Diese Stufe unterschied sich bis 1957 in Nichts vom dem
Verdienstkreuz am Bande. Erst 1957 wurde die goldene Spange mit der Zahl 50
hinzugefügt. Verdienstkreuze für Arbeitsjubilare wurden vom 7. September 1952
bis zum 7. September 1966 verliehen. Nach Änderung der Ausführungsbestimmungen
des Verdienstordens vom 20. Dezember 1966, war eine weitere Verleihung
ausgeschlossen. Es kamen Verleihungen am Bande des Verdienstkreuzes und am Bande
der Verdienstmedaille vor.
Hersteller: Steinhauer & Lück VS / RS
(Kreuz vor 1967 mit ergänztem Band nach 1967)
Hersteller: Juncker VS / RS
Spange 50, Fa. Juncker
Spange 50, Fa. Steinhauer & Lück
Die vom Bundespräsidialamt empfohlene
Trageweise:
Die Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik
Deutschland stellt eine besonders hohe staatliche Ehrung dar. Es entspricht dem
Sinn und der Bedeutung dieser Auszeichnung, dass sie öffentlich getragen wird.
Der Orden kann im Original bei allen besonders feierlichen Anlässen angelegt
werden. Eine bestimmte Kleidung ist dafür nicht vorgeschrieben, sie soll jedoch
dem Anlass und der Würde des Ordens entsprechen.
Die Ordensminiatur sollte - anstelle des Originals - bei
allen anderen Gelegenheiten getragen werden. In Betracht kommen insbesondere
Veranstaltungen des Staates, der Kommunen, der Kirchen, der Sozialpartner, von
Verbänden und Vereinen, kulturelle Ereignisse und Feste im Familienkreis. Die
Ordensminiatur kann in diesen Fällen auch zur Alltagskleidung getragen werden.
Trageweise im Original
Herren tragen es an der linken oberen Brustseite. Die
Auszeichnung ist in der Weise zu befestigen, dass die Nadel durch die äußere
Kante des Revers verdeckt wird.
Damen tragen das Verdienstkreuz am Bande für
Arbeitsjubilare auf der linken Seite etwa eine Handbreit unterhalb der linken
Schulter.
Trageweise der Ordensminiatur
Sie wird auf der oberen Hälfte des linken Revers oder im
Knopfloch getragen. Damen befestigen sie eine Handbreit unterhalb der linken
Schulter.
Für Uniformträger gelten besondere Bestimmungen,
insbesondere die Anzugsordnung der Bundeswehr (ZDv 37/10).
An Mänteln oder Umhängen werden Orden oder deren
Miniaturen nicht getragen. |