ERNST LUDWIG von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein
Um das Band, das Fürst und Volk innig verbindet, mit einem sichtbaren Zeichen zu bekräftigen, das Wir aus besonderer Huld und Gnade Männern und Frauen verleihen wollen, die sich in Unserem Dienste oder durch Werke der Nächstenliebe, oder andere, dem allgemeinen Besten dienende Bestrebungen, zur Wohlfahrt des Landes auszeichnen, finden wir Uns bewogen einen Orden zu stiften. Im Angedenken an Unseren Erlauchten Ahnherrn, der Heiligen Elisabeth Enkel, den ersten Landgrafen von Hessen und Begründer Unseres Fürstlichen Hauses, Heinrich, aus dem Herzogsstamme von Brabant benennen Wir den Orden STERN VON BRABANT und bestimmen den Geburtstag Unseres Erlauchten Vorfahren, den 24. Juni, zum Stiftungstag. Wir erteilen dem Orden nachstehende Statuten:
§ 1
WIR und nach Uns Unsere Nachfolger in der Regierung sind Großmeister dieses Ordens.
§ 2
Der Orden „Stern von Brabant“ steht Unserem Verdienstorden Philipps des Großmütigen gleich. Das Rangverhältnis der einzelnen Klassen beider Orden zu einander ist in der Rangordnung Unserer Orden und Ehrenzeichen niedergelegt.
§ 3
Der Orden „Stern von Brabant“ hat folgende Klassen: Großkreuz, Großkomtur mit Türkisen, Großkomtur 1. Klasse, Großkomtur II. Klasse, Komtur I. Klasse, Komtur II. Klasse, Ehrenkreuz I. Klasse, Ehrenkreuz II. Klasse, Ritterkreuz I. Klasse, Ritterkreuz II. Klasse, Silbernes Kreuz I. Klasse, Silbernes Kreuz II. Klasse. Zu dem Großkomturkreuz II. Klasse, den Komturkreuzen, Ehrenkreuzen, Ritterkreuzen und Silbernen Kreuzen kann auch die Krone verliehen werden.
Außerdem werden Medaillen des Sterns von Brabant erteilt. Die Anzahl der Mitglieder in den einzelnen Klassen ist unbestimmt.
Der Damenorden des Sterns von Brabant zerfällt in 5 Klassen, nämlich in: Ehrenkreuzdame des Sterns von Brabant. Dame des Sterns von Brabant 1. Klasse, Dame des Sterns von Brabant II. Klasse, Dame des Silbernen Kreuzes und Dame der Medaille.
§ 4
Das Ordenszeichen besteht in einem Kreuz aus schwarzgrauem Schmelzwerk mit goldener Umrandung und aufgelegtem achtspitzigen goldenen Stern, dessen Mittelschild auf der Rückseite ein goldenes lateinisches H mit darüber befindlicher goldener Krone ohne Bügel trägt.
Bei den Großkreuzen, Großkomturen mit Türkisen und Großkomturen I. Klasse befindet sich zwischen den Kreuzesarmen ein goldener Doppelreif mit je zwei goldenen bezw. Aus Türkis gefertigten Kugeln und eine ebensolche Kugel in der Mitte des Sterns. Das Mittelstück der Vorderseite besteht bei diesen Ordenszeichen aus Gold und ist am Rande nach der Mitte zu gerieft. Das Großkomturkreuz II. Klasse gleicht diesen Ordenszeichen, doch fehlt der zwischen den Kreuzesarmen befindliche Doppelreif mit den Kugeln. Beim Großkreuz ist der Rand des Mittelstücks von einem schmalen Ring aus türkisfarbenem Schmelz eingefaßt. Bei den Komturkreuzen, Ehrenkreuzen und Ritterkreuzen besteht das Mittelstück der Vorderseite aus schwarzgrauem mit Gold eingefaßtem Schmelzwerk, auch sind die Querstrahlen des aufliegenden goldenen Sterns verkürzt.
Das Komturkreuz I. Klasse trägt einen zwischen den Kreuzesarmen sichtbaren goldenen Doppelreif und innerhalb dieses und der Kreuzesarme je zwei goldene Kugeln; das Komturkreuz II. Klasse dagegen einen zwischen den Kreuzesarmen sichtbaren einfachen, in der Mitte gekehlten goldenen Reifen.
Die Ehrenkreuze I. und II. Klasse haben die Größe des Komturkreuzes II. Klasse, die Rückseite ist aus Gold gefertigt. Bei dem Ehrenkreuz I. Klasse befinden sich an den Ecken der Kreuzesarme nach Innen gehende goldene Spitzen; bei den Ritterkreuzen I. Klasse desgleichen.
Die Größe der Ordenszeichen nimmt vom Großkreuz bis zum Silbernen Kreuz entsprechend ab.
Das Kreuz der ersten Klasse der Silbernen Kreuze ist dunkel oxydiert und trägt einen dem Ritterkreuze in der Form gleichen goldenen Stern, das der zweiten Klasse ist hellfarbig mit eben solchem silbernen Stern. Das Mittelstück auf der Rückseite trägt bei beiden Klassen ein silbernes lateinisches H mit darüber liegender silberner Krone. Die gegebenen Falls zur Verleihung kommenden Kronen der Ordenskreuze entsprechen in der Form der Krone auf der Rückseite des Mittelschildes und bestehen aus Gold, diejenigen des Silbernen Kreuzes aus Silber.
Das Kleinod des Großkreuzes wird an einem handbreiten schwarzseidenen moirierten Ordensbande, das am Rande je einen breiteren und schmäleren Streifen besitzt, von der rechten Schulter nach der linken Hüfte getragen. Bei Verleihung einer weiteren im Range höheren Ordensdekoration wird das Kleinod des Großkreuzes an einem schmäleren Bande am Halse getragen.
Die Kreuze der Großkomture und Komture werden an einem 4 ½ cm breiten Bande am Halse, die Ehrenkreuze werden ohne Band, die Kreuze der Ritter und die Silbernen Kreuze an einem 3 ½ cm breiten Bande auf der linken Brust getragen.
Der zum Großkreuz gehörige Ordensstern hat acht silberne brillantierte fünfteilige Strahlenbündel mit aufgelegtem goldenen achtstrahligen Stern, dessen Spitzen zwischen den silbernen Strahlenbündeln liegen. Ein türkisfarbenes Band durchwindet die Goldstrahlen. Auf diesem Bande befinden sich vier schwarze Buchstaben in großer lateinischer Schrift F V N W (Verdienste um den FÜRSTEN, um das VOLK, durch Werke der NÄCHSTENLIEBE, um die WOHLFAHRT des Volks). Das Mittelstück des Sterns besteht aus schwarzgrauem Schmelzwerk mit goldener Einfassung und aufgelegtem goldenen lateinischen H und der Krone darüber. Der Ordensstern wird auf der linken Brust getragen.
Der Stern der Großkomture mit Türkisen hat die Größe und Form des Großkreuzes, doch ist die Rückseite aus Gold. In den Ecken der Kreuzesarme befinden sich goldene nach innen gehende Spitzen. Der um das Mittelstück laufende Ring ist aus Gold gefertigt. Die Kugeln zwischen den goldenen Reifen, ebenso die Kugel in der Mitte des Sterns bestehen aus Türkisen. Drei flache gezackte Silberstrahlen gehen von den Kreuzesarmen sich senkend nach dem Sternstrahl. Der Stern der Großkomture I. Klasse hat die Größe und Form des Sterns der Großkomture mit Türkisen, doch sind die Kugeln des Rings und in der Mitte aus Gold gefertigt.
Der Stern der Großkomture II. Klasse gleicht diesem unter Fortfall der Ringe mit den Kugeln und der Kugel in der Mitte. Zwischen den Kreuzesarmen sind je drei von der Spitze des Sternstrahls sich nach den Kreuzesarmen senkende gezackte silberne flache Strahlen.
Die Damenorden, mit Ausnahme der Medaille, haben in allen Klassen die Größe des Ritterkreuzes II. Klasse und werden auf einer Schleife des Ritterkreuzbandes an der linken Schulter getragen.
Das Ordenszeichen der Ehrenkreuzdamen gleicht in Form und Aussehen dem Kreuze der Großkomture mit Türkisen, dasjenige der Damen des Sterns von Brabant I. Klasse gleicht dem Kreuze der Großkomture II. Klasse.
Das Ordenszeichen der Damen des Sterns von Brabant II. Klasse gleicht dem Ritterkreuze II. Klasse und dasjenige der Damen des Silbernen Kreuzes des Sterns von Brabant dem Silbernen Kreuze I. Klasse. Die Medaille der Damen gleicht derjenigen des Sterns von Brabant und wird in derselben Weise wie die anderen Damenorden getragen.
Die Medaille des Sterns von Brabant ist aus Silber geprägt und hat die Größe des Allgemeinen Ehrenzeichens, neben dem sie im Range steht. Die Vorderseite zeigt einen achtspitzigen silbernen Stern mit aufgelegtem großen lateinischen H und der Krone darüber. Auf der Rückseite stehen in lateinischer Schrift untereinander die Worte: FÜRST, VOLK, NÄCHSTENLIEBE, WOHLFAHRT. Über diesen Worten steht die Jahreszahl 1244, darunter die Jahreszahl 1914. Die Medaille wird am Bande des Ritterkreuzes auf der linken Brust getragen.
§ 5
Die Mitglieder des Ordens haben die dadurch erhaltene Würde in ihre Titel aufzunehmen, ferner können sie ihren Wappen das Ordenszeichen beifügen und zwar in der Weise, daß die Großkreuze den Ordensstern ihrem Wappenschilde unterlegen. Die Großkomture und Komture führen um den Wappenschild herum das Band, an welchem das Ordenszeichen hängt. Die Großkomture unterlegen zugleich dem Wappenschilde das Kreuz, wie sie es auf der Brust tragen, ebenso unterlegen die Ehrenkreuze ihr Ordenszeichen dem Wappen. Die Ritter führen das Ordenskreuz an einer Schleife unten an dem Schilde.
§ 6
Die Ernennung der Ordensmitglieder hängt allein von Uns und Unseren Nachfolgern in der Regierung ab. Gesuche um Verleihung des Ordens werden nicht angenommen.
§ 7
Der Ordenskanzler eröffnet den Ernannten ihre Aufnahme in den Orden und übersendet ihnen die vollzogenen Patente nebst den Ordensinsignien und Statuten.
§ 8
Die Erteilung des Ordens geschieht frei von Taxen und Gebühren.
§ 9
In welchen Fällen der Verlust des Ordens, als Folge rechtskräftig erkannter Strafen, eintritt, ist durch die Gesetze bestimmt. Auch werden Wir, wenn ein Inhaber des Ordens sich ein unwürdiges Betragen sollte zu Schulden kommen lassen, die Entziehung der Insignien verfügen, und ihn aus der Ordensliste streichen.
§ 10
Bei Beförderung eines Ordensmitgliedes zu einer höheren Klasse, desgleichen nach dem Ableben eines Mitgliedes, sind die bis dahin getragenen Insignien an Unsere Ordenskanzlei einzusenden.
§ 11
Alle mit Verleihung Unseres Ordens Stern von Brabant verbundenen Geschäfte übertragen Wir Unserer Ordenskanzlei.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten größeren Siegels.
Gegeben Darmstadt, am 24. Juni 1914.
(L. S.)
ERNST LUDWIG [Unterschrift]
Freiherr von Roeder [Unterschrift]