Der Verdienstorden des Freistaats Thüringen

Etui und Miniatur zur Ausführung für Damen.

Hersteller ist die Firma Steinhauer und Lück in Lüdenscheid. Der Orden wird in einem weißen Etui ausgegeben. Ein Muster der Verleihungsurkunde liegt mir leider nicht vor. Diese wird in einer Gold bedruckten, grünen Mappe überreicht. Der Orden wurde am 11. Dezember 2000 das erste mal an neun verdiente Bürger verliehen. Am 26.02.2003 wurde er ein zweites mal an neu verdiente Männer und sechs verdienten Frauen verliehen. Insgesamt wurde der Orden bisher an 97 Bürger verliehen, darunter 19 Frauen. Es wird aber darauf Wert gelegt den Orden sehr sparsam auszugeben. Die Anzahl der lebenden Träger ist auf 300 beschränkt. Gemäß der Thüringer Landesregierung und seines Innenausschusses sind aktive Mitglieder derer von der Verleihung ausgeschlossen, auch wenn dies im Gesetzestext nicht explizit ausgeschlossen sei.

Ordensträger Stand: 02.11.2010

Name Vorname PLZ Ort Verleihungsdatum
Albrecht Arnold 99085 Erfurt 09.6.2009
Arenhövel Winfried Josef 07979 Greiz 18.1.2006
Bauer Prof. Thomas Karl 86529 Schrobenhausen 12.9.2003
Bauer Dr. Hans-Joachim 07745 Jena 9.11.2006
Baumgarten Günter Klaus 99310 Arnstadt 24.1.2003
Bechthum Horst Alfred 99096 Erfurt 24.3.2003
Behlert Magdalene 98617 Stedtlingen 18.1.2006
Beyer Klaus Günther 99425 Weimar 24.3.2003
Bergsdorf Dr. Wolfgang 53179 Bonn 09.9.2008
Beyermann Karl-Heinz 99610 Sömmerda 24.3.2003
Birkefeld Theresa 99097 Erfurt 22.11.2000
Birkmann Dr. Andreas 76593 Gernsbach 17.9.2004
Blankenhorn Wolfgang 73734 Esslingen am Neckar (Berkheim) 22.11.2000
Bornkessel Prof. Dr. Werner 07751 Jena, OT Cospeda 24.3.2003
Brodhun Dr. Hans-Peter 99817 Eisenach 24.1.2003
Büchler Robert J. Lahavot Haviva – Israel 08.4.2009
Chrestensen Niels Lund 99096 Erfurt 5.4.2005
Dorst Tankred 80796 Oberlind 10.08.2009
Duchac Josef 16547 Birkenwerder 6.12.2005
Dücker Berthold 36419 Geisa 22.11.2000
Falcke Dr. Heino Hans Joachim Günter 99084 Erfurt 15.5.2004
Fickel Rosemarie 98617 Bauerbach 24.1.2003
Filbrich Wolfgang 99338 Gossel 9.6.2007
Franke Ilse, Maria 99094 Erfurt 5.10.2006
Friedrich Jürgen 99310 Arnstadt 2.11.2010
Fritsche Friedrich Heinrich Helmut 99631 Weißensee 15.5.2004
Gens Prof. Dr.-Ing. habil. Paul Wolfgang 98684 Ilmenau 24.3.2003
Glock Dorothea Helene Emma Käthe Ilsetraut 53347 Alfter 24.1.2003
Goth Raimund 99099 Erfurt 28.3.2007
Greiner Helge 98529 Suhl 15.5.2004
Gruber Ingeborg A – 5730 Mittersill 20.7.2005
Heide Elvira 07422 Rottenbach 18.3.2008
Henle Dr. Victor 81925 München 15.5.2004
Hoffmann Roland 07749 Jena 24.1.2003
Hoffmeister Johannes 99510 Apolda 30.6.2008
Hunger Dr. Hans-Georg 08058 Zwickau 05.03.2010
Hünninger Ernst Richard 07570 Weida 24.1.2003
Jorke Dr. Oskar Hans Dietfried heinrich 07749 Jena 24.3.2003
Kirsch Sarah 25794 Tielenhemme 28.3.2006
Klassen Dr. Dr. Franz Josef 53127 Bonn 13.01.2010
Knüpfer Siegfried 99096 Erfurt 15.5.2004
Koch Hans-Reinhard 99084 Erfurt 2.11.2010
Köhler Ehrhardt Herbert 04626 Schmölln 15.5.2004
Kopper Hilmar 56459 Rothenbach 6.5.2006
Kottler Dr. Luise Charlotte 98574 Schmalkalden 24.1.2003
Kunze Reiner 94130 Obernzell-Erlau 25.9.2008
Lämmer Gunda 07973 Greiz 15.5.2004
Lasch Prof. Dr. med. Dr. med. h.c. Dr. med. vet. H.c. Hanns Gotthard 35392 Gießen 24.3.2003
Lehmstedt Ilse Maria Sigrid 99423 Weimar 24.1.2003
Leich Dr. Werner 99817 Eisenach 2.3.2005
Lepper Peter 54550 Daun/Eifel 24.1.2003
Löffler Gudrun 07570 Wünschendorf/ Elster 24.3.2003
Machnik Prof. Dr. Georg 07743 Jena 22.11.2000
Machold Hertha 98666 Masserberg 24.1.2003
Martin Claude 10117 Berlin 12.7.2006
Mock Margareta 37327 Leinefelde OT Breitenholz 22.11.2000
Moritz Monika Margaretha 37308 Heiligenstadt 2.3.2005
Morneweg Dr. Kurt 99334 Elleben OT Riechheim 09.9.2008
Muhr Dr. Karl Heinrich Arnold 57418 Attendorn 12.2.2004
Müller Dr. Gottfried 07749 Jena 22.11.2000
Neumann Klaus 96479 Weitramsdorf 2.3.2005
Niemann-Stirnemann Gunda 99334 Elleben OT Riechhheim 24.1.2003
Nitzsche Kurt, Herman, Reinhard 04600 Altenburg 24.3.2003
Oelschläger Prof. Dr. Dr. hc.mult.Herbert 22117 Hamburg 24.1.2003
Raabe Prof. Dr. Dr. h.c.mult. Paul Theodor Arno Otto 38394 Wolfenbüttel 24.1.2003
Röhlinger Dr. med. vet. habil. Peter 07749 Jena 19.3.2008
Ruske Wolfgang 37242 Bad Sooden-Allendorf 25.8.2008
Sauerbrey Gerhard 99330 Frankenhain 11.9.2004
Schaller Prof. Dr. phil.D.r h.c. Wolfgang 37120 Bovenden-Eddigehausen 15.5.2004
Schambach Stephan 07743 Jena 22.11.2000
Scharr Heinz 99759 Utterode 08.6.2009
Schleef Heinz 49809 Lingen(Ems) 24.3.2003
Schmidt Prof. Dr. Dirk 53604 Bad Honnef 24.4.2007
Schöller Helga-Maria 99817 Eisenach 22.11.2000
Schröter Dr. Manfred Kurt Otto 99734 Nordhausen 15.5.2004
Schuchardt Dr. Gerd 07743 Jena 6.12.2005
Schwierz Israel 97076 Würzburg 2.11.2010
Sepiol Janusz 31-156 Krakow 14.9.2006
Späth Dr. Lothar 70839 Gerlingen 24.3.2003
Steinert Helga 04600 Altenburg 07.01.2010
Ströbel Hermann 99084 Erfurt 2.11.2007
Tschesch Christian 07407 Uhlstädt-Kirchhasel 13.01.2010
Thomas Manfred Klaus Richard 98527 Suhl 15.5.2004
Tussing Werner 99094 Erfurt 21.11.2009
Vogel Dr. Bernhard 99084 Erfurt 3.10.2005
Voisin Dr. Jean-Claude 99084 Erfurt 26.8.2004
Walter Karl-Heinz 99092 Erfurt 18.1.2006
Weidinger Georg 99734 Nordhausen 22.11.2000
Weiler Günter Friedrich 53359 Rheinbach 24.1.2003
Weisheit Rudolf 99867 Gotha 24.3.2003
Wenig Fritz Walter 98527 Suhl 15.5.2004
Werner Dr. Gerhard Max Matthias 07749 Jena 30.4.2008
Wokittel Franz-Josef 99084 Erfurt 15.5.2004
Zierow Wolfgang 99734 Nordhausen 24.3.2003
Parlamentarischer Ablauf :
Titel: Gesetz über den Verdienstorden des Freistaats Thüringen (Thüringer Verdienstordensgesetz – ThürVOG)
Kurzreferat: Würdigung von Persönlichkeiten, die ihre Kräfte in den Dienst des Gemeinwohls gestellt haben und Leistungen vorrangig für den Freistaat Thüringen und seine Bevölkerung erbrachten
Vorgangsnummer: 3/744Dr
Vorgangsablauf: Gesetzentwurf Thüringer Landesregierung Drucksache 3/744 14.06.2000, 5 S.
Behandlung (Plenum) Plenarprotokoll 3/23 06.07.2000, S. 1540 – 1544
1. Beratung
Überweisung: Innenausschuss
Nicht öffentliche Beratung (Ausschuss) Innenausschuss Ausschussprotokoll 3/17 07.09.2000, S. 14 – 15
Annahme empfohlen (Ausschuss)
Beschlussempfehlung Innenausschuss Drucksache 3/946 07.09.2000, 1 S.
Behandlung (Plenum) Plenarprotokoll 3/25 14.09.2000, S. 1740 – 1744
2. Beratung
angenommen (Gesetzentwurf) ; mit Mehrheit
Beschluss 3/25 19.09.2000, 1 S.
Gesetz (GVBl) Gesetz- und Verordnungsblatt 3/10 28.09.2000, S. 273
Ausgefertigt im GVBl

Über die Entstehung eines Ordens in der Neuzeit

am Beispiel des Verdienstordens des Freistaats Thüringen

Über die Entstehung von Orden vor Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurden schon unzählige Fachbeiträge und Bücher geschrieben. Über die Entstehung von Verdienstorden in der Gegenwart ist dagegen in der Sammlerschaft nicht allzu viel bekannt. Einerseits ist es ein Sammelgebiet der Phaleristik das von vielen Sammlerkollegen nicht ernst genommen wird (aber wir arbeiten dran), andererseits interessieren sich die Bürger zunehmend weniger für Politik und die Entstehung von Gesetzen. Dabei konnten wir in der Zeit nach der Wiedervereinigung die Entstehung von Orden in den Ländern Sachsen (1996), Thüringen (2000) und Mecklenburg  Vorpommern (2001) „live“ mitverfolgen.

Am 14. Juni 2000 überreichte der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen, Dr. Bernhard Vogel, der Präsidentin des Thüringer Landtags, Frau Christine Lieberknecht, den von der Landesregierung beschlossenen Entwurf des „Gesetzes über den Verdienstorden des Freistaats Thüringen (Thüringer Verdienstordensgesetz – ThürVOG -)“, mit der Bitte um Beratung durch den Landtag.

In seiner Begründung nahm er dazu Stellung, dass es an einer gesetzlichen Grundlage fehlt um, neben der Würdigung besonderer Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, auch solche Leistungen staatliche Anerkennung finden zu lassen, die vornehmlich für den Freistaat Thüringen und seine Bevölkerung erbracht wurden. Er hielt den bisherigen Zustand (also ohne Stiftung eines Verdienstordens per Gesetz) oder den hilfsweisen Erlass einer Verordnung für eine nicht angemessene Würdigung von Verdiensten, die wegen ihrer Vorbildfunktion einer sichtbaren Anerkennung, zur Würdigung von Persönlichkeiten die ihre Kräfte in den Dienst des Gemeinwohls gestellt haben, bedürfen. Die Verleihungsvoraussetzungen wurden bewusst offen gelassen, da mit dem Orden Verdienste jeder Art und in allen Bereichen gewürdigt werden sollen. Um den hohen Rang dieser Würdigung auszudrücken ist die Anzahl lebender Ordensträger auf 300 Personen beschränkt. Es wird darauf Wert gelegt den Orden sehr sparsam auszugeben. Der Orden ist mit keiner finanziellen Zuwendung verbunden. Der Ministerpräsident ist Inhaber des Verleihungsrechts. Anregungen zu Ordensverleihungen können von jedermann an die Vorschlagsberechtigten gerichtet werden. vorschlagsberechtigt sind der Landtagspräsident und die Mitglieder der Landesregierung. Für die Ordensangelegenheiten ist die Staatskanzlei zuständig.

Am 6. Juli 2000 erfolgte die erste Beratung des Gesetzes in der 23. Sitzung des Thüringer Landtags, in der das Für und Wider eines Ordens und seiner Gestaltung dargelegt wurde. Es wurde beschlossen den Gesetzesentwurf zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen.

In der Sitzung des Innenausschusses am 7. September 2000 wurde auf Nachfragen festgestellt, dass postume Verleihungen durch den Gesetzestext nicht ausgeschlossen sind. Es wurde verabredet, dass aktive Mitglieder der Regierung von einer Verleihung ausgeschlossen sein sollten, auch wenn es im Gesetzestext so nicht formuliert ist. Es wurde die Beschlussempfehlung ausgesprochen den Gesetzentwurf anzunehmen.

In der 25. Sitzung des Thüringer Landtags am 14. September 2000 wurde der Gesetzentwurf ein zweites Mal beraten. Darin wurden Themen aufgegriffen die auch schon in der 23. Sitzung besprochen wurden. Nach der Aussprache wurde der Beschlussempfehlung des Innenausschusses gefolgt und das Gesetz mit Mehrheit beschlossen.

Im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 10 / 2000 wurde das ThürVOG verkündet. Damit war der Orden geschaffen. Vom Ministerpräsidenten wurden anschließend Verwaltungsvorschriften erlassen, die das Verfahren der Verleihung, der Entziehung und das Verfahren der Prüfung von Anregungen auf Verleihung des Ordens regeln.

Am 11. Dezember 2000 wurde im Barocksaal der Thüringer Staatskanzlei die erste Verleihung des neu geschaffenen Verdienstordens durch den Ministerpräsidenten vorgenommen. Es wurden 3 Frauen und 6 Männer geehrt. Im Juli 2002 soll die nächste Verleihung erfolgen.

Hersteller des Ordens ist die Firma Steinhauer und Lück in Lüdenscheid. Der Orden misst 54 x 54 mm und wird in einem weißen, mit dem Thüringer Wappen bedruckten Etui ausgegeben in dem sich auch eine Miniatur befindet. Der Orden ist für Frauen und Männer gleich. Die Verleihungsurkunde, von der mir zurzeit leider kein Muster vorliegt, wird in einer grünen, gold umrandeten Urkundenmappe überreicht. Auffällig ist, dass der Orden entgegen der Beschreibung in § 3 ThürVOG kein weiß emailliertes und silbern umrandetes Mittelschild, sondern ein gänzlich silbernes Mittelschild mit dem Landeswappen besitzt. Die Kreuzarme sind emailliert, das Landeswappen ist in Kunstemaille ausgeführt.

Wenn man die preisliche Entwicklung der Ordensinsignien des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland seit dem Erscheinen des O&E Magazin Nr. 14 betrachtet, kann man erkennen, dass das „Ansehen“ der Orden der Gegenwart in den Augen des Sammlers beträchtlich gestiegen ist. Und heutzutage mutet es an, dass die Sammler solcher Stücke diejenigen sind, die die Geschichte neuzeitlicher Orden aufschreiben und bewahren. So kann man anhand des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschlands feststellen, dass viele Interna der Ordensgeschichte schon heute verloren scheinen, obwohl der Orden vor kurzem erst 50 Jahre alt wurde. Einige können durch akribische Forschungen ans Tageslicht zurückgeholt werden. Andere  Fragen, die die Sammler interessieren werden nie mehr beantwortet werden können, da die zuständigen Stellen, von den man annimmt, dass sie alles festhalten was mit der Geschichte eines Ordens zusammenhängt, selbst keine schlüssigen Antworten mehr parat haben. Dieser Beitrag und meine Internetseite www.ordensmuseum.de sollen helfen und Ansporn sein, insbesondere junge Sammler anzusprechen und sie für diesen Bereich der Phaleristik zu interessieren.

Mein Dank gilt dem Thüringer Landtag und der Thüringer Staatskanzlei, die mir die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellten.

Quellen:
Thüringer Landtag Drucksache 3/744
Thüringer Landtag Drucksache 3/946
Plenarprotokoll 3 / 23
Plenarprotokoll 3 / 25
GVBlThür. Nr 10 / 2000
Manuskript der Rede zur ersten Verleihung

Gesetz über den Verdienstorden des Freistaats Thüringen
(Thüringer Verdienstordensgesetz – ThürVOG -)
Vom 19. September 2000
Thüringer Verdienstordensgesetz

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1
Als Zeichen der Würdigung hervorragender Verdienste um den Freistaat und seine Bevölkerung wird der Verdienstorden des Freistaats Thüringen gestiftet.

§ 2
(1) Der Verdienstorden wird in einer Klasse verliehen.

(2) Die Zahl der lebenden Ordensträger wird auf 300 begrenzt.

§ 3
(1) Das Ordenszeichen ist ein achtspitziges, weiß emailliertes und silbern umrandetes Kreuz. Es hat ein rundes weiß emailliertes und silbern umrandetes Mittelschild mit dem Landeswappen.

(2) Der Verdienstorden wird als Steckkreuz auf der linken unteren Brustseite getragen. Anstelle des Ordenskreuzes kann eine Miniatur auf der linken oberen Brustseite getragen werden.

§ 4
(1) Der Verdienstorden wird vom Ministerpräsidenten verliehen.

(2) Vorschlagsberechtigt sind der Landtagspräsident und die Mitglieder der Landesregierung. Mit Anregungen zur Ordensverleihung kann sich jedermann an die Vorschlagsberechtigten wenden.

§ 5
(1) Personen, denen der Verdienstorden verliehen wird, erhalten hierüber eine Urkunde. Die Verleihung ist im Thüringer Staatsanzeiger bekannt zu machen.

(2) Das Ordenszeichen geht in das Eigentum des Ordensträgers über.

§ 6
Erweist sich ein Ordensträger durch sein Verhalten der Ehrung unwürdig oder wird ein solches Verhalten nachträglich bekannt, so kann der Ministerpräsident die Verleihung widerrufen. Das Ordenskreuz, die Miniatur und die Verleihungsurkunde sind in diesem Fall zurückzugeben.

§ 7
Die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften erlässt der Ministerpräsident.

§ 8
Status- und Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.

§ 9
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Erfurt, den 19. September 2000

Die Präsidentin des Landtags
Lieberknecht

Historische und aktuelle deutsche Orden und Ehrenzeichen