Anstecknadel für Herren, VS / RS, die
Damenausführung besitzt eine Quernadel. Die Miniatur wird auf einer Bandspange
in den olympischen Farben getragen.
Etui der Damenausführung mit Miniatur
Etui für das Lorbeerblatt für Mehrfachverleihung
Ausführung für Mehrfachverleihung VS
Ausführung für Mehrfachverleihung RS mit
Verleihungsgravur. Am 6. Mai 2002 hat Herr Bundespräsident Rau im Schloss Bellevue das Silberne
Lorbeerblatt - die höchste Auszeichnung im deutschen Sport - an die
Medaillengewinner der Deaflympics 2001 in Rom, der Olympischen Winterspiele 2002
in Salt Lake City und der Winterparalympics 2002 ebenfalls in Salt Lake City
verliehen. Es war das erste Mal, dass gehörlose Medaillengewinner zusammen mit
Olympiasiegern und Paralympicsgewinnern das Lorbeerblatt aus den Händen des
Bundespräsidenten erhielten.
Ausführung für Mehrfachverleihung RS mit
Verleihungsgravur.
Anlässlich der
Verleihung des "Silbernen Lorbeerblattes" an die Medaillengewinner der
Olympischen Sommerspiele und der Sommer-Paralympics Sydney 2000, am 2. Februar
2001, sagte der Bundespräsident: "Für
manche von Ihnen ist das heute keine Premiere. Sie haben das Silberne
Lorbeerblatt schon. All denen werde ich heute ein weiteres, etwas größeres
Silbernes Lorbeerblatt überreichen. Das ist für die Vitrine oder die Regalwand.
Bei Mehrfachauszeichnungen bekommen Sie jetzt auch eine Verleihungsurkunde."
Vergrößerte Ausführung, Hersteller Dix, VS
Vergrößerte Ausführung RS mit Gravur, Hersteller Dix
Vergrößerte Ausführung, Hersteller Steinhauer & Lück, VS
Vergrößerte Ausführung RS mit Gravur, Hersteller Steinhauer & Lück
Größenvergleich: oben 3,8 cm Mitte 5 cm
unten 10,1 cm lang
Etui mit Hersteller Dix, Bonn.
Etui mit Hersteller Steinhauer & Lück, Lüdenscheid
Die Silbernen Lorbeerblätter in der vergrößerten Ausführung aus der
Produktion von Steinhauer & Lück werden in einem Etui ausgegeben, dass von der
Größe und Aufmachung dem des Großen Verdienstkreuzes mit Stern des
Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland gleicht.
Das Silberne Lorbeerblatt wurde am 23. Juni 1950 von Bundespräsident Theodor
Heuss gestiftet. Es hat sich seither zur höchsten deutschen Auszeichnung für
sportliche Leistungen entwickelt. Die Stiftung wurde damals in Form einer
Pressemitteilung des Bundespräsidialamtes bekannt gemacht und hatte dadurch den
Charakter einer Auszeichnung des Bundespräsidenten im eigenen Namen.
Bundespräsident Heuss stiftete die Auszeichnung, um den fördernden Anteil des
Bundes an den freien Bestrebungen des sportlichen Lebens in der Bundesrepublik
Deutschland zum Ausdruck zu bringen.
1964 wurde das Silberne Lorbeerblatt in Form eines Erlasses des
Bundespräsidenten auf eine rechtliche Grundlage gestellt. Die Veröffentlichung
des Stiftungserlasses, der vom damaligen Stellvertreter des Bundeskanzlers Mende
und dem damaligen Bundesminister des Innern Höcherl gemäß Artikel 58 des
Grundgesetzes gegengezeichnet und von Bundespräsident Lübke ausgefertigt wurde,
erfolgte am 24. März 1964 (BGBl. I S. 242). Die Auszeichnung wurde durch die
Regelung im Erlass tragbar und auch als Ehrenzeichen im Sinne des Gesetzes über
Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 (BGBl. I S.) geschützt. Die
bisher einzige Änderung des Erlasses erfolgte am 28. November 1980 (BGBl. I
S.2217).
Am 23. Juni 1993 zeichnete Bundespräsident von Weizsäcker erstmals in einer
gemeinsamen Veranstaltung behinderte und nichtbehinderte Sportlerinnen und
Sportler, und zwar die Medaillengewinner der Olympischen Spiele und der
Paralympics 1992 von Barcelona, mit dem Silbernen Lorbeerblatt aus. Er wies
damals darauf hin, dass ihnen "als Spitzensportlern die Gleichstellung mit den
anderen gebührt." Vor diesem Zeitraum wurden behinderte Sportler mit der
Silbermedaille für den Behindertensport ausgezeichnet.
Das Silberne Lorbeerblatt wird jährlich ca. hundert Mal verliehen. Nach
Olympischen Spielen und den Paralympics liegt die Zahl durch die
Medaillengewinner deutlich höher.
Auszeichnungswürdige Leistungen
Das Silberne Lorbeerblatt wird für herausragende sportlichen Leistungen
verliehen. Sportpolitisches und verbandsbezogenes Engagement kann mit dieser
Auszeichnung nicht gewürdigt werden. Dafür kann - bei Vorliegen der
einschlägigen Voraussetzungen - eine Ehrung mit dem Verdienstorden der
Bundesrepublik Deutschland in Betracht kommen.
Bei der Wertung der Leistungen wird ein strenger internationaler Maßstab
angelegt. Einmalige Höchstleistungen in Einzel- bzw. Mannschaftssportarten, d.
h. auch Gewinne bei Welt- und Europameisterschaften bzw. Welt- und Europacups
reichen für eine Auszeichnung grundsätzlich nicht aus.
Wegen der besonderen sportlichen Bedeutung gilt dies aber nicht für die
Medaillengewinner der Olympischen Spiele und der Paralympics, deren Erfolge
entsprechend den bisherigen Gepflogenheiten immer im Anschluss an die Wettkämpfe
mit dem Silbernen Lorbeerblatt gewürdigt werden.
Mehrmalige sonstige internationale Erfolge (mehrfach 2. oder 3. Plätze belegt
oder internationale Rekorde aufgestellt) können ebenfalls ausgezeichnet werden.
Der sportlichen Leistung muss eine vorbildliche menschliche und charakterliche
Haltung des Auszuzeichnenden entsprechen.
Auszeichnungsverfahren
Der Bundespräsident verleiht das Ehrenzeichen auf Antrag des Präsidenten des Deutschen Sportbundes, des
Präsidenten des Deutschen
Behinderten-Sportverbandes oder des Präsidenten des Nationalen
Olympischen Komitees für Deutschland. Die Anträge werden durch das
Bundespräsidialamt und das Bundesministerium des Innern als dem für den Sport
zuständigen Ressort geprüft. Der Bundesminister des Innern zeichnet den
Verleihungserlass nach Art. 58 GG gegen. Die Überreichung der Auszeichnung
erfolgt in besonderen Fällen durch den Bundespräsidenten selbst, z. B. bei der
Auszeichnung der Gewinner der Olympischen Spiele und der Paralympics. In den
übrigen Fällen überreicht der Bundesminister des Innern die Auszeichnung.
Auszeichnung und Urkunde
Die Sportlerinnen und Sportler erhalten - unabhängig davon, ob es sich um
Einzel- oder Mannschaftssportarten handelt - bei der Erstauszeichnung das
tragbare Ehrenzeichen und eine Verleihungsurkunde sowie jeweils eine Damen- bzw.
Herrenminiatur.
Werden nach der Erstauszeichnung später erneut auszeichnungswürdige
Leistungen erbracht, erhalten die zu Ehrenden seit dem 2. Februar 2001 eine
nichttragbare Sonderausführung des Silbernen Lorbeerblattes (ca. 5 cm lang) mit
einer Gravur auf der Rückseite ("Der Bundespräsident" mit dem Verleihungsdatum)
und eine Verleihungsurkunde. Bisher erhielten die Sportlerinnen und Sportler bei
einer Mehrfachauszeichnung ein gewidmetes Bild des Bundespräsidenten in einem
Silberrahmen oder im Fall einer weiteren Auszeichnung einen signierten Bildband.
Bei Mannschaftserfolgen erhält der Verband zusätzlich ohne besondere
Aushändigungszeremonie eine nicht tragbare, vergrößerte Ausführung des
Lorbeerblattes ( ca. 12 cm lang, 2 cm breit und leicht gewellt), ebenfalls mit einer
Gravur auf der Rückseite, sowie eine Mannschaftsurkunde.
Hersteller ist die Firma Steinhauer & Lück,
Lüdenscheid. Früher wurde es vom Juwelier Dix, Bonn hergestellt. Die Auszeichnung
besteht aus 925er Silber. Die Anstecknadel wird auch in
einem roten, schwarz gefütterten, die anderen Größen in einem blauen, dunkelblau gefütterten Etui ausgegeben.
Erlass über die Stiftung des Silbernen Lorbeerblattes Vom 24.3.1964 (BGBl. I S. 242) mit Änderungen
durch Erlass vom 28.11.1980 (BGBl. I S. 2217)
Artikel I
Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Gesetzes über Titel,
Orden und Ehrenzeichen vom 26.7.1957 (BGB. I S. 844) bestätige ich die Stiftung
des Silbernen Lorbeerblattes vom 23.6.1950.
Artikel II
(1) Das Silberne Lorbeerblatt ist eine
Ehrenzeichen. Es wird als Auszeichnung für hervorragende Leistungen auf dem
Gebiet des sportlichen und musischen Lebens verleihen.
(2) Bei der Wertung der Leistungen wird ein
strenger internationaler Maßstab angelegt. Einmalige Höchstleistungen reichen
grundsätzlich für eine Verleihung nicht aus. Der Leistung muss eine vorbildliche
menschliche und charakterliche Haltung des Auszuzeichnenden entsprechen.
Artikel III
(1) Das Ehrenzeichen ist eine silberne
Anstecknadel (Ansteckbrosche) in der Form eines waagerechten Lorbeerblattes. Es
kann auch in einer Sonderausfertigung verleihen werden. Eine Abbildung des im
Bundesministerium des Innern verwahrten amtlichen Musters wird als Anlage
veröffentlicht.
(2) Wird das Silberne Lorbeerblatt in
verkleinerter Ausführung an einer Bandschnalle getragen, so erhält diese die
olympischen Farben.
Artikel IV
(1) Der Beliehene erhält neben dem Ehrenzeichen
eine Verleihungsurkunde.
(2) Bei der Auszeichnung einer
Mannschaftsleistung erhält die Mannschaft oder der Verein eine vergrößerte
Ausführung des Silbernen Lorbeerblattes und eine Verleihungsurkunde. Die an der
Leistung beteiligten aktiven Mitglieder erhalten das Ehrenzeichen und eine
Verleihungsurkunde.
Artikel V
Die vergrößerte Ausführung des Silbernen
Lorbeerblattes kann auch zur Auszeichnung eines Vereins verliehen werden.
Artikel VI
Die bisher verliehenen Anstecknadeln
(Ansteckbroschen) sind Ehrenzeichen im Sinne des Gesetzes über Titel, Orden und
Ehrenzeichen.
Artikel VII
Einzelheiten der Verleihung können in gesonderten
Richtlinien festgelegt werden.
Bonn, den 24. März 1964
Der Bundespräsident gez. Lübke
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers gez. Mende
Der Bundesminister des Innern gez. Hermann
Höcherl
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