Ausführung für Herren VS / RS mit Etui und Rosetten
Ausführung für Damen VS / RS mit Etui
Miniatur des Verdienstordens als Ordensspange
Miniatur des Verdienstordens als Frackette
Einziger Hersteller dieser Auszeichnung ist die alte und sehr bekannte Firma
Gebrüder Hemmerle in München. Welche Firma die dazugehörigen Bänder und Etuis
fertigt ist mir noch nicht bekannt geworden. Die Stücke sind durchweg alle aus vergoldetem
Silber (925er Sterling) gefertigt und teilweise punziert (925 GH). Frühe Stücke haben im
Medaillon der Vorderseite 8 blaue Rauten anstatt 10 und einen aufgelegten Löwen
auf dem rückwärtigen Medaillon. Die Auszeichnung kommt in einem blauen,
weiß gefüttertem Etui zur Ausgabe.
Wie mir die Bayerische Staatskanzlei mit Schreiben vom 26.04.2002 mitteilte, waren unter den 4546 Beliehenen lediglich 477 Frauen. Das erklärt auch warum die Ausführung für Damen, genau wie bei den anderen Landesorden und auch dem Bundesverdienstorden, so selten sind.
Der Bayerische Verdienstorden ist durch das Gesetz über den Bayerischen Verdienstorden vom 11. Juni 1957 geschaffen worden. Er wird „als Zeichen ehrender und dankbarer Anerkennung für hervorragende Verdienste um den Freistaat Bayern und das bayerische Volk“ verliehen. Derzeit gibt es 1.800 lebende Träger des Bayerischen Verdienstordens. Nach der Verleihung am 29. Juli 2010 werden es 1.857 sein. Die Zahl der Persönlichkeiten, denen der Bayerische Verdienstorden seit seiner Gründung vor 53 Jahren verliehen worden ist, erhöht sich auf insgesamt 5.167, darunter 634 Frauen. Eine Besonderheit des Bayerischen Verdienstordens ist, dass die Zahl der lebenden Träger auf 2.000 begrenzt ist.
Urkunde Typ 1, Druckerei Max Schmidt, München
Urkunde Typ 2 (Muster der Bay. Staatskanzlei)
Gesetz über den Bayerischen Verdienstorden
Vom
11. Juni 1957
Der
Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das nach
Anhörung des Senats hiermit bekanntgemacht wird:
Art. 1
Als
Zeichen ehrender und dankbarer Anerkennung für hervorragende Verdienste um
den Freistaats Bayern und das bayerische Volk wird der Bayerische
Verdienstorden geschaffen. Er wird an Männer und Frauen ohne Unterschied der
Staatsangehörigkeit in einer Klasse verliehen.
Art. 2
(1) Das
Ordenszeichen hat die Form eines „Malteserkreuzes“, dessen Arme auf Vorder-
und Rückseite weiß emailliert und mit einem schmalen blauen Emailrand
versehen sind. Das Mittelstück ist ein rundes, golden bordiertes Medaillon,
das auf der Vorderseite das Bayerische Rautenwappen und auf der Rückseite
den bayerischen Löwen in Gold auf schwarzem Emailgrund aufweist.
(2) Das
Ordenskreuz wird an einem fünfmal gestreiften, gewässerten weiß-blauen Bande
um den Hals getragen.
(3) An
Stelle des Ordenskreuzes kann eine weiß-blaue Rosette auf der linken oberen
Brustseite getragen werden.
Art. 3
(1) Die
Gesamtzahl der Ordensinhaber soll nicht höher als zweitausend sein.
(2)
Scheidet ein Beliehener durch Tod oder aus anderen Gründen aus der Zahl der
Ordensinhaber aus, so kann diese entsprechend ergänzt werden.
Art. 4
(1) Der
Orden wird vom Ministerpräsidenten verliehen.
(2) Der
Ministerpräsident erhält den Orden bei seinem Amtsantritt.
Art. 5
Vorschlagsberechtigt sind der Ministerpräsident und für ihre
Geschäftsbereiche die Staatsminister.
Art. 6
(1) Die
Vorschläge werden von einem Ordensbeirat geprüft und mit seiner Empfehlung
dem Ministerpräsidenten zur Entscheidung unterbreitet.
(2) Der
Ordensbeirat besteht aus dem Präsidenten des Landtags, dem Präsidenten des
Senats und dem Stellvertreter des Ministerpräsidenten. Er trifft seine
Entscheidung mit Stimmenmehrheit.
Art. 7
Der
Beliehene erhält eine Urkunde über die Verleihung. Diese wird im Bayerischen
Staatsanzeiger bekanntgemacht.
Art. 8
Die zur
Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Vorschriften erlässt die
Staatsregierung in einem Ordensstatut. Dieses enthält auch Vorschriften über
den Entzug des Ordens bei Unwürdigkeit des Inhabers.
Art. 9
Dieses
Gesetz tritt am 1. Oktober 1957 in Kraft.
München,
den 11. Juni 1957
Der
Bayerische Ministerpräsident
Dr.
Wilhelm Hoegner
Erlass
über das
Ordensstatut des Bayerischen Verdienstordens
vom 31.
August 1957
Aufgrund
des Art. 8 des Gesetzes über den Bayerischen Verdienstorden vom 11. Juni 1957 (GVBl.
S. 119) erlässt die Bayerische Staatsregierung folgendes Ordensstatut:
§1
(1) Die
Vorschläge auf Verleihung des Ordens sind der Staatskanzlei zuzuleiten.
Sie
enthalten:
a) Vor- und
Familiennamen, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Beruf im Zeitpunkt
des Vorschlages und Anschrift sowie einen kurzen Lebenslauf des Vorgeschlagenen;
b) Angaben
über in- und ausländische Auszeichnungen, Titel und Ehrenstellungen des
Vorgeschlagenen;
c) eine
ausführliche Begründung des Vorschlages.
(2) Die
Staatskanzlei legt die Vorschläge mit ihrer Stellungnahme dem Ordensbeirat vor.
§2
Die
Verleihungsurkunde wird vom Ministerpräsidenten ausgefertigt. Sie ist mit dem
großen Staatssiegel zu versehen. Abschriften des Gesetzes über den Bayerischen
Verdienstorden und dieses Erlasses sind ihr angeheftet.
§3
Der Orden
wird nach näherer Anordnung des Ministerpräsidenten durch ihn selbst oder in
seinem Auftrag ausgehändigt.
§4
(1) Von der
Staatskanzlei wird über alle mit dem Orden Ausgezeichneten eine Ordensmatrikel
geführt und zusammen mit allen auf den Orden bezüglichen Urkunden und Unterlagen
im Ordensarchiv aufbewahrt.
(2) In der
Ordensmatrikel sind die Ordensinhaber mit Namen und Anschrift unter Angabe des
Tages der Verleihung vorgetragen.
§5
(1) Der
Orden ist auf Vorschlag des Ordensbeirats abzuerkennen, wenn der Inhaber wegen
einer auf ehrloser Gesinnung beruhenden Handlung rechtskräftig verurteilt worden
ist. Bei einer anderen rechtskräftigen Verurteilung kann der Orden dem Inhaber
auf Vorschlag des Ordensbeirats aberkannt werden.
(2) Abs. 1
gilt auch, wenn einer der dort genannten Gründe bereits bei der Verleihung
vorgelegen hat, aber erst nachträglich bekannt geworden ist.
(3) Die
Aberkennung des Ordens wird vom Ministerpräsidenten ausgesprochen. Das
Ordenskreuz und die Verleihungsurkunde sind in diesem Fall an die Staatskanzlei
zurückzugeben.
§6
Der Erlass
tritt am 1. Oktober 1957 in Kraft.
München, den
31. August 1957.
Der
Bayerische Ministerpräsident
Dr. Wilhelm
Hoegener
Empfehlungen
zur Trageweise des Bayerischen Verdienstordens
Der Orden
kann im Original bei allen besonders feierlichen Anlässen angelegt werden. Eine
bestimmte Kleidung ist dafür nicht vorgeschrieben, sie soll jedoch dem Anlass
und der Würde des Ordens entsprechen.
Die
Ordensminiatur sollte – anstelle des Originals – bei allen anderen Gelegenheiten
getragen werden. In Betracht kommen insbesondere Veranstaltungen des Staates,
der Kommunen, der Kirchen, der Sozialpartner, von Verbänden und Vereinen,
kulturelle Ereignisse und Feste im Familienkreis.
Die
Ordensminiatur kann in diesen Fällen auch zur Alltagskleidung getragen werden.
Trageweise im Original
Das
Ordensband wird flach am Hals unter dem Kragen des Oberhemdes getragen. Die
Halterung des Kreuzes muss auf dem flach gebundenen Krawattenknoten oder unter
dem Querbinder auf dem Oberhemd aufliegen. Beim Frackhemd liegt das Band auf dem
Kragen.
Damen
befestigen die Auszeichnung (Ordensschleife) etwa eine Handbreit unterhalb der
linken Schulter.
Das
Medaillon auf der Vorderseite des Bayerischen Verdienstordens zeigt das
bayerische Rautenwappen.
Der Orden
kann auch zur Tracht getragen werden.
Trageweise
der Ordensminiatur (Rosette)
Sie wird auf
der oberen Hälfte des linken Revers oder im Knopfloch getragen.
(Die kleine
Rosette ist für den Straßenanzug gedacht.)
Ferner gibt
es eine Miniatur am Bande mit großer Rosette, die bei festlichen Anläsen (z. B.
zum Smoking) getragen werden kann.
Damen tragen
die Rosette mit Schleife bzw. die kleine Rosette etwa eine Handbreit unterhalb
der linken Schulter.
Der Bayerische Maximiliansorden
für Wissenschaft und Kunst
Der Bayerische Maximiliansorden gliedert sich in eine
Abteilung für Wissenschaft und eine Abteilung für Kunst. Die Abteilungen
unterscheiden sich jedoch nur in den Urkunden. Der Orden wurde 1980 als höchste
Auszeichnung für Persönlichkeiten, die sich in herausragender Weise um
Wissenschaft und Kunst im Freistaat verdient gemacht haben, geschaffen. Die Zahl
der lebenden Ordensträger ist auf 100 begrenzt. Mit der dreizehnten Verleihung seit
1981, am 17. April 2008, haben den Orden 174
Persönlichkeiten erhalten, darunter 25 Frauen. Mit dem Stand vom 11.04.2010 gab
es noch insgesamt 90 lebende Ordensinhaber, darunter 16 Frauen.
Das Kreuz ist aus vergoldetem Silber (925er / 970er) und wird in
einem weißen, gold bedrucktem Etui ausgegeben. Hersteller ist die Firma Gebrüder
Hemmerle in München. Verliehene Stücke besitzen an der Unterseite eine
Matrikelnummer. Die Herrenausführung wird an einem besonderen Bandring um den
Hals getragen. Der Bandring ist mit einem Feingehaltsstempel versehen. Da die
Damenausführung ohne diesen Bandring direkt an de Schleife befestigt wird,
entfällt darauf der Feingehaltsstempel.
Damenausführung VS, 53,95 g, 62,85 X 53,85 mm, Ø diagonal
von Strahl zu Strahl 55,20 mm
Damenausführung RS, aus dem Nachlass der
Kammersängerin
Martha Mödl
Medaillon Ø 20,3 mm
Matrikelnummer
Auszeichnung im Etui, Bandbreite 55 zu 51 mm
Etui mit goldenem Staatswappen, 180 X 159 mm
Herstelleraufdruck auf Etuirückseite
Kunstledermappe zur Verleihungsurkunde, 315 x 216 mm
Verleihungsurkunde mit Unterschrift des
Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber
Trägerausweis VS, 150 X 105 mm
Trägerausweis RS
Etui Herrenausführung
Herrenausführung VS
Herrenausführung RS
Silber- / Herstellerpunzen
Muster einer Verleihungsurkunde der Abteilung für
Wissenschaft.
Miniaturanstecknadel der Herrenausführung
Miniaturschleife der Damenausführung, 40 X 16 mm
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