Am 11. Oktober 1910 beging die Berliner Friedrich-Wilhelm-Universität ihr hundertjähriges Jubiläum. Die Festrede dieser Säkularfeier wurde von Kaiser Wilhelm II. gehalten. Er konstatierte, dass die Universität Berlin sich zu einer Hochburg der Wissenschaft entwickelt habe, deren internationale Reputation weit über die Grenzen Preußens und Deutschlands hinausreiche. Allerdings sei der große Wissenschaftsplan Wilhelm von Humboldts noch nicht vollständig umgesetzt worden, der neben der Akademie der Wissenschaften und der Universität selbständige Forschungsinstitute vorsehe. Es sei eine heilige Aufgabe der Gegenwart, das allgemeine Interesse und die Opferbereitschaft für ein solches Werk zu wecken. Um dem Unternehmen jedoch eine dauerhafte Förderung zu gewährleisten, ist es mein Wunsch, unter meinem Protektorat und Namen eine Gesellschaft zu gründen, deren Ziel die Errichtung und Erhaltung von Forschungsinstituten ist.
Obgleich die Festrede den Anschein eines eigenwilligen Entschlusses des Kaisers erweckt, basierte diese auf einer Idee, die bereits einige Jahre zuvor von führenden Wissenschaftlern diskutiert worden war. Als Zusammenfassung seiner Überlegungen übergab Adolf von Harnack dem Kaiser am 21. November 1909 die Denkschrift mit dem Titel „Gedanken über die Notwendigkeit einer neuen Organisation zur Förderung der Wissenschaften in Deutschland“.
Adolf von Harnack (bis zu seinem Tod im Jahr 1930 erster Präsident der KWG), geboren 1851, war Theologe und Kirchenhistoriker. Seit dem Jahr 1890 war er Mitglied der Königlich-Preußischen Akademie der Wissenschaften.
In seiner Denkschrift legte er dar, dass Forschungsinstitute für die deutsche Wissenschaft unabdingbar seien, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Unter Berücksichtigung der finanziellen Beschränkungen, denen der Staat unterliegt, wäre es erforderlich, private Opferwilligkeit zu mobilisieren. Harnack postulierte die Etablierung einer Königlich-Preußischen Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, einer „Vereinigung von Mäzenen“. „Soll aber eine solche Vereinigung zustande kommen, lebenskräftig sein und ihren Zweck erfüllen, so dürfen ihre Mitglieder nicht nur die Pflicht haben Gelder aufzubringen, sondern es müssen ihnen auch Ehren bzw. Rechte erteilt werden.“
Die Tatsache, dass diese Ehren als äußerlich sichtbare Zeichen verstanden wurden, lässt sich aus den Aufzeichnungen von Gesprächen ableiten, die Vertreter der zuständigen Ministerien mit v. Harnack über seine Denkschrift führten. In den Aufzeichnungen findet sich folgende Formulierung:
Eine Gesellschaft von vermögenden Leuten, deren Mitglieder von Seiner Majestät ernannt und durch besondere Ehrenzeichen (Uniform pp.) ausgezeichnet werden, wäre fortlaufend in der Lage, große Mittel für wissenschaftliche Zwecke aufzubringen.
Diese Überlegungen wurden in den wohlhabenden und intellektuellen Kreisen des Deutschen Reiches zunehmend diskutiert.
Am 10. Mai 1910 fand im Kaiserlichen Automobil-Club eine Zusammenkunft von Vertretern der Wissenschaft und der Regierung statt, bei der die Einzelheiten der zu gründenden Gesellschaft erörtert wurden. Als Name wurde Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft vorgeschlagen. In den Aufzeichnungen findet sich folgende Angabe zu den Angehörigen der Gesellschaft:
Die Mitglieder der Gesellschaft sollen sich demnach in zwei Hauptklassen unterteilen, nämlich in Senatoren und Mitglieder. Die Senatoren sowie die Mitglieder sollen ein Abzeichen tragen, welches durch einen Allerhöchsten Erlass festgesetzt wird. Vorschläge bezüglich eines solchen Abzeichens sind zeitnah der Allerhöchsten Entscheidung vorzulegen.
In einem Schreiben vom 20. Juni 1910 wandte sich der Berliner Bankier und Mitglied des Herrenhauses, Ludwig Delbrück (11.2.1860–12.3.1913), mit einer Reihe von Anliegen an Wilhelm II. Unter anderem führte er aus:
Die Gedanken des Herrn Adolf Harnack über die Notwendigkeit einer neuen Organisation zur Förderung der Wissenschaften in Deutschland sind auch mir unterbreitet und im Staats-Ministerium sowie im Kultus-Ministerium Gegenstand mehrfacher Beratungen mit einigen im Erwerbsleben stehenden Männern und mir gewesen.
Ich glaube, dass wenn Ew. Majestät Allergnädigst geruhen bei Gelegenheit des Jubiläums der Friedrich-Wilhelms-Universität Allerhöchst einen Aufruf an das Volk zu richten, die Herzen der Begeisterung entzündet werden, und dass der Erfolg als gewährleistet angesehen werden kann. Ich bitte Alleruntertänigst um Allergnädigste Erlaubnis als Zeichen der von mir tiefempfundenen Dankbarkeit für die von unseren Vorfahren vor hundert Jahren in so schwerer Zeit bewerkstelligte Gründung der Berliner Universität und für den von den Wissenschaften gerade auch für das Erwerbsleben ausgehenden nie aufhörenden Segen schon heute Hunderttausend Mark in einem Scheck auf die Reichsbank für die unter Ew. Majestät Protektorate zur Förderung der Wissenschaften zu gründende Unternehmung übersenden zu dürfen.
Mit dem herzlichen Wunsche, dass ein gütiges Geschick Ew. Majestät ruhmreiche Regierung durch das schnelle Gelingen des schönen Planes segne.
In einem Antwortschreiben, das bereits einen Tag später bei dem Bankier eintraf, äußerte sich Wilhelm II. wie folgt:
Mein lieber Delbrück!
Ihr Schreiben vom gestrigen Tage hat Mich außerordentlich erfreut. Mit großer Befriedigung habe Ich aus demselben ersehen, dass Mein Plan, anlässlich der bevorstehenden Jahrhundertfeier der Berliner Universität zur weiteren Förderung der deutschen Wissenschaft die Begründung neuer Forschungsinstitute anzuregen und Mich zur Beschaffung der erforderlichen großen Mittel an die Opferwilligkeit der Begüterten zu wenden, bei Ihnen volles Verständnis und freudige Zustimmung gefunden hat. Die Mir zugleich dargebotene Spende von 100.000 Mark, die erste, die Mir für diesen Zweck zur Verfügung gestellt ist, wird den Grundstock zu dem für die Wissenschaft so bedeutungsvollen Bau bilden.
Bis zum 5. Oktober 1910 waren in den Fonds für die Errichtung selbständiger Forschungsinstitute nach Maßgabe der Harnack’schen Denkschrift bereits insgesamt 8.569.000 Mark eingegangen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Spenden des Geheimen Regierungsrates Dr. Ing. Wilhelm von Siemens (100.000 Mark), der Generalkonsuln Robert und Franz von Mendelssohn (300.000 Mark), des Geheimen Kommissionsrates Eduard Arnold (250.000 Mark), des Generalkonsuls Paul von Schwabach (Fa. S. Bleichröder) (300.000 Mark), von Max Steinthal (Deutsche Bank) (100.000 Mark) sowie des Legationsrates Alfred Krupp von Bohlen und Halbach (400.000 Mark) besonders hervorzuheben sind. Eine Vielzahl weiterer Herren, an die sich das Preußische Kultusministerium in Schreiben wegen der Sicherstellung der Mittel für die Errichtung von Kaiser-Wilhelm-Instituten gewandt hatte, reagierte ablehnend oder stellte lediglich Geldbeträge in Aussicht.
In diesem Kontext ist ein Schreiben des Grafen Henckel Fürst von Donnersmarck vom 6. Oktober 1910 an seinen Allergnädigsten Kaiser, König und Herrn von Interesse. Darin stellt er eine Spende von 100.000 M zur Verfügung. Auf dem Brief notierte Wilhelm II. handschriftlich: Spät kommt ihr, doch ihr kommt!
Als äußeres Zeichen der Mitgliedschaft ließ Kaiser Wilhelm II. nach Entwürfen von Prof. Otto Rohloff (Königliches Kunstgewerbemuseum, Berlin) besondere Abzeichen herstellen. Das ovale Medaillon, welches an einem orangefarbenen, grün durchwirkten Band im Knopfloch getragen werden sollte, zeigte auf der Vorderseite das Bildnis des Kaisers und auf der Rückseite den durch die Kaiserkrone überhöhten Großbuchstaben „W“ sowie die Jahresangabe „MCMX“ (1910). Nach Schätzungen wurden insgesamt 290 Mitgliederabzeichen hergestellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Gesellschaft im Oktober 1917 insgesamt 284 Mitglieder zählte.
In einem Schreiben vom 24. November 1910 teilte der Chef des Ober-Hofmarschall-Amtes Seiner Majestät des Kaisers und Königs, Graf August zu Eulenburg, dem Chef des Geheimen Zivilkabinetts Wilhelms II., Rudolf von Valentini, mit, in dem es hieß:
Euere Exc. beehre ich mich ganz ergebenst zu benachrichtigen, dass Seine Majestät der Kaiser und König den Professor Rohloff mit Entwürfen zu einem Abzeichen für die Mitglieder der in Aussicht genommenen wissenschaftlichen Forschungsgesellschaft nach Allerhöchsteigenen Angaben beauftragt haben. Auch hat die General-Ordens-Kommission auf Allerhöchsten Befehl bereits eine Probe für ein bei derselben Gelegenheit in Frage kommendes Ordensband eingesandt, das in Form einer Schleife zur Befestigung des erwähnten Abzeichens benutzt werden soll.
In einem weiteren Schreiben vom 16. Dezember 1910 teilte Graf zu Eulenburg mit, dass Seine Majestät der Kaiser und König den Professor Rohloff beauftragt habe, eine Kette mit einem Medaillonbildnis Seiner Majestät nach einem von Rohloff eingereichten Entwurf anzufertigen. Die Anzahl der Exemplare sollte der Zahl der Senatsmitglieder der neuen wissenschaftlichen Forschungsgesellschaft entsprechen. Die Kosten für die Ausführung in vergoldetem Silber und Emaille hat Professor Rohloff für das erste Exemplar einschließlich Entwurf und Modelle auf 2.300 M veranschlagt, während jedes weitere Stück 1.500 M kosten würde.
In der Folge wird ausgeführt:
Ferner haben Seine Majestät dem Professor Rohloff als Abzeichen für die Mitglieder der Forschungsgesellschaf die Herstellung eines kleinen Medaillonbildnisses Seiner Majestät aus vergoldetem Silber, eingerahmt von einem grünen Emaillekranz in Auftrag zu geben geruht, das an einer Bandschleife getragen werden soll.
Seine Majestät haben die in Frage kommende Anzahl derartiger Abzeichen überschläglich auf 50 – 60 Stück geschätzt und würde bei einer derartigen Anzahl das Exemplar 35 Mark kosten. Von dem hierfür von Seiner Majestät bestimmten Bande beehre ich mich anbei eine Probe zu übersenden, die aber noch etwas schmaler angefertigt werden soll, so dass das Band bequem durch ein Knopfloch gezogen werden kann.
Auf diesem Schriftstück ist eine 160 mm lange Bandprobe von 24 mm Breite aufgeklebt, die in der Farbanordnung so für die Mitgliedsabzeichen eingeführt wurde.
Professor Otto Rohloff, geboren am 20. Januar 1863 in Berlin und verstorben am 18. April 1919 ebenda, absolvierte ein Studium an der Kunstschule sowie der Kunstgewerbeschule in Berlin und war seit 1891 als Lehrer für Metalltechnik an der Unterrichtsanstalt des Königlichen Kunstgewerbe-Museums zu Berlin tätig.
In einem Telegramm vom 19. Dezember sowie in einem Brief vom 20. Dezember 1910 erstattete von Valentini dem Grafen zu Eulenburg Bericht über die jüngsten Entscheidungen Wilhelms II.:
Von der Senatskette sollte nur ein Exemplar, von den Mitgliedsabzeichen sollten dagegen 120 Exemplare angefertigt werden, und da Seine Majestät die Gnade haben wollen, zu Allerhöchstihrem Geburtstage (27. Januar) den Mitgliedern das Abzeichen mittels Kabinettschreibens zugehen zu lassen, erlaube Ew. Exc. ich mir ganz ergebenst zu bitten, dafür Sorge zu tragen, dass etwa 100 Abzeichen bis zum 24. k. Mts. an mich gelangen.
Am 23. Dezember 1910 konnte Graf zu Eulenburg dem Präses der Königlichen Generalordenskommission (GOK), Generalleutnant und General a la suite von Jacobi, mitteilen, dass Wilhelm II. die von der GOK übersandte Probe zu einem Band für das Mitgliedsabzeichen allerdings – in etwas schmalerer Ausführung genehmigt hatte.
Der Auftrag zur Herstellung des Bandes wurde nun an die Berliner Ordens- und Seidenbandfabrik Carl Knobloch vergeben, von der offenbar bereits die erste breitere Bandprobe durch das Unternehmen geliefert worden war. Am 31. Dezember 1910 wurde seitens der Firma der GOK eine neue Probe mit folgendem Begleitschreiben übermittelt:
Beigefügt übersende ich Ihnen die gewünschte Probe des in Aussicht genommenen Ordensbandes (orange/grün) in schmälerer Ausführung. Ich bitte um Mitteilung, ob die gütigst bestellten vier Stück Band in schmälerer oder breiterer Ausführung gefertigt werden sollen.
Eulenburg konnte der GOK am 2. Januar 1911 mitteilen, dass die Breite der übersandten Bandprobe den Allerhöchsten Wünschen Seiner Majestät entspricht und als sehr gut zu bezeichnen ist. In der Folge übermittelte er von Valentini ein 180 mm langes Stück der nunmehr definitiven Bandprobe mit einer Breite von 20 mm. Am 11. Januar 1911 erfolgte die Übersendung von drei Bändern (à 14 m) durch die Bandfabrik von Knobloch, veranlasst durch das Oberhofmarschallamt, an von Valentini. Diese orange-grünen Bänder wurden sodann für die Abzeichen der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft benutzt. Der Präses der GOK teilte mit:
Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Bandlänge von 2/6 Metern (33,33 cm) für jedes Abzeichen wäre das Band für 126 Dekorationen ausreichend.
Am 11. Januar 1911, erfolgte im großen Sitzungssaal der Königlichen Akademie der Künste in Berlin die Gründung der KWG. Sie wurde am 17. Februar 1911 in das Vereinsregister des Königlichen Amtsgerichts Berlin-Mitte eingetragen. Die Gründerliste umfasste insgesamt 79 Personen. In Bezug auf die zu leistenden Beiträge wurde auf der Gründungsversammlung eine Satzung verabschiedet, welche festlegte, dass jedes Mitglied einen Aufnahmebeitrag von mindestens 20.000 Mark sowie einen jährlichen Beitrag von 1.000 Mark zu entrichten habe. Unter der Voraussetzung eines Aufnahmebeitrags von 40.000 Mark wäre die Abschaffung des jährlichen Mitgliedsbeitrags denkbar.
Im Rahmen der Hauptversammlung erfolgte die Wahl von mindestens zehn Mitgliedern für eine Amtszeit von fünf Jahren zu Senatoren. Des Weiteren bestand die Möglichkeit, dass der Protektor (der Kaiser) außerhalb der Gesellschaft stehende Gelehrte und sonstige Sachverständige zu Senatoren ernannte. Der Senat wählte Adolf v. Harnack zu seinem Präsidenten, der seine Diensträume im Berliner Schloss erhielt.
Am 14. Januar 1911 konnte der Minister für Geistliche, Unterrichts und Medizinal-Angelegenheiten (Kultusminister), von Trott zu Solz, seinem Kaiser und König mitteilen, dass die Vorbereitungen für die Konstituierung der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften zum Abschluss gelangt sind. Des Weiteren übermittelte er die von der Gründerversammlung am 11. Januar 1911 beschlossene Satzung. An der Versammlung nahmen 83 der bisherigen Stifter teil. Von den 83 Teilnehmern der Gründerversammlung hatten 79 ihren Beitritt als Mitglieder der Gesellschaft erklärt. Die Mitgliederzahl der KWG belief sich am 1. April 1911 auf 142, wobei die Summe der Aufnahmebeiträge die Marke von 10 Millionen Mark überstieg. Im Anschluss an die Gründerversammlung fand die Wahl der Senatoren statt. Durch die Mitgliederversammlung wurden folgende Persönlichkeiten bestimmt:
- Geheimer Kommerzienrath Eduard Arnhold, Berlin,
- Dr. Gustav von Brüning, Frankfurt a.M.
- Bankier Ludwig Delbrück, Berlin,
- Ökonomierat Ernst Giesecke, Kl. Wanzleben,
- Geheimer Kommissionsrath Theodor von Guilleaume, Cöln,
- Geheimer Kommissionsrath J. N. Heldemann, Cöln,
- Graf Henkel, Fürst von Donnersmarck, Neudeck,
- Legationsrath Krupp von Bohlen und Halbach, Essen,
- Generalkonsul Franz von Mendelssohn, Berlin,
- Geheimer Regierungsrath Dr.-ing. Wilhelm von Siemens, Charlottenburg.
Am 16. Januar 1911 wurde seitens des Kaisers ein Erlass an den preußischen Kultusminister gerichtet, welcher folgenden Wortlaut hatte:
Um der unter Meinem Protektorat stehenden Kaiser Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften ein sichtbares Zeichen Meiner Anerkennung und Meines Wohlwollens geben, verleihe Ich hiermit den Mitgliedern der Gesellschaft das Recht, ein mit Meinem Bildnis geschmücktes Abzeichen am orange-farbenen grün durchwirkten Bande im Knopfloch zu tragen. Daneben haben die Senatoren der Gesellschaft bei feierlichen Anlässen eine Festtracht anzulegen, wie solche auf beifolgender Abbildung dargestellt ist. Der Präsident der Gesellschaft trägt zu der Festtracht eine Amtskette. Die Stiftung derselben sowie der Abzeichen für die Mitglieder behalte Ich Mir vor. Im Falle des Ausscheidens aus der Gesellschaft sind die Abzeichen an den Senat zurückzuliefern. Ich ersuche Sie, dies der Gesellschaft bekannt zu geben und den Senatsmitgliedern die beifolgenden Abbildungen und Stoffprobebogen zur Festtracht zugehen zu lassen. Die Kette für den Präsidenten und die Abzeichen für die Mitglieder werden Ihnen nach Fertigstellung übersandt werden.
gez. Wilhelm R.
Es wird vermutet, dass Rohloff sich bei der Gestaltung der Abzeichen an folgendem bestimmten Vorbild orientierte:
Im Münzkabinett des Bode-Museums in Berlin befindet sich ein sogenannter Gnadenpfennig des Kurfürsten Georg Wilhelm von Brandenburg. Gnadenpfennige wurden im 16. und 17. Jahrhundert von Fürsten an Personen vergeben, denen sie ihre besondere Gunst, d. h. Gnade, erweisen wollten. Insofern können sie als Vorläufer von Verdienstorden und -medaillen betrachtet werden. Häufig wurden ovale Medaillen verwendet, die von einer kunstvollen Umrahmung umgeben waren und an einer goldenen Kette um den Hals getragen wurden. Die Darstellung präsentiert das Porträt des Herrschers im damals üblichen Prunkharnisch.
Es kann angenommen werden, dass Rohloff, der Gnadenpfennig Georg Wilhelms bekannt war. Die Umrahmung des Mitgliederabzeichens entspricht exakt der des Gnadenpfennigs. Die hellblauen Vergissmeinnichtblüten, die dunkelblauen geschweiften Bänder auf der Rückseite sowie der von der Mitte aus nach oben und unten zeigende Lorbeerkranz weisen in ihrer Gestaltung eine so große Ähnlichkeit auf, sodass eine Erklärung dieser Übereinstimmungen über zufällige Koinzidenzen hinaus nicht erforderlich scheint. Des Weiteren lässt sich eine Übereinstimmung zwischen der überkrönten Namenschiffre mit der Jahreszahl darunter auf der Medaillenrückseite und dem genannten Beispiel feststellen. Ob jedoch der Kaiser Kenntnis von dem gewählten Vorbild hatte ist nicht überliefert. Kurfürst Georg Wilhelm war der brandenburgische Kurfürst, der sein Land durch unglückliches Paktieren nach allen Seiten mehr schlecht als recht im Dreißigjährigen Krieg regierte. Ob Wilhelm II. dieses Vorbild akzeptiert hätte bleibt fraglich.
Die ersten 44 Mitgliedsabzeichen wurden von Valentini dem Kultusminister im Allerhöchsten Auftrage am 19. Januar 1911 übersendet, wobei er anmerkte, dass S.M. den Minister ersuchen lasse, für die Behändigung der Abzeichen an die Mitglieder am bevorstehenden Allerhöchsten Geburtstage Sorge zu tragen. Die weiteren Exemplare werden nach Fertigstellung an das Zentralbureau Ew. Exc. Ministeriums kurzer Hand abgeliefert werden.
Die von Professor Rohloff ausgestellte Rechnung über die Anfertigung einer Präsidentenkette sowie von 150 Mitgliedsabzeichen der KWG wurde seitens des Grafen zu Eulenburg am 4. Februar 1911 an von Valentini zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Auf dem betreffenden Schriftstück findet sich ein handschriftlicher Vermerk:
Rechnung von Prof. Otto Rohloff:
8350M – Prof. Otto Rohloff
Ordensband
96 M – Fabrik Carl Knobloch
Garderobe (2 Probe-Talare, Baretts pp.)
288 M 12 Pf – Garderobe-Oberinspektion Kgl. Theater
Photograph Hermann Boll
210 M – photogr. Abbildungen der Festtracht
————————————————
8944M 12 Pf
In der Folge übermittelte Valentini die Rechnung an den Schatullverwalter Wilhelms II. und fügte eine entsprechende Notiz bei, in der er Folgendes vermerkte:
Auf Allerhöchsten Befehl setze ich Ew. Hochwohlgeboren hiervon mit dem ergebensten Bemerken in Kenntnis, dass Seine Majestät der Kaiser und König diese Kosten auf den Reservefonds Allerhöchstihrer Schatulle übernehmen wollen und Ihnen die Begleichung der Rechnung überlassen.
Am 22. Februar 1912 wandte sich der Inhaber der Firma Gustav Uhlig Halle a. S. (Größtes Lager der Provinz Sachsen in Uhren, Musikwerken und Musikinstrumenten jeder Art sowie Hochzeits-, Jubiläums- und Paten-Geschenken in Gold, Silber, Platin, Alfenide, Bronze etc.) mit folgender Anfrage an die GOK:
Die Kgl. GOK bitte ich ergebenst, mir bezüglich der Trageweise der Orden der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft freundlichst mitteilen zu wollen, ob hierüber bestimmte Vorschriften bestehen, wenn diese Orden an der Schnalle getragen werden können, in welcher Reihe dieselben dann rangieren.
Seitens einer Berliner Fima wurde mir auf meine Anfrage der Bescheid, dass diese Orden im Knopfloch getragen werden, bezw. an der Schnalle vor dem Roten Adler-Orden rangieren.
Die GOK leitete die Anfrage an von Valentini weiter, der am 4. März 1912 Folgendes mitteilte:
… teile ich Ihnen ressortgemäß mit, dass das Abzeichen der Mitglieder der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften nach den Allerhöchsten Bestimmungen nur im Knopfloch, nicht an der Schnalle getragen wird.
Authentische Schnallen belegen jedoch, dass gegen die betreffende Bestimmung gelegentlich verstoßen wurde.
In der Folgezeit wurde seitens der GOK bei der Beantwortung von Anfragen bezüglich der Trageweise des Abzeichens stets darauf verwiesen, dass das Abzeichen der Mitglieder der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften nicht zum Ordenssystem gehört.
Die Unterrichtsabteilung des Ministeriums für Geistliche, Unterrichts und Medizinal-Angelegenheiten bestellte die Abzeichen beim Zivilkabinett des Kaisers und Königs, übernahm deren Ausgabe bzw. Versand und war für die Buchführung über die Mitgliederquittungen zuständig. Das Prozedere zum Erhalt des Mitgliederabzeichens erfolgte nach der Aufnahme des neuen Mitglieds der Gesellschaft in Form eines Antrags des Präsidenten der KWG an den Kultusminister, welcher wiederum über die Unterrichtsabteilung seines Ministeriums die Zusendung und Beurkundung veranlasste. Die oder der Geehrte war anschließend zur Quittierung des Erhalts verpflichtet.
Das auf einem Kopfbogen des Kultusministers verfasste Anschreiben vom 24. Januar 1911 wies stets den identischen Wortlaut auf:
Seine Majestät der Kaiser und König haben, um der unter Allerhöchstihrem Protektorat stehenden Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften ein sichtbares Zeichen der Anerkennung und des Wohlwollens zu geben, die Gnade gehabt, den Mitgliedern der Gesellschaft das Recht zu verleihen, ein mit Allerhöchstihrem Bildnis geschmücktes Abzeichen am orangefarben grün durchwirkten Bande im Knopfloch zu tragen.
Im Allerhöchsten Auftrage lasse ich Euerer „Anrede / Name“ das Abzeichen mit der Bitte um Empfangsbestätigung und dem Bemerken ergebenst zugehen, dass im Fall des Ausscheidens aus der Gesellschaft das Abzeichen an den Senat zurückzuliefern ist.
von Trott zu Solz (Staatsminister)
Auch die Empfangsquittungen entsprechen in ihrer Förmlichkeit dem Anschreiben des Ministers. Exemplarisch sei hier die Empfangsquittung des Mitglieds Nr. 116, des Königlichen Kommerzienrates Dr. Rudolf Alberti aus Goslar, Reusstraße 4, vom 23. April 1911 angeführt:
Euerer Excellenz beehre ich mich, den Empfang des durch die Gnade Seiner Majestät des Kaisers und Königs den Mitgliedern der Kaiser Wilhelm-Gesellschaft verliehenen Abzeichens mit ehrerbietigstem Dank zu bestätigen. Von dem weiteren Inhalte des sehr geschätzten Schreibens nahm ich gebührend Kenntnis und spreche Euerer Excellenz für die Übersendung des Abdruckes des von dem Wirklichen Geheimen Rat Professor Dr. Fischer am 11. Januar d. J. gehaltenen Vortrages meinen ergebensten Dank aus.
Rudolf Alberti.
Bis zum Ende der Monarchie in Preußen wurden sämtliche Bestellungen neuer Mitgliedsabzeichen stets an Professor Rohloff weitergeleitet, der zudem die Aufgabe hatte, auch die Abzeichen verstorbener Mitglieder wieder in Stand zu setzen. Am 16. April 1917 wurde seitens des Geheimen Zivilkabinetts eine Rechnung Rohloffs über 1.810 Mark beglichen, welche sich aus folgenden Positionen zusammensetzte:
30 Stück neue Abzeichen – 1500 MK
30 Stuck Etuis dazu – 240 MK
1 Stück renoviert – 10 Mk
1 Etui dazu 30 Meter Band – 60 Mk
In einem Schreiben vom 11. Mai 1917 informierte Adolf von Harnack den Chef des Geheimen Zivilkabinetts über die aktuelle Mitgliederzahl der KWG, welche sich zu diesem Zeitpunkt auf etwa 250 belief. Zudem äußerte er den Wunsch nach einer Erhöhung der Anzahl der Senatoren auf 28.
Mit der Abdankung Wilhelms II. war für die KWG eine neue Situation eingetreten, da ihr Protektor verloren gegangen war. Bereits am 12. November 1918 hatte Professor Rohloff beim Geheimen Zivilkabinett angefragt, wie er sich bezüglich der ihm von dort übertragener Anfertigung von 50 neuen Mitgliedsabzeichen verhalten solle. Es wurde ihm mündlich mitgeteilt, sich in dieser Angelegenheit an das Büro der KWG zu wenden. Am 30. November 1918 ersuchte von Harnack das Geheime Zivilkabinett, die dort noch vorhandenen Abzeichen für die Mitglieder der KWG deren Büro in der Berliner Vossstraße zukommen zu lassen. In der Folge wurden dem Büro am 7. Dezember 1918 zehn Abzeichen im Etui sowie zwei Rollen Band überstellt.
Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges wurde die Arbeit der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft unter ihrem Präsidenten v. Harnack fortgesetzt. In einer Sitzung des Senats am 3. Juni 1919 wurde beschlossen, dass die Gesellschaft trotz des Zusammenbruchs der Monarchie ihren bisherigen Namen beibehalten sollte. Auch die Mitgliederabzeichen mit dem Kaiserporträt wurden zunächst weiterhin getragen. Die durch die Abdankung des Kaisers notwendig gewordenen Satzungsänderungen wurden von der Hauptversammlung der KWG am 6. Dezember 1921 beschlossen. Das Protektorat des inzwischen in den Niederlanden im Exil lebenden ehemaligen Kaisers Wilhelm II. wurde aufgehoben.
In den Folgejahren wurde die Beibehaltung des alten Mitgliederabzeichens zunehmend kritisiert. Das Weitertragen blieb jedoch weiterhin gestattet.
Die Anzahl derjenigen Abzeichen, welche infolge des Todes von Mitgliedern zurückgegeben wurden, lässt sich aus den vorhandenen Archivalien nicht mehr exakt ermitteln. Es kann angenommen werden, dass sich die Anzahl der zwischen 1911 und 1918 zurückgegebenen Exemplare auf etwa 20 belief. Die Rücksendungen der Abzeichen erfolgten überwiegend an den Präsidenten der KWG, der sie mit einem gleichlautenden, jedoch jeweils aktualisierten Text an den Kultusminister weiterleitete.
Euerer Exzellenz beehre ich mich unter Bezugnahme auf das gefällige Schreiben vom 9. Mai 1911 anbei das mir von der Fau Geheimen Medizinalrat, Professor Dr. Finkler in Bonn zugegangene Abzeichen ihres verstorbenen Ehemannes zu übersenden.
Harnack (Präsident der KWG)
Des Weiteren wurde in dem Schriftstück die Anweisung des Kultusministers zur Rückführung der Abzeichen an dessen Ministerium dargelegt. Zudem findet sich hier die Dokumentation des Todes eines Mitglieds per 9. Mai 1911.
In einem Vermerk vom 22. Mai 1912 notierte das Ministerium eine Beschädigung eines Abzeichens und übermittelte es zur Reparatur an Prof. Otto Rohloff. Aus den unpaginierten Empfangsquittungen des Kultusministeriums lässt sich ableiten, dass zwischen dem 26. Januar 1911 und dem 18. November 1918 genau 299 Abzeichen verteilt wurden. Die letzten beiden Exemplare wurden am 18. November 1918, also bereits nach der Abdankung Kaiser Wilhelms II., an den Generaldirektor Reuter von der Deutschen Maschinenfabrik AG in Duisburg und an den Direktor Carl Berg, Inhaber einer AG gleichen Namens in Eving/Westfalen, übergeben.
Es lässt sich mit hinreichender Sicherheit annehmen, dass insgesamt etwa 290 Abzeichen von Prof. Otto Rohloff hergestellt worden sind. Nach dem Ende der Monarchie verblieben zehn Stück, während etwa 19 Exemplare als Rückgabeobjekte nach Aufarbeitung ein zweites Mal an Mitglieder vergeben wurden. Die im Archiv verwahrten Empfangsquittungen vermitteln einen chronologischen Eindruck der Verteilung der Abzeichen wie folgt:
Nr. 1-167 | Nr. 168-178 | Nr. 179-190 | Nr. 191-201 | keine Vergaben | Nr. 202-221 | Nr. 222-268 | Nr. 269-299 |
26.1.-08.12.1911 | 22.2.-25.10.1912 | 17.1.-31.10.1913 | 11.1.-17.08.1914 | 1915 | 29.4.-24.10.1916 | 04.1.-19.11.1917 | 06.2.-18.11.1918 |
Es ist von Interesse, festzustellen, dass sich der Vergabestopp von königlich-preußischen zivilen Auszeichnungen alsbald nach Ausbruch des Ersten Weltkrieges auch auf die Ausgabe von Abzeichen der KWG auswirkte. Im April 1916 wurde diese Vorgehensweise jedoch wieder verworfen, da die Unterstützung durch vermögende Förderer und die damit verbundenen finanziellen Zuwendungen, insbesondere aus der Großindustrie, als kriegswichtig erachtet wurden und folglich nicht vernachlässigt werden durften.
Die Mitgliederstruktur bei den Neuaufnahmen zwischen April 1916 und November 1918 verzeichnet wahrscheinlich aus diesem Grund ein deutliches Ansteigen der Zahl der Personen aus der Großindustrie, dem Bankwesen und der naturwissenschaftlichen Forschung.
Am 16. Dezember 1926 fand eine weitere Sitzung des Senats der KWG statt. In der Sitzungsniederschrift ist hierzu Folgendes vermerkt:
Der Präsident schlug vor, der Mitgliederversammlung folgende Angelegenheit zu unterbreiten: Das alte Mitgliederabzeichen mit dem Bilde des ehemaligen deutschen Kaisers könne auch nach Auffassung dem Kaiser nahestehender Persönlichkeiten nicht mehr ausgehändigt werden, da jedenfalls indirekt durch die früher notwendige Bestätigung der Mitglieder durch den Protektor eine persönliche Verleihung Voraussetzung für die Schaffung desselben gewesen sei. Der Verwaltungsausschuss schlage daher vor, ein neues Abzeichen mit dem Bilde der Minerva, dem alten Wappenzeichen der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft herstellen zu lassen und zwar in drei verschiedenen Ausführungen:
1. Für Mitglieder, vergoldet am schmalen Bande im Knopfloch zu tragen
2. Für Senatoren und Persönlichkeiten mit hervorragenden Verdiensten um die Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft, vergoldet am breiten Bande um den Hals zu tragen
3. Für sonstige Persönlichkeiten mit Verdiensten um die Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft, versilbert am schmalen Bande im Knopfloch zu tragen. Der Senat erklärte hierzu sein Einverständnis.
In der darauffolgenden Hauptversammlung wurden den Vorschlägen zugestimmt. Die Verleihungsvoraussetzungen der projektierten Abzeichen wurden in wiederholten Diskussionen erörtert. Auf der Sitzung des Senats am 25. Juni 1927 stellte von Harnack die Beschlusslage hinsichtlich der Einführung eines Abzeichens für Senatoren nochmals zusammenfassend dar:
Das Senatorenabzeichen wird ausschließlich von den Mitgliedern des Verwaltungsausschusses und des Senats der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft sowie von den jeweiligen Vertretern des Reichsministeriums des Innern und des Preußischen Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung für die Dauer ihrer Wahl getragen. In besonderen Fällen kann das Senatorenabzeichen für hervorragende Verdienste um die Gesellschaft auf Vorschlag des Senats durch Beschluss der Mitgliederversammlung dauernd verliehen werden.
Die Anfertigung der Entwürfe für die neuen Abzeichen wurde dem Direktor der staatlichen Kunstgewerbeschule in München, Architekt Prof. Carl Sattler, übertragen. In einem Schreiben vom 3. November 1926 unterbreitete er den Vorschlag, ein Ehrenzeichen, ein großes Ehrenzeichen sowie einen Stern zum großen Ehrenzeichen zu schaffen. Das große Ehrenzeichen, welches zu einem späteren Zeitpunkt zum Senatorenabzeichen bestimmt wurde, sollte aus einer um den Hals zu tragende silberne, ovale Medaille mit goldenem Strahlenkranz bestehen. Der Strahlenkranz stieß jedoch auf die Ablehnung des Generaldirektors der KWG, Friedrich Glum, der mit der Überwachung der Abzeichenherstellung betraut worden war. Des Weiteren wurde der Vorschlag Sattlers, die Athene mit einer Eule anstelle des Schildes darzustellen, abgelehnt. Demgegenüber wurde der von Sattler vorgeschlagene und von ihm als besonders vornehm empfundene Entwurf eines dunkelgrünen Bandes mit Goldrand akzeptiert.
Bis Januar 1927 lagen die finalen Modelle vor, sodass eine Lieferung der Abzeichen bis Juni desselben Jahres in Aussicht gestellt werden konnte. Die Stufenfolge sowie der Personenkreis der Träger wurden wie folgt definiert:
1. Das Senatorenabzeichen wird ausschließlich von den Mitgliedern des Verwaltungsausschusses und des Senats der Kaiser Wilhelm-Gesellschaft sowie von den jeweiligen Vertretern des Reichsministeriums des Innern und des Preußischen Ministeriums für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung für die Dauer ihrer Wahl bzw. ihrer Funktion getragen.
In besonderen Fällen kann das Senatorenabzeichen für hervorragende Verdienste um die Gesellschaft auf Vorschlag des Senats durch Beschluss der Mitgliederversammlung dauernd verliehen werden.
2. Das Mitgliederabzeichen wird von den Mitgliedern und Geschäftsführern für die Dauer ihrer Zugehörigkeit zur Gesellschaft getragen.
3. Das Ehrenabzeichen wird durch den Senat auf Vorschlag des Präsidenten an solche der Gesellschaft nicht angehörende Persönlichkeiten verliehen, die sich um die Gesellschaft besonders verdient gemacht haben.
4. Das Verdienstabzeichen wird durch den Präsidenten an solche Persönlichkeiten verliehen, die der Gesellschaft als Beamte oder Angestellte angehören oder angehört haben und sich in mehrjähriger Tätigkeit besonders verdient gemacht haben.
Das Senatorenabzeichen wies eine Ausführung in Silber mit einem vergoldeten Lorbeerkranz auf, während das Mitgliederabzeichen vergoldet mit Lorbeerzweigen gestaltet war. Das Ehrenabzeichen präsentierte sich in einer Ausführung in Silber mit Lorbeerzweigen, während das Verdienstabzeichen aus Bronze ohne Zweige bestand.
Der Generaldirektor der KWG, Friedrich Glum gab die Abzeichen im Februar 1927 bei Friedrich Schmidt, Professor an der Kunstgewerbeschule München, in Auftrag und veranlasste, dass die Abzeichen nicht auf einer Ordensschnalle montiert geliefert wurden, sondern lose an einem Band mit einem Druckknopf, welches durch das Knopfloch gezogen und so einfach befestigt werden konnte. Die Anfertigung der Abzeichen erfolgte durch die Juwelierfirma Gebrüder Hemmerle in München. Nach Eingang einer Anzahlung in Höhe von 4.000 Mark erfolgte im Mai 1927 die Lieferung von insgesamt 60 Senatorenabzeichen und 600 Mitgliederabzeichen an die KWG. Am 10. Juni 1927 wurde seitens v. Harnacks der Erhalt der Abzeichen sowie die Anweisung eines Betrags von 18.000 Mark bestätigt. In seiner Stellungnahme führte er aus:
Damit dürfte also die erste Lieferung von 50 Senatorenabzeichen und 600 Mitgliederabzeichen incl. Nebenkosten beglichen sein.
Die Anstecknadeln wurden bei der Firma Deschler in München hergestellt.
Bis Juli 1927 wurden insgesamt 50 Senatorenabzeichen, 700 Mitgliederabzeichen, fünf Ehrenabzeichen und zwei Verdienstabzeichen durch Prof. Schmidt geliefert. Die Rechnung weist für ein Senatorenabzeichen einen Preis von 104 M, für ein Mitgliederabzeichen von 25 M aus. In den genannten Preisen sind die Kosten für die Entwürfe enthalten. Für ein Ehrenabzeichen wurden 14,30 M und für ein Verdienstabzeichen 4 M in Rechnung gestellt. Die KWG bat Schmidt, ihr zu bestätigen, dass die Abzeichen ausschließlich an die Gesellschaft zu liefern und nicht in den Handel zu bringen seien.
Die ersten Abzeichen wurden bereits im April den künftigen Trägern in einem roten Etui, welches mit schwarzem Samt ausgeschlagen war, per Post zugestellt. Die Annahme der Sendung war mittels einer vorgefertigten Postkarte zu bestätigen. Es besteht Anlass zu der Vermutung, dass lediglich zu den Ehrenabzeichen eine Urkunde ausgegeben wurde.
Das Mitgliederabzeichen der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft (KWG)
Das Mitgliederabzeichen im geöffneten Etui mit Miniatur
Hergestellt wurden die Abzeichen von den Gebr. Hemmerle in München nach einem Entwurf des Direktors der staatlichen Kunstgewerbeschule München, dem Architekten Carl Sattler.
Avers der Medaille
Die hoch-ovale, silber-vergoldete Medaille zeigt auf der schwach geränderten Vorderseite das stehende Abbild der römischen Minerva mit Schild und Speer. Die Medaille wird von zwei Lorbeerzweigen überhöht, die beweglich angebracht sind.
Auf der Rückseite der Lorbeerzweige befindet sich eine Bügelöse zur Befestigung des Bandes.
Maße der Medaille: 45,5 x 26 mm
Maße der Zweige: 35 x 15,5 mm
Gewicht: 22 gr. mit Band
Revers der Medaille
Die randlose Rückseite trägt die achtzeilige Inschrift:
„KAISER / WILHELM / GESELLSCHAFT / ZVR / FÖRDERVNG / DER / WISSENSCHAFTEN“
Am unteren Rand der Rückseite befinden sich die Marken „SILBER“ und „950“.
Silbermarken
Getragen wurde die Medaille an einem 30 mm breiten, grasgrün gewässertem Band mit schmalen, gelben Saum, durchzogen von Goldfäden. Auf der Innenseite der Bandschluppe ist zur Befestigung im Knopfloch ein Druckknopf angebracht.
Etui Vorderseite
Das Etui besteht aus einem mit geprägtem Papier rot bezogenen Holzkasten, der auf dem leicht nach oben gewölbten Deckel die goldene Aufschrift:
„KAISER-WILHELM-GESELLSCHAFT ZUR FÖRDERUNG DER WISSENSCHAFTEN“
trägt. Die Schrift variiert etwas zu der auf dem Etui zum Verdienstabzeichen der KWG.
Etui Rückseite
Maße: 144 x 95 x 26 mm
Die Unterseite des Etuis ist schwarzem, geprägtem Papier beklebt. Innen ist das Etui mit schwarzem Samt ausgeschlagen und besitzt eine Vertiefung für die Medaille und das Band.
Ein Platz für die Ansteck-Miniatur ist nicht vorgesehen.
Miniatur als Anstecknadel
Die silber-vergoldete Anstecknadel wurde von der Firma Deschler in Müchen hergestellt. Maße: 18 x 11 mm, an 49 mm langer Nadel. Am unteren Rand der Anstecknadel befinden sich die Marken „SILBER“ und „900“.
Silbermarken der Anstecknadel
Literatur zum Thema:
Die Embleme der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft und Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften. W.Geile, Dr. Klietmann -Ordenskunde Nr.56- 1983. 56 S. mit Abb.
In diesem, einzig mir bekannten Werk phaleristischer Natur zu diesem Thema, wird unter anderen diese Abbildung gezeigt und wie folgt Untertitelt:
Während zum Verdienstabzeichen eine in Maschinenschrift ausgefertigte und mit dem Briefkopf der KWG versehene DIN A 4 Urkunde gehörte gab es mit der Übersendung des Mitgliedsabzeichens ein in Din A4 gedrucktes Übersendungsschreiben.
Nach der Wiederbelebung der KWG nach dem 2. Weltkrieg wurden als Mitgliedsabzeichen nur noch die Miniatur-Anstecknadeln in leicht veränderter Form ausgegeben.
Die Tatsache, dass bei den ersten Lieferungen im Gegensatz zu 700 Mitgliederabzeichen lediglich zwei Verdienstabzeichen bezogen wurden, lässt den Schluss zu, dass diese Stufe äußerst sparsam verliehen wurde. Es scheint, dass zu diesem Zeitpunkt noch keine hinreichenden Richtlinien darüber existierten, an welche Personen und zu welchem Zeitpunkt das Abzeichen verliehen werden sollte.
In einem Schreiben vom 18. Januar 1932 wandte sich Max Planck an die Direktoren der Kaiser-Wilhelm-Institute:
Ich beabsichtige in Zukunft das Verdienstabzeichen der Gesellschaft den Angestellten der Institute regelmäßiger als bisher zu verleihen. Für die Verleihung kommen solche Angestellte auf Vorschlag der Direktoren in Frage, die sich in einer Dienstzeit von mindestens 10 Jahren bei einem der Kaiser-Wilhelm-Institute als besonders zuverlässig und einer derartigen Auszeichnung würdig erwiesen haben. Die Verleihung soll jährlich einmal gelegentlich der Hauptversammlung vorgenommen werden. Ich bitte, mir in jedem Jahr bis zum 1. März, erstmalig am 1. März 1932, entsprechende Vorschläge zu machen.
Die Verleihung des Verdienstabzeichens erfolgte nur in Einzelfällen. Die Anzahl der verliehenen Auszeichnungen ist überliefert.
vor 1932 3
1932 31
1933 7
1934 3
1935 39
1936 40
1937 20
1938 28
1939 48
1940 33
1941 14
1942 14
1943 19
1944 23
1945 2
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insgesamt 324
Das Verdienstabzeichen der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft (KWG)
Das Verdienstabzeichen im geöffneten Etui mit Miniatur
Avers der Medaille
Die hoch-ovale Bronzemedaille zeigt auf der schwach geränderten Vorderseite das stehende Abbild der römischen Minerva mit Schild und Speer.
Revers der Medaille
Die randlose Rückseite trägt die achtzeilige Inschrift:
„KAISER / WILHELM / GESELLSCHAFT / ZVR / FÖRDERVNG / DER / WISSENSCHAFTEN“
An der Oberseite der Medaille befindet sich eine Bügelöse zur Befestigung des Bandes.
Maße: 48 x 26 mm
Getragen wird die Medaille an einem 30 mm breiten, grasgrün gewässertem Band mit schmalen, gelben Saum, durchzogen von Goldfäden.
Etui Vorderseite
Das Etui besteht aus einem mit geprägtem Papier rot bezogenen Holzkasten, der auf dem leicht nach oben gewölbten Deckel die goldene Aufschrift:
„KAISER-WILHELM-GESELLSCHAFT ZUR FÖRDERUNG DER WISSENSCHAFTEN“
trägt.
Etui Rückseite
Maße: 145 x 92 x 24 mm
Die Unterseite des Etuis ist schwarzem, geprägtem Papier beklebt. Innen ist das Etui mit schwarzem Samt ausgeschlagen und besitzt eine Vertiefung für die Medaille und das Band.
Ein Platz für die Ansteck-Miniatur ist nicht vorgesehen.
Miniatur als Anstecknadel
Die bronzene Anstecknadel wurde von der Firma Deschler in Müchen hergestellt. Maße: 18,5 x 11 mm, an 54 mm langer Nadel.
Innerhalb der Senatoren- und Mitgliederschaft manifestierten sich Bedenken hinsichtlich der Frage, ob und zu welchen Anlässen das Abzeichen getragen werden durfte. Dies war vor dem Hintergrund Artikel 109 der Weimarer Verfassung zu sehen, der es dem Staat untersagte, Orden und Ehrenzeichen zu verleihen. Folglich wurde die Auffassung vertreten, dass die Abzeichen lediglich bei Veranstaltungen der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zu tragen sei. In seiner Antwort auf die entsprechende Anfrage des Senators Dr. Salomonsohn führte der Präsident v. Harnack aus:
Nach reiflicher Überlegung möchte ich es dem Takte des Einzelnen überlassen, bei welchen Gelegenheiten er unser Abzeichen anlegen will. Ich glaube nicht, dass irgendwelche Bedenken entstehen können. § 109 der Reichsverfassung spricht nur von Orden und Ehrenzelchen, welche vom Staate nicht verliehen werden dürfen.
In einem anderen Antwortschreiben an den Geheimen Bergrat Dr.-Ing. e. H. Hilger findet sich folgende Passage:
Wie mir mitgeteilt wird, bitten Sie um Orientierung über das Tragen von Orden gelegentlich unserer Veranstaltungen. Ich bin der Ansicht, dass es jedem einzelnen Herren überlassen bleibt, Orden anzulegen oder nicht. Ich lege aber aus naheliegenden Gründen Wert darauf, dass bei den Veranstaltungen der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft das Abzeichen der Senatoren über den übrigen Halsorden rangiert.
Im Jahr 1929 wurde offenbar die Gestaltung des Kaiserbildes auf der Präsidentenkette auch als nicht mehr zeitgemäß erachtet. Infolgedessen wurden bei Carl Sattler neue Entwürfe angefragt, wobei der Wunsch geäußert wurde, die Kette solle lediglich vergoldete Glieder umfassen und keinen übermäßigen materiellen Wert darstellen. In einem Schreiben vom 17. Februar 1929 teilte Sattler dem Geschäftsführer der KWG, Max Lukas von Cranach, mit:
Sehr verehrter Herr v. Cranach!
Am Donnerstag komme ich nach Berlin und werde bis dahin die Angaben Prof. Schmidts haben um sie lhnen vorzulegen. Er konnte nur die Kosten der Amtskette noch nicht genau angeben. Nach oberflächlicher Schätzung wird sie 2500-3000 Mark kosten. Sie ist so gedacht, dass eine Reihe von verzierten Gliedern silber feuervergoldet mit montierten grünen Turmalinen in unterschiedlicher Form abwechseln die also die Farben der K.W.G. darstellen. Die Metallteile alle golden. In der Mitte ein etwas größerer Turmalin daran hängend in Strahlen mit kleinen grünen Turmalinen umgeben das Medaillon der Pallas. Nach allem was ich von den Vorarbeiten gesehen habe eine sehr elegante, dabei vornehm einfache Sache. Wenn statt der Turmaline eine andere grüne Steinart genommen wird, die auch ganz gut aussieht – ich habe den Namen vergessen – kostet die Kette 500 M weniger. Lassen Sie gleich wissen, ob der Preis Ihnen ungefähr passt. Wenn nicht geben Sie mir telegraphisch Nachricht wie viel Sie ausgeben können, ich werde dann mit Schmidt handeln und vereinfachen. Von Silber geht er aber sehr ungern ab, weil dieses Material erst den Reiz gibt.
In Eile lhr ergebener Sattler.
Sattler wurde darüber in Kenntnis gesetzt, dass eine Anlage von etwa 3.000 Mark beabsichtigt sei.
In seinen Memoiren äußert sich auch der bereits erwähnte Generaldirektor Glum zu diesem Thema in seinen Memoiren:
Weiter war es notwendig, ein neues Emblem für die Gesellschaft zu schaffen, da weder das Bild des Kaisers noch das kaiserliche Wappen beibehalten werden konnten. Da die Gesellschaft auch in der kaiserlichen Zeit die Minerva mit Speer und Schild auf den Briefköpfen gehabt hatte, ließen wir bei einem berühmten Münchner Juwelier Abzeichen der Minerva in Email anfertigen, die die Mitglieder im Knopfloch tragen durften, anstelle des Abzeichens mit dem Bilde Wilhelms ll. Für die Senatoren, die die grünen Samtmäntel, die sie bei Hofe hatten tragen dürfen, in den Schrank hängen mussten, bestimmten wir ein größeres Abzeichen mit goldenem Eichenlaubkranz, das um den Hals getragen werden konnte, und für den Präsidenten eine neue schöne Amtskette.
Mit dem Inkrafttreten des Reichsgesetzes vom 15. Mai 1934, welches das Tragen von nicht genehmigten Orden und Ehrenzeichen mit Strafe bedrohte, sahen sich einige Mitglieder und Institute erneut veranlasst, sich bei der Generalverwaltung zu erkundigen ob das Tragen der Abzeichen der KWG weiterhin möglich sei. Max Planck führte aus, dass es sich bei den Abzeichen der Gesellschaft um Mitgliederabzeichen handle, für die eine Genehmigung durch die zuständigen Behörden wohl kaum in Frage komme. In der Folge wurde die Frage aufgeworfen, ob das Verdienstabzeichen als staatliche Dienstauszeichnung oder als staatlich genehmigte Auszeichnung zu klassifizieren sei. Auch diese Frage wurde verneint.
Am 21. Mai 1935 wurde die KWG seitens der Firma Gebrüder Hemmerle in München kontaktiert. Es wurde mitgeteilt, dass für Professor Schmidt gearbeitet worden war. Laut der Anfrage sei der betreffende Professor verstorben. Es wurde angefragt, ob die Abzeichen noch benötigt würden, da sie noch vorhanden seien. Friedrich Schmidt hatte seine Lieferfirma offenbar geheim gehalten, denn die KWG antwortete, dass man sich bisher vergeblich bemüht habe, die Firma herauszufinden. Der Vorrat an Abzeichen ist jedoch noch ausreichend. Des Weiteren existiert ein Schriftwechsel mit der Fa. Hemmerle. Im März 1943 wurde seitens der Firma mitgeteilt, dass sich die Mitgliederabzeichen in adäquater Weise aus Ersatzmetall anfertigen ließen. In der Antwort wurde dargelegt, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Anstecknadeln ausreichend seien, da die Abzeichen lediglich in Verbindung mit dem offiziellen Abendanzug getragen würden und entsprechende Veranstaltungen derzeit nicht mehr stattfänden.
Im September 1937 wurde seitens der Gesellschaft eine Bestandsaufnahme durchgeführt, um den Verbleib der im Jahre 1927 hergestellten 50 Senatorenabzeichen zu ermitteln. Die durchgeführten Recherchen führten zu dem Ergebnis, dass sich 24 Abzeichen noch im Besitz amtierender Senatoren befanden. Es konnte festgestellt werden, dass sich 13 Abzeichen in einer Kiste befanden, wobei davon auszugehen ist, dass sich diese im Archiv der Gesellschaft befinden. In Bezug auf sechs ehemalige Senatoren wurde die Forderung nach Rückgabe des Abzeichens erhoben. In Bezug auf den Verbleib von sieben Senatorenabzeichen konnte keine Klärung herbeigeführt werden.
Bis zum Ende des Krieges erfolgte eine sorgfältige Pflege der Abzeichenbestände. Beschädigte Abzeichen sowie Etuis wurden wieder instandgesetzt. In einem Schreiben vom 4. April 1938 wurden der Münchner Firma Deschler, welche schon die Miniaturen für die Mitgliederabzeichen herstellte, zwei Senatorenabzeichen zur Reparatur übermittelt. Bei diesen Abzeichen waren die Bänder verschmutzt und die Etuis beschädigt. Eine vollständige Neuanfertigung wurde jedoch nicht vorgenommen, sodass lediglich 50 Abzeichen existierten.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges sahen sich die Alliierten vor die Aufgabe gestellt, Deutschland neu zu ordnen. Dabei wurde die Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft allein aufgrund ihres Namens mit Argwohn betrachtet. Den Wissenschaftlern gelang es jedoch, die Alliierten davon zu überzeugen, dass die Gesellschaft und ihre Forschungsinstitute einen wesentlichen Beitrag zum wissenschaftlichen Fortschritt leisteten. Die Gesellschaft musste unter einem anderen Namen neu gegründet werden. Der Name Max Plancks, des Mannes, der von 1930 bis 1937 Präsident gewesen war, wurde gewählt. Planck hatte 1945, nach dem Freitod des Präsidenten Albert Vögler, der sich dadurch der Verhaftung durch die US Army entzog, noch einmal die Leitung der Gesellschaft übernommen, bis Otto Hahn gewählt werden konnte. Auch die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) etablierte ihre Embleme. Als Mitgliederabzeichen, auch zu festlichen Anlässen, diente nach dem Neuaufbau der Gesellschaft die alte Anstecknadel mit der Minerva, die früher lediglich als Miniatur zum Straßenanzug getragen wurde. Die MPG ließ bei der Firma Adolf Merath, Juwelen- und Goldwarenfabrik in Ulm, neue Anstecknadeln herstellen, die in etwa den alten Miniaturen entsprachen.
Seit der ersten Hauptversammlung der MPG im Jahre 1950 in Köln findet eine neue Amtskette Verwendung. Es kann angenommen werden, dass die beiden Vorgängerinnen von 1911 und 1929 den Krieg nicht überdauert haben. Die neue Kette, welche die Namen der bisherigen Präsidenten sowie den alten und neuen Namen der Gesellschaft trägt, wurde ebenfalls bei der Firma Merath entworfen und dort auch hergestellt. Der aus Sardonyx gefertigte Kopf der Minerva auf dem Anhänger wurde von der Edelsteinschleiferei W. Constantin Wild in Idar-Oberstein geliefert.
Die Satzung der MPG vom 26. Februar 1948 definiert die Mitglieder der Gesellschaft in folgende Gruppen:
1. Fördernde Mitglieder (sie leisten einen Beitrag),
2. Wissenschaftliche Mitglieder,
3. Mitglieder von Amts wegen (Senatoren und Direktoren der Institute) und
4. Ehrenmitglieder.
Für Mitglieder, die der MPG (und vorher der KWG) 25 Jahre die Treue gehalten haben, wird seit dem entsprechenden Beschluss auf der Hauptversammlung am 10. Juni 1954 in Wiesbaden ein Jubiläumsabzeichen verliehen. Dieses Abzeichen wird ebenso wie die Mitgliedernadeln von der Firma Merath geliefert. Im Rahmen der Überreichung der Mitglieder- und Jubiläumsabzeichen erfolgt seitens der MPG keine Aushändigung von Urkunden.
Anlässlich des 50-jährigen Jubiläums der KWG und MPG wurde im Jahr 1961 an einen ausgewählten, jedoch nicht näher zu bestimmenden Personenkreis eine Erinnerungsmedaille aus Biskuitporzellan mit dem Kopf der Minerva ausgegeben, welche von der Berliner Porzellanmanufaktur KPM hergestellt wurde.