Erlaß über die Ergänzung des Statuts des
"Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland"
Vom 9. Juni 1952.
(1)
Artikel 2 Abs. 3 und Artikel 4 Abs. 1 Ziff. 2 des Statuts des Verdienstordens
der Bundesrepublik Deutschland vom 7. September 1951 (Bundesgesetzblatt I S.
831) werden dahin ergänzt, daß das Große Verdienstkreuz mit Stern auch ohne
Schulterband verliehen werden kann. In diesem Falle, wird es an einem Ordensband
um den Hals getragen.
(2)
Artikel 7 wird wie folgt ergänzt:
Erweist sich ein Beliehener durch sein späteres Verhalten, insbesondere durch
Begehen einer entehrenden Straftat, der Auszeichnung unwürdig, oder wird ein
solches Verhalten nachträglich bekannt, so kann ihm die Befugnis zum Tragen des
Verdienstordens entzogen werden.
Bonn, den 9. Juni 1952
Der
Bundespräsident
Theodor
Heuss
Der Bundeskanzler
Adenauer
Der Bundesminister des Innern
Dr. Lehr
Bundesanzeiger Nr. 174, vom 9. September 1952, Seite 6:
"Die Pressestelle des Bundespräsidenten gibt bekannt:
Aus Anlaß des Jahrestages der Bundesrepublik Deutschland
am 7. September 1952 hat der Bundespräsident 592 verdiente Angestellte und
Arbeiter der freien Wirtschaft, die einem und demselben Dienstherren,
Arbeitgeber oder Betrieb 50 Jahre lang in Treue gedient haben, mit dem
Verdienstorden der Bundesrepublik ausgezeichnet."
Eine offizielle Stiftungsurkunde oder Erlass über die
Stiftung des Verdienstkreuzes für Arbeitsjubilare, wurde nie herausgegeben!
Weiter zur nächsten Seite.....
Quelle: 1) BGBL 2) GVBL 3) GMBL |