
Silberstufe: Großabzeichen, Vorstecknadel und
Bandspange
Vorstecknadel alter Art zum Grundschein, wird so
nicht mehr verleihen.
Bekanntmachung zum Dritten Erlass des Bundespräsidenten über die Anerkennung
als Ehrenzeichen
vom 16. Dezember 1976 (BAnz. Nr. 6 vom 11. Januar
1977)
Das Präsidium des Deutschen Roten Kreuzes und das Präsidium der Deutschen
Lebens-Rettungs-Gesellschaft haben dem Bundespräsidenten gemäß Artikel 3 des
Dritten Erlasses über die Anerkennung als Ehrenzeichen vom 3. August 1964 (BGBl.
I S. 644) Änderungen der Form, der Benennung und der Verleihungsbedingungen der
durch den Erlass als Ehrenzeichen anerkannten Auszeichnungen für sportliche
Leistungen angezeigt.
Die äußere Form der Ehrenzeichen hat sich gegenüber dem Lehrabzeichen der
Wasserwacht des DRK,
dem Leistungsabzeichen der Wasserwacht des DRK, dem Lehrabzeichen der DLRG
und
dem Leistungsabzeichen der DLRG
insofern geändert, als für jede fünfte Wiederholung der Prüfung das jeweilige
Ehrenzeichen mit der entsprechenden Zahl verliehen wird.
Die Ehrenzeichen heißen künftig:
Deutsches Rettungsschwimmabzeichen des Deutschen Roten Kreuzes in Gold,
Deutsches Rettungsschwimmabzeichen des Deutschen Roten Kreuzes in Silber,
Deutsches Rettungsschwimmabzeichen der DLRG- Gold, Deutsches Rettungsschwimmabzeichen der DLRG - Silber.
Die Neufassung der für die Ehrenzeichen beschlossenen Verleihungsbedingungen
werden nachstehend veröffentlicht.
Bonn, den 16. Dezember 1976 V 16 - 111407/19
Der Bundesminister des Innern in Vertretung Dr. Fröhlich
Deutsches Rettungsschwimmerabzeichen der DLRG - Silber und Gold
Die Prüfungsbedingungen und die Ausführungsbestimmungen für
Rettungsschwimmprüfungen entsprechen den Bestimmungen für das Deutsche
Rettungsschwimmabzeichen des Deutschen Roten Kreuzes.
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