Ausführung für Herren VS / RS mit Etui und Rosetten
Ausführung für Damen VS / RS mit Etui
Miniatur des Verdienstordens als Ordensspange
Miniatur des Verdienstordens als Frackette
Einziger Hersteller dieser Auszeichnung ist die alte und sehr bekannte Firma Gebrüder Hemmerle in München. Welche Firma die dazugehörigen Bänder und Etuis fertigt ist mir noch nicht bekannt geworden. Die Stücke sind durchweg alle aus vergoldetem Silber (925er Sterling) gefertigt und teilweise punziert (925 GH). Gemäß einer bekannten Abbildung gab es frühe Stücke, welche im Medaillon der Vorderseite 8 blaue Rauten anstatt 10 und einen aufgelegten schreitenden Löwen auf dem rückwärtigen Medaillon besaßen. Nach dem derzeitgen Sachstand wurden solche Stücke jedoch nicht verliehen. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird es sich bei dieser Ausführung um ein Muster zur Vorlage bei der bay. Staatskanzlei gehandelt haben.
Die Auszeichnung kommt in einem blauen, weiß gefüttertem Etui zur Ausgabe.
Wie mir die Bayerische Staatskanzlei mit Schreiben vom 26.04.2002 mitteilte, waren unter den 4546 Beliehenen lediglich 477 Frauen. Das erklärt auch warum die Ausführung für Damen, genau wie bei den anderen Landesorden und auch dem Bundesverdienstorden, so selten sind.
Der Bayerische Verdienstorden ist durch das Gesetz über den Bayerischen Verdienstorden vom 11. Juni 1957 geschaffen worden. Er wird „als Zeichen ehrender und dankbarer Anerkennung für hervorragende Verdienste um den Freistaat Bayern und das bayerische Volk“ verliehen. Nach der Verleihung des Bayerischen Verdienstordens am 17. Dezember 2014 gab es 1717 lebende Träger. Die Zahl der Persönlichkeiten, denen der Bayerische Verdienstorden seit seiner Gründung insgesamt verliehen worden ist, beläuft sich mit der letzten Verleihung an I.M. Königin Silvia von Schweden am 24. Juli 2017 auf insgesamt 5.538, darunter 824 Frauen. Eine Besonderheit des Bayerischen Verdienstordens ist, dass die Zahl der lebenden Träger auf 2.000 begrenzt ist.
Der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder zeichnete am 13. Oktober 2022 im Rahmen einer Feierstunde im Antiquarium der Residenz in München 75 Persönlichkeiten für ihre hervorragenden Verdienste um den Freistaat Bayern und das bayerische Volk mit dem Bayerischen Verdienstorden aus.
Die Zahl der Persönlichkeiten, denen der Bayerische Verdienstorden seit seiner Gründung verliehen worden ist, erhöhte sich auf insgesamt 5800. Nach der Verleihung am 8. Juli 2021 gab es 1544 lebende Träger.
Urkunde Typ 1, Druckerei Max Schmidt, München
Urkunde Typ 2 (Muster der Bay. Staatskanzlei)
Gesetz über den Bayerischen Verdienstorden
Vom
11. Juni 1957
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das nach
Anhörung des Senats hiermit bekanntgemacht wird:
Art. 1
Als Zeichen ehrender und dankbarer Anerkennung für hervorragende Verdienste um
den Freistaats Bayern und das bayerische Volk wird der Bayerische
Verdienstorden geschaffen. Er wird an Männer und Frauen ohne Unterschied der
Staatsangehörigkeit in einer Klasse verliehen.
Art. 2
(1) Das Ordenszeichen hat die Form eines „Malteserkreuzes“, dessen Arme auf Vorder-
und Rückseite weiß emailliert und mit einem schmalen blauen Emailrand
versehen sind. Das Mittelstück ist ein rundes, golden bordiertes Medaillon,
das auf der Vorderseite das Bayerische Rautenwappen und auf der Rückseite
den bayerischen Löwen in Gold auf schwarzem Emailgrund aufweist.
(2) Das Ordenskreuz wird an einem fünfmal gestreiften, gewässerten weiß-blauen Bande
um den Hals getragen.
(3) An Stelle des Ordenskreuzes kann eine weiß-blaue Rosette auf der linken oberen
Brustseite getragen werden.
Art. 3
(1) Die Gesamtzahl der Ordensinhaber soll nicht höher als zweitausend sein.
(2) Scheidet ein Beliehener durch Tod oder aus anderen Gründen aus der Zahl der
Ordensinhaber aus, so kann diese entsprechend ergänzt werden.
Art. 4
(1) Der Orden wird vom Ministerpräsidenten verliehen.
(2) Der Ministerpräsident erhält den Orden bei seinem Amtsantritt.
Art. 5
Vorschlagsberechtigt sind der Ministerpräsident und für ihre
Geschäftsbereiche die Staatsminister.
Art. 6
(1) Die Vorschläge werden von einem Ordensbeirat geprüft und mit seiner Empfehlung
dem Ministerpräsidenten zur Entscheidung unterbreitet.
(2) Der Ordensbeirat besteht aus dem Präsidenten des Landtags, dem Präsidenten des
Senats und dem Stellvertreter des Ministerpräsidenten. Er trifft seine
Entscheidung mit Stimmenmehrheit.
Art. 7
Der Beliehene erhält eine Urkunde über die Verleihung. Diese wird im Bayerischen
Staatsanzeiger bekanntgemacht.
Art. 8
Die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Vorschriften erlässt die
Staatsregierung in einem Ordensstatut. Dieses enthält auch Vorschriften über
den Entzug des Ordens bei Unwürdigkeit des Inhabers.
Art. 9
Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1957 in Kraft.
München, den 11. Juni 1957
Der Bayerische Ministerpräsident
Dr. Wilhelm Hoegner
Erlass
über das
Ordensstatut des Bayerischen Verdienstordens
vom 31.
August 1957
Aufgrund
des Art. 8 des Gesetzes über den Bayerischen Verdienstorden vom 11. Juni 1957 (GVBl.
S. 119) erlässt die Bayerische Staatsregierung folgendes Ordensstatut:
§1
(1) Die Vorschläge auf Verleihung des Ordens sind der Staatskanzlei zuzuleiten.
Sie enthalten:
a) Vor- und Familiennamen, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Beruf im Zeitpunkt
des Vorschlages und Anschrift sowie einen kurzen Lebenslauf des Vorgeschlagenen;
b) Angaben über in- und ausländische Auszeichnungen, Titel und Ehrenstellungen des
Vorgeschlagenen;
c) eine ausführliche Begründung des Vorschlages.
(2) Die Staatskanzlei legt die Vorschläge mit ihrer Stellungnahme dem Ordensbeirat vor.
§2
Die Verleihungsurkunde wird vom Ministerpräsidenten ausgefertigt. Sie ist mit dem
großen Staatssiegel zu versehen. Abschriften des Gesetzes über den Bayerischen
Verdienstorden und dieses Erlasses sind ihr angeheftet.
§3
Der Orden wird nach näherer Anordnung des Ministerpräsidenten durch ihn selbst oder in
seinem Auftrag ausgehändigt.
§4
(1) Von der Staatskanzlei wird über alle mit dem Orden Ausgezeichneten eine Ordensmatrikel
geführt und zusammen mit allen auf den Orden bezüglichen Urkunden und Unterlagen
im Ordensarchiv aufbewahrt.
(2) In der Ordensmatrikel sind die Ordensinhaber mit Namen und Anschrift unter Angabe des
Tages der Verleihung vorgetragen.
§5
(1) Der Orden ist auf Vorschlag des Ordensbeirats abzuerkennen, wenn der Inhaber wegen
einer auf ehrloser Gesinnung beruhenden Handlung rechtskräftig verurteilt worden
ist. Bei einer anderen rechtskräftigen Verurteilung kann der Orden dem Inhaber
auf Vorschlag des Ordensbeirats aberkannt werden.
(2) Abs. 1 gilt auch, wenn einer der dort genannten Gründe bereits bei der Verleihung
vorgelegen hat, aber erst nachträglich bekannt geworden ist.
(3) Die Aberkennung des Ordens wird vom Ministerpräsidenten ausgesprochen. Das
Ordenskreuz und die Verleihungsurkunde sind in diesem Fall an die Staatskanzlei
zurückzugeben.
§6
Der Erlass tritt am 1. Oktober 1957 in Kraft.
München, den 31. August 1957.
Der Bayerische Ministerpräsident
Dr. Wilhelm Hoegener
Empfehlungen
zur Trageweise des Bayerischen Verdienstordens
Der Orden kann im Original bei allen besonders feierlichen Anlässen angelegt werden. Eine
bestimmte Kleidung ist dafür nicht vorgeschrieben, sie soll jedoch dem Anlass
und der Würde des Ordens entsprechen.
Die Ordensminiatur sollte – anstelle des Originals – bei allen anderen Gelegenheiten
getragen werden. In Betracht kommen insbesondere Veranstaltungen des Staates,
der Kommunen, der Kirchen, der Sozialpartner, von Verbänden und Vereinen,
kulturelle Ereignisse und Feste im Familienkreis.
Die Ordensminiatur kann in diesen Fällen auch zur Alltagskleidung getragen werden.
Trageweise im Original
Das Ordensband wird flach am Hals unter dem Kragen des Oberhemdes getragen. Die
Halterung des Kreuzes muss auf dem flach gebundenen Krawattenknoten oder unter
dem Querbinder auf dem Oberhemd aufliegen. Beim Frackhemd liegt das Band auf dem
Kragen.
Damen befestigen die Auszeichnung (Ordensschleife) etwa eine Handbreit unterhalb der
linken Schulter.
Das Medaillon auf der Vorderseite des Bayerischen Verdienstordens zeigt das
bayerische Rautenwappen.
Der Orden kann auch zur Tracht getragen werden.
Trageweise
der Ordensminiatur (Rosette)
Sie wird auf der oberen Hälfte des linken Revers oder im Knopfloch getragen. (Die kleine Rosette ist für den Straßenanzug gedacht.)
Ferner gibt es eine Miniatur am Bande mit großer Rosette, die bei festlichen Anläsen (z. B.
zum Smoking) getragen werden kann.
Damen tragen die Rosette mit Schleife bzw. die kleine Rosette etwa eine Handbreit unterhalb
der linken Schulter.
Der Bayerische Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst
Der Bayerische Maximiliansorden gliedert sich in eine Abteilung für Wissenschaft und eine Abteilung für Kunst. Die Abteilungen unterscheiden sich jedoch nur in den Urkunden.
Der Bayerische Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst wurde am 10. November 2021 zum 19. Mal verliehen; 233 Persönlichkeiten (inklusive der diesjährigen Ordensträger) haben die Auszeichnung bislang erhalten. Auf die Abteilung Wissenschaft entfallen davon 130 Ordensauszeichnungen, auf die Abteilung Kunst 103 Auszeichnungen. Die Zahl der lebenden Ordensträger ist auf 100 begrenzt. Mit den zehn neuen Trägern des Maximiliansordens besteht die Ordensgemeinschaft aus 90 Persönlichkeiten.
Das Kreuz ist aus vergoldetem Silber (925er / 970er) und wird in einem weißen, gold bedrucktem Etui ausgegeben. Hersteller ist die Firma Gebrüder Hemmerle in München. Verliehene Stücke besitzen an der Unterseite eine Matrikelnummer. Die Herrenausführung wird an einem besonderen Bandring um den Hals getragen. Der Bandring ist mit einem Feingehaltsstempel versehen. Da die Damenausführung ohne diesen Bandring direkt an de Schleife befestigt wird, entfällt darauf der Feingehaltsstempel.
Damenausführung VS, 53,95 g, 62,85 X 53,85 mm, Ø diagonal von Strahl zu Strahl 55,20 mm
Damenausführung RS, aus dem Nachlass der Kammersängerin Martha Mödl
Medaillon Ø 20,3 mm Matrikelnummer
Auszeichnung im Etui, Bandbreite 55 zu 51 mm
Etui mit goldenem Staatswappen, 180 X 159 mm Herstelleraufdruck auf Etuirückseite
Kunstledermappe zur Verleihungsurkunde, 315 x 216 mm
Verleihungsurkunde mit Unterschrift des Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber
Trägerausweis VS, 150 X 105 mm
Trägerausweis RS
Etui Herrenausführung
Herrenausführung VS
Herrenausführung RS
Silber- / Herstellerpunzen
Muster einer Verleihungsurkunde der Abteilung für Wissenschaft.
Miniaturanstecknadel der Herrenausführung
Miniaturschleife der Damenausführung, 40 X 16 mm