Kammerherrenschlüssel oder Kämmererschlüssel sind weder Auszeichnung, im Sinne von Orden & Ehrenzeichen, noch Rangabzeichen. Sie sind vielmehr sichtbare Abzeichen der Amtswürde eines Hofamtes. Des Hofamts des Kämmerers. Sie schließen damit die Lücke zwischen Orden und Rangabzeichen.
Was versteht man unter dem Hofamt eines Kämmerers, bzw. Kammerherrn?
Im Hochmittelalter war es üblich, dass jedes königliche Haus Ämter zur Besorgung der Haushaltung hatte. Die ursprünglichen vier Hofämter waren Marschall (Stallmeister), Mundschenk (Aufseher der königlichen Weinberge bzw. Weinkeller), Kämmerer (Schatzmeister) und Truchsess (Vorsteher der Hofverwaltung). Der Kämmerer hatte die Aufsicht über die Kammer und den Schatz. Später verlor er diese Funktion an den Schatzmeister. Die königliche Hofhaltung wurde auch zum Vorbild für die Fürstenhäuser. Diese verliehen bestimmten Vasallen die so genannten Hofämter teils als erbliche Würde. Die Dienste erlangten den Charakter von Ehrendiensten und wurden schließlich nur noch bei besonders feierlichen Anlässen ausgeübt. Das Amt des Kämmerers wurde im Laufe der Zeit auch zu einem unbesoldeten Ehrenamt, das Zutritt zum Souverän verschaffte.
Der Kämmererschlüssel wurde zusammen mit der Uniform des Kämmerers an einem Portépée oder Quaste getragen. Der Schlüssel selbst hatte meist die Form eines herkömmlichen Schlüssels mit Bart, der jedoch außer der Zier, keine Funktion hatte. Da in der Regel nur der obere Teil des Schlüssels sichtbar war, der Rest des Schlüssels lag unter dem Portépée verborgen, verloren später einige Schlüssel ihre ursprüngliche Form zugunsten einer Spange, mit der der Schlüssel an eine Schlaufe der Uniform gehängt wurde.
Aber nun zu dem hier in Rede stehenden Kammerherrenschlüssel des Großherzogtums Baden. Alle angehängten Bilder lassen sich gut vergrößern, wodurch auch die kleinsten Details sichtbar werden.
Das gezeigte Objekt wiegt gut 148 g und ist etwa 52,5 x 191 mm groß. Es besteht aus einer feuervergoldeten, sehr hellen, fast weißlichen Kupferlegierung (Bronze bzw. Messing). In Teilen, so die Kartusche der Chiffre, am Bart und an den Kanten ist die matt vergoldete Oberfläche glänzend poliert. Die Chiffre selbst, das gespiegelte F, ist beiderseits separat aufgelegt. Es finden sich keinerlei Punzen oder Marken auf dem Stück. Die Kammerherrenschlüssel wurden mit der Quaste zusammen in einem mit roter Seide ausgekleideten, grünen Etui ausgegeben.
Es handelt sich nach VOLLE um die seit 1853/54 ausgegebene Form aus der Regierungszeit von Großherzog Friedrich I., oder Großherzog Friedrich II.
Die Kammerherren wurden vom Großherzog ernannt und erhielten darüber eine Urkunde. Mit der Verleihung der Kammerherrenwürde und der damit verbundenen Beschaffung und Übergabe des Kammerherrenschlüssels waren Gebühren verbunden.
Im Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden auf das Jahr 1910 werden 102 aktive Kammerherren genannt. Seit dem Jahre 1854 waren die Kammerherrenschlüssel nicht mehr Rückgabepflichtig.