
Ausführung für Damen, VS

Ausführung für Damen, RS

Etui in der Ausführung für Damen

Ausführung für Damen, Miniatur
Der Sächsische Verdienstorden wurde
geschaffen für in- und ausländische Persönlichkeiten, die sich in besonderer
Weise um den Freistaat Sachsen verdient gemacht haben. Gestiftet wurde der
Verdienstorden am 27.10.1996.
Mit dem Verdienstorden des Freistaates
Sachsen werden seit 1997 in- und ausländische Persönlichkeiten ausgezeichnet,
die insbesondere im politischen, im sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen
Bereich sowie auf dem Gebiet der Umwelt dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Mit
dem heutigen Tag sind insgesamt 76 Persönlichkeiten Träger des Sächsischen
Verdienstordens. Die Zahl der Ordensinhaber darf nicht höher als 500 sein.
Nach der Bilanz der Staatskanzlei haben bis zum 11.09.2000 26 Männer und
sechs Frauen den sächsischen Verdienstorden bekommen, "nach der morgigen
Verleihung werden also von dann insgesamt 37 sächsischen Ordensträgern 31 Männer
sein. Damit ist die vor knapp drei Jahren eingeführte höchste Auszeichnung des
Freistaates zu 84 Prozent an Männer verliehen worden."
Mit Stand der veröffentlichten Verleihungsliste vom 31.05.2010 haben insgesamt 212 Persönlichkeiten den Orden seit der Stiftung, verliehen bekommen. Darunter befanden sich 30 Frauen. 27 Ordensträger sind inzwischen verstorben (25 Männer / 2 Frauen).

Hersteller des Verdienstordens des Landes Sachsen ist die 1. Dresdener Münze
Glaser & Sohn GmbH. Die Etuis werden von der Fa. Sacher, Annaberg-Buchholz,
angefertigt.
Fluthelfer-Orden 2002

VS
/ RS, Etui mit Bandspange

Am 11. Oktober 2002 stifteten der Präsident des
Sächsischen Landtages, Erich Iltgen, gemeinsam mit dem Ministerpräsidenten des
Landes Sachsen, Prof. Dr. Georg Milbrandt, den Sächsischen Fluthelfer-Orden
2002.
Obwohl die Auszeichnung eher den Charakter einer Medaille
hat, wie z.B. die Hamburgische Dankmedaille für die Hilfeleistung während der
Sturmflut 1962, der niedersächsischen Gedenkmedaille aus Anlass der
Sturmflutkatastrophe 1962, der Sturmflutmedaille des Landes Schleswig-Holstein
1962 oder die Oderflutmedaille des Landes Brandenburg 1997, wurde sie nach
Auskunft des sächsischen Staatskanzleichef Stanislaw Tillich nicht ohne Grund
als Orden gestiftet. So soll es nun Uniformträgern bei Bundswehr und Feuerwehr
auch erlaubt sein die Auszeichnung bei offiziellen Anlässen zu tragen.
Da die Verleihungen noch nicht abgeschlossen sind steht
die Anzahl der Verleihungen noch nicht fest. Nach Schätzungen der
Staatskanzlei werden wohl rund 100.000 Auszeichnungen verliehen. Die Kosten der
Herstellung mit Miniatur und Urkunde belaufen sich auf ca. 5,- €.
Bekanntmachung
des Präsidenten des Sächsischen
Landtages
und
des Ministerpräsidenten
über die Stiftung des Sächsischen
Fluthelfer-Ordens 2002
Vom 11. Oktober 2002
I. Als Zeichen dankbarer Anerkennung
für die außergewöhnliche Hilfeleistung der zahlreichen Einsatzkräfte und
freiwilligen Helfer bei der Hochwasserkatastrophe, die im Sommer 2002 den
Freistaat Sachsen heimgesucht hat, stiften wir den Sächsischen Fluthelfer-Orden
2002. Er kann an alle Personen verliehen werden, die Hochwasserhilfe im Sommer
2002 im Freistaat Sachsen geleistet haben.
II. Der Fluthelfer-Orden besteht aus
einer runden Platte mit einer Öse. Er wird an einem an der Öse befestigten Band
in den Farben des Freistaates Sachsen getragen. Die Vorderseite trägt das Wappen
des Freistaates Sachsen mit einer Umschrift: "Freistaat Sachsen, Hochwasser
2002, Sie haben geholfen!" Die Rückseite zeigt ein Symbol, das an den Anlass der
Ordensstiftung erinnert. An Stelle des Ordens kann auch eine Miniatur aus einem
weiß-grünen Band getragen werden.
III. Der Fluthelfer-Orden wird an
allen in- und ausländische Personen, die mindestens einen Tag nachhaltige Hilfe
geleistet haben, verliehen.
IV. Vorschlagsberechtigt für die
Verleihung des Fluthelfer-Ordens ist der Sächsische Staatsminister des Innern.
Mit der Weiterleitung der Helferlisten an die Sächsische Staatskanzlei gilt der
Vorschlag als unterbreitet.
V. Die einreichenden Stellen prüfen
selbst, ob die Voraussetzungen für eine Verleihung gegeben sind. In
Zweifelsfällen ist großzügig zu entscheiden. In den Fällen, in denen sich die
Helfer in Listen in ihren Wohnorten eintragen sollen, ist bei der Entscheidung
das Vorhandensein der Unterschrift wichtig. Doppeleinreichungen sind zu
vermeiden. Die Vorschläge bedürfen keiner weitergehenden Begründung als der,
dass mindestens ein eintägiger nachhaltiger Einsatz anlässlich der
Hochwasserkatastrophe im Sommer 2002 im Freistaat Sachsen geleistet worden ist.
Für die Verleihungsvorschläge werden Name, Vorname, Geburtsdatum und die
Wohnanschrift benötigt.
VI. Die Verleihung des
Fluthelfer-Ordens ist dem Präsidenten des Sächsischen Landtages und dem
Ministerpräsidenten gemeinsam vorbehalten.
VII. Mit der Aushändigung des Ordens
und der Miniatur erhält die beliehene Person eine vom Präsidenten des
Sächsischen Landtages und dem Ministerpräsidenten unterschriebene Urkunde. Sie
ist mit dem Dienstsiegel des Sächsischen Landtages sowie des Freistaates Sachsen
versehen. Die Aushändigung des Ordens sowie der Verleihungsurkunde erfolgen,
soweit sich die Stifter dies nicht selber vorbehalten, durch den Sächsischen
Staatsminister des Innern. Dieser kann die Aushändigung delegieren.
VIII. Der Fluthelfer-Orden kann bei
rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Straftat, die nach der Verleihung
erfolgt ist, aberkannt werden. Die Aberkennung sprechen der Präsident des
Sächsischen Landtages und der Ministerpräsident aus.
IX. Beim Tod des Beliehenen verbleibt
der Orden im Besitz der Hinterbliebenen.
X. Der Fluthelfer-Orden darf weder von
dem Beliehenen noch von seinen Hinterbliebenen veräußert werden.
Dresden, den 11. Oktober 2002
Der Präsident des Sächsischen Landtages
Erich Iltgen
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Georg Milbradt
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