hofkleid ermöglichten.
Nach der Thronbesteigung Friedrich Wilhelms I. (1688–1740) im Jahr 1713, der den großen Hofstaat seines Vaters weitgehend aufgelöst hatte, erhielten die Kammerherren des Herrschers andere Schlüssel. Unter dem zweiten Preußenkönig wurde die Schlüsselform geschaffen, die, abgesehen von zeitbedingten Veränderungen, in Preußen bis zum Ende der Monarchie Gültigkeit behielt. Die Schlüssel des Soldatenkönigs bestanden aus vergoldetem Silber, wiesen eine Länge von ca. 18 cm auf, wogen etwa 180 Gramm und zeigten unter der Krone das Monogramm „FWR“. Die Schildhalter wurden durch die beiden wilden Männer aus dem großen preußischen Wappen dargestellt. Der Schaft wies eine leichte Verzierung auf, während der Bart offen gestaltet war. Bislang konnte lediglich je ein erhaltenes Stück aus der Zeit Friedrichs III. (I.) und Friedrich Wilhelms I. nachgewiesen werden. Die unter Friedrich dem Großen verliehenen und getragenen Kammerherrenschlüssel wiesen eine ähnliche Gestaltung auf. Allerdings wurde die Krone hier durchbrochen dargestellt. In der Folge wurde ein offener Zwischenraum zwischen dem ovalen Herzstück mit der Prägung „FR“ und dem Lorbeerkranz sowie den beiden Schildhaltern geschaffen. Der Schaft wies eine glatte Oberfläche auf, während der Bart durch ein ausgespartes Kreuz sowie eine wulstige Verzierung an der Außenseite gekennzeichnet war. Die Schlüssel Friedrichs II. wiesen im Vergleich zu denen seines Vaters eine zierlichere Gestaltung auf, was auf den Einfluss des Rokokos zurückzuführen ist. Aus der Zeit des Großen Königs sind zudem Überlieferungen über die Verleihung von silber-vergoldeten Schlüsseln mit einer Länge von ca. 17 cm und einem Gewicht von etwa 170 Gramm, sowie zu vergoldeten Bronzeschlüsseln bekannt. Es wird angenommen, dass die Bronzeschlüssel im Kontext des Siebenjährigen Krieges oder kurz danach verliehen wurden, als Preußen sich in einer Phase der Verarmung befand.
Obgleich die Differenzen marginal erscheinen, lassen sie sich bei näherer Betrachtung doch Unterschiede in der Anfertigung ausmachen. Dies lässt den Schluss zu, dass die Schlüssel zu verschiedenen Zeitpunkten hergestellt und ausgegeben wurden. Es ist auch anzunehmen, dass die Anfertigung der Schlüssel durch mehrere Goldarbeiter erfolgte. Die friderizianischen Schlüssel dienten als Vorbild für alle späteren preußischen Kammerherrenschlüssel. Hinsichtlich der Gestaltung blieb der Lorbeerkranz, die offene Krone, die Bartgestaltung sowie die allgemeine Form unverändert.
Das „FWR“, welches die preußischen Kammerherrenschlüssel bis 1918 zeigen, geht auf die Zeit Friedrich Wilhelms II. und seiner beiden Nachfolger zurück.
Nach der Regierungszeit Friedrichs des Großen folgten in Preußen von 1786 bis 1861 drei Könige mit dem Namen Friedrich Wilhelm. Auch die von Kaiser und König Wilhelm II. verliehenen Schlüssel wiesen das Monogramm „FWR“ auf. Die Schlüssel waren aus vergoldetem Silber gefertigt, wiesen eine Länge von ca. 14 bis 15 cm auf und wogen zwischen 70 und 85 Gramm.
Unter Friedrich Wilhelm I. wird die Anzahl der Kammerherren auf etwa zehn geschätzt. Nach dem Tod Friedrichs des Großen ist davon auszugehen, dass höchstens etwas mehr als 100 Kammerherren in seinem Gefolge waren. In Anbetracht der relativ geringen Anzahl an Kammerherren war es ein Leichtes, Schlüssel mit dem jeweiligen Herrschermonogramm zu verleihen. Als unter Friedrich Wilhelm II. (1744–1797, Regierung 1786) die Zahl der Kammerherren auf 200 und mehr anstieg, wurden selbstredend entsprechend viele Schlüssel mit dem jeweiligen Königsmonogramm angefertigt und verliehen, welche von den Nachfolgern allein schon wegen der Namensgleichheit übernommen wurden. Die Tatsache, dass die Schlüssel unter den drei letzten preußischen Königen nicht geändert wurden, lässt sich damit erklären, dass die Kammerherren die Schlüssel ihrer Vorgänger übernahmen und so, aus Gründen der Sparsamkeit, eine Ausgabe von jeweils 200 oder mehr neuen Schlüsseln pro Herrscher vermieden werden konnte. Letztlich erklärt dies auch die relative Seltenheit dieser Schlüssel.
Die Verleihung der vergoldeten Silberschlüssel, welche mit dem Monogramm „FWR“ versehen waren, erfolgte deshalb durch alle preußischen Könige, beginnend mit Friedrich Wilhelm II. bis hin zu Wilhelm II. Die Verleihung von Bronzeschlüsseln oder solchen aus Messingguss erfolgte mutmaßlich in den Jahren zwischen 1807 und 1815 oder zu einem späteren Zeitpunkt (Länge: 17,15 bzw. 14 cm; auch andere Maße sind möglich). Bei den im 20. Jahrhundert verliehenen Schlüsseln wies die Krone Blattwerkverzierungen auf und das Monogramm war deutlicher erkennbar. Das Gewicht der Schlüssel variierte zwischen 70 und 85 Gramm. Im 20. Jahrhundert bestand für die preußischen Kammerherren zudem die Möglichkeit, Zweitschlüssel zu erwerben, welche aus vergoldetem Metall gefertigt wurden. Es lässt sich konstatieren, dass der Erwerb solcher Stücke eine Seltenheit darstellte. Diese Gegenstände waren natürlich in Privatbesitz und mussten nicht abgeliefert werden.
Die Schlüssel zeigen unter der Krone in einem ovalen, von stilisiertem Lorbeer eingefassten Medaillon, die Chiffre „FWR“. Links und rechts wird das Medaillon von den beiden wilden Männern aus dem großen preußischen Wappen flankiert. Sie stehen jeweils auf einem geschwungenen Podest, welche von einer muschelartigen Ornamentik gehalten werden. Darunter fügt sich unter einem Baluster, der sechseckig verzierte Schaft an. Am Ende des Schafts liegt der, mit einer kreuzartigen Öffnung versehene Bart des Schlüssels, welcher mit einer wulstigen, floralen Verzierung abschließt.
Schon früher wurden diese Schlüssel nach Georg Duwe aus vergoldeter Bronze, aber auch vergoldeten Silber hergestellt. Die Maße und Gewichte variieren in der langen Anfertigungszeit teils erheblich.
Vorliegender, wohl Silber vergoldeter Schlüssel, ist inkl. Öse, aber ohne Ring 148,9 mm lang. Da der Schlüssel an drei Stellen fest mit der Rosette vernäht ist, an der sich auch die zwei ca. 50 cm langen Haltebänder befinden, ließ sich das tatsächliche Gewicht des Schlüssels nicht genau bestimmen. Mit der Rosette und dem Bandwerk beträgt das Gesamtgewicht 105 g. Ohne Bandwerk dürfte der Schlüssel etwa 85 g wiegen.
Die Rosette selbst ist 10 x 11 cm groß und besteht aus einem 55 mm breiten, hellbauen Band; vorliegendes Exemplar vorderseitig etwa ausgeblichen.
Die langen Seidenbänder an der Rückseite dienten dazu, die Rosette mit dem Schlüssel an zwei kleinen Knöpfen zu befestigen, welche dazu an der Kammerherrenuniform angenäht wurden. Die Knöpfe mit einem Durchmesser von ca. 15 mm haben sich glücklicher Weise mit diesem Etui erhalten.
Mutmaßlich wurde dieser Schlüssel von der Fa. Johann Wagner & Sohn um 1910 angefertigt. Punzen oder Marken sind nicht vorhanden.
Das dazugehörige Holzetui misst 187 x 119 x 28 mm. Der Deckel und die Kanten des Etuis sind von außen mit einem hellrot gefärbten und geprägten Kaliko bezogen. Der Deckel ist zudem mit zwei umlaufenden, goldenen Prägelinien verziert. Die Kanten des Etuiunterteils weisen zwei nicht farblich abgesetzte Prägelinien auf. Der Boden des Etuis ist mit einem dunkelroten Prägepapier beklebt.
Innen ist das gesamte Etui mit weißer Seide ausgekleidet. Die Einlage weißt eine Aufnahme für den Schlüssel und Rosette und je eine Aufnahme für die beiden Knöpfe auf.
Die Ränder der Etuiinnenflächen sind mit einem schmalen Streifen aus weißem Prägepapier verziert.
Hinweise auf einen Hersteller finden sich an diesem Etui nicht.
Das ganze Set weißt lediglich leichte Altersspuren auf und befindet sich sonst in einem fast neuwertigen Zustand, welches in dieser Vollständigkeit und diesem Zustand heute nur noch sehr selten zu finden sein dürfte.
Im Handbuch über den Königlich Preußischen Hof und Staat auf das Jahr 1918 werden noch 241 lebende Kammerherren seit dem Jahre 1868 geführt.