Eichendorff-Plakette, Vorderseite (links) und Rückseite
Die Eichendorff-Plakette wurde am 14. Juli 1983 vom damaligen Bundespräsidenten Prof. Dr. Carl Carstens gestiftet.
Es handelt sich dabei um eine nicht tragbare runde Porzellanplakette, welche einen Durchmesser von 160 mm hat. Sie wurde bis zur Mitte des Jahres 2010 in einem 210 x 210 mm großen, mit dunkelblauen Samt gefütterten und einem weißen Atlaskissen versehenen Etui verliehen, welches auf der Außenseite mit einem schwarz-weißen Schlangenhautmuster versehen war. Danach wurde das Etui umgestaltet. Der Verschluß wurde verändert und die Außenseiten des Etuis sind jetzt ohne Muster und von schwarzer Farbe.
Eichendorff-Plakette im Etui
Hersteller der gezeigten Plakette ist die Firma Goebel, Rödental. Die Plakette ist mit dem Namen Skrobek signiert. Es handelt sich dabei um Gerhard Skrobek (1922-2007). Er war von 1951 – 2002 der bekannteste Modelleur der Hummel-Figuren der Fa. Goebel.
Mit Stand aus dem Jahre 2011 sind seit ihrer ersten Vergabe am 2. Februar 1984 bisher 593 Plaketten vergeben worden.
Die Anregung, eine Plakette für 100-jährige Wanderverbände zu stiften, hat der Verband Deutscher Gebirgs- und Wandervereine e.V. (damaliger Sitz in Saarbrücken) mit Brief vom 11.Oktober 1982 an den Bundespräsidenten gegeben. Danach sollte nach dem Muster der Pro Musica- und Zelter-Plakette überlegt werden, ob der Bundespräsident nicht auch bereit sei, für Wanderverbände, die 100 Jahre bestehen, eine Plakette zu stiften.
Das Bundespräsidialamt hat in einem Umlaufverfahren mit den Ländern diesen Vorschlag zur Diskussion gestellt. Die Länder waren einverstanden mit der Stiftung einer solchen Plakette. Das Bundespräsidialamt hat daraufhin einen Herrn Rabe, damals Geschäftsführer des Deutschen Gebirgs- und Wandervereins gebeten, die graphische Darstellung der zu stiftenden Plakette und den Entwurf des Stiftungserlasses vorzubereiten. Die entsprechenden Erlasse für die Zelter- und Pro Musica-Plakette sollten für diesen Stiftungserlass als Beispiel dienen, mit der Maßgabe, dass die Zuständigkeit für die Auswahl der zu ehrenden Vereine auf Länderebene bleiben sollte. Auf Anregung des Verbandes Deutscher Gebirgs- und Wandervereine sollte die Plakette auf der ersten Seite die Inschrift „Für Verdienste um Heimat und Wandern“ mit Abbildung des Bundesadlers und auf der zweiten Seite die Inschrift „Dr.-Georg-Fahrenbach“ mit Seitenprofil haben. Dr. Fahrenbach (1903-1976) war ein württembergischer Beamter, der sich dem Wandern sehr verbunden fühlte. Im weiteren Verlauf wurde zunächst das Dr. aus der Bezeichnung der Plakette gestrichen und im Juni 1983 hat der Verband seine ursprüngliche Bitte, die Plakette nach Georg Fahrenbach zu benennen, zurückgezogen, um sie nicht zu stark an einer Person des Zeitgeschehens zu orientieren.
Der Verband hatte nunmehr vorgeschlagen, die Plakette als Eichendorff-Plakette auszuweisen in Erinnerung daran, dass der Dichter Josef Freiherr von Eichendorff in seinen Werken viel über die Heimat und das Wandern besingt und die Benennung der Plakette mit seinem Namen damit an eine große Zeit deutscher Dichtung erinnert. Der Bundespräsident hat diesem Vorschlag zugestimmt, insoweit gibt es keinen Designer der Plakette, sondern sie ist in der gleichen Art und Weise wie die Pro Musica- und Zelter-Plakette gestaltet.
Am 2.Februar 1984 erfolgte die erstmalige Verleihung der Eichendorff-Plakette durch den Bundespräsidenten „in einer Stadt des Spessarts“. Die Entscheidung fiel auf Aschaffenburg. Nun hat die Rückseite der Plakette umlaufend den Text „Für Verdienste um Wandern, Heimat und Umwelt“, in der Mitte ist der Bundesadler. Die Vorderseite trägt neben dem Bildnis die Inschrift „Josef Freiherr von Eichendorff“.
Form und Größe der Plakette sind auf einer Mustertafel festgelegt. Die Plakette ist eine nicht tragbare Auszeichnung.
Die Eichendorff-Plakette kann an Wandervereine verliehen werden, die mindestens 100 Jahre alt sind, als Auszeichnung für die in langjährigem Wirken erworbenen besonderen Verdienste um die Pflege und Förderung des Wanderns, des Heimatgedankens und des Umweltbewusstseins.
Anträge können über den Verband deutscher Gebirgs- und Wandervereine e.V. bzw. über das jeweils zuständige Landesministerium gestellt werden.
Über den Antrag entscheidet ein Ausschuss beim BMU, in dem auch ein Vertreter des Bundesverwaltungsamtes vertreten ist.
Dem Bundesverwaltungsamt obliegt die Erstellung der Urkunden sowie die Beschaffung von Plaketten und Zubehör und deren Versand.
Erlaß über die Stiftung der Eichendorff-Plakette vom 14. Juli 1983
(BGBl. I S. 935 / EichendorffPlakErl)
Als Auszeichnung für Gebirgs- und Wandervereine, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege und Förderung des Wanderns, des Heimatgedankens und des Umweltbewußtseins erworben haben, stifte ich die Eichendorff-Plakette.
Die Einzelheiten der Verleihung werden durch besondere Richtlinien festgelegt.
Bonn, den 14. Juli 1983
Der Bundespräsident Prof. Dr. Carstens
Der Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl
Der Bundesminister des Innern Dr. Zimmermann
Richtlinien für die Verleihung der Eichendorff-Plakette vom 21. Juli 1983
Die Eichendorff-Plakette ist als Auszeichnung für Wander- und Gebirgsvereine bestimmt, die 100 Jahre bestehen und sich besondere Verdienste um die Pflege und Förderung des Wanderns, des Heimatgedankens und des Umweltbewußtseins erworben haben.
Die Plakette zeigt auf der Vorderseite das Bildnis von Joseph Freiherr von Eichendorff und auf der Rückseite den Bundesadler mit der Umschrift „Für Verdienste um Wandern, Heimat und Umwelt“. Form und Größe der Plakette sind auf einer Mustertafel festgelegt. Die Plakette ist eine nicht tragbare Auszeichnung.
Die Plakette wird durch den Bundespräsidenten an einen Gebirgs- und Wanderverein, der mindestens 100 Jahre besteht, auf dessen Antrag verliehen. Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, daß sich der Verein mit Erfolg der Pflege und Förderung des Wanderns, des Heimatgedankens und des Umweltbewußtseins gewidmet und sich dadurch besondere Verdienste erworben hat. Dabei ist insbesondere die Arbeit des Vereins in den vor dem Antrag liegenden 5 Jahren zu würdigen.
Die Verleihung der Plakette erfolgt auf Vorschlag des von dem zuständigen Ministerpräsidenten beauftragten Fachministers aufgrund der Stellungnahme des Empfehlungsausschusses. Der Vorschlag wird dem Bundespräsidenten durch das Bundesverwaltungsamt vorgelegt.
Der Antrag auf Verleihung ist mindestens 6 Monate vor dem vorgesehenen Verleihungsdatum schriftlich an den Empfehlungsausschuß zu richten. Die Antragsformulare sind beim Verband Deutscher Gebirgs- und Wandervereine e. V. (je zweifach) erhältlich. Diese sind ausgefüllt an den Verband Deutscher Gebirgs- und Wandervereine e. V. zu leiten.
Dem Antrag sind beizufügen:
Nachweis über die Gründungszeit (Satzung oder sonstige Belege),
Presseberichte über die Vereinsarbeit,
Festschriften aus Anlaß von Jubiläumsfeiern und Unterlagen über besondere Leistungen, die zur Begründung des Antrags wesentlich erscheinen.
Bescheinigung der Stadt oder des Landkreises über die Betätigung des Gebirgs- und Wandervereins und seine Verdienste.
Der Verband Deutscher Gebirgs- und Wandervereine prüft und bescheinigt die Richtigkeit der in dem Antrag genannten Angaben und leitet den Antrag an den Empfehlungsausschuß weiter.
Gebirgs- und Wandervereine, die dem Verband Deutscher Gebirgs- und Wandervereine nicht angehören, richten den Antrag mit Belegen an den für sie zuständigen Landes-Fachminister, der den Antrag nach entsprechender Vorprüfung dem Empfehlungsausschuß zuleitet.
Der Empfehlungsausschuß besteht aus drei Mitgliedern; je ein Mitglied wird bestellt
– vom Verband Deutscher Gebirgs- und Wandervereine,
– von der zuständigen Ministerkonferenz der Länder,
– und vom Bundesverwaltungsamt.
Den Vorsitz im Empfehlungsausschuß führt der Vertreter des Bundesverwaltungsamtes.
Der Ausschuß prüft die ihm zugeleiteten Anträge und empfiehlt einstimmig dem Fachminister, in dessen Bereich der Antragsteller seinen Sitz hat, den Wander- und Gebirgsverein, der für eine Verleihung der Plakette in Betracht kommt. Der Fachminister schlägt die Verleihung vor. Der Vorschlag wird dem Bundesverwaltungsamt zur Vorlage beim Bundespräsidenten zugeleitet.
Der Bundespräsident vollzieht die Urkunde über die Verleihung der Ehrenplakette. Urkunde und Ehrenplakette werden durch den zuständigen Fachminister oder seinen Beauftragten ausgehändigt.
Die Kosten für Urkunde und Ehrenplakette trägt das Bundesverwaltungsamt.