Kreuz der Ehrenmitglieder
Ehrenritterkreuz, Vorder- und Rückseite jeweils gleich
Johanniter-Etui
Rechtsritterkreuz (69,5 x 45 mm) und
Bandspange zum Rechtsritterkreuz
Miniatur des
Brustkreuzes
Verleihungsurkunde zum Rechtsritterkreuz
Zweiter Erlass über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen
Vom 15. Juni 1959 (BGBl. 293)
Artikel 1
Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 (BGBl. I S. 844) genehmige ich die Stiftung und Verleihung der folgenden Ehrenzeichen der Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem, genannt der Johanniterorden:
1. Herrenmeisterkreuz,
2. Kreuz der Ehrenmitglieder,
3. Kommendatorenkreuz,
4. Rechtsritterkreuz,
5. Ehrenritterkreuz.
Artikel 2
Ich genehmige die Stiftungsbestimmungen und die Verleihungsbedingungen der in Artikel 1 genannten Ehrenzeichen.
Artikel 3
Die Stiftungsbestimmungen und die Verleihungsbedingungen der in Artikel 1 genannten Ehrenzeichen.
Artikel 4
Jede Änderung der Stiftungsbestimmungen und der Verleihungsbedingungen der nach Artikel 1 genehmigten Ehrenzeichen und jede Änderung ihrer Form und ihrer Benennung bedarf meiner Genehmigung.
Bonn, den 15. Juni 1959
Der Bundespräsident Theodor Heuss
Der Bundesminister des Innern Dr. Schröder
Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 236 vom 9. Dezember 1959
Anlage zur Bekanntmachung des Bundesministers des Innern vom 17. November 1959 1 A 2 – 12966 A – 334/59
Ehrenzeichen der Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem genannt der Johanniterorden
Herrenmeisterkreuz (Kreuz weiß emailliert, Adler und Krone golden, Band schwarzseiden gewässert)
Kreuz der Ehrenmitglieder (Kreuz weiß emailliert, Adler schwarz, Adlerkronen und Krone golden, Band schwarzseiden moiriert)
Kommendatorenkreuz (Kreuz weiß emailliert, Adler und Krone golden, Band schwarzseiden gewässert)
Rechtsritterkreuz (Kreuz weiß emailliert, Adler und Krone golden, Band schwarzseiden gewässert)
Ehrenritterkreuz (Kreuz weiß emailliert, Adler schwarz, Adlerkronen golden, Band schwarzseiden moiriert)
Satzungen der Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem genannt der Johanniterorden
In der Neufassung vom 27.6.1993
§ 1 Vorspruch
Die Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem – der Johanniterorden – ist als der evangelische Zweig des alten Johanniterordens durch König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen auf Grund seiner durch den Westfälischen Frieden anerkannten landesherrlichen Souveränität unter dem 15.10.1852 wiederhergestellt worden. Durch das gleiche Dekret sind dem Johanniterorden Kooperationsrechte verliehen worden. (Veröffentlicht: Preußische Gesetzessammlung Nr. 1 vom 15.1.1853).
§ 2 Gliederung, Sitz
Der Johanniterorden gliedert sich in Genossenschaften und Kommenden (im folgenden nur einheitlich „Genossenschaft“ genannt). Es bestehen z. Zt. Genossenschaften in Deutschland, in Finnland, in Frankreich, in Österreich, in der Schweiz und in Ungarn. Außerdem bestehen Vereinigungen in Übersee. Der Sitz des Johanniterordens ist Bonn.
§ 3 Aufgabe des Orden
Getreu seiner christlichen, ritterlichen Tradition verfolgt der Orden die in seiner Ordensregel festgelegten Grundsätze. Er widmet sich mit seinen Ordenswerken insbesondere der Pflege der Kranken, der Hilfeleistung bei Unfällen und in Notständen, der Fürsorge für Alter uns Siechtum, der Betreuung körperlich und wirtschaftlich Schwacher sowie der Jungend. Der Orden betreibt Krankenhäuser und Anstalten aller Art; diese sollen in besonderem Maße der minderbemittelten Bevölkerung ihre Pflege angedeihen lassen. Er übernimmt auch die Leitung solcher Krankenhäuser und Anstalten, die seinem Schutz anvertraut werden und im Einklang mit seinen Grundsätzen stehen. Der Orden bildet Schwestern und Pflegepersonal aus. In Notzeiten widmet der Orden seine Kraft vornehmlich der Fürsorge und Pflege der Verwundeten, Kranken und sonstigen Opfer.
Der Orden widmet sich der Pflege und Bewahrung kultureller Güter, die in Beziehung zu seiner Tradition stehen. Aufgabe des Ordens ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke anderer Körperschaften.
§ 4 Gemeinnützigkeit
Der Orden dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Orden ist selbstlos tätig: er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Ordens dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Kein Angehöriger des Ordens darf durch Vergütungen begünstigt werden, es sei denn, dass seine Tätigkeit ihrer Art und der Sache nach eine solche rechtfertigt.
Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile.
Die Mitglieder dürfen bei Auflösung des Johanniterordens oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes nicht mehr als ihre Kapital- und Sachanlage oder deren gemeinen Wert zurückerhalten.
§ 5 Ritterpflichten
Dem Orden kann nur angehören, wer sich an dessen christliche, ritterliche Tradition gebunden weiß und gewillt ist, sein Leben nach der Ordenregel zu führen.
Der Johanniterorden soll sich treu zum Bekenntnis der Evangelischen Kirche halten, das Kreuz als Zeichen seiner Erlösung tragen, des Evangelismus von Jesus Christus sich nirgends schämen, sondern es durch Wort und tat bezeugen, den Angriffen des Unglaubens mutig und ritterlich im Glauben widerstehen und einen christlichen Wandel in Gottesfurcht, Wahrheit, Gerechtigkeit und guter Sitte und Treue führen. Der Johanniterritter soll die Verpflichtung zum Kampf gegen den Unglauben, zum Dienst und zur Pflege der Kranken, Alten und Schwachen als Zweck des Johanniterordens anerkennen und gegen die Feinde der Kirche Christi und gegen die Zerstörer göttlicher und menschlicher Ordnungen überall einen guten und ritterlichen Kampf kämpfen. Er soll nach besten Kräften die Werke des Ordens begünstigen und fördern.
Der Johanniterritter soll die Ehre des Orden überall wahren, sein Bestes fördern und den Oberen im Orden, besonders dem Herrenmeister in seinem Amt, nach den Satzungen des Ordens stets willigen Gehorsam mit aller Treue und Ehrerbietung leisten, auch in allen Stücken und an allen Orten, daheim und öffentlich, in eigenen und fremden Sachen, sich, wie es einem christlichen Ritter geziemt, halten und erweisen.
§ 6 Der Herrenmeister
An der Spitze des Johanniterordens steh der Herrenmeister. Er wird vom Erweiterten Kapitel gewählt. Er ist der gesetzliche Vertreter des Ordens und vertritt diesen gerichtlich und außergerichtlich.
§ 7
Dem Herrenmeister steht die Leitung des Johanniterordens zu. Er nennt den vom Erweiterten Kapitel gewählten Ordensstatthalter (§ 8) sowie mit Zustimmung des Erweiterten Kapitels den Ordenskanzler.
Er ernennt mit Zustimmung des Kapitels:
1. die Kommendatoren der Genossenschaft (§ 9),
2. die Ehrenkommendatoren und Ehrenmitglieder (§§ 11 und 12)
3. den Ordenshauptmann (§ 13)
4. die Ordensregierung außer dem Ordenskanzler, nämlich Ordensdekan, Ordensmeister, Ordenschatzmeister, Generalsekretär und den Beauftragten für die Johanniter-Hilfsgemeinschaften, den Präsidenten der Johanniter-Unfallhilfe und die Oberin der Johanniter-Schwesternschaft und regelt deren Befugnisse (§ 14),
5. die Ritter (§ 15)
6. den Beauftragten für die Öffentlichkeitsarbeit des Ordens.
Er ernennt die Johanniterschwestern (§ 17).
Er beruft auf Vorschlag des Kapitels die Stellvertreter des Ordenshauptmanns sowie die Besitzer für den Ehrensenat und deren Stellvertreter.
Er genehmigt die Satzungen der nicht-deutschen Genossenschaften.
Er entscheidet über die Bestätigung der Entscheidungen des Ehrensenats
§ 8 Der Ordensstatthalter
Der Ordensstatthalter vertritt den Herrenmeister, falls dieser rechtlich oder tatsächlich an der Ausübung seines Amtes verhindert oder das Amt es Herrenmeister nicht besetzt ist. Der Ordensstatthalter wird durch das Erweiterten Kapitel aus der Zahl seiner Mitglieder gewählt und vom Herrenmeister ernannt.
§ 9 Die regierenden Kommendatoren
An der Spitze jeder Genossenschaft steht ein Kommendator.
Die regierenden Kommendatoren werden auf Vorschlag der Rechtsritter der Genossenschaft durch die Rittertage aus der Zahl der Ritter der Genossenschaft gewählt; vor der Wahl soll das Einvernehmen mit dem Herrenmeister über die in Aussicht genommende Kandidatur hergestellt werden.
Der Gewählte wird dem Herrenmeister zur Ernennung vorgeschlagen. Der Herrenmeister ernennt ihn mit Zustimmung des Kapitels.
Kommt eine gültige Wahl nicht binnen einer angemessenen, vom Herrenmeister festzusetzenden Frist zustande, so kann dieser nach Fühlungnahme mit dem Konvent eine vorläufige Regelung treffen.
§ 10 Aufgabe der regierenden Kommendatoren ist die Leitung ihrer Genossenschaft.
Sie bilden innerhalb der Genossenschaft ein Konvent. Unter dessen Mitwirkung haben sie die Oberaufsicht über die der Genossenschaft unterstehenden Häuser und Stiftungen zu führen.
Sie sind für eine ordnungsgemäße Rechnungsführung und Verwaltung verantwortlich.
Dem Herrenmeister und dem Kapitel haben sie auf Verlangen über wichtige Vorgänge ihrer Genossenschaft und über ihre Verwaltung zu berichten.
§ 11 Die Ehrenkommendatoren
Rechtsritter, die sich besondere Verdienste im Sinne des Ordens erworben haben, können vom Herrenmeister mit Zustimmung des Konvents zu Ehrenkommendatoren ernannt werden. Für Rechtsritter, die unmittelbar der Balley angehören, steht das Vorschlagsrecht dem Ordenskanzler zu.
§ 12 Die Ehrenmitglieder
Der Herrenmeister kann mit Zustimmung des Kapitels Ehrenmitglieder ernennen.
§ 13 Der Ordenshauptmann
Der Ordenshauptmann hat sich der Wahrung der Ehre des Ordens in besonderer Weise anzunehmen. Er berät den Herrenmeister in allen Ehrenangelegenheiten und in Rechtsfragen. Seine Aufgaben bei der Durchführung und Vorbereitung von Ehrenverfahren regelt die Ehrenordnung.
Der Ordenshauptmann wird vom Herrenmeister mit Zustimmung des Kapitels ernannt.
§ 14 Die Ordensregierung
Die Ordensregierung führt die Geschäfte des Ordens nach den Weisungen des Herrenmeisters. An ihrer Spitze steht der Ordenskanzler. Er führt die Oberaufsicht die der Balley unterstehenden Häuser und Stiftungen. Die Mitglieder der Ordensregierung (§ 7 Nr. 4) stehen ihm zur Seite zur Seite und stimmen sich mit ihm ab.
Der Ordenskanzler wird vom Herrenmeister mit Zustimmung des Erweiterten Kapitels, die Mitglieder der Ordensregierung werden vom Herrenmeister mit Zustimmung des Kapitels ernannt und abberufen. Der Herrenmeister kann mit Zustimmung des Kapitels anordnen, dass zur Ordenregierung weitere Herren gehören sollen.
§ 15
1. Die Rechtsritter
Wer sich im Sinne des Ordens besonders bewährt hat, kann zum Rechtsritter ernannt werden. Ein Rechtsritter soll in der Regel mindestens 40 Jahre alt sein und sieben Jahre Ehrenritter gewesen sein. Ehrenritter, die für die Ernennung zum Rechtritter geeignet sind, werden dem Herrenmeister durch die regierenden Kommendatoren mit Zustimmung ihrer Konvente vorgeschlagen. Der Herrenmeister ernennt die Rechtsritter mit Zustimmung des Kapitels. Die Ernennung wird mit dem Ritterschlag durch den Herrenmeister wirksam, es sei denn, dass der Herrenmeister davon Befreiung gewährt. Der Herrenmeister erteilt den Rechtsritterbrief.
2. Die Ehrenritter
Wer sich zu den in der Ordensregel und in dieser Satzung festgelegten Pflichten bekennt, kann, wenn er mindestens 25 Jahre alt ist, als Ehrenritter aufgenommen werden. Erscheint ein Persönlichkeit zur Aufnahme würdig, so kann diese auch nach Befürwortung durch zwei Bürgen (Rechtsritter, nicht nahe Verwandte) und nach Prüfung des Vorschlags durch den Konvent vom Kommendator dem Herrenmeister zur Aufnahme vorgeschlagen werden. Bei der Aufnahme von Herren, welche hauptamtlich im Dienst des Ordens oder seiner Werke stehen, bedarf es zusätzlich zu der Befürwortung durch zwei Bürgen der Zustimmung des jeweils höchsten, dem Orden angehörenden Repräsentanten oder Verantwortlichen für das betreffende Werk.
Eine Ablehnung bedarf keiner Begründung.
Die Ehrenritter werden mit Zustimmung des Kapitels vom Herrenmeister ernannt. Der Herrenmeister erteilt ihnen den Ehrenritterbreif; der Kommendator verpflichtet sie.
§ 16 Die unmittelbar der Balley angehörenden Ordensmitglieder
Unmittelbar der Balley angehören sollen nur solche Mitglieder, die für längere Zeit in einem Land leben, auf dessen Gebiet der Johanniterorden keine Genossenschaft hat. Nach endgültiger Rückkehr sollen sie in eine Genossenschaft ihrer Wahl übertreten.
Diesen Ordensmitgliedern steht ein Kommendator vor, für den sinngemäß die Ausführungen über die regierenden Kommendatoren gelten.
Die unmittelbar der Balley angehörenden Ordensmitglieder geben sich eine Ordnung, die vom Herrenmeister zu genehmigen ist.
§ 17 Die Johanniterschwestern
Die Johanniter-Schwestern werden auf Vorschlag des Vorstandes der Johanniter-Schwesternschaft e.V. vom Herrenmeister ernannt. Für die Johanniter-Schwestern gilt die Satzung der Schwesternschaft.
§ 18 Die Ordenswerke
Ordenswerke sind zur Zeit:
die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., die Johanniter-Schwesternschaft e.V., die Johanniter-Hilfsgemeinschaften.
Wer im Sinne des Ordens an den Aufgaben der Ordenwerke mitzuwirken bereit ist, kann Mitglied eines der Ordenswerke werden.
Die Mitgliedschaft richtet sich nach den Satzungen und Bestimmungen der Ordenswerke. Änderungen in den Satzungen und Bestimmungen der Ordenswerke bedürfen der Zustimmung des Herrenmeisters.
Die regional zuständigen Kommendatoren und die örtlichen Gliederungen der Ordenswerke arbeiten zusammen.
§ 19 Das Kapitel
Das Kapitel ist das oberste Organ des Ordens. Es setzt sich zusammen aus dem Herrenmeister, dem Ordensstatthalter, den regierenden Kommendatoren, dem Ordenshauptmann und den Mitgliedern der Ordensregierung.
Der Herrenmeister kann anordnen, dass regelmäßig oder für einzelne Kapitelsitzungen oder für die Behandlung einzelner Gegenstände Mitglieder des Ordens, die nicht Kapitelmitglieder sind, zur Teilnahme mit beratender Stimme eingeladen werden. Das Kapitel wird vom Herrenmeister als dem Vorsitzenden berufen und geleitet. Es beschließt nach Stimmenmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Herrenmeisters.
Bei Behinderung des Herrenmeisters und während einer Sedivakanz vertritt der Statthalter den Herrenmeister. Für den Fall gleichzeitiger Verhinderung des Herrenmeisters und des Statthalters wird durch den Ordenskanzler, der das Erweiterte Kapitel einberuft, die Leitung des Ordens wahrgenommen. Gegebenenfalls ist zunächst ein neuer Statthalter zu wählen.
§ 20 Zuständigkeit
Das Kapitel beröt und beschließt über alle das Leben des Ordens bestimmenden Fragen. Es hat insbesondere
a) über die Ernennung der regierenden Kommendatoren, der Ehrenkommendatoren, der Ehrenmitglieder, des Ordenshauptmanns, und der Mitglieder der Ordensregierung Beschluss zu fassen,
b) die Liste der zu Rechts- und Ehrenrittern vorgeschlagenen Personen zu prüfen und festzustellen,
c) die Stellvertreter des Ordenshauptmanns sowie die Beisitzer für den Ehrensenat und deren Stellvertreter vorzuschlagen (§ 2 der Ehrenordnung),
d) eingereichte Vorschläge zu begutachten und darüber zu entscheiden,
f) die Rechnungslegung und die Voranschläge der Ordensregierung zu genehmigen und Entlastung zu erteilen,
g) von Entscheidungen des Ehrensenates durch Vortrag des Ordenshauptmanns Kenntnis zu nehmen.
h) Es kann nach Maßgabe des § 31 Ordensmitglieder aus dem Orden ausschließen.
Die Beschlüsse des Kapitels erhalten Rechtskraft mit ihrer Bestätigung durch den Herrenmeister.
§ 21 Das erweiterte Kapitel
Für die Entscheidung besonders wichtiger Fragen wird das Kapitel erweitert um die ehemals regierenden Kommendatoren und um die Ehrenkommendatoren. Ob eine Frage besonders wichtig ist, entscheidet der Herrenmeister. Auf jeden Fall ist das erweiterte Kapitel zuständig
a) für die Wahl des Herrenmeistern und des Ordensstatthalters,
b) für die Beschlussfassung über die Ernennung des Ordenskanzlers,
c) für Satzungsänderungen,
d) für die Auflösung des Ordens und die Entscheidung über die Verwendung des Ordensvermögens bei einer Auflösung,
e) für die Aufhebung solcher Kapitelbeschlüsse, die nach der Entscheidung des Herrenmeisters wichtige Fragen betreffen.
§ 22 Verfahren
Das Kapitel tritt in der Regel jährlich zweimal, davon einmal möglichst am Tage St. Johannis des Täufers zusammen und wird sonst nach bedarf berufen. Das weitere Kapitel ist einmal im Jahr einzuberufen.
Alle Abstimmungen im Kapitel erfolgen mündlich. Ausnahmenbedürfen der Genehmigung des Herrenmeisters.
Ein regierender Kommendator kann sich im Kapitel durch einen Kommendator oder Ehrenkommendator vertreten lassen. Eine anderweitige Vertretung bedarf der Genehmigung des Herrenmeisters.
Der Ordenshauptmann kann sich durch einen seiner Stellvertreter (§ 2 Abs. 4 der Ehrenordnung) vertreten lassen.
Jeder Kapitelsitzung soll ein Gottesdienst vorangehen.
§ 23 Notkapitel
In außerordentlichen und besonderen dringlichen Notfällen können vier vom Herrenmeister zu bestimmende regierende Kommendatoen das Kapitel vertreten; doch sind deren Beschlüsse allemal dem nächstfolgenden Kapitel vorzulegen.
§ 24 Mitarbeit in den Genossenschaften
Ordensmitglieder, die außerhalb des regionalen Bereiches ihrer eigenen Genossenschaft wohnen, müssen sich bei dem Kommendator der regional zuständigen Genossenschaft melden; sie sollen von diesem zur Mitarbeit im Orden und seinen Werken herangezogen werden. An den Rittertagen der regionalen Genossenschaft nehmen sie mit beratender Stimme teil.
§ 25 Subkommenden
Wohnen in einem überschaubaren Bereich Ordensmitglieder in genügender Anzahl, so sollen sie, welcher Genossenschaft sie auch angehören mögen, von dem Kommendator der regional zuständigen Genossenschaft zu einer Subkommende zusammengeschlossen werden. Der Leiter der Subkommende wird durch den Kommendator der regional zuständigen Genossenschaft bestimmt.
Die Subkommenden sollen dem Orden und seinen Werken dienen, den Zusammenhalt unter den Mitgliedern pflegen und diese zur Mitarbeit im Sinne des Ordens heranziehen. Das Leben in den Subkommenden ist von dem regional zuständigen Kommendator, der die Aufsicht über sie ausübt, zu fördern.
§ 26 Mitteilungsblatt, Zeitschrift
Das amtliche Mitteilungsblatt des Ordens sind die „Bekanntmachungen für die Mitglieder des Johanniterordens“.
Anordnungen des Herrenmeisters und Beschlüsse des Kapitels, deren Wirksamkeit gegenüber den einzelnen Ordensmitgliedern davon abhängt, dass sie von ihnen in Kenntnis erhalten, werden spätestens mit der Veröffentlichung in diesem Blatt den Ordensmitgliedern gegenüber wirksam.
Außerdem gibt der Orden die Zeitschrift „Johanniter-Orden“ heraus.
§ 27 Ehrenzeichen
Der Johanniterorden hat folgende Ehrenzeichen:
a) Das Herrenmeisterkreuz,
b) das Kreuz der Ehrenmitglieder,
c) das Kommendatorenkreuz,
d) das Rechtsritterkreuz,
e) das Ehrenritterkreuz.
Das Herrenmeisterkreuz verleiht das Kapitel dem Herrenmeister bei der Investitur.
Die anderen Ehrenzeichen verleiht – mit Zustimmung des Kapitels – der Herrenmeister für den besonderen und aufopfernden Einsatz im Sinne des § 3 der Satzung genannten Ziele des Ordens.
Die Ehrenzeichen werden nicht vor Vollendung des 35. Lebensjahres und bei Mitgliedern erst nach 5jähriger Mitgliedschaft verliehen.
Form und Trageweise der Ehrenzeichen werden von Kapitel angeordnet.
Die Ehrenzeichen sind zurückzugeben, wenn ein Ordensmitglied verstorben ist. Ordensmitglieder, die aus dem Orden austreten, verzichten damit auf die ihnen verliehenen Ehrenzeichen und haben diese zusammen mit der Verleihungsurkunde unaufgefordert alsbald dem Ordensbüro zurückzusenden. Erweist sich ein mit einem Ehrenzeichen des Johanniterordens Beliehener durch sein Verhalten, insbesondere durch Begehen einer entehrenden Straftat der verliehenen Auszeichnungen unwürdig, oder wird ein solches Verhalten nachträglich bekannt, so kann ihm der Herrenmeister die Auszeichnung entziehen und die Einziehung der Verleihungsurkunde anordnen. Gegen diese Verfügung kann der Betroffene das Kapitel anrufen.
§ 28 Beiträge
Jedes Ordensmitglied zahlt einen laufenden Beitrag, der zu Beginn des Kalenderjahres fällig ist. Die Höhe des Beitrages wird durch die Genossenschaften, bei Ordensmitgliedern, die unmittelbar der Balley Brandenburg angehören, durch die Ordensregierung festgesetzt. Alle jährlichen laufenden Beiträge derjenigen Ordensmitglieder, welche unmittelbar der Balley angehören, sowie aus besonderem Anlass gegebene und nicht ausdrücklich für die Genossenschaft bestimmten Spenden fließen in die Balleykasse. Die Genossenschaften führen einen vom Kapitel festzusetzenden Beitrag an die Balleykasse ab.
§ 29 Ehrenordnung
Die einer deutschen Genossenschaft angehörenden oder unmittelbar der Balley unterstehenden Ordensmitglieder deutscher Staatsangehörigkeit sind der „Ehrenordnung des Johanniterordens“ unterworfen.
§ 30 Ausscheiden aus dem Orden
Wer freiwillig aus dem Orden austreten will, hat in Erfüllung der Ritterpflicht dazu die Genehmigung des Herrenmeisters zu erbitten. Erklärt ein Mitglied seinen Austritt ohne die Genehmigung des Herrenmeisters, so wird der Austritt erst nach Ablauf eines Jahres wirksam. Diese Jahresfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dessen Ablauf der Austritt erklärt wird.
§ 31 Ausschluss
Unbeschadet des in der Ehrenordnung geregelten Verfahrens kann das Kapitel ein Ordensmitglied aus dem Orden ausschließen:
a) wenn es trotz Aufforderung nicht die ihm nach der Satzung des Johanniter-Ordens obliegenden Pflichten erfüllt,
b) wenn es offenkundig den Ritterpflichten (§ 5) zuwider gehandelt hat.
Vor einem Beschluss ist den Betroffenen innerhalb einer vom Herrenmeister festzulegenden Frist die Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
§ 32 Satzungsrecht nichtdeutscher Genossenschaften
Soweit diese Satzung und Kapitelbeschlüsse mit den vom Herrenmeister genehmigten Satzungen einer nichtdeutschen Genossenschaft nicht im Einklang stehen, sind die nichtdeutschen Genossenschaften nicht gebunden. Das gleiche gilt, soweit die Rechtsordnung, unter der die nichtdeutschen Genossenschaften leben, der Geltung dieser Satzung entgegensteht.
§ 33 Auflösung
Im Falle des Erlöschens oder bei Aufhebung des Johanniterordens oder beim Wegfall der bisherigen Zwecke des Johanniterordens wird das vorhandene Vermögen, soweit die Steuergesetze keine Einschränkung vorsehen, nach näherer Bestimmung eines Beschlusses des erweiterten Ordenskapitels für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 17 bis 19 des Steueranpassungsgesetzes verwendet.
Beschlüsse darüber, wie das Vermögen bei Auflösung oder Aufhebung des Orden oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes zu verwenden ist, werden erst nach Einwilligung des Finanzamtes rechtswirksam.
Geschichtlicher Abriss des Johanniterordens
In dem ersten halben Jahrhundert seines Bestehens wurde der Johanniter-Orden von dem romantischen Rittertum getragen. In Deutschland, wo man wohl noch unter dem Eindruck des Investiturstreites stand und sein Interesse den wechselnden Parteiungen schenkte, die durch den Übergang der Herrschergewalt von Heinrich V. auf Lothar von Supplingenburg und dann auf Konrad III. entstanden, wurde der Orden erst durch den Zweiten Kreuzzug bekannt. Viele deutsche Ritter lernten die segensreiche Tätigkeit des Ordens bei diesem Kreuzzug oder bei einer Pilgerfahrt kennen und waren bereit, durch Schenkungen dieses karitative Werk zu unterstützen. So stiftete Albrecht der Bär, der 1160 von einer Pilgerfahrt aus dem Heiligen Land zurückgekehrt war, zum Gedenken an seine verstorbene Gattin im gleichen Jahre eine Kirche mit sechs magdeburgischen Hufen zu Werben an der Elbe (Altmark) dem Johanniter-Orden, dessen Wirken er im Heiligen Land hatte bewundern können. Bereits 1158 hatte Kaiser Friedrich Barbarossa den Johanniter-Orden in seinen persönlichen Schutz genommen, was im Zusammenhang mit seinen Kreuzzugsplänen stand. In dieser Zeit gründete der König von Böhmen in Prag ein Johanniterhospital mit einer Pflegschaft, das die Keimzelle der Ordensbesitzungen in Böhmen wurde. Im Deutschen Reich entstanden im 12. Jahrhundert eine Reihe von Niederlassungen, die bald auch verwaltungsmäßig gegliedert wurden. So kennen wir bereits aus dem Jahre 1187 einen Arlebold als Prior von Deutschland; das Großpriorat Deutschland wurde allerdings erst um die Mitte des 13. Jahrhunderts ins Leben gerufen, denn als erster Großprior lässt sich für die Zeit von 1249 -1252 ein Frater Clemens nachweisen.
Eine weitere selbständige Gruppe entstand in Mähren, und für Schlesien ein örtliches Meisteramt, das für 1238 bezeugt ist, während im Jahre 1251 ein Prior Gelold von Polen vorkommt und ein Meister Theodor des Hospitals zu Posen auf dem Johanniterkonvent in Köln tagt. Um die Mitte des 13. Jahrhunderts ist ein Prior für Oberdeutschland und ein weiterer für Niederdeutschland im Amt. Diese Amtsstellen und ferner noch die für Lokalwürden wollten vom Orden besetzt sein, denn Schenkungen bedeuteten nicht nur Einkünfte, sondern auch Aufgaben, da der Orden sich um seine Erträge kümmern musste. Die Amtsbezeichnungen wechseln und wurden wohl nur an die jeweiligen Aufträge gebunden; so hören wir 1251 von einem Viceprior in inferioribus partibus Alemanniae Ordinis Beati Johannis und 1271 von einem Vicepräzeptor in Sachsen und Wendenland – ein Titel, der offenbar bis zum Jahre 1312 in Niederdeutschland nicht weiter gebräuchlich war.
Der Orden wuchs langsam in Deutschland, aber eine irgendwo erkennbare Behinderung durch andere konkurrierende geistliche Ritterorden ist nur vereinzelt nachweisbar. Der Deutsche Orden ist erst 1198 zu einem Ritterorden erhoben worden und musste in den Jahrzehnten danach auf das schwerste um seine Stellung im Heiligen Lande, in Ungarn und Preußen ringen. Jedenfalls ist hierin nicht der Grund zu sehen, weshalb die Johanniter damals in Norddeutschland nur verhältnismäßig unbedeutende Streubesitzungen innehatten. Die hauptsächliche Wirksamkeit dieses Ordens lag bis zum Fall von Akkon (1291) noch im Heiligen Lande, danach in der Abwehr der Türken auf Cypern und Rhodos. Man wird diese Hauptaufgabe im Auge behalten müssen, um den richtigen Blickpunkt für die Beurteilung der Leistungen, Möglichkeiten und Grenzen der Johanniter-Ballei Brandenburg einzunehmen.
In Niederdeutschland hatte sich an die erste Stiftung im Jahre 1171 ein Johannishof bei Braunschweig angeschlossen. Um 12oo verliehen die Pommerellenfürsten in Stargard die Johanniskirche dem Orden, bald danach die ganze Ortschaft und auch Schöneck. Anfang des -13. Jahrhunderts sind Schenkungen in Mecklenburg und Niedersachsen zu verzeichnen. Neben Werben entstand so die zweite Kommende Mirow. Auch sind auf Grund von Zuwendungen des Markgrafen Albrecht von Brandenburg 1298 die dritte Kommende Nemerow und ihre Kirche (Stifter war Ulrich Schwabe), Schlawe und später drei weitere Kommenden in Pommerellen dem Orden zugute gekommen. Das alles bleibt landwirtschaftlich benutzter Streubesitz mit mannigfachen Veränderungen, Schenkungen, Zuwendungen, Übertragung, Verleihung und Heimfall. Der entscheidende Durchbruch erfolgt erst nach 1312, als Papst Clemens V. dem reichbegüterten Templerorden den Prozess machte, ihn verbot und von den weltlichen Gewalten verfolgen ließ. Dies geschah auch in Norddeutschland. Durch päpstliche Entscheidung sollten die Güter des Templerordens dem Johanniterorden zufallen; das ist praktisch nicht immer sogleich durchführbar gewesen. Im Laufe der -1. Hälfte des 14. Jahrhunderts konnten Templergüter in Pommern, u. a. Bahn, und Lagow (Nm.), in Braunschweig auch Supplingenburg für den Johanniterorden gewonnen werden. Aber in der Mark Brandenburg hat er nur langsam und in zähem Ringen mit den Nachfolgern der Askanier den früheren Templerbesitz an sich bringen können. Das geschah 1318 im Vertrag zu Cremmen mit dem vorletzten Askanier Markgraf Waldemar von Brandenburg. Seitdem gewann der Johanniterorden in Norddeutschland seine selbständige Bedeutung. Die Gebiete Sachsen, Mark und Wendland,, das bedeutet die späteren Länder Brandenburg, Mecklenburg, Braunschweig und Pommern, wurden einem Generalpräzeptor des Johanniterordens unterstellt, der in den deutschen Urkunden als Meister des Ordens oder aus der Anrede „Herr Meister‘ als Herrenmeister erscheint. Seit dieser Zeit haben die Markgrafen von Brandenburg landesherrliche Rechte über den Johanniterorden ausgeübt, die sich auch auf die folgenden Wittelsbacher und Hohenzollern fortpflanzten. Im Sommer 1415 nach der Verleihung der Kurwürde an Friedrich v. Zollern, den Markgrafen von Brandenburg und Burggrafen von Nürnberg, hat König Sigismund den Johannitermeister angewiesen, dem Markgrafen von Brandenburg zu huldigen.
Innerhalb der Reihe der Kommenden haben die Einzelbesitzungen in ihrer Bedeutung geschwankt. In jedem Falle hat Werben seine ursprüngliche Stellung nicht mehr lange halten können. Der Herrenmeister hat sich anscheinend auch nicht mehr auf eine bestimmte Kommende gestützt. Der Großprior schließlich bereiste die einzelnen Besitzungen, ohne sich an eine unter ihnen besonders zu binden. Über Kapitelsitzungen, an denen die Ballei beteiligt war, fehlen uns Nachrichten, doch haben solche zweifelsohne stattgefunden.
Die Johanniter in Norddeutschland haben als eine adlige Genossenschaft zu ihrer Zeit neben den geistlichen Verrichtungen durch Ordenspriester im Gottesdienst und dem Sozialwerk im Stile des Mittelalters die Kultivierung ihrer Güter betrieben und wirkten mit praktischem Beispiel zugunsten ihres weltlichen Landesherren, dem sie auch zur Heerfolge verpflichtet waren. In seinem Wirken in Norddeutschland kommt der geistliche und karitative Zug des Johanniterordens deutlicher als anderswo zur Geltung. Die Johanniterballei Brandenburg, die sich im Vergleich zu Heimbach am 11. Juni 1382 dem Großpriorat Deutschland gegenüber eine ziemlich unabhängige Stellung sichern konnte, indem sie unter anderem die Kommendatoren selbst ernennen durfte, hatte sich der Ordensspitze gegenüber mehr und mehr verselbständigt, ein Vorgang, der mit dem zunehmenden Ausbau der Territorialstaaten auch den Orden im ausgehenden 14. und im 15. Jahrhundert betreffen musste. Eine parallele Entwicklung machten die Balleien des Deutschen Ordens durch, mit dem die Johanniter ohnehin in Norddeutschland mancherlei Berührungspunkte hatten.
Die Anfänge des Deutschen Ritterordens sind mit den Johannitern auf das engste verknüpft. Das Deutsche Haus in Jerusalem unterstand der Aufsicht des Johanniter-Großmeisters, und als es zu einem ritterlichen Orden erweitert wurde, da wurde für die Armen- und Krankenpflege die Johanniterregel übernommen. In kaiserlichen Verleihungen zugunsten des Deutschen Ordens treten Johanniter als Zeugen auf, so 1231 der Johanniter-Landmeister von Apulien. Als die deutschen Johanniter wegen ihres zweiten Romzuges (1369) mit Kaiser Karl IV. eine große Schuldenlast auf sich genommen hatten, verkauften sie Güter in Pommellen (Schöneck und Wartenberg) an den Deutschen Orden (1370). Bald danach brachen Streitigkeiten an der Kurie, vor allem aber in der Neumark zwischen den beiden Orden aus, die in der gegenseitigen Wegnahme der Häuser Zantoch und Quartschen gipfelten und die Johanniter zusammen mit Polen und Hussiten gegen die Deutschritter Stellung nehmen ließen. Diese unerfreulichen Zustände wurden im Marienburger Vertrag von 1435 unter Vermittlung von Kaiser Sigismund, Markgraf Johann von Brandenburg und Herzog Friedrich von Meißen beendet. Die Tatsache, dass ein geistlicher und drei weltliche Fürsten in einer Urkunde mit dem Johanniterorden in Brandenburg genannt sind, zeigt an, welche Bedeutung ihm als Territorialmacht in Norddeutschland beigelegt wurde. Seitdem herrschte ein immer engeres Einvernehmen zwischen den einst konkurrierenden Orden, das noch fester wurde, je mehr die Machtstellung der geistlichen Korporationen im Konzilsjahrhundert dahinzuschwinden begann. 1423 wurde das Deutschordenshaus in Spanien gegen Johanniterbesitzungen in Deutschland getauscht, etwa 3o Jahre später kam es zum Tausch von Deutschordenbesitzungen in Italien und Griechenland gegen Johannitergüter in Deutschland: Der Deutsche Orden gab seinen Randbesitz zugunsten der näher gelegenen Ländereien auf, während die Johanniter nach wie vor in den Mittelmeerländern begütert blieben.
Während der Johanniterorden weiterhin an seine alte Aufgabenstellung und an den bisherigen Schauplatz seiner Geschichte hauptsächlich gebunden blieb, hatte seine Ballei in Norddeutschland ihren Besitzstand halten und gegenüber der Ordensspitze betont zur Geltung bringen können. Die Verselbständigung der Ballei Brandenburg steht im Zusammenhang mit einer Persönlichkeit, die aus dem sonstigen Dunkel der spärlichen Überlieferung etwas deutlicher in das Licht der Zeugnisse gerückt werden kann. Ein braunschweigscher Landedelmann aus der Gegend um die mächtige Reichsstadt Goslar, Gebhard von Bortfelde, wurde 1318, etwa 3o Jahre alt, Johanniterkommendator von Braunschweig und Goslar, wurde zwei Jahre später Vizemeister mit Befugnissen über Ordensbesitzungen in Pommern, Thüringen, Brandenburg und im Wendland. 1327 urkundete er als Generalpräzeptor, als Herrenmeister des Johanniterordens für das nordöstliche Deutschland, und zwei Jahre danach erhielt er von Kaiser Ludwig dem Bayern den Schild der Reichsäbte. Damit war das Herrenmeistertum der Johanniter in Brandenburg begründet; es bedurfte freilich der Zeit, um den Konvent und das Großpriorat an die neue Sachlage zu gewöhnen. Auf Gebhard von Bortfelde folgte spätestens 1337 als Herrenmeister Hermann von Wereberge, der die Kommenden Nemerow und Werben zusammenlegte, während der Bortfelder die von den Templern übernommene, neu eingerichtete Kommende Tempelburg als Alterssitz erhielt.
Für den Gesamtorden wurde es immer schwieriger, die Ordensbesitzungen über große Entfernungen zusammenzuhalten und die mit ihren örtlichen Aufgaben beschäftigten Lokalgebietiger zur strikten Befolgung der zentralen Anweisungen und zur regelmäßigen Entrichtung der Abgaben zu veranlassen. Beide Gesichtspunkte ließen sich begründen, waren aber kaum mehr von höherer Warte aus in Obereinstimmung zu bringen. Die politische Situation in Deutschland war allgemein dadurch gekennzeichnet, dass vom Ende des 14. Jahrhunderts an zunehmend die mittleren Territorialfürsten mehr oder minder rücksichtslos ihr Herrschaftsgebiet über Städte und Vasallen auszudehnen begannen. Dieses Vorgehen zwang die Johanniterkomture, auf die örtlichen Gegebenheiten Rücksicht zu nehmen, zumal der Rechtsbeistand seitens des Ordens nicht rasch und wirksam erfolgen konnte. Durch geschicktes Lavieren galt es, wirtschaftliche Einbußen zu vermeiden; die Folge war fast notwendig, dass das Zusammengehörigkeitsgefühl mit der Ordensleitung in Rhodos sich lockerte, zumal der Orden nur zu fordern pflegte, und das Bewusstsein einer gemeinschaftlichen Aufgabe längst im Schwinden begriffen war. Die Johanniterballei Brandenburg musste somit als Außenposten gelten, ja die Zugehörigkeit zur deutschen Zunge schien gefährdet. Der Balleier von Brandenburg suchte durch Güterzusammenlegung und Austausch seine Stellung dem Landesherrn gegenüber zu festigen, was durch das reiche Erbe der Templer begünstigt werden konnte. Aber dessen Verausgabung hatte sich eben der Markgraf vorbehalten, und die Ballei Brandenburg hat ihm, um überhaupt die ihr päpstlicherseits zugesprochenen früheren Templerbesitzungen zu erlangen, weitgehende Zugeständnisse machen müssen, was mit dem Vertrag von Cremmen (1318) erst eigentlich anfing. Kam es so zu Zerwürfnissen und Entfremdungen mit dem Großpriorat Deutschland, so hatte dieses doch wiederum ein Druckmittel an der Hand, um die Ballei gefügig zu machen. Wie erwähnt, war der verschuldete Orden zum Güterverkauf genötigt. Das Großpriorat drohte, die brandenburgischen Johannitergüter zu veräußern, wenn die Ballei sich nicht wieder einordne. So kam es zum Heimbacher Vergleich vom 11. Juni 1382. Der weitere Verkauf von Ordensgütern wurde untersagt, die Ballei trat in den Gehorsam zum Großpriorat zurück, ließ ihre Amtsträger vom Großprior bestätigen, räumte ihm auch wieder das Visitationsrecht ein. Dennoch blieb die Ballei in einer verhältnismäßig selbständigen Stellung; das Herrenmeistertum war anerkannt, und die Wahl der Komture wurde von der Ballei schließlich wieder selbst vorgenommen, unbekümmert um das Bestätigungsrecht des Großpriors.
Dafür gab es bald andere Sorgen, wogegen die brandenburgischen Johanniter gern einen Rückhalt gehabt hätten. Am Ende des 14. Jahrhunderts verfiel die Mark in anhaltende Unruhen, in deren Verlauf die Bürger der Stadt Bahn den Herrenmeister
Detlev von Walwede 1399 gefangen nahmen und enthaupteten, den Kommendator von Rohr vom Kirchturm herabstürzten. So wurde es nur begrüßt, als 1411 Friedrich von Zollern, Burggraf von Nürnberg, mit der Mark belehnt wurde und die Ordnung wiederherstellte; die Johanniter haben dabei nach Kräften geholfen und waren auf Zusammenarbeit mit der sich wieder befestigenden Landeshoheit der Hohenzollern angewiesen. Der Markgraf kam ihnen gleichfalls entgegen und ermöglichte ihnen den Kauf von Schloss und Stadt Sonnenburg; die Kommende Schwiebus wurde neu errichtet, dafür Splitterbesitz abgestoßen.
Gestützt auf den energischen Landesfürsten, dem der Herrenmeister 1415 gehuldigt hatte, und mit dem neuen Ordensmittelpunkt in den Marken, Schloss Sonnenburg, hatte der Herrenmeister eine Stellung, die der eines Territorialherren glich. Die Entfremdung von der übrigen deutschen Zunge war so weit gediehen, dass von dem Großprior eine Aufhebung der Ballei Brandenburg angestrebt und zuletzt ein Gegenherrenmeister eingesetzt wurde. Das blieb angesichts des verfestigten Zustandes in der Mark ohne Wirkung. In der Besitzbestätigungsurkunde des Kurfürsten Friedrich II. des Eisernen vom Jahre 1460 werden 70 Städte, Dörfer und Güter des Johanniterordens in Brandenburg aufgezählt.
Das war noch die Lage der Ballei bei Ausbruch der Reformation. Einen Streifzug des Herrenmeisters im Jahre 1527 gegen das von Polen beanspruchte Schloss Meseritz musste Kurfürst Joachim I. aus politischen Rücksichten abbrechen und verlangte, dass die Johanniter zurückwichen. Infolge der Erbteilung in Brandenburg, die 1535 dem Markgrafen Johann von Küstrin die Neumark überließ, erhielten die Johanniter in Norddeutschland diesen Fürsten als ihren Patron. Ein sparsamer, nüchterner Haushälter, war Markgraf Hans nicht kurzsichtig in der Erringung seiner Vorteile. Eine Einverleibung des Johanniterordens lehnte er schon deshalb ab, weil ihm am besten damit gedient war, wenn der Ordensbesitz ungeschmälert blieb. So konnte er den Herrenmeister als seinen reichsten Vasallen ansehen, der auch außerhalb des Küstriner Landes gelegene Ordensbesitzungen sich und seinem Landesherrn zu nutzen verstand. Interner Austausch und Gebietsabrundungen waren dabei nicht ausgeschlossen, so wurde 1540 dem Markgrafen die Johanniterbesitzung Quartschen gegen Schivelbein überlassen, das zu einer neuen Kommende eingerichtet wurde, deren Besetzungsrecht sich der Landesfürst zugunsten der Johanniter vorbehielt. Die Abhängigkeit von den Territorialherren kam auch in der Stellung der Ballei zur Reformation zum Ausdruck. 1538 war der Markgraf zur lutherischen Lehre übergetreten, dasselbe geschah in einigen Johanniterkommenden, zuerst in Mecklenburg. Weit nach außen sichtbar wurde der Anschluss an die neue Lehre durch die Heirat zweier Komture im Jahre 1544. Der Einspruch des Großpriorats Deutschland hiergegen machte die Johanniter in der Mark, die bald alle evangelisch wurden, völlig von den Landesfürsten abhängig. Der Markgraf erledigte damals selbst die Ordenssachen namens des Herrenmeisters, dieser blieb auf die Verwaltung beschränkt. Anlässlich eines im Jahre 1550 gehaltenen Kapitels ist eine Zustandsschilderung der Ballei überliefert, wonach sich auf den Kommenden etwa zwei bis drei Brüder befunden haben, die die Haushaltung und Ackerbestellung durchführten. Alle zwei bis drei Jahre waren diese Häuser zu visitieren, am 24. Juni sollte jährlich die Geldleistung der Kommenden nach Sonnenburg abgeführt werden. Eine ganz besonders enge Bindung des Ordens an seine Person versprach sich Markgraf Hans davon, dass er seinen betagten Kanzler, den ihm ergebenen und erfahrenen Juristen Franz Naumann, zum Johanniterkommendator von Schivelbein machte und ihn 1564 zum Herrenmeister wählen ließ. Aber dieser nahm seine Ordenspflichten genauer, als es dem Markgrafen lieb war; schließlich musste Naumann vor den Nachstellungen seines Herrn nach Prag fliehen. Die umstrittenen Ordensgüter Friedland und Schenkendorf in der Niederlausitz verblieben jedoch, trotz wiederholter habsburgischer, z. T. über das Großpriorat Böhmen vorgebrachter Ansprüche, dem Orden bis zur Aufhebung. Immer schwieriger wurde es für die Johanniter, die außerhalb der Mark gelegenen Kommenden zu behaupten. 1544 wurde die Komturei Zachan, die sich seit 1318 im Besitz des Ordens befand, an Herzog Barnim von Pommern verkauft. Im Braunschweigschen konnte man die Kommende dadurch halten, dass sie abwechselnd von dem Herrenmeister und von Angehörigen des braunschweigschen Herzogshauses verwaltet wurde. In Mecklenburg blieb nichts anderes übrig, als die reiche Kommende Mirow 1593 nacheinander fünf Schweriner Herzögen zu überlassen, die jedoch dem Orden verpflichtet sein sollten. Schließlich hat sich das Haus Brandenburg seit der Koadjutorenwahl von 1594 das Herrenmeistertum selbst gesichert. Den Bedenken des Großpriors zu Heitersheim wurde entgegengehalten, dass sich der Johanniterorden durch die Anlehnung an ein mächtiges Fürstenhaus nur desto besser in den unruhigen Zeiten würde halten können.
Unter der Regierung des Kurfürsten Johann Sigismund wurde sein 1616 zum Herrenmeister gewählter Sohn Johann Georg vom Kaiser Rudolf II. mit dem Herzogtum Jägerndorf in Schlesien belehnt, das nach Aussterben der Brandenburg-fränkischen Linie an die Kurmark gefallen war. Der Herrenmeister, der in Schlesien für die reformierte Lehre eintrat, verlor dabei Oderberg und Beuthen; als er sich am böhmischen Aufstand und 1620 an der Schlacht am Weißen Berge beteiligt hatte, gab er Habsburg den erwünschten Grund, das Herzogtum Jägerndorf ihm zu entziehen. Bevor aber Johann Georg als Herrenmeister abgesetzt werden sollte, ereilte ihn der Tod. Kurfürst Georg Wilhelm, dessen Land im Dreißigjährigen Kriege in arge Bedrängnis geriet, unterbrach die Reihe der Hohenzollernschen Herrenmeister und machte seinen Staatsminister Graf Adam von Schwarzenberg zum Oberhaupt der Johanniterballei Brandenburg. Obwohl katholischer Konfession, zeigte er Toleranz und beließ getreu seinem Wahlversprechen den ihm unterstehenden Teil des Ordens in seiner bisherigen Verfassung. Die Anmeldung seiner Wahl in Heitersheim (was seine Vorgänger nicht getan hatten) wurde dort sehr günstig, zugleich aber mit der Forderung zur Zahlung der Abgaben, aufgenommen. 1640 bestimmte Schwarzenberg, der oft zu Unrecht sehr negativ beurteilt wird, seinen Sohn zum Koadjutor und erhielt dafür auch die Zustimmung des Großpriors. Aber Friedrich Wilhelm, der Große Kurfürst, der im Todesjahr Schwarzenbergs die Regierung antrat, wollte von einer solchen Besetzung des Herrenmeistertums nichts wissen. Zunächst brachte der Westfälische Friede 1648 der Ballei Brandenburg erhebliche Einbußen: die mecklenburgischen Kommenden Mirow und Nemerow gingen verloren, das pommersche Wildenbruch fiel an Schweden; als es 1679 zurückgegeben wurde, kam die Kommende nicht mehr an den Orden. Zahlreiche Ordenshäuser und Ländereien waren durch die Kriegsfolgen verwüstet, der Personalbestand des Ordens hatte sich weiter verringert. Doch bestätigte der Artikel XII § 3 des Friedens von Osnabrück ausdrücklich das Patronatsrecht des Kurfürsten von Brandenburg über den Johanniterorden (und zwar ohne regionale Einschränkung!). Der Kurfürst selbst lehnte die ihm angebotene Würde des Herrenmeisters ab, stattdessen ernannte er nach elfjähriger Vakanz im Jahre 1652 zu diesem Amt den Fürsten zu Nassau-Siegen, Johann Moritz, genannt Americanus oder auch „Der Brasilianer“, einen vielerfahrenen Kriegsmann und Organisator, der, in seiner Eigenschaft als Herrenmeister zum Reichsfürsten erhoben, aus den Kommenden Musterwirtschaften machte.
In den letzten Jahren der kurfürstlichen Regierung war das Herrenmeistertum wiederum zehn Jahre lang nicht besetzt, bis es Georg Friedrich Fürst zu Waldeck erhielt. Nach dessen Tod sind nacheinander die Söhne des Großen Kurfürsten aus zweiter Ehe, Carl und Albrecht von Brandenburg, zu Herrenmeistern gewählt worden. Seitdem hat sich lückenlos die Reihe der Hohenzollernprinzen als Herrenmeister der Ballei Brandenburg
fortgesetzt, eingeleitet mit prächtigem Zeremoniell des prunkfreudigen Friedrichs III. Als dieser die preußische Königswürde erwarb, verlieh er zu Königsberg den neu gestifteten Orden vom Schwarzen Adler als erstem dem Johanniterherrenmeister. Das 1676 errichtete Leibregiment der Kurfürstin wurde 1689 dem Markgrafen Carl verliehen und erhielt neue Fahnen, die auf purpurrotem Grunde ein weißes Johanniterkreuz und auf dessen Querbalken den verschlungenen goldenen Namenszug MC zeigten, über dem Kreuz ein Fürstenhut, das Ganze von zwei großen goldenen Palmenzweigen umgeben. Ähnlich wird das 1702 errichtete Infanterieregiment Markgraf Albrecht (preuß. Nr. 19) rote Fahnen mit dem Johanniterkreuz gehabt haben, über die nur noch sehr ungenaue Nachrichten vorliegen. Auf den Offizierskragen, auf den Trommeln und Borten der Spielleute wird zu Lebzeiten der Regimentsschefs das Johanniterkreuz angebracht gewesen sein.
Zur Zeit des Soldatenkönigs wurde mit dem Bau eines neuen Ordenspalastes in Berlin begonnen, und in den ersten Regierungsjahren Friedrichs des Großen wurde durch königliche Kabinettsorder von 1745 den Johannitern erlaubt, die Königskrone auf den Rechtsritterkreuzen zu führen, auch dieses ein Zeichen enger gegenseitiger Bindung. Im Siebenjährigen Kriege haben die Kommenden ebenso wie der Herrenmeister ihre Opfer gebracht, aber schon 1772 war der Orden bereit, an dem Kolonisationswerk der Urbarmachung des Warthebruchs mitzuwirken, wo er Besitzungen hatte. Es war die letzte große Gemeinschaftsleistung der Ballei Brandenburg, die würdig an die Anfänge 600 Jahre zuvor bei der Kulturerschließung ostelbischer Gebiete anknüpft. Dann rollte die erste Woge des Massenzeitalters heran, die Heere des Diktators Napoleon überschwemmten Europa, Preußen leistete als letzter Widerstand, wurde zerschlagen und ausgesogen. Bewundernswert bleibt die Unverzagtheit, der unbeugsame Wille zum Wiederaufbau, zur Gesundung des Staates von innen her. Ein tragischer Zwiespalt, dass dafür zunächst die Güter geopfert werden mussten, die den uneigennützigen Werken der Erbarmung und Nächstenliebe dienten. Die Hardenbergsche Finanzreform war tief einschneidend, sie musste unerhörte Opfer verlangen, um die Handlungsfreiheit des Staates wiederzugewinnen. Schweren Herzens verfügte König Friedrich Wilhelm III. am 30. Oktober 1810, alle geistlichen Güter in Domänen umzuwandeln, und selbst der Freiherr vom Stein begrüßte diese Maßnahme als der ernsten Lage entsprechend. Aber der Johanniterorden hatte unter diesen Umständen in der Mark keine Lebensmöglichkeit mehr, mit königlichem Edikt vom 23. Januar 1811 gingen die Befugnisse von Herrenmeister und Kapitel auf die Krone über und erloschen. Der am 23. Mai 1812 errichtete königlich-preußische Johanniterorden erfasste nur noch personell die bisherigen Mitglieder der Ballei, eine praktische Bedeutung kam ihm nicht zu.
Das Edikt wurde wenige Monate nach der Räumung Preußens durch die französische Besatzung, am 3o. Oktober 1810, erlassen. Damit war die Balley Brandenburg zwölf Jahre nach Maltas Eroberung und der Auflösung des Ordensstaates durch Napoleon äußerlich an den Rand ihrer Existenz geführt. § 1 des Ediktes sah vor, dass „alle Klöster, Dom- und andere Stifte, Balleyen und Kommenden, sie mögen zur katholischen oder protestantischen Kirche gehören, von jetzt an als Staatsgüter betrachtet“ werden. Dem Edikt entsprechend sollten die Güter nach und nach eingezogen werden. Auch solle für Entschädigung der Benutzer und Berechtigten gesorgt werden. Diese Liquidation des materiellen Besitzes wäre für den Orden noch zu ertragen gewesen, wenn er seine geistliche Existenz als Bruderschaft hätte weiter pflegen können, um sich auf diese Weise selbst zu regenerieren. Aber das Edikt hat nicht einmal diese Möglichkeit für den Orden eröffnet, denn es verbot Anwartschaften und Neuaufnahmen als Novizen. Dem Zeitgeist entsprechend erachtete man die geistige Institution des Ordens für überflüssig. Der Reichs-Deputations-Hauptschluss aus dem Jahr 1803 wurde also sozusagen durch das Edikt vom Jahr 1810 komplettiert. Schon im ersten Satz des Ediktes wird darauf verwiesen. Es heißt dort, dass die geistlichen Güter „mit den Ansichten und Bedürfnissen der Zeit nicht vereinbar sind“. Offensichtlich ist diese Formulierung nicht nur als Ausflucht oder Entschuldigung zu werten, auch nicht als eine Umschreibung jener Lasten zu betrachten, die dem Königreich Preußen durch Napoleon auferlegt waren. Man war damals fraglos der Überzeugung, dass der napoleonische Sturm etwas umgestürzt hatte, was nicht mehr in die Zeit der Aufklärung hineinpasste, was durch sie schon angenagt worden und dem nun heraufdämmernden Zeitalter des Nationalstaates nicht mehr gemäß war. Der Staat sollte nun übernehmen, was früher die Stände und die Verbände als ihre selbstverständliche Aufgabe betrachteten. Sie hatten im „Statistischen Zeitalter“ ihre Daseinsberechtigung nach damaliger Auffassung verloren. Das generelle Edikt des Preußenkönigs vom 3o. Oktober 181o, das der damalige Staatskanzler v. Hardenberg gegengezeichnet hatte, wurde einviertel Jahr später, am 28. Januar 1811, deshalb in einem Spezialedikt für den Johanniter-Orden noch konkretisiert. In ihm wird eine Verzichtsakte als Mittelpunkt genannt, die der Herrenmeister, Prinz August Ferdinand wenige Monate vor seinem Tode mit seinem Großneffen, dem König Friedrich Wilhelm III und dessen Beratern ausgehandelt hatte: Die Opferbereitschaft, das nationale Beispiel und die selbstverständliche Pflicht gegen den Staat haben den in der Geschichte des Ordens so bedeutenden Herrenmeister an seinem Lebensabend gezwungen, das Meistertum Sonnenburg aufzugeben. Zu dieser von ihm erzwungenen Entscheidung, die ihm, dem Wortlaut nach zu schließen, sehr schwer gefallen sein muss, kam die von ihm gebilligte Entscheidung des Ordenskapitels, die Einziehung der Güter der Balley noch etwas auszusetzen, obwohl das am grundsätzlichen Verzicht nichts ändern solle. Tatsächlich war dieses Hinauszögern rein technischer Natur. Das Übergabeverfahren sollte erst richtig eingeleitet werden. Einnahmen und Ausgaben aus den noch im Besitz des Ordens befindlichen Liegenschaften sollten bis zur Mitte des Jahres 1811 noch auf Rechnung des Herrenmeisters und des Kapitels gehen, deren Funktionen mit dem 1. Juni 1811 als erloschen galten. Das Verwaltungspersonal der Güter war von da an dem Staate verantwortlich. Die Ritter konnten allerdings auf Lebenszeit das ihnen teuer gewordene Kreuz weiter tragen.
Es entsprach durchaus dem neu gewonnenen Verhältnis zwischen dem Staat als der beherrschenden Kraft im nationalen Leben und der in ihm und für ihn wirkenden Einzelpersönlichkeiten, wenn der gleiche Preußenkönig, der das Vermögen des Ordens eingezogen hatte, den gleichen Orden mit fast gleichen Insignien – nur ohne die für die Rechtsritter gültige Krone – am 23. Mai 1812, also eineinhalb Jahre nach der Aufhebung des geistlichen Ritterordens, als staatlichen Verdienstorden neu aufleben ließ. Es geschah „zum ehrenvollen Andenken der eingegangenen Balley“. Allerdings wurde der Name und mit ihm natürlicherweise der Inhalt geändert. Er hieß von nun an „Königlich Preußischer St. Johanniter-Orden“ und gehörte jetzt laut Stiftungsurkunde zu „unseren königlich-preußischen Orden“. Der König selbst war der souveräne Protektor dieses Ordens. Er bestimmte den von ihm abhängigen Großmeister und die Anzahl der von seinem Willen abhängigen Ritter. Zu ihm gehörten allerdings all jene, die als „wirklich eingekleidete Ritter des ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem“ bislang gegolten hatten. Das Verdienstmoment um den Staat, das königliche Haus und den Monarchen spielten bei der Neuaufnahme die Hauptrolle. Der Großmeister, Prinz Heinrich von Preußen, Bruder König Friedrich Wilhelms III., übernahm damit – entgegen den bisherigen Gepflogenheiten beim alten Orden – staatliche Funktionen, die im ganzen geringfügig, wenn auch für ihre Zeit typisch gewesen sind. Das Ordensschloss in Sonnenburg diente nun als Vorratsmagazin. Vorübergehend benutzte man es sogar als Gefängnis. In dem langsam verfallenen Bau hingen die alten Bilder aus den Rahmen. „Unordnung und Vergessen hatten sich über die Geschichte des Ordens ausgebreitet“, so schreibt Paul Michael v. Broecker in seinen Studien über die Geschichte des Ordens (Johanniter-Ordensblatt Hefte 2 und 3 – Jahrgang 1962).
Der Großmeister Prinz Heinrich von Preußen litt unter diesen Zuständen, die ihn zu einer reinen Repräsentationsfigur und den Orden selbst zu einer „Entlastung des Roten Adler-Ordens und des Pour le merite“ machten. Deshalb zog er sich in den vierziger Jahren wieder nach Rom zurück, wo der von Malta vertriebene Orden im Jahr 1841
wieder nach alten Ordensgrundsätzen ein Hospital übernommen hatte. Auch in Preußen begann man sich wieder der alten Traditionen zu erinnern. Das waren Anlässe, die dem Großmeister Prinz Heinrich mehrfach den Gedanken nahe brachten, ob man nicht doch den alten Orden wieder errichten solle, zumal er ständig von den Menschen umgeben war, die sein Vorgänger, der Herrenmeister August Ferdinand, als Kern des alten Ordens und damit als seine geistigen Erben hinterlassen hatte. Heinrich sah es als eine Entwürdigung an, dass die Auszeichnung, die er mit seinem Namen zu decken hatte, in der Rangfolge der preußischen Orden an letzter Stelle stand. Das war so widerspruchsvoll zu dem Gedanken des persönlichen Opfers, der im alten Orden Zoo Jahre hindurch vertreten worden war und der, je länger die Jahre ins Land gingen, desto mehr in den Kirchen der Reformation wieder aufflackerte.
Rechtfertigung allein durch den Glauben, so hieß es in der Reformation. Es war die Antithese wider die alte Kirche. Johann Hinrich Wichern (1808-1881), beeinflusst durch die Franckeschen Stiftungen in Halle a. d. Saale, erkannte aber in dieser Rechtfertigung durch den Glauben die Notwendigkeit, dies durch gute Werke auch zu bezeugen. Ein lebenslanger Kampf um sein Hauptwerk, die Innere Mission, gewann sich von Jahr zu Jahr mehr Freunde. Er definierte sie selbst mit den Worten: „Als Innere Mission gilt uns nicht diese oder jene einzelne, sondern die gesamte Arbeit der aus dem Glauben an Christus geborenen Liebe, welche diejenigen Massen in der Christenheit innerlich und äußerlich erneuern will, die der Macht und Herrschaft des Verderbens anheim gefallen sind…“ Mit diesem Bestreben fand er auch bei König Friedrich Wilhelm IV., den die Geschichte den Romantiker nennt, in eben der Zeit Anklang, da Karl Marx sein Kommunistisches Manifest als Anklage auch gegen einen selbstgerecht gewordenen und in dieser Form nach seiner Auffassung überholten Christenglauben niederschrieb. Prinz Heinrich gewahrte noch, dass durch Wichern und seine Zeitgenossen Funken eines alten Geistes neues Feuer schlugen. Er hoffte, dass dadurch auch dem alten Ordensgedanken wieder neue Impulse gegeben würden. Aber er hatte nicht mehr die Energie, die neuen Zeitläufe im Zentrum Europas, die mit der Romantik zugleich einen neuen Geist über die Menschen brachte, auch aus eigenem Impuls entsprechend zu nutzen. Nach langem Leiden starb er schließlich im Jahre 1846 in Rom, zwei Jahre ehe der erste Evangelische Kirchentag in Wittenberg Wicherns Werk für die Evangelischen Kirchen in Deutschland allgemein verbindlich machte. Heinrichs Sarg wurde von seinem letzten Adjutanten, dem späteren Feldmarschall und Ordensritter Helmut v. Moltke, nach Deutschland begleitet.
So unbegreifbar in vielen Dingen nun auch das neue Zeitalter gewesen sein mochte, so seltsam die Mischung zwischen Nationalgeist und Staatsverherrlichung – die Ära hatte den großen Vorteil, dass man wieder begann, sich der alten Traditionen zu entsinnen, um in variierten Formen an sie anzuknüpfen. Aus eigener Initiative veranstaltete der Kreisrichter Scholle aus Sonnenburg eine Sammlung, mit deren Hilfe das alte Ordensschloss, der Mittelpunkt der Balley, wiederhergestellt werden sollte. Das Ordenspalais am Wilhelmsplatz in Berlin, das von 1933 bis 1945 das Reichspropagandaministerium beherbergen musste und in den letzten Tagen des zweiten Weltkrieges schließlich total zerstört worden ist, hatte inzwischen von dem großen Baumeister Schinkel neue Gestalt erhalten. In diesem Haus flammten die ersten Anzeichen für eine Neubelebung des Ordens auf, als am Tage der Silberhochzeit des Prinzen Carl, in den ersten Monaten des Jahres 1852, die Vergangenheit des Ordens neu erstand. Entsprechend den Formen der Romantik wählte man dazu die Poesie. George Hesekiel beschwor in einem Gedicht von 37 Versen die Tradition der Johanniter. Das Poem klang wie ein Appell an den Preußenkönig der Romantik, der für Kunst und Wissenschaft ebenso aufgeschlossen war wie für Toleranz zwischen den christlichen Konfessionen, den alten Orden in neuer Form wieder aufleben zu lassen. Am 15. Oktober 1852, an seinem 57. Geburtstag, erließ denn auch König Friedrich Wilhelm IV. die für den Orden entscheidende Kabinettsorder, die mit dem lapidaren Satz beginnt: „Die Balley Brandenburg ist wieder hergestellt.“
Paul Michael v. Broeker weist in seinen Studien über den Orden darauf hin, dass gleichsam im letzten Augenblick der Bogen zur Vergangenheit geschlagen worden ist. Ein einziges Jahr später nur und von den acht noch lebenden Rittern der Balley, die in den Jahren 1790 bis 1800 in Sonnenburg von Prinz August Ferdinand den Ritterschlag empfangen hatten, hätte nur noch ein einziger gelebt. Der jüngste von diesen acht zählte 76, der älteste 87 Jahre.
Friedrich Emil Graf v. Zieten, Dietrich Frhr. v. Miltitz, Friedrich Albrecht Graf von der Schulenburg, Carl Friedrich Graf v. Lehndorff, Ferdinand Graf v. Stolberg-Wernigerode, Heinrich Regierender Graf zu Stolberg-Wernigerode, Leopold Dietrich v. Behr-Negendank und Carl Lazarus Reichsgraf v. Henckel, Freiherr v. Donnersmarck haben entsprechend der königlichen Order gemeinsam ein Kapitel gebildet und am 14. März 1853 den Prinzen Carl – den Bruder des Königs – einstimmig zum 31. Herrenmeister der Balley Brandenburg gewählt. Der neue Meister des Ordens residierte wieder im Palais am Wilhelmsplatz in Berlin. Er wurde zwei Monate nach seiner Wahl, am 17. Mai 1853, in der Kapelle des Schlosses Berlin-Charlottenburg nach dem alten Zeremoniell mit den alten Insignien feierlich in sein Amt eingeführt. Durch seine Urkunde vom 15. Oktober 1852, die in Sanssouci ausgestellt und von dem Ministerpräsidenten v. Manteuffel gegengezeichnet war, waren die im Jahre 1810 funktionslos gemachten Ordens-Organe wieder in ihre alten Rechte eingesetzt worden. Damit war organisatorisch und geistig der Anschluss an die wichtigste Bestimmung des Heimbacher Vergleichs von 1382 gefunden: „Und thun wir den genannten Balleyer und Pflegern in der Mark mit diesem Briefe die Gnade, daß sie und alle ihre Nachkommen in derselben Balley alle Zeit ewiglich Macht und Gewalt haben sollen, einen Balleyer ihrer Balley einträchtlich zu wählen, wo immer und wann das Noth ist, denselben Balleyer wir und unsere Nachkommen ihnen confirmieren und bestätigen sollen.“ Indem die acht geschlagenen Ritter aus der Zeit des Herrenmeisters August Ferdinand das Kapitel bilden konnten, setzt sich also rechtlich und geistig der Orden ungebrochen bis in die Gegenwart fort. Herrenmeister Prinz Carl unterstrich dies, als er kurz nach seiner Wahl den stellvertretenden Großmeister in Rom mit den Worten anschrieb: „Diese Wahl eröffnen wir Euch, dem Meistertum, hauptsächlich aus dem Grunde, weil das Priorat von Deutschland nicht mehr besteht, da wir sonst infolge der alten Verträge Bestätigung des Großpriors von Deutschland nachzusuchen verpflichtet sein würden.“ Damit hatte der neue Herrenmeister den alten Heimbacher Vergleich als die Grundlage des Ordens anerkannt. Der Großmeister in Rom hatte nicht dagegen protestiert und somit das Recht des Ordens ungebrochen akzeptiert. Zugleich aber hatte sich Prinz Carl auch hinreichend von dem Großmeistertum distanziert. Er gab zu verstehen, dass eine Bestätigung seiner Wahl nicht erforderlich sei.
In der Stiftungsurkunde vom 15. Oktober 1852 werden diese Gedanken in den beiden ersten Paragraphen kurz wie folgt zusammengefasst:
1. Die Balley Brandenburg des evangelischen St.-Johanniter-Ordens ist, unbeschadet der durch das Edikt vom 3o. Oktober 1810 erfolgten Einziehung der Güter derselben als Staatsgüter, wieder hergestellt.
2. Zu wirklichen Mitgliedern der Balley Brandenburg des St.-Johanniter-Ordens (Comthuren und Rechtsrittern) sollen von jetzt an nur solche, des Ordens würdige Personen ernannt werden, welche sich verpflichten, für die Zwecke des Ordens einen jährlichen Beitrag von mindestens 12 Thalern zu zahlen und ein Eintrittsgeld von 1oo Thalern erlegen.
3. Die gegenwärtig noch am Leben befindlichen Ritter, welche vor der Säcularisation den Orden erhalten haben, sollen auch ohne Übernahme dieser Leistungen wirkliche Mitglieder dieses Ordens sein.
Nur in einer einzigen Bestimmung unternimmt König Friedrich Wilhelm IV. den Versuch, den „Preußischen St.-Johanniter-Orden“, also jenes seltsam zwiespältige Gebilde, das zwischen 1810 und 1852 wenigstens nach außen hin die Existenz von Johanniter-Ordensrittern noch kundgab, in die alte Tradition mit hereinzunehmen. Es wurden nämlich alle Ritter dieses nun aufgelösten Zwittergebildes Ehrenritter der Balley. Wirkliche „Mitglieder des Ordens“ aber waren nur die durch Ritterschlag angenommenen Rechtsritter. Die anderen trugen zwar die Dekoration, hatten keine besonderen Rechte und Pflichten und waren, wie es im Edikt hieß, dem Orden „affiliert“. Die Rechtsritter hingegen hatten nun zum Teil sehr beträchtliche materielle Lasten auf sich zu nehmen. König Friedrich Wilhelm IV. verband hier einen Akt der Wiedergutmachung mit der von ihm erkannten Notwendigkeit, einen Kreis von Rittern um sich zu wissen, die im Glauben tief verwurzelt waren und sich bereit erklärten, mit ihm zusammen der Monarchie das Gepräge zu geben. Wörtlich schreibt der König zu den neuen Statuten der Balley Brandenburg:
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen, Markgraf v. Brandenburg usw. thun kund und fügen zu wissen, Nachdem durch Unseren Befehl vom 15. October 1852 unter Aufhebung der entgegenstehenden Bestimmungen, wie sie in dem Säcularisations-Edikt vom 30. October 1810 und der Urkunde über Auflösung der Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens von St. Johannis vom Spital zu Jerusalem vom 23. Januar 1811 enthalten sind, Kraft des Unseren Vorfahren in der Mark Brandenburg von jeher zuständig gewesenen und insbesondere im Instrument des Westphälischen Friedens Art. XII. ausdrücklich anerkannten Landesherrlichen Souverainitäts- und Patronatsrechtes über gedachte Balley dieselbe wieder aufgerichtet und den ursprünglichen Zwecken des Ordens gewidmet worden ist, Wir auch das Capitel der gedachten Balley aus denjenigen Johanniter-Rittern der Balley Brandenburg gebildet haben, welche durch den von dem Herrenmeister empfangenen Ritterschlag annoch zu rechten Rittern aufgenommen worden waren, und das Capitel auf Grund der alten Verfassung der Balley, wie sie auf dem zwischen dem Groß-Priorat von Deutschland und dem Herrenmeisterthum der Balley Brandenburg am Tage St. Barnabä zu Heimbach geschlossenen, vom Großmeister und vom Kaiser bestätigten Vergleiche beruht, aus der Zahl der von Uns präsentirten Candidaten Unseres vielgeliebten Herrn Bruders, des Prinzen Carl von Preußen, Markgrafen von Brandenburg, Königliche Hoheit und Liebden, zu einem rechten Herrenmeister gewählt hat, wir aber demnächst dieser Wahl Unsere Landesherrliche Confirmation ertheilt haben, und den erwählten Herrenmeister von Jedermänniglich für einen rechten und wahren Herrenmeister der Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens von St. Johannis vom Spital zu Jerusalem gehalten wissen wollen, als hat der gedachte Herrenmeister Liebden Uns gebeten, den in dem am 24. Juni d. J. abgehaltenen Ordens-Capitel beschlossenen Statuten der neubegründeten Balley Brandenburg Unsere Landesherrliche Bestätigung zu ertheilen, und wollen Wir die erbetene Allerhöchste Confirmation Kraft Unserer Gewalt als Landesherr und Pathron des Ordens erteilen, wie Wir hiermit thun und die gedachten, nachstehend wörtlich folgenden Statuten bestätigen und unter Unseren Landesherrlichen Schutz nehmen, dem zu Urkund Wir den gegenwärtigen Brief unter Unserer Hand und Insiegel ausgefertigt haben.“
(L. S.) Friedrich Wilhelm
So geschehen Putbus, den 8. August 1853 v. Manteuffel
Die Statuten sehen dann u. a. wörtlich vor:
§ 36. Ein jeder, welcher als Rechts-Ritter aufgenommen wird, soll dem Ordens-Gelübde gemäß leben und handeln.
§ 37. Der Orden errichtet, so weit seine Mittel es gestatten, im ganzen Lande Krankenhäuser und seinen Zwecken entsprechende Anstalten, erstere vornehmlich in kleinen Städten für die Kranken aus denselben und dem platten Lande, auch übernimmt er die Leitung solcher Krankenhäuser und Anstalten, welche seinem Schutze anvertraut werden und seiner Regel sich unterwerfen.
§ 38. In Sonnenburg soll ein Muster-Krankenhaus errichtet werden.
§ 39. In der Regel soll die Krankenpflege in den dem Orden unterworfenen Anstalten von keinen Lohnpflegern verrichtet werden, sondern von Pflegern und Pflegerinnen, welche diesem Dienste sich in freier Liebesthätigkeit widmen und die nach abgelegter Prüfung als dienende Brüder und Schwestern in den Orden aufgenommen werden und ein entsprechendes Ordens-Zeichen erhalten.
Selten wurde in der bis dahin bald 800jährigen Geschichte des Ordens die Ritterpflicht so präzis formuliert wie in diesen Statuten. Die geistliche Institution des Ordensritters erhielt in ihnen für ein ganzes Jahrhundert neues Profil. Die wiederbegründete Ordensgemeinschaft selbst gewann einen Auftrieb, wie wir es seit der Gründung und der ersten großen Ausstrahlung im 12. und 13. Jahrhundert kaum mehr erlebt haben. Schon in den ersten Tagen, nachdem die neuen Ordens-Organe ihre alten Funktionen wieder erhalten hatten, lief eine Unmenge von Anträgen im Ordensbüro der Balley ein. In ihnen wurde um Aufnahme gebeten. Der neue Herrenmeister hat diese Gelegenheit ergriffen und den neu zu Rittern geschlagenen Angehörigen des Ordens geboten, in den verschiedenen Landesteilen Preußens und darüber hinaus in evangelisch bestimmten Regionen des deutschen Sprachgebietes Genossenschaften des Ordens zu gründen. In der Kapitelsitzung vom 23. Juni 1853 wurde die Organisation dieser Genossenschaften beraten und vorbereitet. Man beschloss einzelne Provinzialgenossenschaften für folgende Landschaften:
Preußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien, Posen, Sachsen, Westfalen, die Rheinprovinz, Königreich Württemberg, Großherzogtum Hessen und ein Verein in den Großherzogtümern Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz.
Die personell stärksten Provinzen des Ordens gruppierten sich um den preußischen Kern. Die weiter entfernt liegenden Genossenschaften waren bei ihrer Entstehung entsprechend schwächer. Immerhin umfasste der Orden unmittelbar nach der Wiederaufrichtung der Balley 155 Rechtsritter und 738 Ehrenritter. Dazu kommen die Kommendatoren und die Ehren-Kommendatoren, unter denen Prinz Friedrich der Niederlande mit rangierte zum Zeichen dafür, dass auch die Niederlande mit der Balley verbunden waren. 50 Jahre nach dem Tode des Herrenmeisters Prinz August Ferdinand offenbarte sich also, wie sehr es dem Orden zugute kam, dass in der Zeit geistiger und moralischer Zerfallserscheinungen der Orden damals von einer starken Hand geführt wurde, die die alten Prinzipien trotz aller Anfechtungen aufrechterhalten hatte. Herrenmeister Prinz Carl hatte offensichtlich aus der Zeit, da August Ferdinand Herrenmeister war und mit so vielerlei Schwierigkeiten zu kämpfen hatte, gelernt; denn er stellte nun keinem der Rechtsritter vom Orden her materielle Güter in Aussicht. Er schuf auch keinerlei besondere Verdienstmöglichkeiten materieller Art. Deshalb bestand er auch gar nicht darauf, dass die im Jahre 1810 eingezogenen Besitzungen des Ordens nach seiner Wiedererrichtung an ihn zurückgegeben würden. Umso mehr also konnte er an die Leistungskraft der einzelnen Rechtsritter appellieren. Unter ihnen waren viele große Namen der deutschen Geschichte zu finden, oftmals seit Jahrhunderten dem Orden eng verbunden. Jeder einzelne von ihnen hatte das folgende Gelübde abgelegt: „Daß er der christlichen Religion insbesondere dem Bekenntnisse der evangelischen Kirche, mit treuem Herzen anhangen, das Ordenskreuz auf der Brust als Zeichen seiner Erlösung tragen, des Evangeliums von Jesu Christo sich nirgends schämen, dasselbe vielmehr durch Wort und Tat bekennen, gegen die Angriffe des Unglaubens muthig und ritterlich vertheidigen und einem diesem Bekenntniß würdigen Wandel in Gottesfurcht, Wahrheit, Gerechtigkeit, züchtiger Sitte und Treue führen wolle … daß er den Kampf gegen den Unglauben, den Dienst und die Pflege der Kranken, als Zweck des Johanniter-Ordens anerkennt … daß er gegen die Feinde der Kirche Christi und gegen die Verstörer göttlicher und menschlicher Ordnungen überall einen guten und ritterlichen Kampf kämpfen, sowie nach besten Kräften die christliche Krankenpflege des Ordens begünstigen, fördern und verbreiten“ wolle.
Für die Rechtsritter wurde damals ausdrücklich bestimmt, dass sie „zum deutschen Adel, oder zum Adel der Preußischen Monarchie gehören, evangelischer Konfession und Ehrenritter gewesen sein„ müssen. Außerdem wurde verordnet, dass „die Würde der Rechtsritter und die Befugnis, die Dekoration derselben zu tragen, nur durch den persönlich zu empfangenden Ritterschlag erlangt werden kann, welcher gewöhnlich am Johannistag jeden Jahres stattfindet“. In den Bestimmungen für das Gelübde der Rechtsritter wurde darüber hinaus ausdrücklich vermerkt, dass jeder Rechtsritter „zu bekennen und zu geloben“ hat, „dass er die drei Schläge, welche er mit dem Schwert von dem Herrenmeister empfangen hat, für sein Letztes halten und gelitten haben will“.
Wie wirksam diese innere und äußere Straffung des Ordens, tatkräftig unterstützt von König Friedrich Wilhelm IV., gewesen ist, zeigten die allerorts neu erstehenden Krankenhäuser und Pflegeanstalten des Ordens. Hintereinander wuchsen in den folgenden zehn Jahren ein Kranken- und Siechenhaus in Sonnenburg, das unweit des Schlosses auf einer Anhöhe gelegen und dessen Grund dem Orden vom König gleichsam als Starthilfe geschenkt worden war. Darin konnten sechs männliche, sechs weibliche Sieche, zwölf männliche, zwölf weibliche Kranke und zwölf Kinder Aufnahme finden. Der damalige Kommendator, Graf zu Stolberg-Wernigerode, bestimmte ausdrücklich, dass im Falle gänzlicher Mittellosigkeit des Kranken oder derjenigen, die sich für die Heilung verpflichtet haben, eine unentgeltliche Aufnahme stattfinden könne. In der gleichen Bekanntmachung wird aber darauf hingewiesen, dass eine allgemeine freie Aufnahme in den Krankenanstalten des Ordens grundsätzlich deshalb nicht stattfindet, „weil den Gemeinden und Privatpersonen, welche Verpflichtungen zur Armenpflege haben, solche nicht abgenommen, sondern nur erleichtert und den Kranken gegen eine sehr mäßige Vergütung eine gute Pflege gewährt werden soll“;
Siechenanstalten in Berlin, die angelehnt wurden an die Gemeinden St. Jacobi, St. Elisabeth, St. Bartholomäus, und ein weiteres Siechenhaus, das für die Berliner Domgemeinde bestimmt war, vom Christlichen Frauenverein zu Berlin gegründet wurde und den Namen „Bethesta“ erhielt. Diesen Häusern mit jeweils acht bis zehn Betten wurde ein Jahreszuschuss von 300 Talern durch den Orden gewährt, eine Starthilfe, die später erlöschen sollte, als sich die Rentabilität dieser Anstalten erwies; ein Krankenhaus und eine evangelische Schule, verbunden mit einem Mädchen-Pensionat im Zentrum der Wallachei, in Bukarest, der Hauptstadt des späteren Rumäniens, dem Patronat der Balley unterstellt. Diese Stiftung wurde von Bekennern der orthodoxen Glaubensrichtung in der Wallachei stark gefördert;
ein Handwerker- und Pilgerheim in Jerusalem in dem kleinen, dem Orden gehörigen Hospiz nahe der Grabeskirche und der damals noch unberührten Ruinen des Johanniter-Palastes; eine Heil- und Pflegeanstalt für Geisteskranke, angeregt durch einen Appell des Pastors Disselhoff der Diakonissenanstalt Kaiserswerth. Hier handelte es sich mehr um die Unterstützung eines von Kaiserswerth geplanten Hauses, in dessen Vorstand ein Johanniter-Ritter aufgenommen werden sollte. Das Haus selbst entstand dann im heutigen Mönchengladbach.
Die gleichen Kaiserswerther Anstalten haben durch Pastor Fliedner den Orden gebeten, das Evangelische Krankenhaus oberhalb des Ölbergs zu Jerusalem tatkräftig zu unterstützen, ein Schwestern- und Rekonvaleszentenheim zu schaffen und dafür Freibetten für den Orden zu erwerben. Diesem Antrag hat das Ordenskapitel im Dezember 1856 stattgegeben.
Die blutigen Verfolgungen von Christen während des Jahres 1860 in der heutigen libanesischen Hauptstadt Beirut veranlassten den Orden, eine Hilfs-Expedition in den Libanon zu entsenden. Aus dem Wirken dieser Expedition entstand schließlich ein eigenes Johanniter-Krankenhaus in Beirut. Innerhalb des damals kaiserlich-deutschen Kolonialgebietes wurde sogar in der Kolonie Deutsch-Südwest-Afrika zu Beginn des 20. Jahrhunderts ein Johanniter-Krankenhaus in Keetmannshoop eingeweiht.
Neben diesen der Balley direkt zugehörigen Anstalten und Ordenswerke haben aber gleichzeitig die Provinzial-Genossenschaften ihrerseits, dem Ordensgelübde getreu, mit dem Bau neuer oder der Unterstützung bereits bestehender Häuser begonnen. Das geschah in der Preußischen Genossenschaft durch Beihilfen an das Diakonissenkrankenhaus zu Warthenburg, in der Anlage des Johanniter-Krankenhauses in Preußisch Holland und der Johanniter-Hospitäler in Gerdauen. Das geschah in der Brandenburgischen Genossenschaft durch Unterstützung des Krankenhauses „Bethanien„ in Berlin und die Eröffnung eines eigenen Krankenhauses im September 1855 in Jüterbog, dem im darauf folgenden Jahr noch eine eigene Kinderstation angegliedert wurde; ferner durch Subventionen für die Errichtung eines Krankenhauses in Neuruppin, das als Johanniter-Krankenhaus im Oktober 1856 feierlich eingeweiht wurde; ein drittes Krankenhaus im brandenburgischen Bereich entstand schließlich in Stendal.
Die Pommersche Genossenschaft erwarb Krankenhäuser in Polzin, in Zülchow b. Stettin, in Demmin und unterstützte einen Krankenhausbau in Barth. Die Schlesische Genossenschaft gab Beihilfen an die Krankenhäuser Bethanien und Breslau, Erdmannsdorf, Reichenbach und Siegroth bei Nimpsch, ehe sie Erdmannsdorf und Reichenbach dann als Eigentum erwarb. Ein weiteres Krankenhaus wurde in Falkenberg in Oberschlesien im Jahre 1859 erworben. Ein nur für Männer bestimmtes Krankenhaus wurde in Lepersdorf bei Landeshut erbaut. Ihm wurde später eines für Frauen und Kinder angegliedert. Die Posener Genossenschaft, deren Mitgliederstand auch für damalige Verhältnisse sehr klein war, unternahm die Gründung einer großen Zahl betont kleiner Häuser, um den besonderen Verhältnissen in der Provinz Posen gerecht zu werden. Das geschah zu Tirschtiegel, Krs. Meseritz, in Pinne, Krs. Samter, in Fraustadt, in Muravana-Goslin. Die Sächsische Genossenschaft erwarb in der alten Lutherstadt Mansfeld ein Grundstück und baute darauf im Jahre 1857 ein Siechenhaus, in dem der Kreisarzt die ärztliche Pflege übernahm und in dem der Diakon von Mansfeld das geistliche Regiment führte. Winterfeld spricht in seiner Ordensgeschichte von der „Seelsorge und der Beaufsichtigung der täglichen Morgenandachten und Tischgebete, welche von dem Hausvater und abwechselnd von einem der Siechen abgehalten werden„.
Die Westfälische Genossenschaft baute das Schloss zu Altena zu einem Siechen- und Krankenhaus um und erweiterte es seit 1856 ständig. Die Rheinische Genossenschaft investierte ihre Mittel in das Haus zu Mönchengladbach, während die Württembergische Genossenschaft eine ambulatorische und christliche Krankenpflege einrichtete, in der sich die wenigen Ritter der Genossenschaft „im rechten Johanniter-Sinn“ üben sollten. Sie nahmen sich in Stuttgart meist jener Kranken an, die keine rechtlichen Ansprüche an die Stadt zu stellen hatten, also meist Nicht-Eingebürgerte. Ähnlich den Rheinländern wandte auch der Mecklenburger Verein seine Mittel dem Stift „Bethlehem“ bei Ludwigslust und dem Carolinen-Stift bei Neustrelitz zu, gab auch die Hessische Genossenschaft ihr Geld dem Diaconissen- und Krankenhaus in Darmstadt.
Diese Anstalten entstanden zumeist nicht dadurch, dass die Ritter nur ihren regulären Beitrag für den Orden entrichteten oder einen konventionellen Barmherzigkeitspfennig zahlten. Sie entstanden durch sich selbst auferlegte Opfer. Teils waren es Opfer an Wertpapieren oder auch an Geld, die sehr häufig über viele Jahre auf hohe Beträge fixiert waren, teils waren es Stiftungen, die sich auf eine bestimmte Anzahl von Betten über eine lange Reihe von Jahren erstreckten. Neben diesen „Freibetten“ gab es dann noch Schenkungen teils in Gestalt fester Verpflegungssätze, teils in Gestalt von privaten Liegenschaften, teils indem sich einzelne Ordensritter in die Baukosten der neu zu errichtenden oder umzubauenden Häuser teilten. Dieser Opfersinn galt keineswegs etwa den Armen, Verarmten oder Siechen des gleichen, also des adligen Standes. Die Angehörigen der so genannten gehobenen Schichten gingen damals noch nicht in ein Krankenhaus, um Leiden auskurieren zu lassen. Das war damals allein Sache der Armen und Minderbemittelten aus dem kleinen Bürgertum, aus dem Handwerker oder Bauernstand. Daraus erklärt sich auch die für heutige Begriffe natürlich geringfügige Bettenzahl der einzelnen Häuser, die im Normalfall nicht unter acht, aber auch nicht über 20 Betten lag. Nur in seltenen Fällen wurde mit 40 oder 50 Betten (Polzin, Reichenbach, Erdmannsdorf) begonnen und dann weiter aufgestockt, was sich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts einfach durch die anhebende Industrialisierung in den meisten Fällen als notwendig erwies. Damit stiegen dann in der Folgezeit auch die notwendigen Anforderungen an die Ritter, die es sich zum Ziele gesetzt hatten, gerade diesen Menschen zu helfen. Winterfeld kommentiert diese Haltung mit den wenigen, aber sehr markanten Sätzen: „Außer dem Bekämpfen des Unglaubens, außer der Stiftung von Hospitälern, außer der Linderung von Not und Elend, wo der Johanniter ihnen auf seinem Lebensweg begegnet, liegt noch eine dritte Pflicht in den Prinzipien des Johannitertums, die in unserer jetzigen modernen Zeit ebenso gut zu erfüllen ist, als im fernen Mittelalter; das ist das Prinzip der Ritterlichkeit, das der Johanniter und der Edelmann überhaupt nicht abgelegt hat mit Harnisch und Lanze. Wie in früheren Zeiten der Adel dem Volk voranzog mit dem Schwert, so soll er ihm jetzt voranziehen mit der Gesinnung, und wie die Johanniterschaft früher die Blüte des Adels war, so soll sie jetzt der Kern desselben sein, eine Mustergenossenschaft für ihren Stand, eine Verbrüderung, die das weiße Kreuz nicht als Zierrat trägt, sondern als Symbol ihrer Gesinnung. Wenn die Johanniterschaft, diesen Prinzipien getreu, auf diese Weise ihre Corporation selbst mit einem Liebesband umschlingt, treu zusammenhält in ihrem gemeinsamen Streben und Wirken, dann wird es als eine hohe Ehre betrachtet werden, dem Orden anzugehören, dann wird im Lauf der Zeit Adel und Johannitertum einmal dasselbe werden.“
Schon fünf Jahre nach dem Neuaufleben der alten Ordensfunktionen unter dem Herrenmeister Prinz Carl gab es insgesamt 36 solcher Häuser, die wiederum ihren Mittelpunkt im alten Ordensschloss zu Sonnenburg erhielten. Es war in den gleichen Jahren zurückgekauft und würdig restauriert worden, so dass – beginnend im Jahre -186o – auch der Ritterschlag wieder in Sonnenburg vorgenommen werden konnte. Der Orden hatte damals schon nach kurzer Zeit seine alte Strahlkraft wieder angenommen. Von der feierlichen Investitur des Herrenmeisters am -17. Mai -1853 in der Kapelle des Schlosses Berlin-Charlottenburg bis zum ersten Ritterschlag waren nur sieben Jahre vergangen. Diese sieben Jahre lautlosen Wirkens in der alten Gestalt und nach der im wesentlichen altüberkommenen Verfassung, aber eben in modernen Formen hatte genügt, das benachbarte Ausland auf das Wirken des Johanniter-Ordens aufmerksam zu machen.
Das Jahr 1859 hatte dem Schweizer Henri Dunant auf dem Schlachtfeld von Solferino – während des Kampfes zwischen Österreich-Ungarn und Italien-Frankreich den für den Johanniter-Orden seit Jahrhunderten selbstverständlichen Gedanken eingegeben, eine übernationale Organisation möge sich der Pflege und Wartung der Verwundeten auf beiden Seiten der kriegführenden Parteien annehmen. Das Ausmaß der Schlacht und die große Zahl der Verwundeten zwischen Mantua und dem Gardasee zeigte, dass auch die konzentrierteste Kraft der Johanniter in einem modernen Krieg offenbar nicht mehr ausreichen werde, um den damit verbundenen neuen Aufgaben voll gerecht werden zu können. Die Methoden der Kriegführung hatten sich seit der großen Auseinandersetzung zwischen Engländern, Franzosen, Türken und den Russen in den Jahren 1853/54 auf der Halbinsel Krim entscheidend geändert. Auf den Sapunhöhen vor Sewastopol waren die ersten Schützengräben in den harten roten Karst gehauen worden. Aus raschen Bewegungskriegen wurden zähe und deshalb besonders blutige Stellungsschlachten und Stellungskriege. Man kämpfte nicht mehr mit Söldnerheeren, sondern mit Nationalarmeen. Das verhärtete, geistig gesehen, jede größere Auseinandersetzung auf dem Schlachtfeld. Die einzelnen Heere rangen um ihre nationale Existenz, um die Befreiung von fremdnationaler Herrschaft. Das National-Staatsprinzip verschaffte sich, beginnend mit dem Krieg um die italienische Einheit unter Cavour und Garibaldi, in ganz Europa als Folge der Französischen Revolution Geltung. Damit aber drohte die Gefahr, dass verwundete Gefangene der anderen Nationalität wie Freiwild behandelt würden. Das ging gegen die Prinzipien des Ordens, der in den Jahrhunderten seiner Geschichte immer wieder die Pflege von Verwundeten und Kranken beider Seiten betrieben hatte. Während des dritten Kreuzzuges wirkten die Ritter des Ordens bei Sultan Saladin (1169-1193) zugunsten einer Neutralisierung der Verwundeten und erzwangen von ihm das Zugeständnis von seinen Truppen, gefangen genommene Christen zu pflegen und zu betreuen. Das gleiche geschah von Anfang an auf Seiten der Johanniter-Ritter. Dem Orden musste also auch in der neuen Geschichte daran gelegen sein, dass dieses übernationale Samaritergebot auch künftig über dem nationalpolitischen Prinzip auf den Schlachtfeldern stehe. So war es selbstverständlich, dass Henry Dunant bei den Johannitern in Berlin auf seiner Werbereise für eine internationale Samariterkonferenz die erste und bedenkenlose Unterstützung fand.
König Wilhelm I. von Preußen, der Protektor des Johanniter-Ordens auf preußischem Boden, umgeben vom Kreis der Kommendatoren und Rechtsritter, stark beeindruckt durch den Herrenmeister Prinz Carl, hat die Projekte Dunants begeistert aufgegriffen. Roland Krug von Nidda erzählt in seiner Biographie über „Henry Dunant, das Genie der Menschlichkeit“, von den ersten Konferenzen mit Kriegsminister v. Roon, mit Innenminister Graf Eulenburg und dem Kronprinzen Friedrich im Jahre 1863. Im Berliner Regierungszentrum wurde zum ersten Mal der Vorschlag gemacht, Feldlazarette und Sanitätspersonal zu neutralisieren. Zu diesem Zweck wurde in Preußen der so genannte Preußische Hilfsverein gegründet. Er stand unter dem Vorsitz des damaligen Ordenskanzlers, Otto Graf Stolberg-Wernigerode. Der Innenminister Graf Eulenburg, der Militärarzt der preußischen Armee, v. Langenbeck – beides Johanniter – gehörten dem Vorstand an. Sie und Dunant berieten nun mit den Vertretern von sechs anderen deutschen Ländern mit Vertretern Österreichs, Frankreichs, Italiens, Großbritanniens, Russlands, Spaniens, den Niederlanden, Schweden-Norwegens und der Schweiz ein „bisher noch nie diskutiertes Problem‘: Die Möglichkeit, zwischen militärischen und zivilen Elementen auf dem Gebiet der Nächstenliebe eine Verbindung herzustellen.
Als dann am 26. Oktober 1863 diese erste internationale Konferenz des späteren Roten Kreuzes in Genf begann, fand die offizielle Unterstützung, die Preußen und die Balley Brandenburg des Johanniter-Ordens Henry Dunant gewährten, sichtbaren Ausdruck. Im Konferenzprotokoll sind folgende Sätze vermerkt, die zur Geschichte des Ordens gehören: „Der General Dufour (Schweizer) macht den Vorschlag für die Wahl des Vizepräsidenten: Glücklicherweise gibt es einen Ausweg aus diesen Schwierigkeiten, aus so vielen Nationen eine geeignete Persönlichkeit zu wählen, da ein Vertreter einer völlig neutralen Körperschaft, des Johanniter-Ordens nämlich, zugegen ist. Der Ausschuss konnte also nichts Besseres tun, als Seiner Hoheit, dem Prinzen Reuss, das Amt des Vizepräsidenten zu übertragen. Denn er vertritt im eigentlichen Sinn nicht eine Nation, sondern eine Körperschaft, die ein Ziel verfolgt, das dem unseren ähnlich ist. In einer Studie über Die Folgen von Solferino (JohanniterOrdensblatt 1/1863) schreibt Graf Werner v. Bassewitz-Levetzow: „Prinz Reuss war als Vertreter des Herrenmeisters des Johanniter-Ordens zur Genfer Konferenz delegiert worden. Der Johanniterritter, Prinz Reuss, wies nach, welche Erfolge der Orden mit der freiwilligen Krankenpflege erzielt hatte und war damit für die Verhandlungen in Genf eine große Stütze.“ Damit hat der Orden in einem historisch wahrscheinlich entscheidenden Augenblick eine sehr wichtige Funktion übernommen: Er hat dem Roten Kreuz an seiner Wiege etwas von jener geistigen Haltung weitergegeben, die seit der letzten Jahrtausendwende ungebrochen bis zu diesem Augenblick durch das achteckige weiße Kreuz, die acht Seligpreisungen symbolisierend, gepflegt worden war. Das war wohl für Dunant eine große Stütze; denn er notierte später in einer seiner vielen Schriften: „Noch im Jahr 1859 hatte ich das Wort Samariter recht zaghaft ausgesprochen, weil ich den Vorwurf vermeiden wollte, ich verlange zuviel. Diese Samariter, stets hilfsbereit in Friedens- wie in Kriegszeiten, sind inzwischen zu den nützlichsten Stützen des großen humanitären Werkes geworden, sie haben ein Recht auf allgemeine Bewunderung.“
Freilich lag in dem kleinen Wort des Protokolls über die Ziele des Roten Kreuzes, die denen des Johanniter-Ordens „ähnlich“ seien, bereits auch der wesentliche Unterschied zwischen beiden Institutionen. Er war und ist darin begründet, dass der Orden als geistlicher Ritterorden die Pflege des Kranken primär auch als eine geistliche Aufgabe ansah und ansieht. Das Rote Kreuz war und ist bis heute, entsprechend der Geisteshaltung jener Tage, in denen es aus der Taufe gehoben wurde, das Produkt eines neuen Humanismus. In ihm vermischte sich allgemeine Humanitas mit christlichen Prinzipien und modernen sozialen Vorstellungen, die den freiheitlichen revolutionären Bestrebungen der 30er und 40er Jahre des vergangenen Jahrhunderts entsprachen. Das geistliche Element war im Roten Kreuz verborgener und, den Zeitströmungen entsprechend, weniger sichtbar als beim Orden. Dies war andererseits auch notwendig; denn die Kirche hatte – hervorgerufen durch die Revolution von 1789 und die neu entdeckten Funktionen des Nationalstaates – nicht mehr das Gewicht in den Völkern Zentral- und Westeuropas wie noch in der ersten Hälfte dieses Jahrtausends. Zudem hatte, nur von wenigen Großen der damaligen Zeit erkannt, das industrielle Zeitalter begonnen, das unsere Gegenwart charakterisiert. Es zwang den Europäern andere, breiter angelegte Organisationsformen auf als das vorhergehende Zeitalter zwischen dem 11. und 18. Jahrhundert. Damit wurde, vielleicht von den damaligen Organisatoren noch unbemerkt, eine Zweiteilung der pflegerischen Aufgaben vorgenommen.
Die eine in der mehr und mehr massenorganisatorischen Form des Roten Kreuzes, ungebunden an Religionen oder Konfessionen, mit ihren segensreichen Ausstrahlungen in alle Länder des Erdkreises; die andere in der Form der vom Glauben her unternommenen individuellen Pflege durch den Johanniter-Orden und den Malteser-Orden und seine beiderseitigen personae ecclesiasticae, die Ritter, die als „Geistliche im höheren Verstande“, wie es der Frankfurter Prediger Dienemann in seiner Ordensgeschichte aus dem Jahr 1767 formulierte, bei ihrem selbstgewählten Ziel verharren mussten, den Menschen als Kind Gottes anzusehen. Hätten die Johanniter anders gehandelt, sich anders entschieden, so hätten sie ihren geistlichen Auftrag preisgegeben. So konnten sie also im Interesse eines neu entstehenden Zeitalters das Rote Kreuz nur fördern. Sie konnten aber nicht selbst in ihm aufgehen.
Als im Jahre 1863 der Krieg zwischen dem Deutschen Bund und Dänemark begann, und das Genfer Komitee schneller als erwartet einer ersten Belastungsprobe ausgesetzt wurde, war das Rote Kreuz selbst noch keine fest gefügte Organisation. Zwei Ärzte handelten auf den Schlachtfeldern im Auftrag der neuen Genfer Institution. Der eine war der holländische Arzt van der Velde. Er stand auf dänischer Seite. Der andere war ein Schweizer Arzt namens Appia und vertrat das Genfer Institut auf der Seite des Deutschen Bundes. Er gehörte zum Stab des preußischen Oberkommandierenden und Rechtsritters des Johanniter-Ordens, Feldmarschall Graf Wrangel. Den eigentlichen Dienst aber auf dem Schlachtfeld und an den Kranken und Verwundeten versahen die Ritter des Johanniter-Ordens, des Malteser-Ordens, die Diakonissen von Kaiserswerth und Bethanien in Berlin, die Brüder des Rauhen Hauses in Hamburg, die Schüler des Philantropeums in Duisburg und katholische Ordensschwestern. Sie alle bargen mitten im Kugelregen die Verwundeten und pflegten sie in den vom Johanniter-Orden mit bedeutenden Mitteln errichteten Kriegslazaretten. Darüber hinaus gab es ein paar „freiwillige Sanitäts-Detachements en miniature“, wie Dr. Löffler in seinen drei großen Erfahrungsberichten über den Gesundheitsdienst im Feldzug gegen Dänemark und über das preußische Sanitätswesen geschrieben hat. Erst nach Beendigung dieses Krieges wurde die auf den Schlachtfeldern gesammelte Erfahrung in der Ersten Genfer Konvention niedergelegt und auf zwei internationalen Konferenzen in Genf besprochen und unterschrieben.
Die entscheidende Feuerprobe für die neue Genfer Konvention wurde dann der Krieg zwischen Preußen und Osterreich im Jahre 1866. Es ging um die freie Verfügung über Schleswig und Holstein. Osterreich war der Genfer Konvention noch nicht beigetreten. König Wilhelm von Preußen teilte daher als Protektor des Johanniter-Ordens und als Vertreter der Unterzeichnungsmacht Preußen der Genfer Konvention den in Böhmen operierenden österreichischen Heerführern mit, „dass die preußischen Truppen in Erwartung gegenseitiger Maßnahmen angewiesen sind, die durch die Genfer Konvention geschützten Humanitätsrücksichten durch die österreichischen Sanitätsbeamten und -Anstalten zu üben.“ Ein französischer Philantrop und Freund Dunants würdigte damals die Aktivität der preußischen Krone mit den Worten: „Diese Hochherzigkeit stand in vollständigem Einklang mit der preußischen Überlieferung und dem Schutz, den sein Könighaus von Anfang an bis zum heutigen Tag den menschenfreundlichen Gedanken angedeihen ließ, welche die Grundlage der Genfer Konvention bilden.“ Auch hier also der Hinweis auf die durch den Johanniter-Orden in die preußische Geschichte hineingetragene Idee des selbstlosen Samariterdienstes, der sich auf den Schlachtfeldern von Gitschin und Königsgrätz erneut bewähren sollte. Da die 54 bei Kriegsbeginn mobilisierten leichten und schweren Feldlazarette nicht ausreichten, um den vielen tausend Verwundeten auf beiden Seiten gerecht zu werden, griff eine
Gruppe von Zivilärzten des Berliner Hilfsvereins zusammen mit Mitgliedern des Johanniter-Ordens und mit Breslauer Studenten aus eigener Initiative ein, um die Verwundeten, vorwiegend auch die Österreicher, vom sichern Tode zu erretten. Sie improvisierten Verbandsplätze, errichteten Lazarette in leeren Wohnhäusern, organisierten Transportwagen für Verwundete und halfen so dem militärischen Sanitätsdienst der Preußen, eine fast unlösbare Aufgabe zu bewältigen. In den ersten Julitagen des Jahres 1866 war „praktisch jedes Dorf zwischen Elbe und Bistritz zum Lazarett geworden“ (Krug von Nidda).
Sofort nach Beendigung dieses Krieges reiste Henry Dunant, um letzte Erfahrungen auszutauschen, eingeladen von Königin Augusta, an den preußischen Königshof. Graf Otto v. Stolberg-Wernigerode, der Ordenskanzler, war ihm als persönlicher Begleiter zugeteilt – eine Achtungsbekundung, die sonst nur ausländischen Fürsten zuteil wurde. Dunant nahm damals an den Festlichkeiten zu Ehren der heimkehrenden Soldaten teil. Den Vorbeimarsch der siegreichen Truppen auf dem Schlossplatz in Berlin erlebte er auf einer Tribüne, die neben der Königsloge den Rittern des Johanniter-Ordens vorbehalten war. Auch sie trugen damals die weiße Armbinde mit dem roten Kreuz. Dunant schrieb dazu in seinen Erinnerungen: „Niemals werde ich den Eindruck vergessen, als ich auch hier auf Tribünen, Estraden, dem Schloss, den Triumphbögen, sogar auf dem königlichen Zelt neben der preußischen Fahne jene weiße Flagge mit dem roten Kreuz erblickte, für die ich so sehr gekämpft hatte.“ Der Königin Augusta gestand er in seinen Erinnerungen zu, „die erste internationale Samariterin in Deutschland“ zu sein.
Dem preußisch-österreichischen Krieg folgte wenig später der deutsch-französische Krieg 1870/71. Es war der erste, in dem das Rote Kreuz bereits mit allen Mitteln der neuen Organisationskunst arbeitete. Auf dem Schlachtfeld von Königgrätz hatte die Genfer Organisation ihre Erfahrungen gesammelt. Aber die Zeit war zu kurz gewesen, als dass es ihr bereits hätte gelingen können, ein eigenes Sanitätswesen auf die Beine zu stellen. Auch den kämpfenden nationalen Parteien war es noch nicht möglich geworden. Umso wichtiger aber war es, dass der Johanniter-Orden während des Feldzuges gegen Frankreich Feld- und Heimlazarette einrichtete, Verbandsstoffe und Stärkungsmittel heranschaffte und für zusätzliche Transportmittel – genau wie während des Krieges 1866 Sorge trug. Die vielen im Felde wie zu Hause tätigen Ritter trugen für diese Aufgabe eine eigene schwarze Felduniform, so wie das bis heute im englischen Order of St. John üblich ist. Eduard Senftleben, Wolfgang Foerster und Gerhard Liesner schrieben dazu in ihrem großen Werk „Unter dem Roten Kreuz im Weltkriege, das Buch der freiwilligen Krankenpflege“: „Johanniterkolonnen, eine jede bestehend auf 20 Felddiakonen mit dem nötigen Transportgerät, geführt von Rittern, leisteten willkommene Hilfe bei der Beförderung der Verwundeten. In eigenen Krankenhäusern und Lazaretten, die von dem Ritterorden bereitwilligst zur Verfügung gestellt wurden, widmeten sich hunderte helfender Brüder und Schwestern der Pflege … Studenten aller Fakultäten aus den verschiedensten deutschen Universitäten. z. T. geführt von ihren Professoren, Heilgehilfen und Krankenwärter, Turner aus den tausend Vereinen des Landes als Krankenträger und Pfleger, freiwillige Ärzte in großer Zahl, Diakone und Diakonissen aus allen Teilen Deutschlands, aus Berlin und Hamburg, Duisburg, Kaiserswerth und Nürnberg, aus Sachsen und Württemberg, Brüder und Schwestern vieler katholischer und evangelischer Orden – in solch bunter Zusammensetzung sehen wir die freiwillige Krankenpflege tätig in den Kolonnen, den Sanitäts-Krankenträger- und Nothelferkorps, auf dem Schlachtfelde, oft im feindlichen Feuer, beim Transport der Verwundeten und Kranken, in den Lazaretten und in den Depots,
in den vielen, vielen Verpflegungs-, Verbands- und Obernachtungsstellen im Feindesland und in der Heimat.“
So bewährten sich zum ersten Mal die nationalen Rotkreuzvereine, bei deren Gründung in den einzelnen deutschen Landschaften der Johanniter-Orden Pate stand. Der Königliche Kommissar und Militärinspekteur der freiwilligen Krankenpflege, Fürst Hans Heinrich XI. von Pleß, selbst Johanniter-Ritter, „ernannte die Landes-, Provinzial- und Bezirksdelegierten für sämtliche Staaten des Norddeutschen Bundes und auch für die Großherzogtümer Hessen und Baden; ebenso bald darauf die Delegierten für das Feld. Den größten Teil seiner Delegierten entnahm der Königliche Kommissar den Ritterorden. Mehrere hundert Ritter wurden als solche auf den Kriegsschauplatz entsandt oder fanden in den Lazaretten und Depots im Feindesland und in der Heimat als Verwalter, Ärzte, Geistliche und Transportkommissare Verwendung.“
In den Erinnerungen des verwundeten Franzosen Hektor Mallot steht der Satz geschrieben: „Mitten unter den französischen und bayerischen Verwundeten gingen freiwillige Krankenpfleger, Ritter des Johanniter-Ordens, Diakonissen und Barmherzige Schwestern umher.“ Das war das Resümee, das ein Ausländer über die aufsteigende Ordensarbeit in drei blutigen Kriegen der modernen Geschichte gegeben hat. Zugleich aber wurde – vom Verfasser sicherlich ungewollt – anerkannt, welches Gewicht und welches Ansehen sich die Ordensarbeit im Frieden erworben haben musste, wenn sie im Kriege auf solches Echo stoßen konnte.
Tatsächlich waren diese Aktionen des Ordens schon lange vor diesen drei Kriegen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts vorbereitet worden. Im Jahre 1854 hatte der Geheime Regierungsrat im Preußischen Innenministerium v. Motz zwei Schriftstücke ausgearbeitet mit dem Titel: „Wie kann der Johanniter-Orden im Falle eines Krieges tätig werden?“ und „Entwurf über die Thätigkeit des Johanniter-Ordens im Falle eines Krieges.“ Die beiden Schriftstücke wurden damals an die Regierenden Kommendatoren versandt. Sie legten ihnen nahe, die nicht mehr für den Kriegsdienst geeigneten Ordensritter so auszubilden, dass sie im Ernstfall „im genossenschaftlichen Verbande der Sorge für die Verwundeten und Kranken sich unterziehen sollen“. (v. Winterfeld). Dr. Wichern der Jüngere hatte sich Gedanken dieser Art und die Kriegserfahrungen zwischen 1863 und 1871 zum Vorbild genommen und im Jahre 1886 eine „Genossenschaft freiwilliger Krankenpfleger im Kriege“ ins Leben gerufen. Alljährlich wurden zunächst Zoo Männer ausgebildet, die für den Kriegsfall zur Verfügung des Roten Kreuzes gehalten werden sollten. Die Innere Mission und das Rauhe-Haus übernahmen dabei die Kosten der Ausbildung. Diese Tätigkeit dehnte Wichern systematisch bis nach Süddeutschland aus. Auch dabei halfen die Ritter des Johanniter-Ordens, damit man für spätere Notzeiten noch besser gerüstet sei als in der Vergangenheit. Ein anderes Ergebnis war die Gründung der eigenen Schwesternschaft des Johanniter-Ordens im Jahre 1885. Auch sie lag im Zuge der Zeit; denn schon vor dem Deutsch-Französischen Krieg hatten sich deutsche Frauenvereine der Ausbildung weltlicher Berufskrankenpflegerinnen gewidmet. Was also lag näher, als im gleichen Zusammenhang dem Orden auch eine moderne Schwestern-Institution zu geben, die zu ihrem Teil die alte Tradition der „Dienenden Brüder“ fortführte! Außerdem waren viele der Kriegsteilnehmer von drei Kriegen, die in einem Zeitraum von sieben Jahren geführt worden waren, noch lange Jahre nach dem Ende des Deutsch-Französischen Krieges pflegebedürftig. Hier sprangen nun die sich an Zahl ständig ausdehnenden Krankenhäuser des Johanniter-Ordens tatkräftig ein. Auch das trug dazu bei, ihre ursprünglich geringfügige Bettenzahl um ein Vielfaches gerade in diesen Jahren zu steigern. Der Opfergroschen war in dieser Zeit für den Orden wichtiger denn je.
Gleichzeitig entstand für den Orden das Gebot, für die Witwen und Waisen der Kriegsgefallenen Sorge zu tragen.
Dieser Kontakt zwischen dem Johanniter-Orden und den Landesvereinen vom Roten Kreuz riss in Friedenszeiten nicht ab, weil der Erfahrungsaustausch einfach unerlässlich notwendig war. Dem Kaiserlichen Kommissar und Militär-Inspekteur der freiwilligen Krankenpflege war an diesem Austausch sehr viel gelegen; denn im Ernstfall mussten ja alle Organisationen zusammenwirken. Im Ernstfall mussten auch die Krankenhäuser und das Pflegepersonal der Ordensritter voll zur Verfügung stehen. Diese straffe organisatorische Arbeit bewahrte den Orden und die meisten seiner Mitglieder – ähnlich wie es ein Jahrhundert zuvor bei der Urbarmachung des Oderbruchs gewesen ist – vor einer Zeitkranktheit, die mit den gewonnenen Kriegen zusammenhing: Die innere Befriedigung einer Wohlstandsgesellschaft, die nach der Gründung des Deutschen Reiches, nach der Erfüllung eines großen Traumes in der deutschen Geschichte das Leben im zweiten Deutschen Kaiserreich kennzeichnete. Schon frühzeitig, während des Entstehens der Krankenhäuser des Ordens, wurden von der Ordensregierung Verträge mit einzelnen Diakonissen-Mutterhäusern abgeschlossen, die ein Zusammenwirken zwischen den Johannitern und den evangelischen Diakonissen sicherte. In den Diakonissenhäusern wurden zunächst die eigenen Schwestern des Ordens herangebildet, die dann gemeinsam mit den Diakonissen den Pflegedienst in den Ordensanstalten übernahmen. Die dadurch entstehenden Kosten hat der Orden getragen. Unter dem Nachfolger des im Jahre 1883 verstorbenen Herrenmeisters, Prinz Karl, wurden schließlich einzelne Verträge und Vereinbarungen getroffen, die die Abgabe von Diakonissen und Diakonen an den Johanniter-Orden im Kriegsfalle vorsahen. Diese Verträge tragen die Unterschrift des neuen Herrenmeisters, Prinz Albrecht von Preußen, der am 6. März 1883 das Regiment im Orden übernommen hatte. In den 24 Jahren seines Herrenmeistertums hat er, der Neffe von Kaiser Wilhelm I., der Sohn seines jüngsten Bruders, als Prinzregent von Braunschweig gemeinsam mit einem festen Stamm von Ordensrittern die unter Prinz Carl eingeleitete Erneuerung und Modernisierung der gesamten Ordensarbeit vertieft und gefestigt.
Ohne diese Vorbereitungen, die den Orden vor einer inneren Erschlaffung bewahrten, hätte der Orden während des ersten Weltkrieges nicht die Arbeit leisten können, die ihm die Achtung aller Parallel-Institutionen, besonders die des Roten Kreuzes, eingetragen hat. Die jüngeren Ordensritter zogen mit ihren Regimentern ins Feld. 279 Johanniter-Ritter fielen vor dem Feind. Die älteren und jene, die an der Front nicht verwendet werden konnten, hatten sich als Delegierte zur Verfügung gestellt. Wer ein halbes Jahrhundert nach Beginn des ersten Weltkrieges die Delegiertenlisten aus der Etappe durchblättert, die Territorial- und Korpsbezirksdelegierten der Freiwilligen Krankenpflege nachliest, wer das lange Namenregister der Delegierten in den Reservelazaretten der Heimat durchgeht oder die Namen der Delegierten in den Festungslazaretten, bei den Linienkommandanturen des Feldeisenbahnwesens, bei den Abnahmestellen und bei der Marine überfliegt, wird eine Unsumme von Namen entdecken, die zur Tradition des Johanniter-Ordens gehören. Aus diesen Listen spricht allein schon, wie groß der Bedarf an Menschen war, die sich mit einiger Erfahrung für dieses Werk der Krankenpflege im Kriege zur Verfügung stellen konnten. „In den verschiedensten Dienststellen, Formationen und Organisationen waren die Ordensritter tätig: als Delegierte beim Kaiserlichen Kommissar im Großen Hauptquartier und im Beirat des Stellvertretenden Militärinspekteurs, als Delegierte in der Etappe und in der Heimat, in Feld- und Heimatlazaretten, als Obhut-Ritter in Reserve- und Festungslazaretten, als Führer von Verwundeten-Transport-Abteilungen, als Führer und Begleiter der Lazarettzüge, als Leiter von Liebesgaben-Sammelstellen, als Führer von
Schwesterntransporten, sie waren tätig in den Fürsorgeorganisationen für unsere Krieger an der Front und in den Lazaretten, in den Organisationen zur Besserung des Loses kriegsgefangener Deutscher und wo es sonst zu helfen und Not zu lindern galt.“ Damit kennzeichnet das Rote Kreuz in seinem Buch über „Die freiwillige Krankenpflege im Kriege“ die Tätigkeit der Ordensritter. Ergänzend wird dann hinzugefügt: „Die zahlreichen Krankenanstalten und Heime, welche die Ritterorden im Frieden in Besitz hatten, öffneten bei Kriegsbeginn bereitwilligst ihre Tore zur Aufnahme verwundeter und kranker Soldaten. Ordensritter versahen in diesen Ordensanstalten den Aufsichts- und Verwaltungsdienst als Delegierte ihrer Ritterschaft. Über das Pflegepersonal in diesen Anstalten heißt es dann: „Lazarettrupps stellten die Orden auf, entsprechend den Verpflichtungen, die sie in Friedenszeiten übernommen hatten. Die Trupps wurden von Ordensrittern geführt. Das Pflegepersonal wurde ganz oder zum Teil vom Orden gestellt. Die Kosten für Bekleidung und Ausrüstung übernahmen die Ritterorden. Schwestern und Brüder, die eine Ordenstracht trugen, behielten diese auch bei der Krankenpflege im Felde bei. Grosse Mengen von Liebesgaben für die Truppen im Felde und für die Lazarette in Feindesland und in der Heimat wurden gesammelt. Die für das gesamte Liebeswerk verausgabten hohen Beträge wurden fast ausschließlich durch freiwillige Spenden der Ritter aufgebracht. In den Lazaretttrupps des Johanniter-Ordens zogen Diakonissen und Johanniter-Schwestern gemeinsam unter Führung von Johanniter-Rittern und Rote-Kreuz-Delegierten ins Feld. Im Ganzen wurden vom Johanniter-Orden gegen 15oo Diakonissen aus 37 Diakonissenhäusern stammend – und etwa 400 Johanniter-Schwestern in die Etappe entsandt, außerdem noch 300 Brüder der Diakonenanstalt Duisburg. Im Heimatgebiet hatte der Orden 64 Lazarette mit rund 4000 Betten bereitgestellt; sie alle waren die ganze Kriegszeit hindurch mit Verwundeten und Kranken aus dem Felde belegt. Dazu kam noch eine Anzahl von Lazaretten, die von einzelnen Johanniter-Rittern auf eigene Kosten unterhalten wurden. In den heimatlichen Pflegeanstalten standen etwa 700 Diakonissen und Johanniter-Schwestern im Dienst. In den Lazaretten Groß-Berlins übte eine Auskunftsstelle für Verwundete, die der Orden unterhielt, eine segensreiche Tätigkeit aus. Neben seinen etwa 1.100.000,- Mark betragenden Ausgaben für seine Krankenhäuser brachte der Johanniter-Orden noch 1.300.000,- Mark für sein Liebeswerk durch Sammlungen auf, die fortdauernd während des Krieges unter seinen Rittern veranstaltet wurden.“
Einen besonderen Ruf erwarben sich die drei Lazarettzüge mit dem weißen Achtspitzenkreuz, die während der vierjährigen Kriegsdauer etwa 57.000 Verwundete aufnahmen und sie von allen Kriegschauplätzen in die heimatlichen Lazarette brachten. Sie wurden zumeist von mindestens zwei Ordensrittern begleitet. Die Pflege wurde von Ärzten, unter denen sich wiederum Johanniter-Ritter befanden, von Johanniter-Schwestern und Schwestern des Roten Kreuzes versehen. Der erste Lazarettzug begann seine Fahrten Ende November 1914. Am 26. November 1918 wurde er außer Dienst gestellt. Er war gestiftet worden von den Genossenschaften der Provinzen Sachsen und Brandenburg. Er hat in dieser Zeit 155.513,3 km zurückgelegt, 698 Offiziere, 24.447 Mannschaften, 62 Schwestern und 267 Gefangene befördert.
In einem Bericht, den einer der Zugbegleiter im Jahre 1919 niedergelegt hat, heißt es u. a.: „Die Fahrten nach dem Osten und Südosten waren einfache Transportfahrten und brachten uns nicht in Berührung mit den Kampfhandlungen. Anders die Fahrten nach dem Westen, besonders im Sommer 1916 während der Sommeschlacht und auch später. Luden wir doch östlich Baupaume Schwerverwundete ein, welche uns direkt aus dem Schützengraben gebracht wurden. Dort machten wir auch die erste Bekanntschaft mit Fliegerbomben… Die immer stärker werdende Wirkung der feindlichen
Flieger im Etappengebiet machte die Fahrten oftmals recht ungemütlich, von Namur und Saarbrücken an fuhr man im Gefahrengebiet mit geblendeten Lichtern und manche Nacht verbrachte man in der Sorge, dass einmal ein Angriff die gefürchtete Wirkung auch für uns haben könne, wie es bei anderen Zügen der Fall war. Für einen Lazarettzug gibt es eben keine Heldenkeller, sondern man hat auszuharren bei seinen Verwundeten, deren begreifliche Nervosität zu beruhigen. Abgeblendete Lichter ist ein schlimmes Wort für einen Lazarettzug, und das Einladen von Verwundeten bei Nacht im Dunkeln eine schwere Arbeit, die hohe Anforderungen stellt.“ Der Berichterstatter, Rechtsritter Frhr. v. Seckendorf-Meuselwitz, schildert den Abtransport des letzten Lazarettzuges der Johanniter aus dem Westen nahe Namur. Die Front war damals dem Zusammenbruch nahe. Seine Bestandsaufnahme lautete: „Außer den 51 Schwestern, den Geistlichen, Offizieren usw. hatten wir 550 Verwundete im Zuge und 280 Mann auf den Dächern. Rund 1000 Personen statt 250.“
So große Anerkennung der Arbeit des Ordens im Kriege auch geworden war – der unglückliche Kriegsausgang und die Änderung der Staatsform in Deutschland stellte den Orden vor eine völlig neue und in seiner Geschichte noch nicht aufgetretene Situation. Die Balley Brandenburg war von Anfang an engstens mit dem Hohenzollernhaus verbunden. In den letzten 250 Jahren war jeder der Herrenmeister aus dem Hohenzollernhaus gewählt worden. Der König von Preußen war der Protektor des Ordens gewesen. Das alles war mit der Abdankung Kaiser Wilhelm Il. am 9. November 1918 und mit der Unterschrift unter den Friedensvertrag von Versailles am 28. Juni 1919 zu Ende gegangen. Die Hohenzollern waren nicht mehr länger das Fürstenhaus, das Deutschlands Geschicke mitbestimmen konnte. Die Johanniter-Ritter mussten sich daran gewöhnen, fortan in einer Republik dem alten Ideal zu dienen. Das war für sie mit einer geistigen Umstellung verbunden, die keineswegs allen Rittern leicht fiel. Dazu war die Treue zur Monarchie und zu den angestammten Fürstenhäusern zu sehr in den Familien verwurzelt, aus denen die Ritter des Ordens stammten. Zu stark wurde der erste Reichspräsident Friedrich Ebert mit jenem Marxismus identifiziert, der, beginnend mit Marx und Bebel, ein atheistisches Gesicht offenbarte. Die Verbundenheit zwischen Thron und Altar, die auch die Balley Brandenburg im 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts mit einschloss, ließ begreiflicherweise Eberts gutes nationales Wollen gegenüber der Ideologie der Sozialdemokratie in den Hintergrund treten. Die Revolution im November 1918, die mit dem Sturz der deutschen Fürstenhäuser endete, konnte unter den Ordensrittern keine Anhänger haben. Der zweite Reichspräsident, Paul von Hindenburg, ein überzeugter Monarchist, machte es ihnen leichter, in dieser ersten deutschen Republik heimisch zu werden, zumal Hindenburg selbst dem Orden als Ehrenkommendator angehörte. Ein Ersatz für Vergangenes freilich war auch diese Symbolfigur nicht. Umso stärker wahrte der seit 1907 amtierende Herrenmeister, Prinz Eitel Friedrich, ein Sohn Kaiser Wilhelms II., die Kontinuität. Die Verbindung des Ordens zu den Hohenzollern, die seit dem Markgrafen Friedrich zu Brandenburg im Jahre 1610 ohne Unterbrechung den Herrenmeister des Ordens gestellt hatten, war gewahrt worden.
Zudem sorgten die beiden Präsidenten der Weimarer Republik dafür, dass die alten Funktionen des Ordens in vollem Umfang aufrechterhalten wurden. Die 45 Ordenshäuser, Krankenanstalten, Kurhäuser, Lungenheilstätten und Altenheime waren in diesen Jahren mit vielen Kranken und Schwerverwundeten aus dem Kriege belegt. Arbeit und Pflege für deren Heilung trugen dazu bei, den Orden und seine Ritter über manche politische und über schwerwiegende nationale Enttäuschungen hinwegzuführen. Der Aufbau der Schwesternschaft ging weiter. Die Krankenhäuser mit dem Schwerpunkt in der Neumark, in Pommern, Ostpreußen, Schlesien, Mecklenburg,
Sachsen und der Provinz Sachsen wurden weiter ausgebaut. Die schweren Erfahrungen des ersten Weltkrieges wurden teils in Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz, teils in Gesprächen mit dem Malteser-Orden ausgewertet.
Dennoch zeigten sich da und dort begreiflicherweise gewisse Lockerungserscheinungen im Orden. Gerade um die alte Tradition zu wahren und zu dokumentieren, wurde die Ordendekoration nicht selten als Instrument gesellschaftlicher Repräsentation verwandt. Darin lag der Versuch, die aus dem vergangenen Jahrhundert überkommene Gesellschaftsordnung vor ihrer Zersetzung und Auflösung zu bewahren. Mag das auch ein Versuch mit untauglichen Mitteln gewesen sein – er war subjektiv sehr redlich gemeint. Er schöpfte aus den konservativen Idealen der Vergangenheit, die zwangsläufig allen Extremen von rechts und von links abhold waren. Gerade dadurch machte sich der Orden schon in den Jahren vor 1933 bei den Nationalsozialisten verdächtig.
Der Johanniter-Orden hatte keinen Anteil an der extremen Rechtsbewegung. Der Herrenmeister, Prinz Oskar, der im Jahre 1927 die Nachfolge seines Bruders Eitel Friedrich übernommen hatte, hielt die Zügel straff in seiner Hand. Daran konnte auch der Umsturz des 30. Januar 1933 nichts ändern. Solange aber Hindenburg Reichspräsident war, war nicht damit zu rechnen, dass dem Orden Abträgliches geschehe. Selbst Johanniter-Ritter, hielt er seine Hände schützend über das Ordenswerk. Andreas Dorpalen schreibt in seinem Buch „Hindenburg in der Geschichte der Weimarer Republik“ über seine Haltung zum Orden: „Bei einer Kabinettsitzung im Mai 1934 warf Göring die Frage auf, ob der Malteser- und der Johanniter-Orden noch bestehen bleiben sollten; er sei darüber sehr im Zweifel, weil zum Beispiel der Johanniter-Orden nur Adligen offen stehe. Hier meldete sich nun Meißner, der monatelang den Kabinettsitzungen schweigend beigewohnt hatte, plötzlich zu Wort und forderte mit Nachdruck, jede Entscheidung in dieser Frage aufzuschieben, bis er mit dem Präsidenten gesprochen habe. Kabinettsitzung vom 15. Mai 1934, Akten der Reichskanzlei R 43 1/1469.“ Mit seinem Tode im Sommer 1934 war dem Johanniter-Orden dieser Schutz genommen. Der Repräsentant des konservativen Ideals innerhalb der ersten deutschen Republik hatte innerhalb der Staatsführung nun keinen Nachfolger mehr. Es war daher absolut konsequent, dass die nationalsozialistische Staatsführung unter Hitler nicht nur den jährlichen Ritterschlag auf Schloss Sonnenburg verwehrte, sondern zudem die Ordenszeichen von den Uniformen verbannte. Umso intensiver aber besannen sich die Ritter gerade in dieser Zeit ihrer Aufgaben in den Krankenhäusern; umso selbstverständlicher wurde das Einvernehmen unter den Ordensbrüdern, ohne dass es dazu vieler Worte bedurft hätte. Gerade in diese Jahre fällt eine ganze Reihe von Schenkungen an den Orden. Ordensritter haben zum Teil in ihrem Testament Güter in Ost- und Westpreußen den Johannitern vermacht, um so die materiell schwachen Fundamente des Ordens zu verbreitern.
Man mag nach Beendigung des zweiten Weltkrieges die Frage stellen, warum der bei Hitler und seiner Umgebung so unbeliebte Johanniter-Orden dennoch im „Dritten Reich“ durch seine Ritter Dienst am Staat getan, warum Johanniter als Soldaten und Beamte den Eid auf den „Führer und Reichskanzler“ geleistet haben, zumal die herrschende Partei durch einen Erlass des „Stellvertreters des Führers“ vom 7. September 1938 die Ordensmitglieder vor die Alternative gestellt hatte, entweder dem Orden oder der Partei anzugehören. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in beiden Organisationen war verboten worden. Nur eine geringe Zahl von Ordensrittern musste oder wollte sich diesem Entweder – Oder beugen. Die Ritterschaft im Ganzen blieb ungebrochen beisammen. Ihr Dienst im Heer war in den meisten Fällen eine Flucht vor dem Zwang, den die Partei ausübte. Vielfach wurde unter dem Herrenmeister Prinz Oskar die durch die Partei gestellte Alternative auch damit beantwortet, dass die Mitgliedschaft einzelner Ritter im Orden ruhte, dass die Beiträge weiter bezahlt wurden, dass aber die Dekoration nicht getragen wurde. Wie ernst die Nationalsozialisten bis hin zu den höchsten Spitzen des Sicherheitsdienstes das Verbot erwogen haben, zeigt eine Reihe von Dokumenten, die im Jahre 1963 vom Staatsarchiv der Vereinigten Staaten von Amerika an das Bundesarchiv in Koblenz übergeben wurden. Noch vor Beginn des Russlandfeldzuges schrieb der Leiter der Parteikanzlei, Martin Bormann, an den Leiter des Sicherheitsdienstes, den SS-Gruppenführer Heydrich, den folgenden Brief: „In der Anlage übersende ich Ihnen Fotokopie der Nummer 4 des diesjährigen Johanniter-Ordensblattes mit der Bitte um Kenntnisnahme. Es ist sehr schade, dass dieser Johanniter-Orden noch nicht aufgelöst werden konnte. Wir müssen annehmen, dass alle Johanniter bezüglich des ehemaligen Kaisers der gleichen Auffassung sind wie ihr Herrenmeister; jetzt während des Krieges steht aber eine große Anzahl von Johannitern erneut in der Wehrmacht.“ Dieser Brief trägt das Datum: „Führerhauptquartier 7. 7. 1941.“ Er bezieht sich auf einen Nachruf, den der Herrenmeister, Prinz Oskar, dem am 4. Juni 1941 verstorbenen letzten Deutschen Kaiser, seinem Vater, gewidmet hat und der selbstverständlich den ehrerbietigen Respekt vor dem langjährigen Protektor des Ordens wiedergibt.
Der mit diesem Brief angestoßene Stein rollte vier Jahre bis zum Kriegsende. Die Parteikanzlei, der Reichsführer-SS, der Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes und das Reichssicherheitshauptamt diskutierten die Auflösung des Ordens bis zum November 1944 Immer wieder ist die Treue der Ordensregierung zum letzten Deutschen Kaiser der Anstoß. Unter jedem Brief steht ausdrücklich die Bitte um „beschleunigte Stellungnahme“ der Parteispitzen vermerkt. Häufig werden wenigstens Zwischenbescheide angemahnt, bis endlich der Bescheid ergeht: „ ..Offenbar wollte der Johanniter-Orden eine Bestätigung seiner alten, ihm durch königliche Privilegien verliehenen Rechte (im Warthegau) erreichen. Die Parteikanzlei vertrat die Auffassung, dass es keinem Zweifel unterliegen könne, dass die alten königlichen Privilegien spätestens im Jahre 1939 verloren gegangen sind. Im Einvernehmen mit der Parteikanzlei ist von hier aus davon ausgegangen worden, dass der Erwerb der Rechtsfähigkeit auf Grund einer Eintragung in das Vereinsregister unerwünscht sei, da der Johanniter-Orden hierdurch eine neue feste Organisationsform erhalten würde. Die Parteikanzlei hat vorgeschlagen, die Angelegenheit. vorerst ruhen zu lassen und die Entscheidung bis Kriegsende zurückzustellen.“ Dieser Vermerk findet sich in einem vom Reichssicherheitshauptamt an den „Persönlichen Stab des Reichsführers SS“ geschriebenen Brief, der das Datum vom 24. November 1944 trägt. Man wollte also offensichtlich vermeiden, dass erneute harte Auseinandersetzungen mit den Vertretern der alten adeligen Geschlechter, die schon am 20. Juli ihr eigentliches Profil gezeigt hatten, an der kämpfenden Front Beunruhigung schaffen. Der Ductus der Briefe allerdings lässt den Schluss zu, dass ein für die Nationalsozialisten siegreicher Ausgang des Krieges unweigerlich auch das Ende des Johanniter-Ordens mit sich gebracht hätte. Hitler und sein Stab schwiegen während des Krieges Probleme dieser Art bewusst tot. Sie waren für sie in Krisenzeiten nicht zu lösen. Es war für sie genug, dass der Johanniter-Orden aus dem äußeren Bild des Deutschen Reiches verschwunden war, wenngleich seine Schwesternschaft im Kriege genau so ihren Dienst verrichtete, wie es die Ritter in den einzelnen Ordenshäusern getan haben. Freilich geschah das alles nicht mehr, wie noch im ersten Weltkrieg, unter dem eigenen Zeichen des Ordens oder unter der eigenen, für den Orden gewohnten schwarzen Uniform.
Der Kriegsausgang bedeutete aber nun für den Orden – ähnlich dem Kriegsausgang von 1918/19 wiederum einen tiefen Einschnitt in die Geschichte. Was in einem Jahrhundert seit 1852 neu vom Orden aufgebaut worden war, ging über Nacht verloren. Der Einbruch der sowjetischen Heere im Osten des Deutschen Reiches, die Überflutung Mitteldeutschlands und die bedenkenlose Liquidation aller mit Tradition behafteten Institutionen durch die sowjetische Besatzungsmacht nahmen dem Orden so gut wie alle materiellen Fundamente. Die Balley verlor die Johanniter-Krankenhäuser in Polzin (Regierungsbezirk Stettin), Schwerin (Schwerin Warthe) und Sonnenburg (Neumark), dazu die Kuranstalt Marienbad in Polzin. Die Pommersche Genossenschaft verlor die Krankenhäuser in Züllchow, Lauenburg, Greifswald, Großmöllen. Die Preußische Genossenschaft verlor die Krankenhäuser in Bartenstein, Dirschau, Wehrkirchen, Preußisch-Holland. Die Schlesische Genossenschaft verlor die Krankenhäuser in Erdmannsdorf, Reichenbach, Falkenberg (O.S.), Neusalz, Fraustadt, Saarau, Glatz, Trebbnitz und Pless. Die Brandenburgische Genossenschaft verlor die Krankenhäuser Jüterbog, Pritzwalk, Königsberg (Neumark). Die Mecklenburgische Genossenschaft verlor ihr Krankenhaus in Ludwigslust, die Sächsische das ihre in Dohna-Heudenau, die Provinzial-Sächsische ihre Krankenhäuser in Mansfeld, Genthin, Heiligenstadt, Eisenberg, Stendal und Nebra. Das waren zusammen 3976 Betten und ein Grundbesitz, der das wesentliche Vermögen des Ordens darstellte.
Die aus diesen Landschaften stammenden Ritter, die einstmals opfern konnten, weil sie über Grundbesitz verfügten, waren samt ihren Familien mit dem Einfall der sowjetischen Heere plötzlich selbst Kranke, Flüchtlinge, Arme geworden. Sie wurden wieder demütige Diener in einem bettelarm gewordenen Deutschland. Und noch etwas war verloren gegangen, was der Orden in den Jahrhunderten besonders gepflegt hatte: Die übernationale Verbundenheit mit den Ritterbrüdern in Schweden, in den Niederlanden und in Großbritannien. Die Schweden und die Niederländer gehörten noch bis zum Kriegsbeginn der Balley Brandenburg an. Sie sahen in Sonnenburg so gut ihr Ordenszentrum wie alle anderen Genossenschaften, zu denen im Übrigen nach dem ersten Weltkrieg auch die Ungarn und die Finnen getreten waren. Der Krieg, den Hitler mit der gesamten Umwelt des Deutschen Reiches führte, legte den Ordensrittern in Schweden und Holland die bewusste Distanzierung nahe. Damit wandelte sich auch das Ordenszeichen. An die Stelle des zwischen den Kreuzbalken sichtbaren preußischen Adlers traten in Holland und Schweden die Wappensymbole des schwedischen und des niederländischen Königshauses. Das Ende des Krieges mit seinen Folgen dämmte zwangläufig die Wirksamkeit und die Wirkungsmöglichkeit des Ordens so stark ein, dass sich ernstliche Zweifel erheben mussten, ob er denn je seine alte Tätigkeit wieder werde aufnehmen können.
Was dem Orden geblieben war, waren 12 in Westdeutschland gelegene Krankenhäuser und Anstalten, die zum Teil beschlagnahmt, zum Teil zerstört und zum Teil von den Besatzungsmächten ihres eigentlichen Charakters entkleidet worden waren. Die Balley verfügte noch über das Krankenhaus in Oberhausen-Sterkrade und das Altersheim in Berlin-Lichterfelde-West. Die Hannoversche Genossenschaft verfügte noch über die beiden Krankenhäuser in Gronau und Dannenberg, die Hessische über das Krankenhaus in Niederweisel, die Rheinische über die Krankenhäuser in Bonn und Dierdorf, die Schleswig-Holsteinische über eine Lungenheilstätte in Plön, die Westfälische Genossenschaft über drei Häuser in Bad Oeynhausen (Ordenshaus, Johanniterheim, Gästehaus) und eine Heilanstalt für Leichtlungenkranke in Bad Lippspringe. Mit diesen Häusern begann nun das jüngste Kapitel der Geschichte der Balley Brandenburg. Die Balley und die Genossenschaften versuchten alles, um wieder in den Besitz ihres alten Vermögens zu kommen. Das war verbunden mit dem Gedanken und auch dem inneren Drang nach einer Reaktivierung des Ordens. Beides aber haben die westlichen Besatzungsbehörden am 7. März 1946 mit allem Nachdruck abgelehnt. Die Balley wurde durch die Kriegsereignisse, durch die geistige Verhärtung der Fronten
und durch den verloren gegangenen Kontakt zu den angelsächsischen und niederländischen Ordensrittern, die auf der anderen Seite gekämpft und Hitler Widerstand geleistet hatten, als Parteigänger Hitlers betrachtet, obwohl doch der Herrenmeister, die Prinzen des Hohenzollernhauses und der anderen Regierenden Häuser auf Hitlers Geheiß ihren Dienst in der deutschen Wehrmacht liquidieren mussten.
Prinz Oskar gab den Gedanken nicht auf, dass der Orden doch noch wieder erstehen werde und hielt gerade deshalb für zweckmäßig, während des Verbotes durch die Besatzungsmächte „in Liquidation“ zu gehen. Denn dadurch verschaffte sich der Orden eine gewisse juristische Existenzberechtigung. Prinz Oskar war gleich vielen anderen Ordensrittern mit einem Rucksack nach Westen gekommen. Drei Jahre hindurch hat er daran gearbeitet, bis der Kontakt mit der aus den zwanziger Jahren stammenden Schweizer Genossenschaft und mit den gleichgestimmten Orden in England und Schweden wieder aufgenommen werden konnte. Der Schweizer Genossenschaft und wohl auch dem Order of St. John ist dann jene Intervention des Jahres 1948 zu danken, die der Balley Brandenburg seit den ersten Januartagen des Jahres 1949 wieder die Arbeit ermöglichte. Das durch die Besatzungsbehörden erlassene Verbot wurde aufgehoben. In einer denkwürdigen Kapitelsitzung im Annastift zu Hannover-Kleefeld, eine Anstalt, an der der Johanniter-Orden genauso beteiligt ist wie an Hephata (Mönchengladbach) oder an der Kaiserin Auguste-Viktoria-Stiftung (Jerusalem), empfing der Herrenmeister zum ersten Mal wieder eine Abordnung des Order of St. John. Sie bestand aus Sir Harry Luke und Mr. Christopher Pirie-Gordon. Beide überbrachten die Botschaft des Herzogs von Gloucester, Grand-Prior des Order of St. John. Ähnlich wie die Kirchen Amerikas, Frankreichs, Großbritanniens in diesen ersten Nachkriegsjahren die ersten waren, die ihren deutschen Brüdern wieder die Hand gaben und mit ihnen gemeinsam, gestützt durch große materielle Spenden, das ökumenische Aufbauwerk begannen, so reichten auch die Brüder des Order of John den Rittern der Balley wieder die Bruderhand. Diese Versöhnung stand und steht am Anfang des jüngsten Kapitels der Ordensgeschichte.
Die erste Entscheidung von großer Bedeutung war die Aufgabe des von König Friedrich Wilhelm IV. im Jahre 1852 neu gegründeten Prinzips, dass nur Mitglieder adeliger Familien dem Johanniter-Orden beitreten könnten. In einer von dem späteren Ehrenkommendator Gerhard v. Jansen niedergelegten kleinen Schrift wurde dieser Beschluss vom 14. April 1948 mit folgenden Worten begründet: „Die Notwendigkeit einer gewissen Verbreiterung des Johanniter-Ordens liegt nicht nur angesichts der allgemeinen Zeitumstände nahe, sie drängt sich vielmehr nahezu auf, wenn man von der Tatsache ausgeht, dass der Adel mit anerkanntem Adelstitel, also mit adeliger Namensform seit 1918 einen numerus clausus darstellt, eine Gruppe von Familien, die nicht mehr ergänzt werden kann, also unweigerlich über kurz oder lang aussterben muss. Nimmt man dazu die noch kurzfristigere Gefahr des Aussterbens durch Mangel an Zuzug aus der adeligen Jugend, so kann man an dem Ernst der Lage nicht vorübergehen. Die Neuerung vom 14. April 1948, die ja gar keine Neuerung ist, sondern nur einen Zustand wieder herstellt, der grundsätzlich bestanden hat, bis 1852 eine gewisse Erstarrung der Form eintrat, wurde teilweise so verstanden, als denke man aus materiellen Gründen an eine Ergänzung aus bürgerlichen, zahlungskräftigen Kreisen. Es handelt sich aber um etwas ganz anderes, nämlich um eine zeitgemäße Auffassung des Begriffs Adel. An dem Inhalt des Adelsbegriffes ist nichts zu ändern, er ist ein biologischer und historischer Tatbestand. Das muss immer betont und festgehalten werden. Es gibt Familien, die in Generationen sich in ihre Verantwortung und ihre persönliche Lebensführung soweit über dem Durchschnitt gehalten haben, die führend und deshalb Verantwortungsträger waren, die das „noblesse oblige“ zum Inhalt ihres Lebens machten und Gott mehr gehorchten als den Menschen, die sich redlich be-
mühten, alles dies weiterzugeben an ihre Kinder und Kindeskinder. Nun hat es zu allen Zeiten Familien gegeben, die auch ohne die adlige Namensform zu den Edelleuten zu rechnen waren. Es sei an die herrschenden Geschlechter in den Hansestädten und in den Freien Reichsstädten erinnert, an Gelehrten- und Offiziersfamilien mit langer Tradition, an den bürgerlichen Großgrundbesitz des Ostens und an manche sehr alten Bauernfamilien. Einen Teil dieser Familien konnte die Nobilitierung durch die Landesherren erfassen und als Ergänzung dem Adel laufend zuführen. Das hat diesen vor dem Zusammenschrumpfen auf einen immer kleiner werdenden, zum Aussterben verurteilten, historischen Kreis bewahrt, ihn lebendig erhalten. Uns geht es im Johanniter-Orden um etwas Lebendiges, um ein Wiedererwachen und Wiedererwachen adligen Lebens und Tuns, um den Zusammenschluss der Wenigen, die sich in besonderem Maße verpflichtet fühlen, als Christen und Edelleute und zwar nicht nur als Einzelpersonen, sondern mit ihren Familien. Es kommt doch – uns Johannitern jedenfalls – nicht auf das Äußerliche, auf eine inzwischen erstarrte Form an, sondern auf den Gehalt des Menschentums, auf charakterliche Haltung und geistige Potenz. Dann gehören auch diejenigen zu uns, die solchen Geistes sind, auch wenn sie einen bürgerlichen Namen tragen. Man kann das Rad der Geschichte nicht rückwärts drehen, aber man kann ihm bestimmt ab und zu einen kräftigen Schwung vorwärts geben. Wenn der Herrenmeister sich entschlossen hat, solche Träger bürgerlicher Namen, die als Christen und Menschen den Voraussetzungen des Ordens entsprechen, als Johanniter aufzunehmen, dann ist das niemals eine Preisgabe des Prinzips, sondern eine Anwendung dieses Prinzips auf Edelleute bürgerlicher Namensform. Es ist ein Hinwegschreiten über die Störungen, die auf diesem Gebiet durch die republikanische Gesetzgebung entstanden sind, es ist die Neubelebung eines königlichen Rechtes in zeitgemäß abgeänderter Form. Die Verantwortung, die damit übernommen wird, ist groß. Wer sie übernimmt, dokumentiert damit den Mut zum Leben, zum Weitertragen und Weiterleben einer Idee in gänzlich veränderter Umwelt. Die Gemeinschaft eines christlich ritterlichen Lebens, mit fühlbaren Opfern verbunden, im ernsten, grauen Alltag einer stürmisch bewegten Gegenwart, wird zwischen den Trägern adliger und bürgerlicher Namen, sofern sie von ganzem Herzen Johanniter sind, etwas Neues schaffen, einen Bund von Menschen besonderen Wollens, die aus ihrer Lebenshaltung heraus dem Nächsten dienen und sich des Evangeliums nicht schämen wollen, einen lebendigen Laienorden, der gestützt auf das Fundament seiner historischen Vergangenheit auch dieser Gegenwart gewachsen ist und deshalb für die Zukunft arbeiten darf.“ Auf dieser Basis begann nun praktisch ein völliger Neubau des Ordens. Nachdem von den westlichen Besatzungsmächten genehmigt worden war, dass sich die Zentrale des Ordens von Berlin nach Bad Pyrmont verlagere, wurde der Orden zu Beginn des Jahres 1949 auch als Rechtsperson in der Bundesrepublik anerkannt. Allerorts regten sich Eigeninitiativen, um dem Orden ein neues Gepräge zu geben. Im Verlauf der Jahre zwischen 1950 und 1952 entstanden zusätzlich zur Johanniter-Schwesternschaft drei große Teilorganisationen als eigene Ordenswerke.
Die Notlage in weiten Teilen unseres Volkes führte die Mitglieder des Ordens zu der Oberlegung, einen gemeinnützigen Verein zur Unterstützung von unschuldigen, armen und in Elend geratenen Familien, Einzelpersonen und Waisen ins Leben zu rufen. Dieses Werk sollte über die Grenzen des Ordens hinausgreifen. An ihm sollten alle überzeugten evangelischen Christen teilnehmen. Vor allem sollte auch für Frauen ein Feld der Betätigung selbstloser Nächstenliebe erschlossen werden. Die ersten Ansätze wurden im Bereich der Hamburger Genossenschaft im Jahre 195a unternommen. Später folgten einzelne örtliche Gründungen in Nordrhein-Westfalen und in anderen Bundesländern, bis schließlich am 25. August 1952 offiziell in einer Feierstunde in Hannover die Johanniter-Hilfsgemeinschaft e. V. aus der Taufe gehoben wurde. Viele Jahre hindurch hat sie Tausenden von Kindern vierwöchentliche Erholungsreisen nach Schweden, Norwegen, Dänemark, Holland und der Schweiz ermöglicht. Dazu kamen Erholungsaufenthalte innerhalb Deutschlands. Das alles betraf nur Kinder von unverschuldet in Not geratenen Menschen aus größtenteils sehr unerquicklichen Lebensverhältnissen in Bunkern oder Lagern. Dadurch wurden zum Teil für diese jungen Menschen Verbindungen geknüpft, die einen nachhaltigen Einfluss auf ihr ganzes Leben ausübten. Eine andere Aufgabe der Hilfsgemeinschaft, die bis zum heutigen Tage anhält, ist die sehr umfangreiche Paketaktion an Bedürftige in allen Teilen Deutschlands und in den Nachbarstaaten. Jahrelang gingen diese Pakete an Gefangene in der Sowjetunion, in Polen und Jugoslawien, wobei – dem alten Grundsatz des Ordens folgend – die Nationalität keine Rolle spielte. Viele Gefangene haben dadurch den Impuls zum Durchhalten in langen schweren Jahren erhalten. Als sie dann in ihre Heimat zurückgekehrt waren, gab ihnen die Hilfsgemeinschaft die so genannte Heimkehrerstarthilfe. Das geschah in der Erkenntnis, dass staatliche Hilfe nur dann sinnvoll ist, wenn ihr eine persönliche Hilfe zugeordnet wird. Viele Ritter des Ordens haben in dieser Zeit bei Behörden für die Heimkehrer Beratungen und Verhandlungen geführt, damit ihnen langwierige Diskussionen um Wohnungs- und Arbeitsplatzfragen, um Rentenprobleme und Eingliederung in den Wirtschaftsprozess erleichtert würden. Männer und Frauen aus den Reihen dieser Hilfsgemeinschaft (JHG) haben in den Monaten zwischen November 1956 und März 1957, also in den Zeiten der über Ungarn hereingebrochenen schweren Krise, an der österreich-ungarischen Grenze im Burgenland Samariterdienste geleistet.
Die Hauptarbeit in diesen Lagern fiel auf die Schultern der zweiten großen Organisation des Ordens, der Johanniter-Unfallhilfe, die im gleichen Jahr 1952 aus der Taufe gehoben worden war. Entsprechend den Erfahrungen, die der Bruderorden in Großbritannien, der Order of St. John, durch ein Jahrhundert hindurch gemacht hatte, wurde im ganzen Bundesgebiet eine Organisation aufgebaut, die neben dem Malteser-Hilfsdienst, dem Roten Kreuz und dem Arbeiter-Samariterbund sich als Unfallorganisation im Massenzeitalter für den karitativen Dienst zur Verfügung hält.
Ähnlich wie in den 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts unter Henry Dunant der Orden dem Roten Kreuz eine Starthilfe gegeben hatte, wurde nun wiederum vom Orden der enge Kontakt zum Roten Kreuz gesucht. Ganz unregelmäßig entstanden einzelne Zellen, von denen aus der weitere Aufbau der Johanniter-Unfallhilfe vorangetrieben werden konnte. (Über den Auf- und Ausbau der Johanniter-Unfallhilfe berichtet der Gründer und langjährige Leiter in einem eigenen Aufsatz.)
Das dritte Ordenswerk, das nach dem Kriege entstanden ist, ist die „Johanniter-Arbeitsgemeinschaft für Gegenwartsfragen“. Sie wurde im Lauf der Jahre seit dem Herbst 1951 entwickelt und entsprach dem Wunsch jüngerer Mitglieder des Ordens, die geistigen Konturen unserer Zeit durch Auseinandersetzungen mit den wichtigsten Problemen wieder zu erkennen und feste Maßstäbe zu gewinnen. Ihr geistiges Zentrum hatte die Arbeitsgemeinschaft lange Zeit in Baden-Württemberg, wo sich jedes Jahr sechs größere Diskussionswochenenden mit den brennenden Fragen unserer Tage befassen. Der Schöpfer dieses Kreises war der im Jahr 1961 verstorbene Ehrenkommendator Gerhard von Janson. In einem Kreis von etwa 100 bis 150 Menschen wurden hier bis zum Ende des Jahres 1966 folgende Themen behandelt: Der Mensch in seiner Gesamtverfassung, in seiner Abhängigkeit von unterbewussten Kräften, in seinem Verhältnis zu fremden Völkern, in seinen Beziehungen zu Gott, in seiner Stellung zur Kunst, zur Geschichte, zum modernen Bauen und zu den ideologischen Strömungen unserer Zeit etc. Inzwischen hat die Arbeitsgemeinschaft weit über den Bereich der Baden-Württembergischen Genossenschaft hinausgegriffen. Es haben sich weitere Arbeitsgemeinschaften in Rheinland-Westfalen, in Norddeutschland und in Bayern gebildet; Gemeinschaften, die in sich wegen ihrer Diskussionsfreude und wegen ihres Diskussionsernstes Anziehungskraft gerade auch auf Außenstehende ausüben. Auch der Verlauf der jährlichen Rittertage einzelner Genossenschaften zeigt den großen Einfluss, den diese Tagungsform im Orden gewonnen hat.
Dass dies alles von einer kleinen Notbaracke und von einem ärmlichen Gartenhaus in Rolandseck aus verwaltet werden konnte, dass von hier in bescheidensten Formen die Fäden zusammengehalten wurden, um dem Orden Profil zu geben – das gereicht dem Orden nachträglich zur besonderen Ehre. Denn in der Zeit, in der die Zentrale des Ordens von Bad Pyrmont nach Rolandseck bei Bonn am Rhein verlegt wurde – das war im Herbst 1952 – gehörte es schon zum guten Ton in der Bundesrepublik, von wohlsituierten neugebauten Häusern aus zu regieren. Der Herrenmeister, Prinz Oskar von Preußen, war dazu viel zu bescheiden. Sein Arbeitszimmer war weißgekalkt und hatte einen Umfang von knapp sechs Quadratmetern. Ein Kreuz und das Bildnis Friedrich des Großen schmückten die Wände. Diese Bescheidenheit aus 1oberzeugung, die äußere organisatorische Formen erst fixiert, wenn wirklich etwas geleistet worden ist, brachte dem Orden schon relativ frühzeitig – im Sommer 1951 – die Anerkennung als eine besonders förderungswürdige karitative Einrichtung. Diese Anerkennung wurde ausgesprochen durch den Finanzminister von Nordrhein-Westfalen.
Das besondere Augenmerk des Prinzen Oskar galt den wenigen Krankenhäusern, die der Orden in Westdeutschland noch besaß. Dem Herrenmeister ging es darum, hier den Schwerpunkt der traditionellen Arbeit zu setzen. Die selbständige Schwesternschaft, ohne die diese Johanniter-Krankenhäuser gar nicht zu denken waren, wurde im Jahre 1960 dem großen Zehlendorfer Schwesternverband angeschlossen. Bis tief in die 20er Jahre hatten diese Schwestern das Hauptkontingent der Oberinnen an evangelischen Krankenhäusern und Diakonissenanstalten gestellt. Mit den rund 200 Schwestern hat diese Organisation der Johanniter-Schwestern unter allen Schwesternschaften noch den geringsten Nachwuchsmangel. Heute treffen wir in allen Ordenskrankenhäusern und -heimen auf sie, die die größte Last des Ordens mit viel Frohsinn tragen, von einer großen Zahl von Obhutrittern, Kuratoren, Beratern und Betreuern umgeben und von vielen Schwestern anderer Verbände unterstützt. Sie können in Häusern wirken, die seit Beginn der 5oer Jahre entweder – da ausgebombt – wieder aufgebaut, neu errichtet oder neu erworben worden waren. Heute verfügt der Orden über hochmoderne und großzügige Krankenhausanlagen. Er wird angegangen von zahlreichen Städten und Gemeinden, die ihm Führung und Besetzung der Stadtkrankenhäuser anbieten.
In den 31 Jahren seines Wirkens hat also der Herrenmeister Prinz Oskar von Preußen entscheidend dazu beigetragen, um in der wohl kritischsten Lage der Ordensgeschichte nicht nur die Tradition fortzuführen, sondern dem Orden selbst in der Welt der modernen Industriegesellschaft neue und angemessene Aufgaben zu stellen und ihn damit vor seinem Ende zu bewahren. Er hat dem Herrenmeister Prinz Wilhelm Karl von Preußen, seinem Sohn und Nachfolger, der durch das Kapitel vom 22. und 23. Februar 1958 in Wiesbaden gewählt worden war, solide Fundamente zurückgelassen, auf denen er gemeinsam mit dem Kapitel und den Ordensrittern weiterbauen kann.
Am 10. Mai 1958 wurde Prinz Wilhelm Karl feierlich in der Johanniter-Kommende Niederweisel in sein Amt eingeführt. Es war die einzige, dem Orden noch gehörige Hospitalkirche aus alter Zeit. Entsprechend dem Wunsch des neuen Herrenmeisters wurde sie dann auch zum geistlichen Zentrum des Johanniter-Ordens, gleichsam als
der dem Orden von der Nachkriegssituation aufgezwungene „Ersatz“ für die Ordenszentrale in Sonnenburg. Prinz Wilhelm Karl zweites Bemühen galt und gilt der Konsolidierung und dem Ausbau der Johanniter-Schwesternschaft, die schon wenige Wochen nach seinem Amtsantritt den Charakter des Eingetragenen Vereins zugesprochen erhielt. Damit wurde sie von sich aus beweglicher, erhielt auch deshalb noch mehr Anziehungskraft als bisher und führte gerade durch die Aufwärtsbewegung den Beweis, dass es offenbar moderne Wege gibt, die – trotz aller Fluktuation auch innerhalb der Johanniter-Schwesternschaft – dem Schwesternmangel abzuhelfen in der Lage sind. Die modern eingerichteten Schwesternschulen in Bonn, Rheinhausen, Gronau, Oberhausen-Sterkrade und Radevormwald können jedenfalls nicht über Nachwuchsmangel klagen. Begonnen noch von Prinz Oskar, mit Energie in Angriff genommen und durchgeführt aber durch den Prinzen Wilhelm Karl, haben sich die Krankenhäuser und Heime des Ordens sowohl nach ihrer Zahl als auch nach der Anzahl ihrer Betten erheblich vergrößert. Zu den beiden Häusern der Balley in Oberhausen-Sterkrade (Krankenhaus) und Berlin-Lichterfelde (Altersheim) trat noch ein neues Johanniter-Wohnheim im Gelände des Berliner Altersheims hinzu. Die Bayerische Genossenschaft errichtete in Schloß Elmischwang ein Altersheim, die Hamburgische und Pommersche Genossenschaft gründeten in der Bucht von Eckernförde das Internat Hemmelmark, die Preußische Genossenschaft übernahm das Krankenhaus in Burscheid (Bez. Düsseldorf), die Hannoversche und Hessische Genossenschaft verbreiterten und erneuerten ihre beiden Krankenhäuser in Gronau und Niederweisel. Das Krankenhaus in Dannenberg wurde in ein Altersheim umgewandelt, dem ein Heim für spastisch gelähmte und körperbehinderte Kinder hinzugefügt wurde. In Celle errichteten die Hannoversche und die Pommern-Westpreußische Genossenschaft, in Bremen die zu Hannover gehörende Subkommende je ein modernes Altersheim. Die Rheinische Genossenschaft erwarb zu den beiden Krankenhäusern in Bonn und Dierdorf noch die Krankenhäuser in Radevormwald und Rheinhausen sowie das Altersheim in Radevormwald hinzu. Außerdem gliederte sie dem Krankenhaus in Rheinhausen ein weiteres Altersheim an. Die Schlewig-Holsteinische Genossenschaft tauschte die Lungenheilstätte in Plön gegen ein Altersheim in Bothkamp (Krs. Plön). Die Westfälische Genossenschaft baute ihre drei Häuser in Oeynhausen aus und modernisierte sie, sie gab das Hospiz in Bad Lippspringe pachtweise an die Balley als Bundesschule für die Ausbildung von Schwestern-Helferinnen ab und pachtete das Jagdhaus Monrepos bei Neuwied durch die Johanniter-Hilfsgemeinschaft als ein Heim für erholungsbedürftige unbemittelte Menschen. Eine völlig neuartige Aufgabe übernahm der Orden schließlich in Köln-Lindenthal, wo er ein Johanniterheim für 14 Studentinnen und 58 Studenten aller Nationalitäten und Religionen erbaute. Daneben bestehen natürlich die alten Verbindungen zur Kaiserin-Auguste-Victoria-Stiftung auf dem Ölberg zu Jerusalem, zum Anna-Stift in Hannover-Kleefeld und zur Bildungs- und Pflegeanstalt Hephata in Mönchengladbach. Zu den insgesamt zwölf aus der alten Zeit überkommenen Häuser traten also – die Ausbildungsstätten und Schwesternschulen in Bonn, Gronau, Rheinhausen, Oberhausen-Sterkrade und Radevormwald eingeschlossen – zwölf neue Häuser. Die Krankenhäuser unter ihnen verfügten 1970 über rund 1800 Betten gegenüber einer Bettenzahl von etwa 900 nach Kriegsende im Bundesgebiet, aber eben auch gegenüber einer Bettenzahl von bald 4000 vor Beginn des Zweiten Weltkrieges. Dazu kommen rund 900 Plätze in Alters- und Kurheimen. Diese Zahlen vermögen zu erläutern, was der Johanniter-Orden im Verlaufe der letzten Jahre getan hat, um seiner Aufgabe in einer modernen Welt gerecht zu werden.
Schon ein Jahr nach seiner Amtsübernahme im Jahr 1959 gelang es dem Herrenmeister, nach langwierigen Verhandlungen innerhalb des Ordens und mit den Behörden für den Johanniter-Orden das Recht zu erwerben, den alten Ritterorden wieder zu verleihen. Am 15. Juni 1959 wurde diese Verfügung des Bundespräsidenten Theodor Heuss über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung des Ordens unterschrieben und veröffentlicht. Das gültige Recht eröffnete für den Johanniter-Orden nach dem letzten Kriege zwei Wege. Entweder er erhielt durch den Bundespräsidenten die Genehmigung zur Verleihung seiner Insignien, womit das alte Recht des Herrenmeisters, wie es im Westfälischen Frieden von 1648 und später unter König Friedrich Wilhelm IV. ausdrücklich anerkannt ist, wiederhergestellt wurde, oder der Orden erklärte seine Insignien zu Abzeichen, die lediglich die Zugehörigkeit zu einer Vereinigung kennzeichnen und damit vom Ordensgesetz nicht betroffen worden wären. Der Ordenskanzler Hans von Cossel schrieb damals (Mitteilung des Johanniter-Ordens 3/1959) „Wäre der zweite Weg beschritten worden, so wäre der Orden – eine durch Hoheitsakt entstandene, auf alten Privilegien beruhende Körperschaft – den privaten Vereinen gleichgestellt worden. Den früheren, gesetzlichen, besonderen Schutz seiner Zeichen hätte er verloren. So ging das Kapitel den ersten Weg … und erhielt die Genehmigung des Bundespräsidenten. Das gleiche Recht hatte bereits früher die Friedensklasse des Ordens Pour le Merite und Das Deutsche Rote Kreuz erhalten. Die Genehmigung konnte nur im Einklang mit dem Ordensgesetz erfolgen, was besondere Verdienste für die Verleihung zur Voraussetzung macht. Dem hat das Kapitel durch eine Änderung der Satzung Rechnung getragen. Während bisher die Übergabe der Insignien gleichzeitig mit der Aufnahme in den Orden erfolgte, verleiht in Zukunft der Herrenmeister – mit Zustimmung des Kapitels – die Ehrenzeichen für besonderen und aufopfernden Dienst für die in § 2 der Satzung genannten Zwecke des Ordens. Die Verleihung erfolgt nicht vor Vollendung des 35. Lebensjahres und bei Mitgliedern erst nach fünfjähriger Mitgliedschaft.“
Dieser Erlass traf zeitlich mit den Bemühungen des Herrenmeisters Prinz Wilhelm Karl zusammen, der Balley Brandenburg neue geistliche Impulse, eine neue geistliche Ordnung, in Nieder-Weisel ein geistliches Zentrum zu geben und die Kontakte mit den Ordensbrüdern in Großbritannien, den Niederlanden, der Schweiz und Schweden enger zu gestalten. Jahrelang hatte der Kommendator der Schweizer Genossenschaft der Balley, Dr. Freiherr von Stürler, darauf hingewirkt, dass die engen nationalen Schranken durch den Orden und für den Orden überwunden werden. Ihm ist es zu danken, dass die bislang direkt zur Balley gehörigen französischen Ordensritter sich zu einer eigenen französischen Genossenschaft zusammenschlossen. Die Feier dieses Zusammenschlusses wurde am 26. April 1961 in Gegenwart von Vertretern der Johanniter aus Großbritannien, Holland, Schweden, Finnland, Ungarn und des Herrenmeisters begangen. Die Gründung einer eigenen französischen Genossenschaft erinnerte wieder an den französischen Ursprung des Ordens. Prinz Wilhelm Karl erklärte während der Feierstunde in Paris: „Franzosen waren es ja, die unseren Orden ins Leben riefen – ebenso wie in Frankreich die Wiege des europäischen Rittertums stand.“ Vielleicht gehört es zum besten Echo aller Ordensarbeit, dass sich seit 1966 in Nordamerika, in Österreich und im Süden Afrikas neue Initiativen der Ritter zu ökumenischer und geistiger Zusammenarbeit regen. Es ist das erste Mal in der Geschichte des Ordens, dass er – auch organisatorisch – den Sprung über den Atlantik tat.
Dr. von Stürler verhandelte auch mit den Johanniter-Orden in Großbritannien, den Niederlanden und Schweden, um zwischen den vier evangelischen in Europa lebenden und tätigen Johanniter-Orden eine Konvention zustande zubringen. Schon eineinhalb Monate nach dem Festtag von Paris führten die Verhandlungen des Barons von Stürler zu der Unterschrift unter die „Allianz“-Konvention von Niederweisel. Sie sieht in insgesamt acht Artikeln eine engere Zusammenarbeit der vier Johanniter-Orden mit dem Ziel des Gedankens- und Erfahrungsaustausches vor. Sie legten die gemeinsamen Arbeitsgrundsätze fest und grenzten sich gegenüber anderen ähnlichen Ordensneugründungen ab, ohne dass deshalb die Selbständigkeit und Autonomie der einzelnen Orden angetastet würde. Die Unterschrift unter dieses Dokument ist gleichbedeutend einer Verbreiterung der Basis der Ordensarbeit, denn der vereinbarte Erfahrungsaustausch setzt voraus, dass die vier Orden und ihre Glieder in Zukunft Verbündete sind, Verbündete im Glauben und in der gemeinsamen Arbeit am notleidenden Menschen. Ein solcher Zusammenschluss war nahezu naturgegeben in einer Zeit, in der die Kirchen der Welt unter dem Zeichen der Ökumene näher aneinander rückten und, ohne sich selbst aufzugeben, Trennendes über Bord zu werfen vermögen. Seit dem 13. Juni 1961 gehören also in diesen Kreis der ökumenischen Bruderschaft auch die Orden, die den Namen des Täufers Johannes tragen. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit und aus zwei Kriegen, in denen insbesondere die Balley vereinsamt wurde und in Holland und Schweden Freunde zu verlieren drohte, hatten den Weg zu diesem geistlichen Bündnis gewiesen. Seither arbeitet eine im Zeichen des Kreuzes vereinigte Truppe mehr oder weniger gemeinsam, in jedem Fall aber auf Grund gegenseitiger Absprache auf ein gemeinsames Ziel hin. Dass der langjährige Generalsekretär des Ökumenischen Rats in Genf, Dr. Visser’t Hooft, als Ritter des Ordens nun im Zentrum solcher Ordensarbeit steht, ist ein Symbol für die moderne Zielsetzung des Ordens. Nun aber steigerte sich zwangsläufig der Arbeitsanfall in der Ordenszentrale in Rolandseck. Deshalb beschloss sie im Einvernehmen mit dem Kapitel, im Frühjahr 1862 nach Bonn in ein eigenes Ordensgebäude nahe dem Bonner Johanniter-Krankenhaus und direkt neben der Schwesternschule zu übersiedeln. Dort wurde schließlich zu Ende des Jahres 1962 dem Orden eine neue zusätzliche Aufgabe übertragen: die Ausbildung von Schwesternhelferinnen. Es ist eine Arbeit, die gewisse Parallelen zur Johanniter-Unfallhilfe und zu dem in ihr tätigen Katastrophenschutz aufweist. Denn in allen diesen Fällen geht es darum, menschliche Hilfsreserven in wirklich ernsten Notzeiten zur Verfügung zu haben. Dem Staat allein kann diese Sorge nicht überlassen werden. Er würde sich ihr auch wahrscheinlich gar nicht gewachsen fühlen. In dem damals vom Orden erlassenen Aufruf heißt es: „Die Schwestern-Helferinnen-Ausbildung soll die Bereitschaft zur Nächstenliebe fördern helfen und zur Entfaltung der fraulichen Berufung zum Helfen und Pflegen beitragen. Die Ausbildung soll dazu befähigen, eine staatlich geprüfte Krankenschwester in Krankenhäusern, Notkrankenhäusern und Lazaretten zu unterstützen und für kurze Zeit zu vertreten. Die Ausbildung soll zur Nachbarschaftshilfe und zur Entlastung von Krankenschwestern durch Übernahme pflegerischer Dienste in Krankenhäusern anregen; sie soll der Schwestern-Helferin das Rüstzeug vermitteln, bei karitativen Veranstaltungen und im Falle eines Notstandes pflegerische Hilfe leisten zu können.“
Herrenmeister Prinz Wilhelm Karl hat diese Aufgabenstellung bei der Einweihung der Bundesschule in Bad Lippspringe noch durch drei Gesichtspunkte ergänzt:
1. Die Hilfe, die die Krankenhäuser durch die Ausbildung von Schwesternhelferinnen erfahren sollen, solle dazu beitragen, die ernsten Personalprobleme im Schwesternberuf zu lösen.
2. Die Katastrophen und Unfälle um die Wende des sechsten zum siebten Jahrzehnt unseres Jahrhunderts haben bewiesen, wie notwendig die Ausbildung von freiwilligen und ehrenamtlichen Frauen und Mädchen in der Krankenpflege ist.
3. Für die Entwicklung der Jugend ist es notwendig, dass sie mit Not und Leid konfrontiert wird. Sie darf bei ihrer so starken sonstigen Beanspruchung das Dienen am Krankenbett nicht verlernen. Es verhilft zur menschlichen Reife.
Zusätzlich zu den seit 1952 bis 1970 ausgebildeten jährlich 42-45.000 Helferinnen und Helfern der Johanniter-Unfall-Hilfe wurden nun auch noch in jedem Jahr 1200 bis 1500 Schwesternhelferinnen neu ausgebildet, die in entscheidenden Augenblicken einspringen können, um Not zu lindern und die Folgen von Katastrophen einzudämmen. Besonders beachtenswert und erfreulich ist es, dass sich von den ausgebildeten Schwesternhelferinnen etwa ein Viertel entschlossen haben, nach entsprechender Fortbildung ganz den pflegerischen Beruf als Gemeindehelferinnen, Altenpflegerinnen oder sogar auch als Krankenschwestern zu ergreifen. Das beansprucht zwar die Kräfte des Ordens oftmals bis zum Zerreißen, zumal die Zentrale nur mit einem kleinen, an Improvisationen gewohnten Stab arbeitet. Aber es zwingt zugleich den Orden samt seinen Rittern zu einer Arbeits- und Kräftekonzentration, die allein dafür bürgt, dass der seit 1948 eingeschlagene Weg auch erfolgreich weiter beschritten wird. Daraus kann sich dann mehr und mehr jene moderne Form entwickeln, deren der Orden bedarf, um als geistlicher Ritter-Orden in der Industriewelt wirksam und konkurrenzfähig zu sein.
„Wir werden aufgerufen zur besonderen Bruderschaft der wachsenden Männer, die stark sind in dem Herrn und gesättigt in seiner Liebe.“ (Aus einer Predigt, die der inzwischen verstorbene Hessische Kirchenpräsident, Prof. Dr. Wolfgang Sucker, Ehrenmitglied des Ordens, am 29. Juni 1963 in der Ordenskirche zu Nieder-Weisel über die geistliche Rüstung des Johanniter-Ordens gehalten hat). Die Predigt endet mit den Worten: „Dass sie zu Deinen Dienern werden!“ Darum geht es im Orden heute. Das wurde ausgesprochen an jenem denkwürdigen Tag, an dem der Orden wieder ein geistliches Zentrum erhielt. Die Hessische Genossenschaft hatte sich des Ausbaus und der Restaurationsarbeiten in langer und mühseliger Arbeit angenommen. Hunderte von Rittern aus allen Teilen der Bundesrepublik haben ihr Scherflein dazu gegeben. So konnte die alte romanische Kirche in Nieder-Weisel vor dem Zerfall bewahrt und der ehemalige Krankensaal über dem Kirchenschiff als Kapitelsaal ausgebaut werden. Die Weihe dieses Saales geschah 18 Jahre nach dem Verlust von Sonnenburg. Damit war aber auch – dreißig Jahre nach dem letzten Ritterschlag in Sonnenburg – die Aufnahme der alten Ritterschlagstradition, wenn auch in leicht abgewandelten Formen, verbunden. So wird nun wieder der jährliche Ritterschlag gepflegt, ohne den kein Johanniter zum Rechtsritter werden kann. Der organisatorische Neubau und die zunehmenden Zahlen von Rittern und Helfern ergeben nach dem Verlust von rund 1000 Rittern während des Zweiten Weltkrieges eine Bilanz, die hoffen lässt, dass die Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem ihre Aufgabe in der Zukunft meistern wird.
Walther Hubatsch und Christoph, Freiherr von Imhoff in Der Johanniter-Orden
Die Herrenmeister der Balley Brandenburg
1. Gebhard von Bortfelde (1323-1336) (praeceptor generalis)
2. Herrmann von Wereberge (1351-1371)
3. Bernhard von der Schulenburg (1371-1397)
4. Detlev von Walmede (1397-1399)
5. Reimar von Güntersberg (1399-1418)
6. Busso von Alvensleben (ungefähr von 1419-1426)
7. Balthasar von Schlieben (ungefähr von 1426-1437)
8. Nicolaus von Thierbach (1437-1455)
9. Heinrich von Redern (1459-1460)
10. Liborius von Schlieben (1460-1471)
11. Kaspar von Güntersberg (1471-1474)
12. Richard von der Schulenburg (1474-1491)
13. Georg von Schlaberndorff (1491-1527)
14. Veit von Thümen (1527-1544)
15. Joachim von Arnim (1544-1545)
16. Thomas von Runge (1545-1564)
17. Franz von Naumann (1564-1569)
18. Graf Martin von Hohenstein (1569-1609)
19. Friedrich, Markgraf zu Brandenburg (1610-1611)
20. Ernst, Markgraf zu Brandenburg (1611-1613)
21. Georg Albrecht, Markgraf zu Brandenburg (1614-1615)
22. Johann Georg, Markgraf zu Brandenburg (1616-1624)
23. Joachim Sigismund, Markgraf zu Brandenburg (1624-1625)
24. Adam, Graf von Schwarzenberg (1625-1640)
25. Johann Moritz, Fürst von Nassau (1625-1679)
26. Georg Friedrich, Fürst zu Waldeck, Graf zu Pyrmont (1689–1692)
27. Karl Philipp, Markgraf von Brandenburg (1693-1695)
28. Albrecht Friedrich, Prinz in Preußen (1696-1731)
29. Friedrich Karl Albrecht, Prinz in Preußen (1731-1762)
30. August Ferdinand, Prinz von Preußen (1762-1811)
31. Friedrich Karl Alexander, Prinz von Preußen (1853-1883)
32. Albrecht, Prinz von Preußen (1883-1906)
33. Eitel Friedrich, Prinz von Preußen (1906-1926)
34. Oskar, Prinz von Preußen (1927-1958)
35. Wilhelm Carl, Prinz von Preußen (1958 – 1999)
36.Oskar, Prinz von Preußen (1999 – andauernd)