Weiterführende Richtlinien sind nicht erlassen worden. Es werden jedoch die Ausführungsbestimmungen des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland analog angewandt. Dabei wird aber berücksichtigt, dass der Saarländische Verdienstorden nur für Verdienste verliehen wird, die in erster Linie landesbezogen sind und die nach Art und Umfang die Voraussetzungen erfüllen, die auch eine Verleihung des Bundesverdienstkreuzes erster Klasse erfordert.