Der bayerische Theresien-Orden

Am 12. Dezember 1827 stiftete die bayerische Königin Therese einen nach ihr benannten Damenorden und verband damit in der Absicht, ihrer wohlwollenden Gesinnung für das Beste der Töchter des bayerischen Adels Ausdruck zu geben, 12 Präbenden (Unterhaltszuschüsse) im jährlichen Betrage von je 300 Gulden. Bei deren Verleihung bestand in Bezug auf die christlichen Glaubensbekenntnisse kein Unterschied, jedoch mussten die Bewerberinnen dem bayerischen stiftsmäßigen Adel angehören, aus gesetzlicher Ehe entsprossen und unverheiratet sein, auch in der Regel das zehnte Lebensjahr bereits erreicht haben. Verehelichte sich eine präbendierte Ordensdame, so war ihr der Bezug der Präbende noch ein Jahr lang als Beitrag zu ihrer Aussteuer zugesichert. Großmeisterin des Ordens war die jeweilige Königin oder mit ihrer und des Königs Bewilligung eine in Bayern lebende Prinzessin des königlichen Hauses. Die Großmeisterin konnte außer den Präbendierten auch Ehrendamen des Theresien-Ordens ernennen, ohne Unterschied ob selbe bayerischer oder auswärtige Adelige waren, doch war hierzu die jedesmalige Genehmigung des Königs erforderlich. Diese Ehrendamen konnten keine Präbenden erlangen, sondern mussten vielmehr zur Bestreitung der bei dem Orden vorfallenden Kosten und zur Schonung des Stiftungsfonds eine Aufnahmetaxe entrichten, die für Inländerinnen zunächst auf 55 Gulden, für Ausländerinnen auf 110 Gulden festgesetzt war (Urk. I), für letztere aber bereits am 19. November 1829 auf 220 Gulden erhöht wurde. (Urk. Il)

Unterm 14. Januar 1836 erließ Königin Therese einige Erläuterungen zur Stiftungsurkunde (Urk. III) und unterm 10. März 1858 wurden genaue Bestimmungen über das Tragen des Ehrenzeichens und des Ordenskleides bekanntgegeben. (Urk. IV)

Infolge der neuen Reichswährung wurden am 7. April 1876 die Beträge der Präbenden auf 516,- Mark und die der Taxen auf 100,- bzw. 600,- Mark neu festgesetzt (Urk. V), die für Inländerinnen vorgesehene Aufnahmetaxe am 2. Januar 1904 auf 200,- Mark erhöht. (Urk. VI)

Nach Ausweis des Kgl. bayer. adeligen Damenkalenders von 1910 zählte der Theresien-Orden außer der Großmeisterin:

16 präbendierte Ordensdamen, 45 Ordens-Ehrendamen aus regierenden und vormals regierenden Häusern, 396 aus standesherrlichen und adeligen Häusern.

Nicht in den Statuten erwähnt werden die unterschiedlichen Ausführungen der Ordensinsignien. Nach Klenau gibt es das Kreuz nur mit der Chiffre in Diamanten erst seit 1855.

Er gibt folgende Verleihungszahlen an:

Päbendierte Damen mit wohl nur dem einfachen Kreuz: 72
Kreuz für Ehrendamen (mit Krone und Chiffre in Diamanten seit 1834): 108
Kreuz für Ehrendamen (mit Chiffre in Diamanten seit 1855): 237
Kreuz für Ehrendamen (mit Chiffre in Gold seit 1829): 750

Die Ausführung mit Krone und Chiffre in Diamanten war den Ordens-Ehrendamen aus regierenden und vormals regierenden Häusern vorbehalten. Die Kreuze waren rückgabepflichtig. Es kommen auch Kreuze aus vergoldetem Silber vor. Ab dem Jahre 1918 soll der Theresien-Orden als Hausorden weiter bestanden haben. Über die Kriterien, welchen Ehrendamen ein einfaches Kreuz oder ein Kreuz mit Chiffre in Diamanten verliehen wurden, gibt die Ordens-Matrikel keinerlei Auskunft.

Über die Hersteller, bzw. wie man entsprechende Kreuze einen bestimmten Hersteller zuordnen kann ist kaum etwas bekannt. Wenn Herstellerpunzen auf den Kreuzen zu finden sind, sind sie meist von der Fa. Eduard Quellhorst. Anzunehmen ist, dass die Fa. Weiß & Co als Nachfolger Quellhorst´s ebenfalls den Theresien-Orden hergestellt haben dürfte, aber auch die anderen bekannten Ordenshersteller sind nicht auszuschließen.

Die Königin von Bayern Marie Therese im Jahre 1914
Vorderseite des Ordens
Rückseite des Ordens mit Schleife
Die Kronenerhöhung des Ordens
DIe gravierte Agraffe des Ordens
Die Chiffre des Vorderseiten-Medaillons
Das Rückseiten-Medaillon mit bay. Wecken
Bay. Wecke in Nahaufnahme

Historische und aktuelle deutsche Orden und Ehrenzeichen