Silberne Medaille für Rettung aus Seenot
Beschluss über die Stiftung der Medaille für Rettung aus Seenot am Bande der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger“
Vom 20. 4. 1955
1. Durch Beschluss des Vorstandes der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger vom 20. 4. 1955 wurden die bisher für Auszeichnungen zur Verfügung stehenden beiden Medaillen – die im Jahre 1866 gestiftete »Gesellschaftsmedaille« und die im Jahre 1892 vom »Verein zur Rettung Schiffbrüchiger auf hoher See zu Hamburg« in die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger eingebrachte »Laeisz-Medaille« – miteinander vereinigt und an ihrer Stelle die »Medaille für Rettung aus Seenot« am Bande der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger gestiftet. Die »Medaille für Rettung aus Seenot« am Bande der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger setzt die Tradition der »Gesellschaftsmedaille« und »Laeisz-Medaille« fort.
2. Die Verleihung erfolgt, den Satzungen der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger entsprechend, durch den Gesellschaftsvorstand nach dessen Ermessen für hervorragende Rettungstaten an den Meeresküsten und auf hoher See, bei denen Deutsche gerettet haben oder gerettet worden sind.
3. Die »Medaille für Rettung aus Seenot« am Bande der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger hat einen Durchmesser von 43 mm und trägt auf der Vorderseite den Namen der Gesellschaft in umlaufender Schrift, die einen nach oben offenen Eichenlaubkranz einschließt. In der oberen Öffnung des Kranzes steht das Hansekreuz als Symbol der Deutschen ‚Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger und darunter in drei Zeilen ein Schriftblock FÜR RETTUNG AUS SEENOT. Die Rückseite der Medaille zeigt nach einer alten Darstellung eine Gruppe Schiffbrüchiger auf einem Floß und im Hintergrund ein Wrack. Der 3 mm starke, glatte Rand der Medaille ist für die Aufnahme einer Gravur bestimmt, die den Namen des Empfängers, die ausgezeichnete Rettung und deren Datum nennt. Die Medaille ist mit einer Öse versehen und wird an einem 30 mm breiten Band getragen, dessen rechte Hälfte weiß und dessen linke Hälfte rot ist.
4. Die »Medaille für Rettung aus Seenot« am Bande der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger wird unter Berücksichtigung der bei der auszuzeichnenden Rettungstat gegebenen Umstände in 3 Stufen verliehen, und zwar in Gold, in Silber und in Bronze. Form und Größe der Medaille ist in allen Stufen die gleiche. Mit der Medaille wird eine Verleihungsurkunde ausgehändigt, die zugleich Besitzzeugnis ist und neben dem Namen des Ausgezeichneten in kurzer Form die Rettung nennt, für die die Medaille gegeben wurde.