Stiftung des Verdienstordens des Landes Schleswig-Holstein
Erlass des Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein – Staatskanzlei – vom 26. Februar 2008 – StK 128 – 142.31
1. Als Zeichen der Anerkennung und Würdigung hervorragender Verdienste um das Land und seine Bevölkerung wird der Verdienstorden des Landes Schleswig-Holstein gestiftet.
2. Der Verdienstorden wird von der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten in einer Klasse verliehen.
3. Er trägt auf der Vorderseite ein stilisiertes Landeswappen und wird an einem Band an der linken oberen Brustseite getragen. Anstelle des Verdienstordens kann eine Verkleinerung getragen werden.
4. Die Inhaberinnen und Inhaber der Schleswig-Holstein-Medaille sind Inhaberinnen und Inhaber des Verdienstordens.
5. Wegen des hohen Ranges des Verdienstordens soll die Zahl lebender Inhaberinnen und Inhaber des Verdienstordens 500 nicht überschreiten.
6. Der Erlass über die Stiftung der Schleswig-Holstein-Medaille vom 6. November 1985 (Amtsbl. Schl.-H. S. 351), geändert am 30. November 1990 (Amtsbl. Schl.-H. S. 2/1991), wird aufgehoben.
7. Dieser Erlass ist befristet bis zum 31. Dezember 2012