Sonderstufe für Staatsoberhäupter
Verdienstorden des Landes Sachsen-Anhalt
 
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Das Silberne Lorbeerblatt
 

Anstecknadel für Herren, VS / RS, die Damenausführung besitzt eine Quernadel. Die Miniatur wird auf einer Bandspange in den olympischen Farben getragen.

Etui der Damenausführung mit Miniatur

Etui für das Lorbeerblatt für Mehrfachverleihung

Ausführung für Mehrfachverleihung  VS

Ausführung für Mehrfachverleihung  RS mit Verleihungsgravur. Am 6. Mai 2002 hat Herr Bundespräsident Rau im Schloss Bellevue das Silberne Lorbeerblatt - die höchste Auszeichnung im deutschen Sport - an die Medaillengewinner der Deaflympics 2001 in Rom, der Olympischen Winterspiele 2002 in Salt Lake City und der Winterparalympics 2002 ebenfalls in Salt Lake City verliehen. Es war das erste Mal, dass gehörlose Medaillengewinner zusammen mit Olympiasiegern und Paralympicsgewinnern das Lorbeerblatt aus den Händen des Bundespräsidenten erhielten.

Ausführung für Mehrfachverleihung  RS mit Verleihungsgravur. Anlässlich der Verleihung des "Silbernen Lorbeerblattes" an die Medaillengewinner der Olympischen Sommerspiele und der Sommer-Paralympics Sydney 2000, am 2. Februar 2001, sagte der Bundespräsident: "Für manche von Ihnen ist das heute keine Premiere. Sie haben das Silberne Lorbeerblatt schon. All denen werde ich heute ein weiteres, etwas größeres Silbernes Lorbeerblatt überreichen. Das ist für die Vitrine oder die Regalwand. Bei Mehrfachauszeichnungen bekommen Sie jetzt auch eine Verleihungsurkunde."
 

Vergrößerte Ausführung, Hersteller Dix, VS

Vergrößerte Ausführung RS mit Gravur, Hersteller Dix

Silbernes Lorbeer

Vergrößerte Ausführung, Hersteller Steinhauer & Lück, VS

Silbernes Lorbeer RS

Vergrößerte Ausführung RS mit Gravur, Hersteller Steinhauer & Lück

Größenvergleich: oben 3,8 cm  Mitte 5 cm  unten 10,1 cm lang



Etui mit Hersteller Dix, Bonn.

Etui mit Hersteller Steinhauer & Lück, Lüdenscheid

Die Silbernen Lorbeerblätter in der vergrößerten Ausführung aus der Produktion von Steinhauer & Lück werden in einem Etui ausgegeben, dass von der Größe und Aufmachung dem des Großen Verdienstkreuzes mit Stern des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland gleicht.

Das Silberne Lorbeerblatt wurde am 23. Juni 1950 von Bundespräsident Theodor Heuss gestiftet. Es hat sich seither zur höchsten deutschen Auszeichnung für sportliche Leistungen entwickelt. Die Stiftung wurde damals in Form einer Pressemitteilung des Bundespräsidialamtes bekannt gemacht und hatte dadurch den Charakter einer Auszeichnung des Bundespräsidenten im eigenen Namen. Bundespräsident Heuss stiftete die Auszeichnung, um den fördernden Anteil des Bundes an den freien Bestrebungen des sportlichen Lebens in der Bundesrepublik Deutschland zum Ausdruck zu bringen.

1964 wurde das Silberne Lorbeerblatt in Form eines Erlasses des Bundespräsidenten auf eine rechtliche Grundlage gestellt. Die Veröffentlichung des Stiftungserlasses, der vom damaligen Stellvertreter des Bundeskanzlers Mende und dem damaligen Bundesminister des Innern Höcherl gemäß Artikel 58 des Grundgesetzes gegengezeichnet und von Bundespräsident Lübke ausgefertigt wurde, erfolgte am 24. März 1964 (BGBl. I S. 242). Die Auszeichnung wurde durch die Regelung im Erlass tragbar und auch als Ehrenzeichen im Sinne des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 (BGBl. I S.) geschützt. Die bisher einzige Änderung des Erlasses erfolgte am 28. November 1980 (BGBl. I S.2217).

Am 23. Juni 1993 zeichnete Bundespräsident von Weizsäcker erstmals in einer gemeinsamen Veranstaltung behinderte und nichtbehinderte Sportlerinnen und Sportler, und zwar die Medaillengewinner der Olympischen Spiele und der Paralympics 1992 von Barcelona, mit dem Silbernen Lorbeerblatt aus. Er wies damals darauf hin, dass ihnen "als Spitzensportlern die Gleichstellung mit den anderen gebührt." Vor diesem Zeitraum wurden behinderte Sportler mit der Silbermedaille für den Behindertensport ausgezeichnet.

Das Silberne Lorbeerblatt wird jährlich ca. hundert Mal verliehen. Nach Olympischen Spielen und den Paralympics liegt die Zahl durch die Medaillengewinner deutlich höher.

Auszeichnungswürdige Leistungen

Das Silberne Lorbeerblatt wird für herausragende sportlichen Leistungen verliehen. Sportpolitisches und verbandsbezogenes Engagement kann mit dieser Auszeichnung nicht gewürdigt werden. Dafür kann - bei Vorliegen der einschlägigen Voraussetzungen - eine Ehrung mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland in Betracht kommen.

Bei der Wertung der Leistungen wird ein strenger internationaler Maßstab angelegt. Einmalige Höchstleistungen in Einzel- bzw. Mannschaftssportarten, d. h. auch Gewinne bei Welt- und Europameisterschaften bzw. Welt- und Europacups reichen für eine Auszeichnung grundsätzlich nicht aus.

Wegen der besonderen sportlichen Bedeutung gilt dies aber nicht für die Medaillengewinner der Olympischen Spiele und der Paralympics, deren Erfolge entsprechend den bisherigen Gepflogenheiten immer im Anschluss an die Wettkämpfe mit dem Silbernen Lorbeerblatt gewürdigt werden.

Mehrmalige sonstige internationale Erfolge (mehrfach 2. oder 3. Plätze belegt oder internationale Rekorde aufgestellt) können ebenfalls ausgezeichnet werden. Der sportlichen Leistung muss eine vorbildliche menschliche und charakterliche Haltung des Auszuzeichnenden entsprechen.

Auszeichnungsverfahren

Der Bundespräsident verleiht das Ehrenzeichen auf Antrag des Präsidenten des Deutschen Sportbundes, des Präsidenten des Deutschen Behinderten-Sportverbandes oder des Präsidenten des Nationalen Olympischen Komitees für Deutschland. Die Anträge werden durch das Bundespräsidialamt und das Bundesministerium des Innern als dem für den Sport zuständigen Ressort geprüft. Der Bundesminister des Innern zeichnet den Verleihungserlass nach Art. 58 GG gegen. Die Überreichung der Auszeichnung erfolgt in besonderen Fällen durch den Bundespräsidenten selbst, z. B. bei der Auszeichnung der Gewinner der Olympischen Spiele und der Paralympics. In den übrigen Fällen überreicht der Bundesminister des Innern die Auszeichnung.

Auszeichnung und Urkunde

Die Sportlerinnen und Sportler erhalten - unabhängig davon, ob es sich um Einzel- oder Mannschaftssportarten handelt - bei der Erstauszeichnung das tragbare Ehrenzeichen und eine Verleihungsurkunde sowie jeweils eine Damen- bzw. Herrenminiatur.

Werden nach der Erstauszeichnung später erneut auszeichnungswürdige Leistungen erbracht, erhalten die zu Ehrenden seit dem 2. Februar 2001 eine nichttragbare Sonderausführung des Silbernen Lorbeerblattes (ca. 5 cm lang) mit einer Gravur auf der Rückseite ("Der Bundespräsident" mit dem Verleihungsdatum) und eine Verleihungsurkunde. Bisher erhielten die Sportlerinnen und Sportler bei einer Mehrfachauszeichnung ein gewidmetes Bild des Bundespräsidenten in einem Silberrahmen oder im Fall einer weiteren Auszeichnung einen signierten Bildband.

Bei Mannschaftserfolgen erhält der Verband zusätzlich ohne besondere Aushändigungszeremonie eine nicht tragbare, vergrößerte Ausführung des Lorbeerblattes ( ca. 12 cm lang, 2 cm breit und leicht gewellt), ebenfalls mit einer Gravur auf der Rückseite, sowie eine Mannschaftsurkunde.

Hersteller ist die Firma Steinhauer & Lück, Lüdenscheid. Früher wurde es vom Juwelier Dix, Bonn hergestellt. Die Auszeichnung besteht aus 925er Silber. Die Anstecknadel wird auch in einem roten, schwarz gefütterten, die anderen Größen in einem blauen, dunkelblau gefütterten Etui ausgegeben.

Erlass über die Stiftung des Silbernen Lorbeerblattes
Vom 24.3.1964 (BGBl. I S. 242) mit Änderungen durch Erlass vom 28.11.1980 (BGBl. I S. 2217)

Artikel I

Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26.7.1957 (BGB. I S. 844) bestätige ich die Stiftung des Silbernen Lorbeerblattes vom 23.6.1950.

Artikel II

(1) Das Silberne Lorbeerblatt ist eine Ehrenzeichen. Es wird als Auszeichnung für hervorragende Leistungen auf dem Gebiet des sportlichen und musischen Lebens verleihen.

(2) Bei der Wertung der Leistungen wird ein strenger internationaler Maßstab angelegt. Einmalige Höchstleistungen reichen grundsätzlich für eine Verleihung nicht aus. Der Leistung muss eine vorbildliche menschliche und charakterliche Haltung des Auszuzeichnenden entsprechen.

Artikel III

(1) Das Ehrenzeichen ist eine silberne Anstecknadel (Ansteckbrosche) in der Form eines waagerechten Lorbeerblattes. Es kann auch in einer Sonderausfertigung verleihen werden. Eine Abbildung des im Bundesministerium des Innern verwahrten amtlichen Musters wird als Anlage veröffentlicht.

(2) Wird das Silberne Lorbeerblatt in verkleinerter Ausführung an einer Bandschnalle getragen, so erhält diese die olympischen Farben.

Artikel IV

(1) Der Beliehene erhält neben dem Ehrenzeichen eine Verleihungsurkunde.

(2) Bei der Auszeichnung einer Mannschaftsleistung erhält die Mannschaft oder der Verein eine vergrößerte Ausführung des Silbernen Lorbeerblattes und eine Verleihungsurkunde. Die an der Leistung beteiligten aktiven Mitglieder erhalten das Ehrenzeichen und eine Verleihungsurkunde.

Artikel V

Die vergrößerte Ausführung des Silbernen Lorbeerblattes kann auch zur Auszeichnung eines Vereins verliehen werden.

Artikel VI

Die bisher verliehenen Anstecknadeln (Ansteckbroschen) sind Ehrenzeichen im Sinne des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen.

Artikel VII

Einzelheiten der Verleihung können in gesonderten Richtlinien festgelegt werden.

Bonn, den 24. März 1964

Der Bundespräsident gez. Lübke

Der Stellvertreter des Bundeskanzlers gez. Mende

Der Bundesminister des Innern gez. Hermann Höcherl

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