Verleihungsurkunde
Anstecknadel
Stoffabzeichen
Großabzeichen
Bandschnalle
Bekanntmachung zum Erlass des Bundespräsidenten über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen
Vom 17. Februar 1993
Das Präsidium des Deutschen Sportbundes hat dem Bundespräsidenten gemäß Artikel 6 Abs. 2 des Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen in der im Bundesgesetzblatt Teil 111, Gliederungsnummer 1134-4, veröffentlichten bereinigten Fassung, Änderungen der Verleihungsbedingungen für das Deutsche Sportabzeichen angezeigt.
Nachstehend veröffentliche ich die Verleihungsbedingungen in der Neufassung.
Deutsches Sportabzeichen – Verleihungsbedingungen –
Der Deutsche Sportbund verleiht als Auszeichnung für gute vielseitige körperliche Leistungsfähigkeit das »Deutsche Sportabzeichen«.
Das Sportabzeichen soll den Menschen, denen der Sport eine Steigerung der Lebensfreude und eine Stärkung des körperlichen Selbstgefühls bedeutet, ein Prüfstein und eine Anerkennung für ihre körperliche Allgemeinbildung sein, die sie sich durch den regelmäßig betriebenen Sport erworben haben und erhalten wollen. Es soll aber auch denen, die noch keine Leibesübungen treiben, Anreiz sein, sich durch den Sport das vielseitige körperliche Können zu erarbeiten, das Voraussetzung für den Erwerb dieser Auszeichnung ist.
Das Deutsche Sportabzeichen erfordert deshalb eine fünffache gute Leistung.
Es ist eine Leistungsprüfung, welche die Förderung der körperlichen Leistungsfähigkeit hinsichtlich Gewandtheit, Gelenkigkeit, Kraft, Schnelligkeit und Ausdauer zum Ziel hat.
Das Deutsche Sportabzeichen wird in drei Klassen und zwar in Bronze, in Silber (versilbert) und in Gold (vergoldet) verliehen.
Die für die Prüfungen maßgeblichen Bedingungen richten sich nach dem Alter, das im Kalenderjahr der Prüfung erreicht wird. Die Bedingungen sind in fünf Gruppen gegliedert. Die Bewerber(innen) können in jeder Gruppe eine Bedingung auswählen. Prüfungszeitraum ist das Kalenderjahr.
Das Deutsche Sportabzeichen wird an Frauen und Männer ab 18 Jahren verliehen.
Bei der ersten Verleihung wird immer das Abzeichen in Bronze verliehen. Das Abzeichen in Silber gibt es nach der dritten erfolgreichen Prüfung, und das Abzeichen in Gold erhält, wer fünf erfolgreiche Prüfungen nachweisen kann.
Wer in 10, 15, 20, 25 Kalenderjahren oder in einem sonstigen Mehrfachen von 5 Kalenderjahren jedes Mal die fünf geforderten Leistungen erfüllt, wird besonders ausgezeichnet. In solchen Fällen wird das goldene Abzeichen mit der Zahl 10, 15, 20, 25 usw. ausgegeben. Es ist nicht Bedingung, dass die Prüfungsjahre ununterbrochen aufeinander folgen. Bei der Aufrechnung der Zahlen werden auch alle nachweisbaren erfolgreichen Prüfungen für das Reichssportabzeichen vor 1945 und für das Ländersportabzeichen aus der Zeit bis zum 1. April 1952 berücksichtigt. Die Verleihungsurkunde sowie die Wiederholungsbestätigungen sind vorzulegen. Prüfungen für das Schüler- bzw. Jugendsportabzeichen werden nicht angerechnet.
Das Deutsche Sportabzeichen wird auch an Ausländer im Ausland verliehen, wenn die Prüfungen von einem offiziellen Prüfer eines Landessportbundes (LSB) und in Absprache mit diesem LSB abgenommen werden.
Das Sportabzeichen wird als Anstecknadel ausgegeben. Es kann aber auch als Großabzeichen in Metall, als Bandschnalle und als Stoffabzeichen getragen werden.
Für Behinderte gelten besondere Bestimmungen.
Anmerkung
Schon vor Anerkennung des Deutschen Sportabzeichens als Ehrenzeichen durch den Bundespräsidenten mit Erlass vom 4. Juli 1958 wurde es seit dem 1. April 1952 ausgegeben. Von einigen Landesverbänden wurden Sportabzeichen für eine gewisse Zeit auch in der unten gezeigten Form, mit den Buchstaben „DSA“, ausgegeben.