Sonderstufe für Staatsoberhäupter
Verdienstorden des Landes Sachsen-Anhalt
 
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Statuten und Ausführungsbestimmungen
 

Erlaß über die Ergänzung des Statuts des "Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland"

Vom 9. Juni 1952.

(1) Artikel 2 Abs. 3 und Artikel 4 Abs. 1 Ziff. 2 des Statuts des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland vom 7. September 1951 (Bundesgesetzblatt  I S. 831) werden dahin ergänzt, daß das Große Verdienstkreuz mit Stern auch ohne Schulterband verliehen werden kann. In diesem Falle, wird es an einem Ordensband um den Hals getragen.

 (2) Artikel 7 wird wie folgt ergänzt:

Erweist sich ein Beliehener durch sein späteres Verhalten, insbesondere durch Begehen einer entehrenden Straftat, der Auszeichnung unwürdig, oder wird ein solches Verhalten nachträglich bekannt, so kann ihm die Befugnis zum Tragen des Verdienstordens entzogen werden.

Bonn, den 9. Juni 1952

Der Bundespräsident

 Theodor Heuss

Der Bundeskanzler

Adenauer

Der Bundesminister des Innern

Dr. Lehr

 

Bundesanzeiger Nr. 174, vom 9. September 1952, Seite 6:

"Die Pressestelle des Bundespräsidenten gibt bekannt:

Aus Anlaß des Jahrestages der Bundesrepublik Deutschland am 7. September 1952 hat der Bundespräsident 592 verdiente Angestellte und Arbeiter der freien Wirtschaft, die einem und demselben Dienstherren, Arbeitgeber oder Betrieb 50 Jahre lang in Treue gedient haben, mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik ausgezeichnet."

Eine offizielle Stiftungsurkunde oder Erlass über die Stiftung des Verdienstkreuzes für Arbeitsjubilare, wurde nie herausgegeben!

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Quelle: 1) BGBL 2) GVBL 3) GMBL