Silberstufe
Bandschnalle in der Goldstufe
Bekanntmachung zum Dritten Erlass des Bundespräsidenten über die Anerkennung als Ehrenzeichen
vom 16. Dezember 1976 (BAnz. Nr. 6 vom 11. Januar 1977)
Das Präsidium des Deutschen Roten Kreuzes und das Präsidium der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft haben dem Bundespräsidenten gemäß Artikel 3 des Dritten Erlasses über die Anerkennung als Ehrenzeichen vom 3. August 1964 (BGBl. I S. 644) Änderungen der Form, der Benennung und der Verleihungsbedingungen der durch den Erlass als Ehrenzeichen anerkannten Auszeichnungen für sportliche Leistungen angezeigt.
Die äußere Form der Ehrenzeichen hat sich gegenüber dem Lehrabzeichen der Wasserwacht des DRK, dem Leistungsabzeichen der Wasserwacht des DRK, dem Lehrabzeichen der DLRG und dem Leistungsabzeichen der DLRG insofern geändert, als für jede fünfte Wiederholung der Prüfung das jeweilige Ehrenzeichen mit der entsprechenden Zahl verliehen wird.
Die Ehrenzeichen heißen künftig:
Deutsches Rettungsschwimmabzeichen des Deutschen Roten Kreuzes in Gold, Deutsches Rettungsschwimmabzeichen des Deutschen Roten Kreuzes in Silber, Deutsches Rettungsschwimmabzeichen der DLRG- Gold, Deutsches Rettungsschwimmabzeichen der DLRG – Silber.
Die Neufassung der für die Ehrenzeichen beschlossenen Verleihungsbedingungen werden nachstehend veröffentlicht.
Bonn, den 16. Dezember 1976 V 16 – 111407/19
Der Bundesminister des Innern in Vertretung Dr. Fröhlich
I. Deutsches Rettungsschwimmabzeichen des Deutschen Roten Kreuzes in Silber und Gold
A. Auszug aus der Satzung des Deutschen Roten Kreuzes (Ausgabe 1973)
§ 4 Gemeinsam mit seinen Mitgliedsverbänden führt das Deutsche Rote Kreuz die durch die Rot-Kreuz-Konventionen und die Beschlüsse internationaler Rot-Kreuz-Konferenzen übertragenen Angelegenheiten alleinverantwortlich durch. Seine Aufgaben sind insbesondere:
Rettungsdienst in Stadt und Land, auf dem Wasser und in den Bergen.
B.
1. Prüfungsbedingungen für das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen des Deutschen Roten Kreuzes in Silber
400 m Schwimmen in höchstens 15 Minuten, davon 50 m Kraulschwimmen, 150 m Brustschwimmen und 200 m Schwimmen in Rückenlage mit Grätschschwung ohne Armtätigkeit 300 m Schwimmen in Kleidung in höchstens 12 Minuten, anschließend im Wasser entkleiden
Sprung aus 3 m Höhe 25 m Streckentauchen dreimal Tieftauchen von der Wasseroberfläche, zweimal kopfwärts und einmal fußwärts innerhalb 3 Minuten, mit dreimaligem Heraufholen eines 5-kg-Tauchrings oder eines gleichartigen Gegenstandes (Wassertiefe zwischen 3 und 5 m)
50 m Transportschwimmen: Schieben oder Ziehen in höchstens 1:30 Minuten Befreiungsgriffe: Lösen von 6 Umklammerungen
50 m Schleppen in höchstens 4 Minuten, beide Partner in Kleindung, je h/•: Strecke mit Kopf- oder Achsel- und einem Fesselschleppgriff (Schleppgriff nach Flaig oder Seemannsgriff)
Nachweis der Kenntnisse von Atmung und Blutkreislauf sowie Durchführung der Wiederbelebung
Kombinierte Übung, die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge zu erfüllen ist: – 20 m Anschwimmen in der Bauchlage
– Abtauchen auf 3-5 m Tiefe, Heraufholen eines 5-kg-Tauchrings oder eines gleichartigen Gegenstandes, diesen anschließend fallen lassen
– Lösen aus einer Umklammerung durch einen Befreiungsgriff – 25 m Schleppen
– Anlandbringen des Geretteten
– 3 Minuten Vorführen der Wiederbelebung Nachweis folgender Kenntnisse:
– Gefahren am und im Wasser
– Hilfe bei Bade-, Boots- und Eisunfällen (Selbst- und Fremdrettung) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang – Rechte und Pflichten bei Hilfeleistung
– Rettungsgeräte
– Aufgaben und Tätigkeiten des DRK, insbesondere der Wasserwacht und des Wasserwachtrettungsdienstes.
2. Prüfungsbestimmungen für das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen des Deutschen Roten Kreuzes in Gold
300 m Flossenschwimmen in höchstens 6 Minuten, davon 250 m in Bauch- oder Seitenlage und 50 m Schleppen, Partner in Kleidung (Kopf- oder Aehselschleppgriff)
300 m Schwimmen in Kleidung in höchstens 9 Minuten, anschließend im Wasser entkleiden
100 m Schwimmen in höchstens 1:40 Minuten
30 m Streckentauchen, dabei Heraufholen von 10 kleinen Ringen oder Tellern, die auf einer Strecke von 20 m in einer höchstens 2 m breiten Gasse verteilt sind, mindestens 8 Stück aufsammeln
Dreimal Tieftauchen in Kleidung innerhalb von 3 Minuten; das erste Mal mit einem Kopfsprung, anschließend je einmal kopf- und fußwärts von der Wasseroberfläche mit gleichzeitigem Heraufholen von jeweils zwei 5-kg-Tauchringen oder gleichartigen Gegenständen, die etwa 3 m voneinander entfernt liegen (Wassertiefe zwischen 3 und 5 m)
50 m Transportschwimmen, beide Partner in Kleidung: Schieben oder Ziehen in höchstens 1:30 Minuten
Befreiungsgriffe: Lösen von 6 Umklammerungen
Kombinierte Übung (beide Partner in Kleidung), die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge zu erfüllen ist:
– 25 m Schwimmen in höchstens 30 Sekunden
– Abtauchen auf 3-5 m Tiefe, Heraufholen eines 5-kg-Tauchrings oder gleichartigen Gegenstandes, diesen anschließend fallen lassen
– Lösen aus einer Umklammerung durch einen Befreiungsgriff
– 25 m Schleppen in höchstens 60 Sekunden mit einem Fesselschleppgriff – Anlandbringen des Geretteten
– 3 Minuten Vorführung der Wiederbelebung Handhabung folgender Rettungsgeräte:
– Retten mit Rettungsball und Leine:
12 m Weitwerfen in einen Zielsektor mit 3-m-Uffnung in 12 m Entfernung: 6 Würfe innerhalb von 5 Minuten, davon 4 Treffer
– Retten mit Rettungsgurt und Leine (als Schwimmer und Leinenführer) Handhabung gebräuchlicher Wiederbelebungsgeräte
Nachweis folgender Kenntnisse: – Wiederbelebungsmethoden – Erste-Hilfe-Maßnahmen
– Das DRK: Organisation, Aufgaben unter besonderer Berücksichtigung des Rettungsdienstes
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang.
Diese Prüfungsbedingungen sind grundsätzlich für männliche und weibliche Personen gleich.
C. Auszug aus den Ausführungsbestimmungen für Rettungsschwimmprüfungen Das Mindestalter zum Erwerb des Rettungsschwimmabzeichens beträgt:
– Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Silber – 15 Jahre, – Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Gold – 16 Jahre. Der Erwerb des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Gold setzt den Besitz des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Silber voraus.
Die Prüfungen zu den Deutschen Rettungsschwimmabzeichen des Deutschen Roten Kreuzes in Silber oder Gold müssen in dieser Reihenfolge abgelegt werden.
Eine Prüfung muss abgeschlossen sein, bevor der Bewerber an einem Lehrgang für die nächsthöhere Stufe teilnehmen darf.
Vor Beginn des Lehrgangs zum Deutschen Rettungsschwimmabzeichen des Deutschen Roten Kreuzes in Gold muss eine Bescheinigung über die Sporttauglichkeit vorgelegt werden, die nicht älter als ein Jahr sein darf.
Die Prüfungen zu dem Deutschen Rettungsschwimmabzeichen des Deutschen Roten Kreuzes – Silber und Gold – können jährlich einmal wiederholt und beurkundet werden. Für jede fünfte Wiederholung wird das Abzeichen mit der entsprechenden Zahl verliehen.
Es darf nur jeweils das Abzeichen einer Stufe und einer Organisation getragen werden. Umschreibungen erfolgen nicht.
II. Deutsches Rettungsschwimmerabzeichen der DLRG – Silber und Gold
Die Prüfungsbedingungen und die Ausführungsbestimmungen für Rettungsschwimmprüfungen entsprechen den Bestimmungen für das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen des Deutschen Roten Kreuzes.