Bekanntmachung zum Dritten Erlass des Bundespräsidenten über die Anerkennung
als Ehrenzeichen
vom 16. Dezember 1976 (BAnz. Nr. 6 vom 11. Januar
1977)
Das Präsidium des Deutschen Roten Kreuzes und das Präsidium der Deutschen
Lebens-Rettungs-Gesellschaft haben dem Bundespräsidenten gemäß Artikel 3 des
Dritten Erlasses über die Anerkennung als Ehrenzeichen vom 3. August 1964 (BGBl.
I S. 644) Änderungen der Form, der Benennung und der Verleihungsbedingungen der
durch den Erlass als Ehrenzeichen anerkannten Auszeichnungen für sportliche
Leistungen angezeigt.
Die äußere Form der Ehrenzeichen hat sich gegenüber dem Lehrabzeichen der
Wasserwacht des DRK,
insofern geändert, als für jede fünfte Wiederholung der Prüfung das jeweilige
Ehrenzeichen mit der entsprechenden Zahl verliehen wird.
Deutsches Rettungsschwimmabzeichen des Deutschen Roten Kreuzes in Gold,
Deutsches Rettungsschwimmabzeichen des Deutschen Roten Kreuzes in Silber,
Deutsches Rettungsschwimmabzeichen der DLRG- Gold, Deutsches Rettungsschwimmabzeichen der DLRG - Silber.
Die Neufassung der für die Ehrenzeichen beschlossenen Verleihungsbedingungen
werden nachstehend veröffentlicht.
Bonn, den 16. Dezember 1976 V 16 - 111407/19
Der Bundesminister des Innern in Vertretung Dr. Fröhlich
A. Auszug aus der Satzung des Deutschen Roten Kreuzes (Ausgabe 1973)
§ 4 Gemeinsam mit seinen Mitgliedsverbänden führt das Deutsche Rote Kreuz die
durch die Rot-Kreuz-Konventionen und die Beschlüsse internationaler
Rot-Kreuz-Konferenzen übertragenen Angelegenheiten alleinverantwortlich durch.
Seine Aufgaben sind insbesondere:
Rettungsdienst in Stadt und Land, auf dem Wasser und in den Bergen.
B.
1. Prüfungsbedingungen für das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen des
Deutschen Roten Kreuzes in Silber
400 m Schwimmen in höchstens 15 Minuten, davon 50 m Kraulschwimmen, 150 m
Brustschwimmen und 200 m Schwimmen in Rückenlage mit Grätschschwung ohne
Armtätigkeit 300 m Schwimmen in Kleidung in höchstens 12 Minuten, anschließend
im Wasser entkleiden
Sprung aus 3 m Höhe 25 m Streckentauchen dreimal Tieftauchen von der
Wasseroberfläche, zweimal kopfwärts und einmal fußwärts innerhalb 3 Minuten, mit
dreimaligem Heraufholen eines 5-kg-Tauchrings oder eines gleichartigen
Gegenstandes (Wassertiefe zwischen 3 und 5 m)
50 m Transportschwimmen: Schieben oder Ziehen in höchstens 1:30 Minuten
Befreiungsgriffe: Lösen von 6 Umklammerungen
50 m Schleppen in höchstens 4 Minuten, beide Partner in Kleindung, je h/•:
Strecke mit Kopf- oder Achsel- und einem Fesselschleppgriff (Schleppgriff nach
Flaig oder Seemannsgriff)
Nachweis der Kenntnisse von Atmung und Blutkreislauf sowie Durchführung der
Wiederbelebung
Kombinierte Übung, die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge zu erfüllen
ist: - 20 m Anschwimmen in der Bauchlage
- Abtauchen auf 3-5 m Tiefe, Heraufholen eines 5-kg-Tauchrings oder eines
gleichartigen Gegenstandes, diesen anschließend fallen lassen
- Lösen aus einer Umklammerung durch einen Befreiungsgriff - 25 m Schleppen
- Anlandbringen des Geretteten
- 3 Minuten Vorführen der Wiederbelebung Nachweis folgender Kenntnisse:
- Gefahren am und im Wasser
- Hilfe bei Bade-, Boots- und Eisunfällen (Selbst- und Fremdrettung) Nachweis
der erfolgreichen Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang - Rechte und Pflichten
bei Hilfeleistung
- Rettungsgeräte
- Aufgaben und Tätigkeiten des DRK, insbesondere der Wasserwacht und des
Wasserwachtrettungsdienstes.
2. Prüfungsbestimmungen für das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen des
Deutschen Roten Kreuzes in Gold
300 m Flossenschwimmen in höchstens 6 Minuten, davon 250 m in Bauch- oder
Seitenlage und 50 m Schleppen, Partner in Kleidung (Kopf- oder
Aehselschleppgriff)
300 m Schwimmen in Kleidung in höchstens 9 Minuten, anschließend im Wasser
entkleiden
100 m Schwimmen in höchstens 1:40 Minuten
30 m Streckentauchen, dabei Heraufholen von 10 kleinen Ringen oder
Tellern, die auf einer Strecke von 20 m in einer höchstens 2 m breiten Gasse
verteilt sind, mindestens 8 Stück aufsammeln
Dreimal Tieftauchen in Kleidung innerhalb von 3 Minuten; das erste Mal mit
einem Kopfsprung, anschließend je einmal kopf- und fußwärts von der
Wasseroberfläche mit gleichzeitigem Heraufholen von jeweils zwei
5-kg-Tauchringen oder gleichartigen Gegenständen, die etwa 3 m voneinander
entfernt liegen (Wassertiefe zwischen 3 und 5 m)
50 m Transportschwimmen, beide Partner in Kleidung: Schieben oder Ziehen in
höchstens 1:30 Minuten
Befreiungsgriffe: Lösen von 6 Umklammerungen
Kombinierte Übung (beide Partner in Kleidung), die ohne Pause in der
angegebenen Reihenfolge zu erfüllen ist:
- 25 m Schwimmen in höchstens 30 Sekunden
- Abtauchen auf 3-5 m Tiefe, Heraufholen eines 5-kg-Tauchrings oder
gleichartigen Gegenstandes, diesen anschließend fallen lassen
- Lösen aus einer Umklammerung durch einen Befreiungsgriff
- 25 m Schleppen in höchstens 60 Sekunden mit einem Fesselschleppgriff -
Anlandbringen des Geretteten
- 3 Minuten Vorführung der Wiederbelebung Handhabung folgender
Rettungsgeräte:
- Retten mit Rettungsball und Leine:
12 m Weitwerfen in einen Zielsektor mit 3-m-Uffnung in 12 m Entfernung: 6
Würfe innerhalb von 5 Minuten, davon 4 Treffer
- Retten mit Rettungsgurt und Leine (als Schwimmer und Leinenführer)
Handhabung gebräuchlicher Wiederbelebungsgeräte
Nachweis folgender Kenntnisse: - Wiederbelebungsmethoden -
Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Das DRK: Organisation, Aufgaben unter besonderer Berücksichtigung des
Rettungsdienstes
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang.
Diese Prüfungsbedingungen sind grundsätzlich für männliche und weibliche
Personen gleich.
C. Auszug aus den Ausführungsbestimmungen für Rettungsschwimmprüfungen Das
Mindestalter zum Erwerb des Rettungsschwimmabzeichens beträgt:
- Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Silber - 15 Jahre, - Deutsches
Rettungsschwimmabzeichen in Gold - 16 Jahre. Der Erwerb des Deutschen
Rettungsschwimmabzeichens in Gold setzt den Besitz des Deutschen
Rettungsschwimmabzeichens in Silber voraus.
Die Prüfungen zu den Deutschen Rettungsschwimmabzeichen des Deutschen Roten
Kreuzes in Silber oder Gold müssen in dieser Reihenfolge abgelegt werden.
Eine Prüfung muss abgeschlossen sein, bevor der Bewerber an einem Lehrgang
für die nächsthöhere Stufe teilnehmen darf.
Vor Beginn des Lehrgangs zum Deutschen Rettungsschwimmabzeichen des Deutschen
Roten Kreuzes in Gold muss eine Bescheinigung über die Sporttauglichkeit
vorgelegt werden, die nicht älter als ein Jahr sein darf.
Die Prüfungen zu dem Deutschen Rettungsschwimmabzeichen des Deutschen Roten
Kreuzes - Silber und Gold - können jährlich einmal wiederholt und beurkundet
werden. Für jede fünfte Wiederholung wird das Abzeichen mit der entsprechenden
Zahl verliehen.
Es darf nur jeweils das Abzeichen einer Stufe und einer Organisation getragen
werden. Umschreibungen erfolgen nicht.