Rettungsmedaille

Die Rettungs -Medaille wurde durch Friedrich Wilhelm III. am 1. Februar 1833 „Zur Belohnung derjenigen, welche sich zur Rettung und Hilfe ihrer Mitmenschen in Gefahr begeben” gestiftet an Stelle der seit dem 6. Mai 1802 verliehenen Erinnerungsmedaille „Für unerschrockene und aufopfernde Hilfeleistungen bei Vorfällen” , welche in der Grösse eines Zweithalerstückes und in der Schwere von 57 gr nicht zum Tragen bestimmt war.

Avers : Der vom Beschauer nach links gewendete Kopf Friedrich Wilhelms III.

Revers In einem Lorbeerkranz: Für / Rettung / aus / Gefahr.

Sie ist aus Silber und wird am orange Bande mit zwei weissen Streifen auf der Brust getragen.

 

Allerhöchste Verordnung vom 6. März 1802.

Seine Königliche Majestät von Preussen sind mit dem General-Direktorio nach dessen Bericht vom 19 v. Mts. über den Antrag des Landraths v. Hacke, Teltow’schen Kreises, zur Belohnung ausgezeichneter Handlungen bei Feuersgefahr eigends dazu auszuprägende Medaillen austheilen zu lassen, völlig einverstanden. Da aber eine ganz allgemeine Bestimmung ohne Zuflucht zur Mythologie, die für den gemeinen Mann nicht verständlich ist, sich bildlich nicht wohl darstellen lässt, so haben Allerhöchst dieselben dem Professor Engel und Rektor Schadow aufgetragen, eine Medaille für alle Diejenigen zu entwerfen, welche sich zur Rettung und Hülfe ihrer Mitbürger in Gefahr begeben, mit dem Beifügen, zur Umschrift einen passenden Spruch aus der Bibel zu wählen. Letzterer hat hierauf die in der Anlage beigefügten beiden Zeichnungen in Vorschlag gebracht, wovon Seine Majestät der grössern, die ganz Höchstdero Absicht entspricht, den Vorzug geben, auch gegen die Meinung des Professor Engel approbiren, dass der sehr gut gewählte Spruch aus dem Evangelium Matthäi Kap. 25 v. 40 zur Umschrift der Embleme und nicht des Revers genommen, vielmehr letzterer mit der von dem etc. Engel vorgeschlagenen Umschrift „den muthvollen Errettern ihrer Mitbürger aus Gefahr” versehen werde. Seine Majestät tragen dem General-Direktorio nunmehr auf, hiernach die Medaille von einem geschickten Künstler mit allem Fleiss in einer angemessenen Grösse ausprägen zu lassen, und die Kosten aus dem Dispositions-Quanto bei der Extraordinairen-Kasse zu erbitten, hiernächst aber in vorkommenden Fällen auf die Bewilligung der Medaille bei Allerhöchstdenenselben jedesmal anzutragen.

Berlin, den 6. März 1802.

(gez.) FRIEDRICH WILHELM.

An das General-Direktorium.

 

Urkunde über die Stiftung eines Verdienst-Ehrenzeichens für Rettung aus Gefahr.
Vom 1. Februar 1833.

WIR FRIEDRICHWILHELM,VON GOTTES GNADEN König von Preussen etc. etc. haben bereits durch Unsere Verfügung an das vormalige General-Direktorium vom 6. März 1802 die Verleihung einer Verdienst-Medaille zur Belohnung Derjenigen angeordnet, welche sich zur Rettung und Hülfe ihrer Mitbürger in Gefahr begeben. Da diese Medaille jedoch nur zur Aufbewahrung als ein ehrendes Andenken an die verdienstliche Handlung des Empfängers, bestimmt ist, so haben Wir Uns bewogen gefunden, neben derselben eine zweite zu verleihen, die zur Belohnung einer besonders ausgezeichneten Hülfsleistung gereichen und deshalb als eine höhere Stufe des öffentlichen Anerkenntnisses betrachtet werden soll.

Diese in Silber ausgeprägte Denkmünze soll auf der Hauptseite Unser Brustbild mit der deutschen Umschrift Unseres Namens und auf der Kehrseite einen Eichenkranz mit der Inschrift: ,,für Rettung aus Gefahr” enthalten. Sie soll an einem orangefarbigen Bande, mit zwei weissen schmalen Streifen auf den Seiten im Knopfloch getragen werden, und wird, auf den Antrag Unsres Ministers des Innern und der Polizei, von Uns Allerhöchstselbst verliehen.

Die Vorzüge, welche Wir nach Inhalt der Erweiterungs-Urkunde für Unsere Orden und Ehrenzeichen vom 18. Januar 1810 den Inhabern der Allgemeinen Verdienst-Medaille bewilligt haben, wollen Wir auch den Besitzern dieser neuen Verdienst-Denkmünze beilegen, weshalb der etwa verwirkte Verlust derselben, wie bei anderen Orden und Ehrenzeichen, auch nur von Uns Allerhöchstselbst festgesetzt werden darf.

Urkundlich unter Unserer Allerhöchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 1. Februar 1838.

(gez.) FRIEDRICH WILHELM.