Beschluss über die Stiftung der Medaille für
Rettung aus Seenot am Bande der Deutschen Gesellschaft zur Rettung
Schiffbrüchiger"
Vom 20. 4. 1955
1. Durch Beschluss des Vorstandes der Deutschen
Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger vom 20. 4. 1955 wurden die bisher für
Auszeichnungen zur Verfügung stehenden beiden Medaillen - die im Jahre 1866
gestiftete »Gesellschaftsmedaille« und die im Jahre 1892 vom »Verein zur Rettung
Schiffbrüchiger auf hoher See zu Hamburg« in die Deutsche Gesellschaft zur
Rettung Schiffbrüchiger eingebrachte »Laeisz-Medaille« - miteinander vereinigt
und an ihrer Stelle die »Medaille für Rettung aus Seenot« am Bande der Deutschen
Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger gestiftet. Die »Medaille für Rettung
aus Seenot« am Bande der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger
setzt die Tradition der »Gesellschaftsmedaille« und »Laeisz-Medaille« fort.
2. Die Verleihung erfolgt, den Satzungen der
Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger entsprechend, durch den
Gesellschaftsvorstand nach dessen Ermessen für hervorragende Rettungstaten an
den Meeresküsten und auf hoher See, bei denen Deutsche gerettet haben oder
gerettet worden sind.
3. Die »Medaille für Rettung aus Seenot« am Bande
der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger hat einen Durchmesser von
43 mm und trägt auf der Vorderseite den Namen der Gesellschaft in umlaufender
Schrift, die einen nach oben offenen Eichenlaubkranz einschließt. In der oberen
Öffnung des Kranzes steht das Hansekreuz als Symbol der Deutschen 'Gesellschaft
zur Rettung Schiffbrüchiger und darunter in drei Zeilen ein Schriftblock FÜR
RETTUNG AUS SEENOT. Die Rückseite der Medaille zeigt nach einer alten
Darstellung eine Gruppe Schiffbrüchiger auf einem Floß und im Hintergrund ein
Wrack. Der 3 mm starke, glatte Rand der Medaille ist für die Aufnahme einer
Gravur bestimmt, die den Namen des Empfängers, die ausgezeichnete Rettung und
deren Datum nennt. Die Medaille ist mit einer Öse versehen und wird an einem 30
mm breiten Band getragen, dessen rechte Hälfte weiß und dessen linke Hälfte rot
ist.
4. Die »Medaille für Rettung aus Seenot« am Bande
der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger wird unter
Berücksichtigung der bei der auszuzeichnenden Rettungstat gegebenen Umstände in
3 Stufen verliehen, und zwar in Gold, in Silber und in Bronze. Form und Größe
der Medaille ist in allen Stufen die gleiche. Mit der Medaille wird eine
Verleihungsurkunde ausgehändigt, die zugleich Besitzzeugnis ist und neben dem
Namen des Ausgezeichneten in kurzer Form die Rettung nennt, für die die Medaille
gegeben wurde.
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