Beschreibung der Ordenszeichen und ihrer Bänder
Das Ordenszeichen ist ein rot-emailliertes, golden gefasstes schlankes Kreuz. In seiner Mitte ist der Bundesadler auf einem runden Schild aufgesetzt.
Das Band des Ordens ist rot mit gold-schwarz-goldenem Saum.
Im einzelnen:
Das V e r d i e n s t k r e u z am Bande hat einen Durchmesser von 55 mm. An seiner Spitze ist ein Ring befestigt. Die Rückseite des Kreuzes ist glatt.
Das Ordensband ist 30 mm breit.
Das V e r d i e n s t k r e u z gleicht dem Verdienstkreuz am Bande. Statt des Ringes ist auf seiner Rückseite eine feststellbare Anstecknadel angebracht. Die Rückseite des Kreuzes ist glatt.
Ein Ordensband gehört zu dieser Auszeichnung nicht.
Das G r o ß e V e r d i e n s t k r e u z hat einen Durchmesser von 60 mm. Die Rückseite des Kreuzes gleicht der Vorderseite. An der Spitze des Ordenskreuzes ist ein Ring befestigt.
Das Ordensband ist 44 mm breit.
Das G r o ß e V e r d i e n s t k r e u z m i t S t e r n gleicht dem Großen Verdienstkreuz.
Der zu dieser Auszeichnung gehörende Stern besteht aus 4 goldenen Strahlenbündeln, auf deren Mitte ein 45 mm großes Ordenskreuz aufgesetzt ist. Der Stern hat einen Durchmesser von 70 mm.
Das Ordensband, an dem das Ordenskreuz befestigt ist, hat eine Breite von 100 mm.
Das G r o ß k r e u z hat einen Durchmesser von 70 mm. Die Rückseite des Kreuzes gleicht der Vorderseite.
Der zu dieser Auszeichnung gehörende Stern besteht aus 6 goldenen Strahlenbündeln, auf deren Mitte ein 45 mm großes Ordenskreuz aufgesetzt Ist. Der Stern hat einen Durchmesser von 80 mm.
Das Ordensband gleicht dem Ordensband des Großen Verdienstkreuzes mit Stern; es ist jedoch mit dem Zeichen des Bundesadlers durchwebt.
Erlaß über die Ergänzung des Statuts des „Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland“
Vom 9. Juni 1952.
(1) Artikel 2 Abs. 3 und Artikel 4 Abs. 1 Ziff. 2 des Statuts des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland vom 7. September 1951 (Bundesgesetzblatt I S. 831) werden dahin ergänzt, daß das Große Verdienstkreuz mit Stern auch ohne Schulterband verliehen werden kann. In diesem Falle, wird es an einem Ordensband um den Hals getragen.
(2) Artikel 7 wird wie folgt ergänzt:
Erweist sich ein Beliehener durch sein späteres Verhalten, insbesondere durch Begehen einer entehrenden Straftat, der Auszeichnung unwürdig, oder wird ein solches Verhalten nachträglich bekannt, so kann ihm die Befugnis zum Tragen des Verdienstordens entzogen werden.
Bonn, den 9. Juni 1952
Der Bundespräsident
Theodor Heuss
Der Bundeskanzler
Adenauer
Der Bundesminister des Innern
Dr. Lehr
Bundesanzeiger Nr. 174, vom 9. September 1952, Seite 6:
„Die Pressestelle des Bundespräsidenten gibt bekannt:
Aus Anlaß des Jahrestages der Bundesrepublik Deutschland am 7. September 1952 hat der Bundespräsident 592 verdiente Angestellte und Arbeiter der freien Wirtschaft, die einem und demselben Dienstherren, Arbeitgeber oder Betrieb 50 Jahre lang in Treue gedient haben, mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik ausgezeichnet.“
Eine offizielle Stiftungsurkunde oder Erlass über die Stiftung des Verdienstkreuzes für Arbeitsjubilare, wurde nie herausgegeben!