Der Königliche Hausorden von Hohenzollern

Stifter: König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen

Stiftung: 18. Januar 1851 (Aufnahme unter die Königlichen Preußischen Orden infolge des Staatsvertrages von 1849), Statuten von 23. August 1851

Auszug aus den Statuten:

Art. 2

Den Königlichen Hohenzollernschen Haus-Orden wollen Wir dem Andenken an den Ursprung und die Ausbreitung Unseres Königlichen Hauses widmen, welches unter dem Beistande Gottes des Allmächtigen von der Felskuppe des Hohenzollern seine Herrschaft ausgebreitet hat, bis zu dem Baltischen Meere und über das Stromgebiet der Nordsee und verleihen zu diesem Gedächtnisse dem Orden die Devise:

„Vom Fels zum Meer“,

wollen auch zum Sinnbilde des allmächtigen Anwachsens der Macht Unseres Hauses sämtliche Ordenszeichen außer mit dem Hohenzollernschen Wappen auch mit dem Königlichen Adler von Preußen, sowie mit Unseren Haus- und Landesfarben schmücken, die Ordenskette aber außerdem noch mit dem Burggräflich nürnbergschen Wappen und dem Scepter des Chur-Erz-Kämmerers.

Kette zum Großkomtur

Art. 3

Diesen Unseren Königlichen Haus-Orden werden Wir und Unsere Nachfolger in der Krone an solche Personen verleihen, welche um die Erhaltung des Glanzes und der Macht des Königlichen Hauses sich verdient gemacht und eine besondere Hingebung an Uns und Unser Haus an den Tag gelegt haben, sowohl durch ein in der Gegenwart seine Frucht tragendes Verdienst, durch aufopferndes und mannhaftes Benehmen im Kampfe für dasselbe gegen äußere oder innere Feinde, als durch ein Wirken für die Zukunft, das in kommenden Zeiten Frucht bringen wird, durch Ermunterung und Bereitung der heranwachsenden und zukünftigen Geschlechter zu gleicher Treue und gleichem Thun.

Art. 4

Demgemäß werden solche Personen, welche durch ein aufopferndes und unerschrockenes Benehmen in Kämpfen jeder Art, insbesondere aber durch Mannhaftigkeit im Kampfe gegen die nie rastenden Feinde aller göttlichen und menschlichen Ordnung, welche auch in den Uns von dem Allerhöchsten anvertrauten Landen Aufruhr und Verwirrung angestiftet haben, ihre Hingebung an Unsere Person und Unser Haus an den Tag gelegt haben und legen werden, das unten zu beschreibende Kreuz des Ordens in drei Klassen, Groß-Comthur, Comthur, Ritter, erhalten.

Art. 5

Solchen Personen aber, welche in Hinblick auf die Zukunft in die Herzen der heranwachsenden und zukünftigen Geschlechter den Keim treuer Gesinnung und Treuer Thaten legen, sei es durch ernste Zucht der Jugend und Erweckung, gottesfürchtiger, treuer und vaterlandsliebender Gesinnung in der Schule, sei es durch hervorragende Werke der Kunst und Wissenschaft, welche auch in fernen Geschlechtern den Geist der Treue und Vaterlandsliebe wecken, wird der unten zu beschreibende Adler des Ordens in drei Klassen, Groß-Comthur, Comthur, Ritter, verliehen werden. Und wie die äußeren Abzeichen des Ordens an die Vergangenheit Unseres Königlichen Hauses erinnern sollen, so wollen Wir demselben eine innere Thätigkeit anweisen, welche für die Zukunft Unseres Hauses eine feste Grundlage in dem Geiste der Jugend und der Jugendlehrer schaffen soll. Wir gedenken nämlich später das durch Schenkungen zu begründende Vermögen des Ordens zur Beförderung von Bildungs-Anstalten für christliche Schullehrer und zwar womöglich zur Begründung eines solchen Seminars in jeder Provinz zu verwenden, um auf diese Weise der heranwachsenden Jugend eine tüchtige Schulzucht und einen stärkenden und belebenden Unterricht zu sichern und die Pflege einer treuen Gesinnung unter ihr auf die sicherste Weise zu begründen. Es soll aber das Ordens-Capitel berechtigt sein, solche Personen, welche sich um diese Stiftung verdient gemacht haben, Uns zur Auszeichnung und Belohnung vorzuschlagen, und behalten Wir Uns vor, wenn diese Person sonst von tadellosem Lebenswandel und Rufe und der Ehre des Ordens würdig sind, sie auch der Stiftung ein Geschenk von mindestens 1500 Thalern auf Einmal oder 100 Thaler jährlich zugewandt haben, ihnen das Ehrenzeichen des Adlers der Ritterklasse in Silber zu verleihen.

Art. 6

Hiernach soll Unserer Königlicher Haus-Orden in zwei Abtheilungen verleihen werden, deren erste zur Belohnung besondere Hingebung an Unser Königliches Haus, die zweite zur Belohnung besonderer Verdienste um die Pflege gottesfürchtiger und treuer Gesinnung unter der Jugend bestimmt ist. Jede Abtheilung hat drei Klassen, Groß-Comthur, Comthur, Ritter.

Art. 7

Das Abzeichen der ersten Abtheilung besteht aus einem goldenen, weiß mit schwarz emaillierten Kreuz nach der von Uns genehmigten Zeichnung. In der Mitte des Kreuzes liegt auf beiden Seiten ein rundes Schild auf. Auf der Vorderseite zeigt dieses Schild in einem azurblauen Rande die Ordens-Devise: „Vom Fels zum Meer.“ In der Mitte Unseren Königlichen Wappen-Adler auf weißem Felde, welcher auf der Brust das Hohenzollernsche Wappen-Schild trägt. Auf der Rückseite ist das Schild ebenfalls von einem azurblauen Bande mit dem Datum der Stiftung: „18. Januar 1851“ umgeben und enthält in der Mitte gleichfalls auf weißem Felde, Unseren Königlichen Namenszug. Zwischen den Armen des Kreuzes zeigt sich ein goldener grün emaillierter Kranz, links von Lorbeer- rechts von Eichenblättern. Über dem Kreuze die Königliche Krone.

Art. 8

Das Abzeichen der zweiten Abtheilung besteht aus in Unserem Königlichen Wappen-Adler von Gold, schwarz emaillirt, mit dem Hohenzollernschen Schilde auf der Brust, nach der von Uns genehmigten Zeichnung. Die Devise befindet sich in einem blauen, den Kopf des Adlers umgebenden Kreise. Die Unterscheidungen der drei Klassen sind dieselben, wie in der ersten Abtheilung. Die Ritter, welche den Adler in Anerkennung ihrer Leistungen für die Stiftung des Ordens empfangen, tragen den Adler von Silber.

Somit bestand die Möglichkeit die erste Abteilung (Kreuz) für Verdienste um das königliche Haus zu verleihen, oder, sich über die zweite Abteilung (Adler) in den Orden einzukaufen, wenn der Kandidat über genügend Barmittel verfügte und sonst dem Orden würdig war.

Am 9. März 1861 stelle König Wilhelm jedoch fest, dass eine Verleihung infolge einer Barspende noch nicht stattgefunden hatte. Aus diesem Grund, aus dem Umstand heraus, dass der König bereits mehrfach ein silbernes Ehrenkreuz zum Hausorden verliehen hatte, und aus dem, dass der königliche Rote-Adler-Orden aus vier Klassen bestand, stiftete er im Juni 1861 zum Hausorden von Hohenzollern die vierte Klasse, in beiden Abteilungen.

Im Art. 9 der Statuten wurde der ersten Abteilung noch die Hohenzollernsche Denkmünze für Treue Dienste in der Armee in den Gefechten von 1848 und 1849 hinzugefügt, welche neben dem Orden getragen werden durfte.

Allerhöchst vollzogener Entwurf des Staat-Ministeriums zur Stiftung einer vierten Klasse.

Ich habe eine Erweiterung der Statuten des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern vom 23. August 1851 beschlossen und bestimme demnach, was folgt:

1) Der Hohenzollernsche Orden des Königlichen Hauses von Preußen wird in den beiden Abtheilungen derselben fortan in vier Klassen, Groß-Comthur, Comthur, Ritter und Inhaber verliehen werden.

2) Das äußere Abzeichen für die vierte Klasse besteht:
für die erste Abtheilung aus einem silbernen Kreuze,
für die zweite Abtheilung aus dem Königlichen Wappen-Adler von Silber.

3) Die Bestimmungen der Ordens-Statuten vom 23. August 1851 finden auch auf die vierte Klasse des Ordens Anwendung. Jedoch wird die Bestimmung im Art. 5 dieser Statuten, wonach die Verleihung des Adlers der Ritterklasse in Silber von einer Zuwendung an die darin gedachte Stiftung abhängig gemacht ist, hierdurch aufgehoben.

Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen.

Berlin, im Juni 1861 Wilhelm

Damit war eine Verleihung gegen Entrichtung einer Barspende nicht mehr möglich.

Beide Abteilungen durften nebeneinander getragen werden, jedoch jeweils nur die höchste Klasse. Mit der Erweiterungsurkunde vom 18.
Oktober 1861 wurde dem Hausorden in den Klassen Großkomtur und Komtur ein Stern hinzugefügt, der auch neben anderen preußischen Ordenssternen getragen wurde.

Stern der Großkomtur

Stern der Komtur

Mit Urkunde vom 27. Februar 1864 wurden dem Orden die Schwerter und bei erneutem Verdienst die Schwerter am Ringe gestiftet.

Die Verleihung mit Schwertern für Verdienst vor dem Feinde

Ich eröffne der General-Ordens-Commission hierdurch Nachstehendes:

Ich will von jetzt an für Verdienst vor dem Feinde auch den Königlichen Kronen-Orden und den Königlichen Haus-Orden von Hohenzollern ebenso wie dies bisher bei dem Rothen-Adler-Orden der Fall war, in allen Klassen mit Schwertern verleihen und sollen hierbei die für den Rothen-Adler-Orden gegebenen Bestimmungen der Ordre vom 16. September 1848 analoge Anwendung finden. Außerdem behalte ich Mir vor, diejenigen Rittern, welche eine Ordensklasse mit Schwertern am Ringe besitzen, bei erneutem Verdienst vor dem Feind zu derselben Ordensklasse neben den beizubehaltenden Schwertern am Ringe die kreuzweis übereinander stehenden Schwerter zu verleihen.

Berlin, den 27. Februar 1864 Wilhelm

Interessanter weise war der Hausorden mit Schwertern dazu ausersehen die Taten derjenigen zu würdigen, die mit dem Pour le mérite hätten ausgezeichnet werden müssen, bei denen aber einzelne Bestimmungen der Ordenstatuten der Verleihung entgegenstanden, wie der Rang des zu Beleihenden oder ein anderes Hindernis.

Dr. Kurt-Gerhardt Klietmann nennt in seinem Buch „Pour le Merité und Tapferkeitsmedaille“, für den folgenden Stern und dem Verleihungszeitraum von 1914 – 1918, lediglich sieben Verleihungen. Jörg Nimmergut gibt für den selben Zeitraum 12 Verleihungen an. Für den Zeitraum von 1851 – 1869 verzeichnet Louis Schneider in seiner Veröffentlichung „Der Königliche Hausorden von Hohenzollern“ nur vier Verleihungen, wobei die Schwerter erst ab 1864 verliehen wurden. Wieviel Komtursterne mit Schwertern im Krieg 1870/71 verliehen wurden, ist mir derzeit nicht bekannt. Unter Zuhilfenahme der Statistischen Aufschlüsselung der Verleihungen des Hausordens von Hohenzollern von Peter Sauerwald gab es bis 1918 155 in der Klasse Komtur, wobei hier auch Verleihungen ohne Schwerter als auch die die einzeln verliehenen Sterne enthalten sind. Es fehlen jedoch dabei die Angaben für die Jahre 1866 und 1914.

Stern der Komtur mit Schwertern VS / Fertigung vor 1916
(Die Schwertgriffe sind leider verloren aber wurden für diese Abbildung virtuell ersetzt.)

Stern der Komtur mit Schwertern RS / Silber, Auflagen Gold, 67 gr., 77,5 x 68 mm

Stern in Seitenansicht / Auflage des Stern in filigraner Ausführung

Medaillon mit der Devise des Ordens

Ritzmarke des Herstellers Johann Wagner u. Sohn, Königliche Hofjuweliere, Berlin

Geöffnetes Medaillon

Abdeckung mit Schraube zum befestigen des Medaillons auf der Rückseite des Sternkorpus.

Scharnier der Tragenadel

Arretierung und Kugelspitze der Tragenadel

Geöffnetes Scharnier der Tragenadel mit Markierung

Die folgenden Abbildungen zeigen das Kreuz der Ritter mit Schwertern den Adler der Ritter und der Inhaber in den Ausführungen, wie sie bis 1918 verliehen wurden. Das Kreuz ist Silber vergoldet und trägt auf dem unteren Kreuzarm die Marke „W“ und den Silbergehaltsstempel „938“. Die Medaillons sind mehrteilig gefertigt und gestiftet. Abmessungen 55 x 37 mm, die Schwerter 40 mm.

Kreuz der Ritter mit Schwertern VS

Kreuz der Ritter mit Schwertern RS

Urkunde zum Kreuz der Ritter mit Schwertern

Der Adler der Ritter ist Silber vergoldet. Abmessungen 35 x 30 mm.

Adler der Ritter VS

Adler der Ritter RS

Adler der Ritter, Auszeichnung im Etui

Adler der Inhaber mit Jubiläumszahl

Adler der Inhaber

Adler der Inhaber im Etui

Urkunde zum Adler der Inhaber

Die Orden wurden in einem schwarzen, rot gefütterten Etui verliehen. Zur Klasse des Großkomtur gehörte eine silberne Kette auf deren Glieder sich das Burggräflich-Nürnbergische und das Hohenzollernsche Wappen, getrennt von je einem Kur-Erzkämmerer-Szepter, abwechselten.

Band: weiß mit drei schwarzen Streifen, bei Kriegsverdienste am Bande des Eisernen Kreuzes (auch in der Form für Nichtkämpfer), bei erneuter Auszeichnung, zusätzlich mit einem weißen Streifen in der Mitte.

Aufgrund einiger Nachforschungen möchte ich noch folgende
Sätze in Bezug auf den abgebildeten Komtur-Stern mit Schwertern ergänzen:

Wenn man den Zeitraum der Fertigung durch Wagner auf 1883 bis 1918 festlegt, kann man eine Verleihung für den Krieg 1870 ausschließen.
Bleibt also nur eine Verleihung für den ersten Weltkrieg. Den abgebildeten Stern der Komtur mit Schwertern konnte ich im Deutschen Historischen Museum Berlin, mit den dort vorhandenen Sternen zum Hausorden von Hohenzollern vergleichend Untersuchen. Vier Sterne aus der Produktion Wagner mit Inventarnummern aus dem Jahre 1921 waren vorhanden. Bis auf den Stern aus dem Besitz von Below (s. u.), der aus einer anderen, minderwertigen Produktion aus dem Jahr 1918 stammt, waren alle in Anfertigungsqualität und Anfertigungsweise identisch. Bemerkbar machte sich dieser Umstand besonders am Innenleben des Medaillons, der Emaillierung der Rückseite der Sternauflage, sowie der Emaillierung der Rückseite des Medaillonschildchens. An der Aufhängung der Nadel, sowie am Nadelhaken befanden sich identische Marken. Weder Sternauflage, noch Schwerter waren vernietet. Alle Stücke zeigten mehr oder weniger die gleichen grünlichen Verfärbungen im Medaillon. Die Abmessungen der Sterne waren bis auf fertigungstechnisch bedingte Abweichungen identisch.

Nach Recherchen von Daniel Krause lassen sich 20 Verleihungen des Komtursterns mit Schwertern im 1. Weltkrieg verifizieren. Davon entfallen auf die Zeit von 1914 bis 1916 13 Verleihungen, auf die Zeit von 1917 bis 1918 7 Verleihungen.

Historische und aktuelle deutsche Orden und Ehrenzeichen