Sonderstufe für Staatsoberhäupter
Verdienstorden des Landes Sachsen-Anhalt
 
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Statuten und Ausführungsbestimmungen
 

Aus dem Bundesanzeiger Nr. 108, vom 7. Juni 1957, Seite 2

"Außerdem hat der Bundespräsident zum 1. Mai 1957 1888 Angestellte und Arbeiter der freien Wirtschaft, die einem und demselben Dienstherren, Arbeitgeber oder Betrieb 50 Jahre lang ununterbrochen in Treue dienten, mit dem Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland mit goldener Spange und der Zahl "50" ausgezeichnet."

Eine offizielle Stiftungsurkunde oder Erlass über die Stiftung der Spange "50" zum Verdienstkreuz für Arbeitsjubilare, wurde nie herausgegeben!

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Quelle: 1) BGBL 2) GVBL 3) GMBL