Luisen-Orden

1813. 1814.

Stiftungs-Urkunde vom 8. August 1814.

WIR FRIEDRICH WILHELM, VON GOTTES GNADEN Konig von Preussen etc.

Als die Männer Unserer tapfern Heere für das Vaterland bluteten, fanden sie in der pflegenden Sorgfalt der Frauen Labsal und Linderung. Glaube und Hoffnung gab den Müttern und Töchtern des Landes die Kraft, die Besorgniss um die Ihrigen, die mit dem Feinde kämpften, und den Schmerz um die Verlornen, durch ausdauernde Thätigkeit für die Sache des Vaterlandes zu stillen; und ihre wesentlichen Hülfsleistungen für den grossen Zweck wurden nirgends vermisst. Unmöglich ist es, diese Handlungen des stillen Verdienstes bei Allen öffentlich zu ehren, die ihr Leben damit schmückten; aber Wir finden es gerecht, denjenigen unter ihnen eine Auszeichnung zu verleihen, deren Verdienst besonders anerkannt ist. Wir verordnen daher hierdurch Folgendes:

1.

Die gedachte Auszeichnung soll unter dem bedeutungsvollen Namen:

Luisen-Orden,

den Wir hiermit stiften, in einem kleinen schwarz emaillirten goldenen Kreuz bestehen. Das auf beiden Seiten himmelblau emaillirte Schild in der Mitte des Kreuzes hat auf der Aussenseite den Buchstaben L und um denselben einen Sternenkranz; auf der Rückseite die Jahreszahlen 1813/1814.

2.

Dieser Orden wird an dem weissen Bande des Eisernen Kreuzes mit einer Schleife auf der linken Brust getragen.

3.

Die Verleihung desselben geschieht ohne Rücksicht auf verheiratheten oder ledigen Stand, jedoch können ihn nur solche Personen erhalten, welche dem Vaterlande durch Geburt oder Verheirathung angehören, oder sonst nationalisirt sind.

4.

Die Zahl derselben ist auf Ein Hundert beschränkt.

5.

Zu ihrer Auswahl verordnen wir hierdurch ein Kapitel, welches, unter dem Vorsitz der Frau Prinzessin Wilhelm Königl. Hoheit, aus vier Frauen: der Staatsministerin Gräfin v. Arnim, der Generalin v. Boguslawsky, der Ehegattin des Kaufmanns Welper und der Wittwe des Bildhauers Eben, bestehen soll.

6.

Das Kapitel wird aus allen Provinzen, mit Ausnahme derjenigen, welche dem Vaterlande jetzt erst wiedergewonnen sind, möglichst vollständige Nachrichten über die im Eingang dieser Stiftungs-Urkunde angedeuteten verdienstlichen Handlungen des weiblichen Geschlechts einziehen, solche sorgfältigst prüfen, aus der Gesammtzahl derjenigen, welche entschieden die würdigsten sind, bis auf die obgedachte Zahl auswählen und Uns solche zur Bestätigung, die Wir Uns ausdrücklich vorbehalten, anzeigen.
Die Ausfertigung der Verleihung erfolgt alsdann, in Beziehung auf Unsere Bestätigung, unter Unterschrift der Frau Prinzessin Wilhelm Königl. Hoheit.

7.

Zu der dieserhalb erforderlichen Geschäftsführung bestellen Wir hierdurch den Hofmarschall Grafen v. d. Gröben.

8.

Ueber den Verlust des Ordens werden Wir nach eingeholtem Gutachten des Kapitels Allerhöchstelbst entscheiden, wenn wider Erwarten, Verschuldungen vorkommen sollten, die, nach den gegebenen allgemeinen Vorschriften, den Verlust der Orden und Ehrenzeichen nach sich ziehen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhndjgen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Potsdam, den 3. August 1814.

(L S.) (gez.) FRIEDRICH WILHELM.

Urkunde betreffend die Erneuerung des Luisen-Ordens.

Vom 15. Juli 1850.

WIR FRIEDRICH WILHELM, VON GOTTES GNADEN König von Preussen etc. etc. bestimmen auf den Antrag des unter Vorsitz Ihrer Majestät der Königin, Unserer vielgeliebten Gemahlin, am 23. April d. J. zu Charlottenburg gehaltenen Kapitels des Luisen-Ordens, wie folgt:

Es soll auf Veranlassung des erhebenden Beispiels, welches der hingebende Patriotismus vieler Frauen und Jungfrauen in den Jahren 1848 und 1849, durch Pflege von Verwundeten und durch andere hochherzige Handlungen gegeben hat, eine Erneuerung des Luisen-Ordens stattfinden, und zwar ausschliesslich zur Vertheilung an solche Frauen und Jungfrauen , die in den beiden gedachten Jahren sich um das Vaterland verdient gemacht haben.

Das Ordenskreuz, das Wir bei dieser Gelegenheit verleihen werden, wird sich von der ursprünglich bestimmten Dekoration dadurch unterscheiden, dass der Revers, statt der Jahreszahlen der Befreiungskriege, die Zahlen dieser beiden Jahre zeigt.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Sanssouci, den 15. Juli 1850

(gez.) FRIEDRICH WILHELM.

Allerhöchster Erlass vom 18. April 1865.

Während des im vorigen Jahre siegreich geführten und glorreich beendeten Krieges haben alle Klassen der Bevölkerung in patriotischem Aufschwunge gewetteifert, die Leiden der Krieger zu mildern und deren Angehörigen mit Unterstützungen zur Hülfe zu kommen, und auch das weibliche Geschlecht hat hierbei eine ehrenvolle Stellung eingenommen , durch welche es die Erinnerung an die schönen Erlebnisse in der Zeit der Befreiungskriege erweckt und sich denselben ebenbürtig angereiht hat. Wie damals Mein in Gott ruhender Vater und König solche Verdienste der Frauen und Jungfrauen durch Stiftung des Luisen-Ordens öffentlich anzuerkennen und zu belohnen bedacht war, und Mein Königlicher Bruder in den Jahren 1848 und 1849 aus ähnlicher Veranlassung den Orden erneuert hat, so fühle auch Ich eine gleiche Pflicht und habe daher eine fernere Erneuerung des Ordens beschlossen und angeordnet, dass das Kapitel des Luisen-Ordens unter Vorsitz Ihrer Majestät der Königin-Wittwe Mir diejenigen Frauen und Jungfrauen namhaft mache und zur Verleihung des Ordens in Vorschlag bringe, welche sich im Laufe des vorigen Krieges in obengedachter Weise besonders hervorgethan und einer solchen Auszeichnung würdig bewiesen haben.

Das Staats-Ministerium hat diesen Erlass zu veröffentlichen.

Berlin, den 18. April 1865.

An das Staats-Ministerium.

(gez.) WILHELM.

Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 30. Oktober 1865.

Auf den Bericht vom 26. d. M. lasse Ich dem Staats-Ministerium die Urkunde, betreffend die Erweiterung des durch die Urkunde vom 3. August .1814 gestifteten Luisen-Ordens mit dem Auftrage zugehen, die Publikation derselben durch die Gesetz-Sammlung eintreten zu lassen. Gleichzeitig benachrichtige Ich das Staats-Ministerium, dass Ich Ihre Majestät die Königin, Meine Gemahlin, ersucht habe, das Protektorat der zweiten Abtheilung dieses Ordens zu übernehmen, während Ihre Majestät die Königin-Wittwe von Mir ersucht worden ist, das Protektorat der nunmehrigen ersten Abtheilung des Ordens beizubehalten.

Berlin, den 30. Oktober 1865.

An das Staats-Ministerium.

(gez.) WILHELM.

Urkunde betreffend die Erweiterung des Luisen-Ordens.

Vom 30. Oktober 1865.

WIR WILHELM, VON GOTTES GNADEN König von Preussen etc. etc. haben beschlossen, den durch Urkunde vom 3. August 1814 gestifteten Luisen-Orden zu erweitern und denselben künftig in zwei besonderen Abtheilungen zu verleihen.

Für die erste Abtheilung bildet die erwähnte Urkunde vom 3. August 1814 (Gesetz-Sammlung 1814 Seite 70) die unveränderte Grundlage, nur mit der Massgabe, dass die darin festgestellte Dekoration des zur Anerkennung besonders hervorragender Verdienste von Frauen und Jungfrauen um die pflegende Sorgfalt für verwundete und erkrankte Krieger gestifteten Ordens künftig jedesmal im Revers – Schilde die Jahreszahl des Krieges tragen soll, in welchem der Orden erworben worden ist.

Die zweite Abtheilung wird an Frauen und Jungfrauen verliehen, die in edler Selbstverleugnung ein ehrenvolles Vorbild liefern, nicht blos durch ausgezeichnete Verdienste um die Krankenpflege überhaupt, selbst wenn sie dieselbe zum Lebensberuf erwählt haben, sondern auch durch andere hochherzige und aufopfernd menschenfreundliche verdienstvolle Handlungen im Kriege und in Friedenszeiten; namentlich auch an solche, welche mit vollster Uneigennützigkeit und reinster Nächstenliebe durch Leistungen oder Sammlungen für Bedürfnisse der im Felde stehenden Truppen, deren Angehörigen, sowie der Hinterbliebenen der im Felde Gefallenen, Hervorragendes gethan, oder bei besonderen Unglücksfällen, Nothständen, bei Epidemien oder anderen Landes-Kalamitäten sich vorzugsweise und erfolgreich ausgezeichnet und ihren patriotischen Sinn bewahrt haben.

Die Dekoration dieser zweiten Abtheilung zerfällt in zwei Klassen. Die erste Klasse besteht in einem, dem bisherigen Luisen-Orden ähnlichen Kreuze, jedoch mit Ausschmückung in Silber anstatt in Gold.
Auch behalten Wir Uns vor, zur ausserordentlichen persönlichen Auszeichnung unter damit zu verbindender Bevorzugung im Range, das Kreuz der ersten Klasse mit einer goldenen oder silbernen Krone zu verleihen.

Die zweite Klasse besteht in einem Kreuze in Silber mit dem Emaille-Medaillon des bisherigen Luisen-Ordens.

Die Kreuze beider Klassen werden an einer Schleife des Bandes Unseres Hausordens von Hohenzollern getragen und führen im Revers-Schilde die Jahreszahl der gegenwärtigen Urkunde; im Falle der Verleihung für verdienstvolle Handlungen in Kriegszeiten aber die Jahreszahl des Krieges, in welchem der Orden erworben worden ist.

Der § 8 der Urkunde vom 3. August 1814 findet auch auf die zweite Abtheilung des Luisen-Ordens Anwendung.
Das Ordens-Kapitel für die zweite Abtheilung soll aus Ordens-Damen dieser Abtheilung bestehen.

Gegeben Berlin, den 30. Oktober 1865.

(gez.) WILHELM.