Bundesverdienstorden

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland, kurz Bundesverdienstkreuz oder Bundesverdienstorden genannt, wurde von Bundespräsident Theodor Heuss am 7. September 1951 gestiftet.
Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, z.B. auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich verliehen .
Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden, der Orden ist jedoch nicht rückgabepflichtig. Über die Verleihung der Ordensinsignien wird eine Verleihungsurkunde ausgestellt. Der Bundespräsident bekommt die Sonderstufe des Großkreuzes als Amtsinsignie, ohne Ausstellung einer Verleihungsurkunde, zum Amtsantritt übereicht.

Mit den Ordensverleihungen möchte der Bundespräsident die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf solche Leistungen lenken, denen er für unser Gemeinwesen besondere Bedeutung beimisst.

Schwerpunkte sind vor allem:

  • soziales, karitatives und kirchliches Engagement der „Stillen im Lande“, Einsatz zur Verbesserung von Berufschancen und zur Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Jugendliche, unternehmerische Leistungen, die dauerhaft Wachstum und Beschäftigung vor allem in strukturschwachen Regionen fördern,
  • herausragende wissenschaftliche Leistungen, mit denen neue Impulse vermittelt werden oder die zu zukunftsweisenden Innovationen und Erfindungen führen,
  • Förderung des Ansehens Deutschlands im Ausland und der Beziehungen Deutschlands zu seinen europäischen Nachbarn,
  • Engagement zugunsten eines friedlichen Zusammenlebens und der Toleranz zwischen den Kulturen und Religionen

Die Verleihungsbedingungen waren zunächst in nicht veröffentlichten Richtlinien geregelt worden, wobei die Verleihungspraxis mehrfachen Änderungen unterworfen war. Die am 20.12.1966 herausgegebenen Ausführungsbestimmungen haben eine neue Grundlage und zugleich strengere Maßstäbe für die Verleihung des Verdienstordens geschaffen. Nach den Ausführungsbestimmungen werden für eine Verleihung des Ordens in jeder Stufe besondere Verdienste um das allgemeine Wohl gefordert. Danach scheidet die bloße Pflichterfüllung am Dienst- oder Arbeitsplatz als auszeichnungswürdiger Grund aus. Somit ist eine Verwendung des Verdienstordens als „Treudienst-Ehrenzeichen“ ausgeschlossen, wie dies z. B. ab 1952 vorübergehend mit der Auszeichnung von Angestellten und Arbeitern der freien Wirtschaft für 50jährige treue Dienste bei einem Dienstherren, Arbeitgeber oder Betrieb der Fall war.

Für die Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland an Ausländer gelten besondere nicht veröffentlichte Richtlinien, die an die internationalen Gepflogenheiten anknüpfen. Zur Erstverleihung soll grundsätzlich die Verdienstmedaille oder das Verdienstkreuz am Bande kommen. Ausnahmsweise können aber auch höhere Stufen als Erstauszeichnung verliehen werden, insbesondere wenn der Auszuzeichnende bereits ein höheres Lebensalter erreicht hat, oder eine Würdigung früherer Verdienste vorher nicht angebracht war, wie es bei Richtern der Fall ist.

Das Großkreuz ist bisher in erster Linie an deutsche und ausländische Regierungsmitglieder, Diplomaten, Politiker und Wissenschaftler verliehen worden, wobei die Sonderstufe nach wie vor den Staatsoberhäuptern vorbehalten bleibt. Auch der Bundespräsident trägt bei besonderen Anlässen die Sonderstufe des Großkreuzes.

Der Bundesverdienstorden in all seinen Stufen.
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde zunächst als fünfstufiger (Großkreuz, Großes Verdienstkreuz mit Stern, Großes Verdienstkreuz, Verdienstkreuz und Verdienstkreuz am Bande) Verdienstorden gestiftet.
Mit Erlass vom 9. Juni 1952 über die Ergänzung des Statuts des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland wurde das Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband gestiftet und die Trageweise des Großen Verdienstkreuzes mit Stern (2.Modell) geändert. Entsprechende Sterne konnten bei der Präsidialkanzlei umgetauscht werden.
Am 7. September 1952 erfolgte formlos durch Verleihung die Einführung des Verdienstkreuzes am Bande für Angestellte und Arbeiter der freien Wirtschaft, die einem und demselben Dienstherrn, Arbeitgeber oder Betrieb 50 Jahre lang in Treue gedient hatten (Verdienstkreuz für Arbeitsjubilare).
Mit Erlass vom 8. Dezember 1955 über die Neufassung des Statuts des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland wurden die Sonderstufe des Großkreuzes und die Verdienstmedaille gestiftet und die Größe der Sonderstufe des Großkreuzes für Damen geändert.

Außerdem wurden Schulterbänder für Damen für die Sonderstufe des Großkreuzes, für das Großkreuz und für das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband eingeführt, sowie eine Damenschleife für das Große Verdienstkreuz mit Stern sowie das Große Verdienstkreuz und eine kleinere Damenschleife für das Verdienstkreuz am Bande. Das Verdienstkreuz wurde in Verdienstkreuz 1. Klasse umbenannt.
Am 1. Mai 1957 erfolgte formlos durch Verleihung die Einführung der Bandspange 50 für das Verdienstkreuz für Arbeitsjubilare; 1963 wurde für diese Stufe formlos das Band der Bundesverdienstmedaille eingeführt. Mit Erlass vom 20. Dezember 1966 wurde die Verleihung des Verdienstkreuzes für Arbeitsjubilare eingestellt.
Etwa um 1975 erfolgte die formlose Änderung der Größe des Verdienstkreuzes 1. Klasse für Damen und des Verdienstkreuzes am Bande für Damen. Ferner wurden etwa in dieser Zeit die eingewebten Bundesadler der Schulterbänder, beim Schulterband zur Sonderstufe des Großkreuzes in handgestickte Adler und beim Schulterband zum Großkreuz in maschinengestickte Adler, geändert.

Seit März 2023 sehen die Orden für Männer und Frauen gleich aus. Die früheren Damenausführungen mit kleineren Verdienstkreuzen wurden abgeschafft. Alles Kreuze und Sterne sind jetzt gleich groß. Ebenso abgeschafft wurde die Damenschleife beim Verdienstkreuz am Bande. Die Trageweise ab dem Großen Verdienstkreuz wurde beibehalten. Ebenso beibehalten wurden die Schulterbänder in der Damenausführung. Ferner wurde der Eingangstext auf den Verleihungsurkunden in „In Anerkennung der um die Bundesrepublik Deutschland erworbenen besonderen Verdienste“ geändert.

Gegenwärtig verfügt der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland über neun Stufen:

Sonderstufe zum Großkreuz, Großkreuz in besonderer Ausführung, Großkreuz, Großes Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband, Großes Verdienstkreuz mit Stern, Großes Verdienstkreuz, Verdienstkreuz 1. Klasse, Verdienstkreuz am Bande und die Verdienstmedaille.

Anmerkung: Es werden überwiegend nur solche Exponate des Bundesverdienstordens behandelt, die sich in meiner Sammlung befinden! Daher erheben diese Seiten keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auf den Foto-Seiten kann es zu Ladenzeiten kommen.

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