Die Ernst-Moritz-Arndt-Medaille

Die Ernst-Moritz-Arndt-Medaille der Nationalen Front der Deutschen Demokratischen Republik
Stiftung und Verleihungszahlen eines nichtstaatlichen DDR-Ehrenzeichens


Innerhalb des nahezu 41 Jahre währenden Bestehens der DDR wurden eine Vielzahl staatlicher sowie nichtstaatlicher Auszeichnungen verliehen. Die Ernst-Moritz-Arndt-Medaille der Nationalen Front (EMA) ist in diesem Zusammenhang als eine signifikante Besonderheit zu betrachten. In den sechs zeitlichen Hauptvarianten, die während des fast 18-jährigen Verleihungszeitraumes von 1955 bis 1972 existierten, spiegelt sie die deutsch-deutsche Politik unter den sich verändernden Bedingungen des Kalten Krieges wider.

Am 7.10.1949 konstituierte sich in Berlin das Führungsorgan der Volkskongressbewegung, der Deutsche Volksrat, zur Provisorischen Volkskammer der DDR und beschloss das Manifest „Die Nationale Front des demokratischen Deutschlands“, das die Umbildung der Volkskongressbewegung in die Nationale Front einleitete.

Eine Stiftungsurkunde für die EMA hat es offenbar nicht gegeben. Die Tagesordnung der Bürositzung des Präsidiums des Nationalrates der Nationalen Front vom 2. Dezember 1954 (Protokoll vom 30.12.1954) weist unter Punkt 8 die „Ernst-Moritz-Arndt-Plakette der Nationalen Front- Berichterstatter Koll. Seigewasser“ aus. Es ist jedoch zu konstatieren, dass der entsprechende Bericht in den Akten der Nationalen Front nicht enthalten ist.

Am 27.10.1954 wurde seitens der Abteilung Organisation des Büros eine Vorlage betreffend die Verleihung von Ehrennadeln der Nationalen Front des demokratischen Deutschlands zur Würdigung hervorragender Leistungen in der Arbeit der Nationalen Front vorgelegt. Diese Vorlage markiert den Beginn des Auszeichnungswesens dieser DDR-Dachorganisation für die Parteien und die Massenorganisationen. In der genannten Vorlage heißt es:

„Aus den Tausenden von aktiven Mitarbeitern der Nationalen Front heben sich einige durch ganz besonders hervorragende Leistungen hervor Die besten Mitarbeiter der Nationalen Front würden mit der Verleihung einer Ehrennadel eine große Anerkennung und neuen Ansporn für eine noch bessere Arbeit erhalten.
Diese Auszeichnung würde gleichzeitig ein Ansporn sein zur weiteren Steigerung der Aktivität der verschiedensten Organe unserer Bewegung. Es ist bereits schon so, dass zahlreiche Ausschüsse in dieser Erkenntnis Auszeichnungen in Form von Büchern usw. vornehmen. Solche Ehrennadeln werden bereits vom Deutschen Friedensrat, von der Gesellschafft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft verliehen.
Der großen Bedeutung der Nationalen Front entsprechend sollten wir ebenfalls zu einer solchen Auszeichnung über gehen. Die Auszeichnung der hervorragendsten Patrioten und die damit verbundene zentrale Registrierung derselben, gibt uns eine gute Übersicht über unsere besten Kader, gleichzeitig können wir auf diese Freunde zurückgreifen, zu Erfahrungsaustauschen, Aufrufen oder sonstigen Anlässen.
Ebenfalls sollten den westdeutschen Patrioten Ehrennadeln übergeben werden. Die Verleihung der Ehrennadeln sollte mit einer Urkunde am Jahrestag der Verkündung des Programms der Nationalen Front, also jeweils am 15. Februar, erfolgen. Es wäre angebracht, diese Ehrennadel in Gold, Silber und Bronze zu verleihen. Da die Verleihung der Ehrennadeln jährlich nur einmal erfolgt, ist genügend Zeit vorhanden, eine sorgfältige Auswahl der auszuzeichnenden Freunde vorzunehmen und es müssten begründete Stellungnahmen des jeweils zuständigen Orts, Dorf- oder Wohnbezirksausschusses sowie des Kreis- und Bezirksausschusses dem Vorschlag beigefugt werden.“

Das „Sekretariat des Büros des Präsidiums des Nationalrates der Nationalen Front des demokratischen Deutschlands“ legte am 1. März 1955 eine Vorlage für die Bürositzung am 3. März 1955 vor. Darin wurde das Präsidium gebeten Richtlinien zur Verleihung der Ernst-Moritz-Arndt-Medaille der Nationalen Front vorzulegen. Das Büro hat diese Vorlage mit geringen Änderungen bestätigt. Die Richtlinien wurden dann im 9. März 1955 in der endgültigen Fassung dem Präsidium zur Unterschriftsleistung durch den Präsidenten, Professor Dr. Dr. Erich Correns, übergeben.

Büro des Präsidiums des Nationalrates – Berlin, den 9. 3.1955
Richtlinien über die Verleihung der Ernst-Moritz-Arndt- Medaille der Nationalen Front

  1. Die Geschichte lehrt, dass sich in Zeiten des nationalen Notstandes immer zahlreiche verantwortungsbewusste Männer und Frauen gefunden haben, die sich selbstlos neben ihrer beruflichen Tätigkeit für die Entfaltung einer breiten patriotischen Volksbewegung aktiv eingesetzt haben. So ist es auch im gegenwärtigen Befreiungskampf unseres Volkes. Hervorragende Persönlichkeiten des Geisteslebens und der Wirtschaft, vorbildliche Arbeiter, Bauern und Handwerker, Hausfrauen und Rentner wirken in der Nationalen Front des demokratischen Deutschlands im Sinne der Worte des großen deutschen Patrioten Ernst Moritz Arndt: „Wie ihr auch getrennt seid, wie man Euch auch geteilt und verschieden genannt hat, ihr seid Kinder einer Sprache, seid durch sie ungetrennt und werdet eins werden, wenn ihr Euch nicht selbst aufgebt.“ Die unermüdliche Aktivität dieser Patrioten schafft Vorbilder für die immer geringer werdende Zahl der Kleingläubigen, die nicht an die Kraft der Volksmassen glaubten und die täglich aufs Neue einbezogen werden müssen in die Front derer, die nicht gewillt sind, sich selbst aufzugeben. Die vorbildliche patriotische Leistung solcher Einzelpersönlichkeiten verlangt nach einer sichtbaren Würdigung und Anerkennung.
    Das Präsidium des Nationalrates hat daher als Auszeichnungen der Nationalen Front für patriotische Leistungen im Kampf für das einige, friedliebende, demokratische Deutschland

    1. Die Ernst-Moritz-Arndt-Medaille
    2. Die Ehrennadel der Nationalen Front

    gestiftet.
  2. Die Verleihung der Ernst-Moritz-Arndt-Medaille erfolgt durch Beschluss des Präsidiums des Nationalrates. Über die Verleihung wird eine Urkunde, über die Berechtigung zum Tragen ein Ausweis ausgehändigt. Die Ernst-Moritz-Arndt-Medaille wird jedes Jahr am 8. Mai (Tag der Befreiung) und am 7. Dezember (Jahrestag des ersten Deutschen Volkskongresses) verliehen. Außerdem können Persönlichkeiten an ihren besonderen Geburtstagen (50., 60., 65., 70. usw.) die Medaille verliehen bekommen. Vorschlagsberechtigt für die Bürger der DDR ist jeder Ausschuss der Nationalen Front und das Büro des Präsidiums des Nationalrates. Die Orts-, Dorf- und Wohnbezirksausschüsse reichen ihre sorgfältig ausgewählten und beschlossenen Vorschläge an die Kreisausschüsse jeweils bis spätestens zum 15. März bzw. 15. Oktober ein. Die Kreisausschüsse beraten gründlich über diese Vorschläge und legen ihre Stellungnahme zu jedem einzelnen Vorschlag schriftlich fest. In dieser Stellungnahme muss insbesondere formuliert sein, ob der Vorschlag befürwortet oder nicht befürwortet wird. Sie reichen die Vorschläge mit ihrer Stellungnahme sowie evtl. eigene Vorschläge bis spätestens 22. März bzw. 22. Oktober an die Bezirksausschüsse ein. Die Bezirksausschüsse beraten alle Vorschläge gründlich und legen ihre Stellungnahme zu jedem einzelnen Vorschlag schriftlich nieder. Sie reichen die Vorschläge mit den Stellungnahmen der Kreisausschüsse und den Stellungnahmen des Bezirksausschusses sowie evtl. eigene Vorschlage bis spätestens 2. April bzw. 1. November an das Büro des Präsidiums-Sekretariat ein.
    Das Büro des Präsidiums prüft alle Vorschläge gründlich, nimmt zu Jedem einzelnen Vorschlag Stellung und legt sie sowie evtl. eigene Vorschlage dem Präsidium des Nationalrates zur Beschlussfassung rechtzeitig vor. Vorgeschlagen werden sollen nur solche Patrioten, die ganz besonders hervorragende patriotische Leistungen im Kampf für das einige, friedliebende, demokratische Deutschland vollbracht haben. Die Auswahl ist sehr streng zu treffen. Die Verleihung soll in feierlicher Form erfolgen. Sie wird, sofern sie in Berlin stattfindet, durch den Präsidenten des Nationalrates vorgenommen; im Falle seiner Verhinderung durch ein repräsentatives Mitglied des Präsidiums. Zur Verleihung sollen die in Berlin wohnenden Mitglieder des Präsidiums eingeladen werden. Findet die Verleihung im Bezirk statt, wird sie durch ein Mitglied des Präsidiums des Nationalrates bei Anwesenheit von Mitgliedern des Nationalrates und Mitgliedern des Bezirksausschusses erfolgen. Im Bezirk sind nach Möglichkeit hierzu Bezirkskonferenzen auszunutzen. Mit den Vorschlägen sind folgende Unterlagen einzureichen:
    a) Angaben zur Person
    b) eine ausführliche Begründung
    c) Stellungnahmen der Kreis- und Bezirksausschüsse.

    An Bürger Westdeutschlands und Westberlins erfolgt die Verleihung durch Beschluss des Präsidiums des Nationalrates auf Grund von Vorschlägen
    a) durch den Westdeutschen Arbeitsausschuss
    b) durch den Ausschuss der Hauptstadt Berlin durch die Gesamtdeutsche Abteilung beim Büro des Präsidiums.

    Die Vorschläge sind beim Büro des Präsidiums-Sekretariat bis spätestens 2. April bzw. 1. November eines jeden Jahres einzureichen. Das Büro des Präsidiums berät diese Vorschläge und beschließt über ihre Vorlage zur Beschlussfassung beim Präsidium des Nationalrates. Die Verleihung an westdeutsche und Westberliner Bürger erfolgt möglichst gemeinsam mit der Verleihung an Bürger der Deutschen Demokratischen Republik oder notfalls auf eine andere erforderliche Weise. Die Ernst-Moritz-Arndt-Medaille wird auf der linken Seite getragen. Sie wird getragen an Staatsfeiertagen, bei offiziellen Empfängen, bei Nationalratstagungen, bei Staatsakten und bei Festveranstaltungen. Die verliehene Medaille ist unveräußerlich und nicht übertragbar. Nach dem Tode des Ausgezeichneten verbleiben Medaille und Urkunde in den Händen der nächsten Angehörigen; die Medaille darf aber von ihnen nicht getragen werden. Die Ernst-Moritz-Arndt-Medaille kann vom Präsidium des Nationalrates aberkannt werden, wenn nach der Verleihung Tatsachen festgestellt werden, die eine Auszeichnung ausgeschlossen hätten, wenn sie früher bekannt gewesen wären. Die Aberkennung kann auch erfolgen, wenn der Ausgezeichnete sich der Ernst-Moritz-Arndt-Medaille als unwürdig erweist. Antrag auf Aberkennung mit ausführlicher Begründung kann jeder Ausschuss der Nationalen Front stellen. Bei Entzug des Wahlrechts oder der Ehrenrechte durch Strafurteil verwirkt der Ausgezeichnete das Recht auf den Besitz der Ernst-Moritz-Arndt-Medaille. Die zuständigen Ausschüsse der Nationalen Front sorgen in diesen Fällen dafür, dass Medaille, Urkunde und Ausweis an das Präsidium zurückgegeben werden.

Präsidium des Nationalrates der Nationalen Front des demokratischen Deutschlands – gez. Prof. Dr. Correns.“

Am 10. März 1955 erließ das Büro des Präsidiums des Nationalrates Richtlinien, die sich in weiten Zügen mit denen für die Verleihung der „Ehrennadel der Nationalen Front“ deckten. Die Richtlinien wurden durch den Leiter des Büros, Hans Seigewasser, unterzeichnet.

Im Hinblick auf die Stiftungsgeschichte der EMA erweist sich eine weitere Bürovorlage, datiert auf den 1. März 1955, als bemerkenswert. Aus diesem Grund erfolgt an dieser Stelle die vollständige Wiedergabe des vollständigen Wortlautes der Vorlage.

„Sekretariat des Büros – Berlin, den 1.3.1955

1. Betr.: Stiftung einer Ehrennadel der Nationalen Front

In Ergänzung des Beschlusses über die Stiftung einer Ernst-Moritz-Arndt-Medaille wird vorgeschlagen zu beschließen: Dem Präsidium ist in seiner nächsten Sitzung gemeinsam mit der Vorlage über die Stiftung der Ernst-Moritz-Arndt-Medaille der Vorschlag zu unterbreiten, eine Ehrennadel der Nationalen Front zu stiften. Die Abteilung III wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass spätestens am 21. April die ersten 2.000 Ehrennadeln und die Urkunden über die Verleihung fertiggestellt sind. Dann sind zunächst 10.000 weitere Ehrennadeln anzufertigen. Das Sekretariat wird beauftragt, die Richtlinien über die Verleihung der Ehrennadel in der nächsten Bürositzung zur Bestätigung vorzulegen. Die Ehrennadel soll erstmalig in verhältnismäßig kleiner Zahl (durchschnittlich je Bezirk 100) am 8. Mai 1955 verliehen werden. Dann erfolgt die Verleihung gemäß den Richtlinien. Die Bezirksausschüsse teilen dem Sekretariat bis zum 15. April mit, wieviel Ehrennadeln sie für die erste Verleihung benötigen. Sie sind dazu durch das Sekretariat aufzufordern. Begründung: Die Ernst-Moritz-Arndt-Medaille wird in nur geringer Zahl für besonders vorbildliche patriotische Leistungen verliehen werden. Um den zahlreichen Mitarbeitern der Nationalen Front in allen Ausschüssen, in den Haus- und Hofgemeinschaften, in den Agitationslokalen u. Agitationsgruppen für besondere Leistungen ebenfalls eine Anerkennung in Form einer Auszeichnung zukommen lassen zu können, ist es notwendig, eine solche Ehrennadel zu stiften, die in verhältnismäßig großer Zahl durch Beschluss des jeweiligen Bezirksausschusses verliehen werden soll.

2. Einreichung von Vorschlägen für die Verleihung der Ernst-Moritz-Arndt-Medaille

Die Ernst-Moritz-Arndt-Medaille soll erstmalig am 8. Mai 1955, dem Tage der Befreiung, verliehen werden. Um dem Präsidium rechtzeitig die Vorschläge zur Beschlussfassung vorlegen zu können, wird für die erste Verleihung beschlossen:
Das Sekretariat wird beauftragt, von allen Bezirksausschüssen Vorschläge für die Verleihung der Medaille anzufordern. Die Gesamtdeutsche Abteilung wird beauftragt, Vorschläge für die Verleihung an hervorragende Patrioten Westdeutschlands oder Westberlins durch den Westdeutschen Arbeitsausschuss der Nationalen Front bzw. durch den Ausschuss der Hauptstadt Berlin beizubringen und selbst zu diesen Vorschlägen Stellung zu nehmen. Außer den Terminen gelten alle anderen Bestimmungen der Richtlinien für die Verleihung der Ernst-Moritz-Arndt-Medaille. Für die Verleihung am 8. Mai 1955 müssen sämtliche Vorschläge beim Büro des Präsidiums am 5. April 1955 eingegangen sein. Die Abteilung III wird beauftragt, alle Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die ersten 100 Ernst-Moritz-Arndt-Medaillen, die Urkunden für die Verleihung, die Mappen für diese Urkunden, die Ausweise über die Berechtigung zum Tragen sowie die Etuis für die Medaillen spätestens am 20. April 1955 fertiggestellt sind. Entwürfe der Urkunden, der Mappen sowie der Ausweise sind dem Büro am 10. Marz 1955 nach Beratung in der Abteilung zur Bestätigung vorzulegen.

3. Haushaltsplan

Die Abteilung III wird beauftragt, dem Büro bis zum 8. März 1955 einen Kostenvoranschlag für die Herstellung von 100 Ernst-Moritz-Arndt-Medaillen und 12.000 Ehrennadeln der Nationalen Front einschließlich Urkunden, Mappen, Etuis und Ausweisen einzureichen. Diese Gesamtsumme ist nach Beschlussfassung durch das Büro im Haushaltsplan 1955 neu aufzunehmen.“

Gemäß dem Protokoll der Bürositzung vom 10. März 1955 unter Punkt 5 bezüglich Urkunden, Mappen und ähnlichen Gegenständen für die Ernst-Moritz-Arndt-Medaille wird die Mappe für die Urkunde der Ernst-Moritz-Arndt-Medaille in blauem Leder im DIN-A5-Format angefertigt. Der Aufdruck auf der Mappe entspricht der Rückseite der Medaille.

Übersicht über die Formen der verausgabten Medaillen:
FormBartelVorderseiteRückseiteMetallVerleihungszeitraumAnzahl der Verleihungen
1. Medaillen:
1. Forma)mit Fahnenband, Textmit Inschrift, Verleihungs-NummerAg 9001955 – 1963ca. 1.500
2. Formb)mit Fahnenband, Textohne Inschrift, Verleihungs-NummerAg 9001963 – 1964ca. 460
3. Formc)mit Fahnenband, Textohne Inschrift, ohne Verl.-NummerAg 9001964 – 1967ca. 900
4. Formd)ohne Fahnenband, Textohne Inschrift, ohne Verl.-NummerAg 9001968 – 1971ca. 1.550
5. Forme)ohne Fahnenband, Textohne Inschrift, ohne Verl.-NummerMetall, versilbert1972ca. 100
6. Formg)ohne Fahnenband, ohne Textohne Inschrift, ohne Verl.-NummerMetall, versilbert1972ca. 150
2. Miniaturen:
Typ Aa)mit Fahnenband, Textmit Verleihungs-NummerAg 9001955 – 1957ca. 680
Typ Bb)mit Fahnenband, Textohne Verleihungs-NummerAg 9001958 – 1967ca. 2.200
Typ Cc)ohne Fahnenband, mit oberer Umschriftohne Verleihungs-NummerAg 9001968 – 1971ca. 1.550
  
Typ Dg)ohne Fahnenband, ohne obere Umschriftohne Verleihungs-NummerMetall, versilbert1972ca. 250
  

Die wichtigsten Verleihungstermine der EMA mit Anzahl der Verleihungen (It. Trägerkartei)

DatumAnzahl
13.05.19553
15.05.19558
21.05.19554
13.09.1956176
12.07.1957143
12.12.1957123
25.07.195851
11.07.1959119
13.02.196076
16.07.196085
25.02.196154
12.08.196171
02.07.196218
13.07.196283
08.12.196294
13.07.1963130
07.12.1963132
19.05.196417
25.07.196452
03.10.1964187
06.02.1965115
20.02.196520
06.05.1965145
18.12.1965135
23.07.1966114
10.12.1966146
28.07.1967133
06.01.1968144
12.07.1968136
12.12.1968122
18.07.1969121
27.09.1969257
12.12.196987
17.07.1970152
11.12.1970126
16.07.1971120
15.12.197167
14.07.1972111
15.12.1972115
1. Form - VS - Bartel a) - 39,8 x 44,2 mm - 36,9 g - Ag Punze 900
1. Form – VS – Bartel a) – 39,8 x 44,2 mm – 36,9 g – Ag Punze 900
1. Form - RS - Bartel a) - 39,8 x 44,2 mm - 36,9 g - Ag Punze 900 - Verleihungsnummer 64
1. Form – RS – Bartel a) – 39,8 x 44,2 mm – 36,9 g – Ag Punze 900 – Verleihungsnummer 64
1. Form - VS - Bartel a) - 39,8 x 43,8 mm - 38,5 g - Ag Punze 900
1. Form – VS – Bartel a) – 39,8 x 43,8 mm – 38,5 g – Ag Punze 900
1. Form - RS - Bartel a) - 39,8 x 43,8 mm - 38,5 g - Ag Punze 900 - Verleihungsnummer 275
1. Form – RS – Bartel a) – 39,8 x 43,8 mm – 38,5 g – Ag Punze 900 – Verleihungsnummer 275
1. Form - VS - Bartel a) - 39,5 x 44,2 mm - 38,3 g - Ag Punze 900
1. Form – VS – Bartel a) – 39,5 x 44,2 mm – 38,3 g – Ag Punze 900
1. Form - RS - Bartel a) - 39,5 x 44,2 mm - 38,3 g - Ag Punze 900 - Verleihungsnummer 1053
1. Form – RS – Bartel a) – 39,5 x 44,2 mm – 38,3 g – Ag Punze 900 – Verleihungsnummer 1053
2. Form - VS - Bartel b) - 40 x 44,2 mm - 37,9 g - Ag Punze 900
2. Form – VS – Bartel b) – 40 x 44,2 mm – 37,9 g – Ag Punze 900
2. Form - RS - Bartel b) - 40 x 44,2 mm - 37,9 g - Ag Punze 900 - Verleihungsnummer 1686
2. Form – RS – Bartel b) – 40 x 44,2 mm – 37,9 g – Ag Punze 900 – Verleihungsnummer 1686
3. Form - VS - Bartel c) - 40 x 44 mm - 38,4 g - Ag Punze 900
3. Form – VS – Bartel c) – 40 x 44 mm – 38,4 g – Ag Punze 900
3. Form - RS - Bartel c) - 40 x 44 mm - 38,4 g - Ag Punze 900
3. Form – RS – Bartel c) – 40 x 44 mm – 38,4 g – Ag Punze 900
4. Form - VS - Bartel d) - 39,9 mm - 39,7 g - Ag Punze 900
4. Form – VS – Bartel d) – 39,9 mm – 39,7 g – Ag Punze 900
4. Form - RS - Bartel d) - 39,9 mm - 39,7 g - Ag Punze 900
4. Form – RS – Bartel d) – 39,9 mm – 39,7 g – Ag Punze 900
5. Form - VS - Bartel e) - 39,7 mm - 31,2 g - NE-Metall - ohne Punze
5. Form – VS – Bartel e) – 39,7 mm – 31,2 g – NE-Metall – ohne Punze
5. Form - RS - Bartel e) - 39,7 mm - 31,2 g - NE-Metall - ohne Punze
5. Form – RS – Bartel e) – 39,7 mm – 31,2 g – NE-Metall – ohne Punze
6. Form - VS - Bartel g) - 39,4 mm - 32 g - NE-Metall - ohne Punze
6. Form – VS – Bartel g) – 39,4 mm – 32 g – NE-Metall – ohne Punze
6. Form - RS - Bartel g) - 39,4 mm - 32 g - NE-Metall - ohne Punze
6. Form – RS – Bartel g) – 39,4 mm – 32 g – NE-Metall – ohne Punze
Miniatur Typ A - VS - Bartel a) - 21,7 x 22,9 mm - 7,4 g - Ag Punze 900
Miniatur Typ A – VS – Bartel a) – 21,7 x 22,9 mm – 7,4 g – Ag Punze 900
Miniatur Typ A - RS - Bartel a) - 21,7 x 22,9 mm - 7,4 g - Ag Punze 900 - Verleihungsnummer 064
Miniatur Typ A – RS – Bartel a) – 21,7 x 22,9 mm – 7,4 g – Ag Punze 900 – Verleihungsnummer 064
Miniatur Typ B - VS - Bartel b) - 21,7 x 22,9 mm - 7,5 g - Ag Punze 900
Miniatur Typ B – VS – Bartel b) – 21,7 x 22,9 mm – 7,5 g – Ag Punze 900
Miniatur Typ B - RS - Bartel b) - 21,7 x 22,9 mm - 7,5 g - Ag Punze 900
Miniatur Typ B – RS – Bartel b) – 21,7 x 22,9 mm – 7,5 g – Ag Punze 900
Miniatur Typ B - VS - Bartel b) - 21,7 x 22,8 mm - 8,2 g - Ag Punze 900
Miniatur Typ B – VS – Bartel b) – 21,7 x 22,8 mm – 8,2 g – Ag Punze 900
Miniatur Typ B - RS - Bartel b) - 21,7 x 22,8 mm - 8,2 g - Ag Punze 900
Miniatur Typ B – RS – Bartel b) – 21,7 x 22,8 mm – 8,2 g – Ag Punze 900
Miniatur Typ C - VS - Bartel c) - 20,3 mm - 5,5 g - Ag Punze 900
Miniatur Typ C – VS – Bartel c) – 20,3 mm – 5,5 g – Ag Punze 900
Miniatur Typ C - RS - Bartel c) - 20,3 mm - 5,5 g - Ag Punze 900
Miniatur Typ C – RS – Bartel c) – 20,3 mm – 5,5 g – Ag Punze 900

Historische und aktuelle deutsche Orden und Ehrenzeichen