Von Oberkammerherren, Kämmerern und Kammerherren

Ein Kammerherrenschlüssel im Kontext der sächsischen Hoforganisation (1807–1918)

Uwe Brückner, Berlin

Einleitung

Die höfische Organisation des Königreichs Sachsen war bis 1918 durch eine klar gegliederte Rang‑ und Funktionshierarchie geprägt. Im Zentrum dieser Struktur stand unter anderem das Oberkammerherrendepartement (OKHD). Dieses bildete eine der obersten Verwaltungsinstanzen für die persönlichen und zeremoniellen Angelegenheiten des Monarchen und koordinierte die Tätigkeiten der Oberkammerherren, Kämmerer und Kammerherren. Innerhalb dieser Struktur nahm die Würde dieser Titel eine besondere Stellung ein, da sie den unmittelbaren Zugang zum Herrscher und die Teilnahme an zentralen Hofhandlungen markierte.

Kammerherrenschlüssel fungierten dabei als sichtbare Insignien dieser Stellung. Sie verbanden die materielle Objektform mit der institutionellen Funktion und dienten zugleich als Rangabzeichen innerhalb der Hofrangordnung. Während die Oberkammerherren‑, Kämmerer‑ und Kammerherrenwürde ursprünglich mit realen Dienstpflichten verbunden war, entwickelte sich im 19. Jahrhundert eine zunehmende Differenzierung zwischen tatsächlich diensttuenden Kammerherren und rein titulären Trägern, die den Schlüssel vor allem als Repräsentationszeichen erhielten. Oberkammerherren und Kämmerer dagegen waren immer diensttuend.

Die Herstellung und Ausgabe der Kammerherrenschlüssel sind in den Unterlagen des Oberkammerherrendepartements fortlaufend dokumentiert. Die Akten nennen die beauftragten Gürtlermeister, die angefertigten Stückzahlen sowie die Empfänger der ausgegebenen Schlüssel und geben damit einen klaren Einblick in die organisatorischen Vorgänge, die mit der Verleihung der Kammerherrenwürde verbunden waren.

Die überlieferten Verzeichnisse bilden damit den Ausgangspunkt für eine nähere Betrachtung der Schlüssel selbst und ihrer Entwicklung im Königreich Sachsen.

Entwicklung der Kammerherrenschlüssel im Königreich Sachsen

Die Vergabe charakteristischer Kammerherrenschlüssel ist für das Königreich Sachsen erst ab dem späten 17. Jahrhundert verlässlich nachweisbar, als die albertinischen Kurfürsten ihren Hofstaat ausbauten und die höfischen Ämter zunehmend formalisierten. Die frühesten sicher belegbaren sächsischen Kammerherrenschlüssel stammen aus der Zeit vor 1688; spätestens für dieses Jahr ist ihre Verwendung als höfische Insignien eindeutig dokumentiert.

Für die Regierungszeit Augusts des Starken (1694–1733) ist die Ernennung von Kammerherren eindeutig belegt. Die Existenz von Kammerherrenschlüsseln aus dieser Zeit ist zwar wahrscheinlich, doch sind bislang keine eindeutig identifizierbaren, datierten Exemplare bekannt. Mit dem Ende der polnisch‑sächsischen Personalunion 1763 wandelte sich die Hofkultur grundlegend, insbesondere in ihren repräsentativen Formen und im Zeremoniell. Unter Kurfürst Friedrich Christian (1722–1763) und Friedrich August III. (1750–1827), der 1806 als Friedrich August I. erster König von Sachsen wurde, entstanden Kammerherrenschlüssel im frühklassizistischen Stil.

Mit der Königserhebung 1806 wurden schließlich neue Kammerherrenschlüssel eingeführt, deren grundsätzliche Typologie bis 1918 beibehalten wurde, auch wenn sich Details von Namenszug, Krone und Ornamentik im Laufe der Regierungszeiten mehrfach wandelten. 1807 erhielten zunächst ausschließlich die diensttuenden Kammerherren vollständig neu angefertigte Schlüssel mit dem Namenszug Friedrich Augusts I.; die übrigen, lediglich übernommenen Kammerherren behielten ihre älteren, noch unter den Kurfürsten verliehenen Exemplare. In den Jahren nach 1807 verzichtete man bei Herrscherwechseln auf erneute Ausstattungen: Die bereits verliehenen Schlüssel blieben im Gebrauch, und nur die jeweils neu ernannten Kammerherren erhielten einen Schlüssel mit dem Namenszug des jeweiligen Königs.

Bekannte Varianten der Kammerherrenschlüssel nach 1806

Die in Abb. 1–4 wiedergegebenen Zeichnungen veranschaulichen stilistische Ausprägungen der Kammerherrenschlüssel des 19. Jahrhunderts. Es handelt sich um stilisierte Zeichnungen nach originalen Exemplaren. Eine eindeutige Zuordnung zu einzelnen Herrschern ist allein anhand der Namenszüge FAR, AR und FR nicht möglich, da diese über mehrere Regierungszeiten hinweg verwendet wurden. Unterscheidbar sind lediglich die jeweiligen stilistischen Varianten.

Frühklassizistische Reide eines Kammerherrenschlüssels mit FAR-Ligatur und zentralem Rautenschild
Abb. 1: Frühklassizistische FAR‑Form (Variante 1) – Klassizistische, streng symmetrische Reide mit FAR‑Ligatur (Friedrich August Rex) und charakteristischem Rautenschild im Zentrum; klare, reduzierte Ornamentik.
Frühklassizistische Reide eines Kammerherrenschlüssels mit FAR-Ligatur ohne Rautenschild
Abb. 2: Frühklassizistische FAR‑Form (Variante 2) – Zweite FAR‑Ausprägung mit abweichender Reidenform; klassizistisch, jedoch in Details differierend und ohne Rautenschild.
Historistische Reide eines Kammerherrenschlüssels mit Akanthusvoluten, Löwenköpfen und geschlossener AR-Ligatur
Abb. 3: Historistische AR‑Form (Albert Rex) – Reich ornamentierte Reide mit Akanthusvoluten, plastischen Löwenköpfen und geschlossener AR‑Ligatur; charakteristisch für die unter König Albert verbreiteten Modelle.
Historistische Reide eines Kammerherrenschlüssels mit FR-Ligatur und reich ornamentierten Konturen
Abb. 4: Historistische FR‑Form (Friedrich Rex) – Historistische Ausführung mit FR‑Ligatur; Reide und Konturen entsprechen weitgehend dem in Abb. 3 gezeigten Typ.

Abbildungen von Schlüsseln mit den Namenszügen JR oder GR für Johann bzw. Georg sind bislang nicht nachweisbar. Die Akten dokumentieren, dass zwei ursprünglich mit dem Namenszug AR angefertigte Schlüssel später mit dem Namenszug GR versehen wurden. Damit ist belegt, dass Exemplare mit GR‑Namenszug tatsächlich existiert haben. Für JR ist die Rückgabe eines mit dem entsprechenden Namenszug angefertigten Schlüssels aktenkundig; dieses Rückgabestück stellt den bislang einzigen direkten Nachweis dar, wobei die übliche Vergabepraxis darauf hindeutet, dass mehr als ein JR‑Schlüssel hergestellt worden sein dürfte.

Der Namenszug AR wurde sowohl unter Anton (1827–1836) als auch unter Albert (1873–1902) verwendet.

Lithographisches Porträt König Antons von Sachsen von Friedrich Lieder, 1823
König Anton von Sachsen. Lithographie von Friedrich Lieder, 1823. Quelle: Wikimedia Commons. Public Domain.

Während die frühklassizistischen Formen des frühen 19. Jahrhunderts typologisch der Regierungszeit Antons zuzuordnen sind, erlebte der AR‑Namenszug unter Albert eine deutlich intensivere Verleihpraxis, die seine starke Präsenz im späten 19. Jahrhundert erklärt.

Porträt König Alberts von Sachsen nach einer historischen Ansichtskarte
König Albert von Sachsen. Porträt nach einer historischen Ansichtskarte. Quelle: Wikimedia Commons. Public Domain.

Quellennachweis

Die kontinuierliche Vergabepraxis der ab 1807 neu eingeführten Schlüssel ist in den Akten des Oberkammerherrendepartements sowie in den gedruckten Staatshandbüchern des Königreichs Sachsen zuverlässig dokumentiert. Für die quantitative und personengeschichtliche Auswertung wurden daher beide Quellengruppen systematisch zusammengeführt. Auf dieser Grundlage konnte eine vollständige Liste sämtlicher Oberkammerherren, Kämmerer und Kammerherren des Königreichs Sachsen erstellt werden.

Tabelle 1: Sächsische Könige mit Lebens‑ und Regierungsdaten sowie der Zahl der unter ihrer Herrschaft ernannten Oberkammerherren, Kämmerer und Kammerherren.
König Geboren Gestorben Regierungsantritt Regierungsende Anzahl der Ernennungen
Friedrich August I. 23.12.1750 05.05.1827 20.12.1806 05.05.1827 177
Anton 27.12.1755 06.06.1836 05.05.1827 06.06.1836 17
Friedrich August II. 18.05.1797 09.08.1854 06.06.1836 09.08.1854 25
Johann 12.12.1801 29.10.1873 09.08.1854 29.10.1873 41
Albert 23.04.1828 19.06.1902 29.10.1873 19.06.1902 75
Georg 08.08.1832 15.10.1904 19.06.1902 15.10.1904 6
Friedrich August III. 25.05.1865 18.02.1932 15.10.1904 13.11.1918 46

Genealogische Struktur des Hofadels

Die Auswertung der insgesamt 387 identifizierten Personen – nach Bereinigung und Vereinheitlichung ihrer Familiennamen zu genealogischen Stammformen – ergibt ein deutlich konturiertes Adelsprofil. Es beruht auf einem oft konsistenten Stamm genealogisch dominanter Geschlechter. Die systematische Reduktion aller Namensvarianten auf die jeweiligen Stammformen zeigt eine klare Konzentration auf den sächsisch thüringischen Hoch und Funktionsadel, dessen Linien im 18. und 19. Jahrhundert zentrale Positionen in Verwaltung, Militär und Hofstaat einnahmen.

Die hohe Präsenz einzelner Großfamilien – Schönberg (18 Nennungen), Carlowitz (12), Einsiedel (10), Vitzthum (9) und Friesen (7) – verweist auf deren strukturelle Bedeutung innerhalb dieses Milieus. Die Vielzahl an Unterlinien verdeutlicht die für den mitteldeutschen Adel typische fein verzweigte Familienlandschaft.

Ergänzend treten preußische Geschlechter wie Arnim (11), Rochow (2), Wuthenau (2), Kleist (1) und Lynar (1) hinzu. Sie belegen die überregionalen Verflechtungen des Adelsumfeldes. Eine klar erkennbare Gruppe polnisch litauischer Familien – darunter Dzierzbicki (2), Dziembowski (2), Dabrowski (1), Glisczynski (1), Miaczinski (1), Mecinski (1), Pokutynski (1), Zaboklicki (1) und Zabielo (1) – verweist sowohl auf die historische Verbindung zur sächsisch polnischen Personalunion als auch auf spätere Offiziers und Beamtenmigration.

Hinzu kommen italienische Linien wie Marcolini (2), Mariscotti (1), Perugia (1), Piatti (5), und Cerrini (1) sowie französisch schweizerische und irisch kontinentale Familien wie Forel (1), Affry (1), Schall Riaucour (2) und O’Byrn (2), die die internationale Ausrichtung des höfischen und militärischen Umfeldes sichtbar machen.

Insgesamt zeigt die Namensverteilung ein klar abgegrenztes, regional verankertes und zugleich international erweitertes Adelsumfeld, das die soziale und familiäre Struktur der zwischen 1806 und 1918 tätigen königlich sächsischen Oberkammerherren, Kämmerer und Kammerherren zuverlässig widerspiegelt.

Funktion und Symbolik der Kammerherrenwürde

Die Instruktion für die Königlichen Kammerherren bezüglich deren Dienstleistungen am Königlichen Hofe (Dresden, Königliches Oberkammerherrnamt, November 1908) beschreibt die Aufgaben, Bekleidungsvorschriften und Privilegien der Kammerherren im unmittelbaren Dienst bei Seiner Majestät dem König. Sie unterscheidet zwischen Kirchen‑, Tafel‑ und Theaterdienst und regelt die Teilnahme an Festlichkeiten, Audienzen und Prozessionen als Teil des höfischen Zeremoniells.

Zu den konkreten Pflichten gehörten etwa das Geleit des Königs zur Hofkirche, die Organisation der Sitzordnung bei den königlichen Tafeln sowie die Begleitung Seiner Majestät zu Theater‑ und Konzertbesuchen.

Der Kammerherr erscheint darin nicht als bloßer Titularträger, sondern als repräsentativer Funktionsträger einer Hofcharge mit festgelegten Dienstpflichten. Seine Nähe zum Monarchen wurde durch Kleidung, Rangzeichen und Zeremoniell sichtbar gemacht. Die Instruktion verdeutlicht damit die Verbindung zwischen sichtbarem Rangabzeichen und institutioneller Funktion – der Kammerherrenschlüssel steht als äußeres Zeichen dieser Zugehörigkeit und spiegelt die Stellung des Kammerherrn am Hofe wider.

Daraus ergaben sich für die Kammerherren weitere verbindliche Verpflichtungen.

„… daß sie ohne vorherige Allerhöchste Genehmigung keine Ehe eingehen dürfen.“

Reskript vom 17. Mai 1783

„… daß für Reisen außerhalb Sachsens die königliche Erlaubnis einzuholen ist, sofern Besoldung oder Unterstützungen gewährt werden.“

Verwaltungsakt (Jahr nicht genannt)

Sie waren zudem zur Rückgabe des Kammerherrenschlüssels beim Ausscheiden verpflichtet.

Die in viermonatigen Intervallen vorgenommene Dienstzuteilung durch den Oberkammerherrn umfasste den unmittelbaren Dienst beim König. Für diesen wurden die jeweils bestimmten Kammerherren in der Regel für einen vierzehntägigen Dienstturnus am Hof herangezogen, während dessen ihnen ein Aufenthalts‑ und ein Dienstzimmer zur Verfügung standen. Daneben bestanden weitere Hofdienste, die je nach Anlass auf andere Kammerherren verteilt wurden.

Aufgaben und Stellung des Oberkammerherrn

Die Instruktion für den Oberkammerherrn umreißt die leitende Rolle dieses Amtes innerhalb des höfischen Dienstes. Der Oberkammerherr versah bei feierlichen Anlässen den Ehrendienst unmittelbar hinter dem König und war für den geordneten Ablauf öffentlicher und zeremonieller Auftritte verantwortlich.

Zu seinen Aufgaben gehörten die Vorbereitung und Durchführung von Audienzen, die Einführung fremder Gesandter sowie die Weitergabe wichtiger Nachrichten aus der königlichen Familie an das diplomatische Corps.

Er überwachte zudem die Ernennung der Kammerherren, veranlasste die Aushändigung des Kammerherrenschlüssels und führte die Kammerherrenliste. Neben der vierteljährlichen Zuteilung der Kammerherren zum unmittelbaren Königsdienst oblag dem Oberkammerherrn zudem die fortlaufende Einteilung der Hofdienste, insbesondere für prinzliche Herrschaften und für Besuche auswärtiger Fürsten.

In administrativen Fragen bearbeitete der Oberkammerherr Bittschriften, entschied über Gesuche um Gnadengehalte und Unterstützungen und leitete die bei seinem Departement anfallenden Expeditionen. Als äußeres Zeichen seines Amtes war ihm das Tragen eines Stocks und des Oberkammerherrenschlüssels an einer blauen Schleife vorbehalten.

Für diese Tätigkeiten erhielt der Oberkammerherr ein Jahresgehalt in Höhe von 11.000 Mark (Stand 1892).

Kämmerer (Hofcharge)

Der Kämmerer bildete die unterste Stufe der drei Hofchargen Oberkammerherr, Kammerherr und Kämmerer. Eine eigene Instruktion für die Kämmerer konnte bislang nicht nachgewiesen werden; ihre Stellung lässt sich jedoch aus der Hofrangordnung und aus der Instruktion für den Oberkammerherrn erschließen.

Danach gehörte der Kämmerer zum Oberkammerherrndepartement und hatte diesen in allen Behinderungsfällen zu vertreten und dem Oberkammerherren zuzuarbeiten.

Über konkrete Aufgaben des höfischen Kämmerers im 19. Jahrhundert geben die verfügbaren Quellen keinen eindeutigen Aufschluss. Die Bezeichnung „Kämmerer“ verweist zwar auf die ältere, finanznahe Funktion des camerarius; in der kommunalen Verwaltung des 19. Jahrhunderts bezeichnete der Kämmerer den Hüter des Stadtsäckels. Ob solche finanziellen Zuständigkeiten im höfischen Kontext noch eine Rolle spielten, lässt sich aus den Akten nicht belegen.

Rangbezogene Trageelemente

Unabhängig von den einzelnen Hofchargen lässt sich für das 19. Jahrhundert ein eigenes System rangbezogener Trageelemente nachweisen. Die farbliche Differenzierung – blaue Schleife für Oberkammerherren, rote Schleife für Kämmerer – ist erst ab 1852 archivalisch belegt; ein Dokument, das Zeitpunkt oder Umstände ihrer Einführung eindeutig festhält, konnte bislang nicht ermittelt werden.

Für die Kammerherren blieb dagegen die Quaste das traditionelle Trageelement.

Vergabepraxis der Kammerherrenschlüssel

Neben der genealogischen Struktur lässt sich aus der Liste der Amtsträger auch die tatsächliche Vergabepraxis der Kammerherrenschlüssel rekonstruieren. Von den insgesamt 387 erfassten Personen wurden 370 ausschließlich als Kammerherr geführt. Neun waren zugleich Kämmerer und Kammerherr, fünf sowohl Oberkammerherr als auch Kämmerer, zwei ausschließlich Kämmerer und eine Person ausschließlich Oberkammerherr.

Die Auswertung der Ausgabelisten von 1807 bis 1918 ergibt 369 nachweisbare Einträge für ausgegebene Schlüssel. Diese Zahl umfasst sowohl reguläre Ausgaben als auch sechs Ersatzschlüssel sowie alle rangspezifisch gekennzeichneten Ausführungen an farbigen Schleifen (drei Schlüssel an blauer und fünf an roter Schleife).

Erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts treten solche zusätzlichen, rangspezifisch gekennzeichneten Schlüssel deutlicher hervor, da zuvor keine farblich differenzierten Ausführungen nachweisbar sind.

Die Auswertung zeigt zugleich, dass Amtsträger – ungeachtet gleichzeitig geführter Titel – grundsätzlich bis zur Einführung farbiger Schleifen nur einen Kammerherrenschlüssel erhielten.

Eine Ausnahme stellt Camillo Graf von Marcolini dar, der zur Erstausgabe der neuen Kammerherrenschlüssel als einziger Amtsträger zwei Exemplare ohne Schleife erhielt. Der Grund hierfür ist nicht überliefert. Aufgrund seiner herausgehobenen Stellung als Oberkammerherr (seit 1778) und Oberstallmeister (seit 1799) sowie der Vielzahl seiner Hofämter ist jedoch anzunehmen, dass ihm zwei Schlüssel entweder aufgrund seiner mehrfachen Funktionen oder zur Erleichterung des Wechsels zwischen verschiedenen Hofuniformen zugeteilt wurden.

Miniaturporträt von Camillo Graf Marcolini nach Johann Heinrich Schmidt, um 1780
Camillo Graf Marcolini. Miniatur nach Johann Heinrich Schmidt, um 1780. Quelle: Österreichische Nationalbibliothek, Wien. Public Domain.

Mindestens zwei der in der Amtsträgerliste geführten Kammerherren verstarben noch vor Beginn der tatsächlichen Ausgabe der neuen Schlüssel und erhielten daher keinen Schlüssel mehr.

Für weitere 12 Kammerherren sowie einen Kämmerer ließ sich weder eine Schlüsselausgabe noch ein Ernennungsdatum nachweisen. Die einschlägigen Akten sind in diesem Bereich unvollständig überliefert. Diese Personen sind zwar in den Akten bzw. Staatshandbüchern als Titelträger belegt, doch handelt es sich – mit Ausnahme des einen Kämmerers – um übernommene kurfürstliche Kammerherren, die möglicherweise keinen Schlüssel mehr erhielten, da sie keinen aktiven Dienst mehr zu leisten hatten. Diese Annahme ist plausibel, jedoch nicht urkundlich belegbar, da aus dieser frühen Zeit keine überlieferten Dienstpläne existieren, die eine tatsächliche Dienstleistung dieser Personen nachweisen könnten. Für den genannten Kämmerer ist zudem unklar, ob er vor Einführung der farbigen Schleifen überhaupt einen Schlüssel erhielt, da für die Zeit vor dieser Praxis keine Ausgabe „normaler“ Schlüssel an Kämmerer nachweisbar ist.

Unter Berücksichtigung der gesicherten Schlüssel‑Ausgaben (369 Einträge), der beiden vor Ausgabe verstorbenen Kammerherren sowie der nicht belegbaren, aber möglichen Nichtausgaben an die genannten 13 Titelträger ist die Zahl von 369 ausgegebenen Schlüsseln als nachweisbare Untergrenze anzusehen.

Hersteller und Herstellungszahlen

Zwischen 1807 und 1918 lassen sich die hergestellten Kammerherrenschlüssel fünf Dresdner Gürtlermeisterbetrieben zuweisen, deren Anschriften durch die Dresdner Adressbücher belegt sind. Dazu gehören der Gürtlermeisterbetrieb von Johann Gottlob Bach (Innere Rampische Gasse 7), jener des Gürtlermeisters Franz Mieth (Marienstraße 10), des Königlichen Hofgürtlermeisters Louis Alex Seyffarth (Kleine Plauensche Gasse 39), des Königlichen Hofgürteler Adolph Brendler (Kleine Plauensche Gasse 41) sowie der Gürtlermeisterbetrieb des Königlichen Hofgürteler Gustav Hermann Osang (Wintergartenstraße 27).

Bei Bach setzt die dokumentierte Fertigung ein. Die erste Lieferung von 102 neuen Schlüsseln ist für den Spätherbst 1807 belegt. Eine weitere, deutlich kleinere Lieferung von sechs neuen Schlüsseln ist erst für den 10. Juni 1812 nachweisbar. Rückgaben bereits ausgegebener Exemplare erscheinen in den Listen erstmals im Februar 1812, wo drei Stück verzeichnet sind.

Die letzte Notiz über die Neuanfertigung eines Schlüssels durch Osang ist für den Monat September 1904 aktenkundig. Danach gab es nur noch Aufarbeitungen zurückgegebener Schlüssel; letztmalig im Februar 1918 durch die Firma Osang.

Die Auswertung der Einnahme‑ und Ausgabelisten des Oberkammerherrendepartements zeigt, dass die Hofverwaltung nur einen Teil ihres Bedarfs durch Neuanfertigungen deckte. Von den insgesamt 334 dokumentierten Werkstattarbeiten entfallen 231 auf Neuanfertigungen und 103 auf Überarbeitungen, Reparaturen oder Änderungen bereits vorhandener Schlüssel.

Entscheidend für das Verständnis der tatsächlichen Verleihungspraxis ist jedoch der Blick auf den gesamten Umlaufbestand. Neben den überarbeiteten Stücken gelangten zudem weitere 64 Schlüssel nach Rückgabe, ohne Vermerk einer Überarbeitung, wieder in den Bestand. Diese Stücke wären wohl sofort erneut ausgabefähig gewesen und bildeten damit einen wesentlichen Teil des verfügbaren Reservoirs. Zusammengenommen ergibt sich damit ein rechnerischer Umlaufbestand von 398 Kammerherrenschlüsseln, die im Zeitraum von 1807 bis 1918 für Verleihungen bereitstanden. Die Differenz zwischen dieser Umlaufmenge und den deutlich geringeren Neuanfertigungen unterstreicht die zentrale Rolle der Rückgabepflicht und erklärt, wie die Hofverwaltung trotz begrenzter Anfertigungen eine kontinuierliche Vorhaltung mit Kammerherrenschlüsseln sicherstellen konnte.

Neu hergestellte und überarbeitete Kammerherrenschlüssel nach Hersteller

Neu hergestellte und überarbeitete Kammerherrenschlüssel nach Hersteller
Hersteller Neu hergestellt Überarbeitet Summe
Bach 122 35 157
Mieth 37 0 37
Seyffarth 65 15 80
Brendler 2 0 2
Osang 5 53 58
Gesamt 231 103 334

Gesamtbestand an Kammerherrenschlüsseln nach Herkunft

Gesamtbestand an Kammerherrenschlüsseln nach Herkunft
Kategorie Anzahl Erläuterung
Neu hergestellte Schlüssel 231 Werkstattanfertigungen
Zurückgelangte, überarbeitete Schlüssel 103 Teilmenge der zurückgelangten Schlüssel
Zurückgelangte, nicht überarbeitete Schlüssel 64 sofort wieder ausgabefähig
Rechnerischer Gesamtbestand verfügbarer Schlüssel 398 Summe aller zur Verleihung verfügbaren Schlüssel

Zubehörteile und deren Lieferanten

Neben der Herstellung der Schlüssel selbst ist auch die Versorgung mit Zubehörteilen zu berücksichtigen. Die Schlüssel und – in späterer Zeit – die farbigen Schleifen gelangten über das Oberkammerherrendepartement zur Ausgabe an die Kammerherren; die Quasten hingegen hatten die Kammerherren nach der Regelung von 1807 selbst anzuschaffen.

Für die Zeit um 1910 ist ein konkreter Lieferant der Quasten in den Akten des Oberkammerherrendepartements nachweisbar: die Firma C. A. Westmann, Dresden (Große Brüdergasse 1, Schloßstraßen‑Ecke), geführt in der Hoflieferantenliste unter Militäreffekten.

Kosten der Anfertigung und Überarbeitung

Die in den Einnahmebüchern des Oberkammerherrendepartements verzeichneten Zahlungen an die Dresdner Gürtlermeister erlauben eine Einordnung der Kostenstruktur. Für die Neuanfertigung eines Kammerherrenschlüssels ohne Schleife und Quaste wurden zwischen 4 und 6 Thalern berechnet; in der Markwährung des späten 19. Jahrhunderts 15 Mark.

Die farbigen Schleifen kosteten 1,50 bis 2,50 Mark. Für die Überarbeitung eines bereits vorhandenen Kammerherrenschlüssels (ohne Schleife und Quaste) wurden 3 bis 6 Mark berechnet.

Diese Preisangaben verdeutlichen, dass die Hofverwaltung durch die systematische Rückgabe und Wiederverwendung der Schlüssel erhebliche Kosten einsparte, da die Überarbeitung deutlich günstiger war als eine Neuanfertigung.

Voraussetzungen für die Verleihung der Kammerherrenwürde (Stand: 1913)

Die Verleihung der Kammerherrenwürde unterlag im Königreich Sachsen festen Grundsätzen. In der Regel wurde die Würde nicht an außerhalb Sachsens wohnende Bewerber verliehen.

Bewerber, die aufgrund ihres Stammbaums (Nachweis von 16 Ahnen) um die Verleihung nachsuchten, mussten entweder im Land ansässig sein – etwa als Besitzer eines Rittergutes – oder im königlichen Staats‑ bzw. Militärdienst eine höhere Stellung erreicht haben, beispielsweise als Amtshauptmann oder Stabsoffizier.

Darüber hinaus war der Nachweis eines jährlichen Mindesteinkommens von 15.000 Mark zu erbringen. Diese Anforderungen sollten sicherstellen, dass die Kammerherrenwürde nur an gesellschaftlich und wirtschaftlich entsprechend gestellte Persönlichkeiten verliehen wurde.

Ausnahmen von diesen Grundsätzen kamen lediglich dann vor, wenn die Kammerherrenwürde aus eigener Initiative des Königs an dem Hof besonders nahestehende Persönlichkeiten verliehen wurde.

Kosten und finanzielle Verpflichtungen der Kammerherrenwürde

Die Verleihung der Kammerherrenwürde war für die Kammerherren mit erheblichen Kosten verbunden. In Sachsen fiel eine Stempelgebühr von 900 Mark sowie ein Honorar von 150 Mark für die Ausstellung der Urkunde und die Lieferung des Kammerherrenschlüssels an.

Die Stempelgebühr konnte in begründeten Fällen erlassen werden. Zusätzlich hatten die Kammerherren die Kosten für Quaste und Uniform zu tragen.

Besoldet wurden ausschließlich die ständig diensttuenden Kammerherren. Ihr Jahresgehalt lag zwischen 2.400 Mark (1912) und 3.600 Mark (1918). Die Zahl der tatsächlich besoldeten Stellen war äußerst gering und umfasste in der Regel nur drei bis sechs Personen.

Zusätzliche materielle Vergünstigungen erhielten jedoch nicht nur die besoldeten Kammerherren, sondern auch jene unbesoldeten Kammerherren, die turnusgemäß zur 14‑tägigen Dienstleistung am Hof herangezogen wurden.

Objektbeschreibung

Der Kammerherrenschlüssel ist aus feuervergoldeter Bronze gearbeitet und misst 147 mm in der Länge, 37,6 mm in der Breite und 57,2 g im Gewicht.

Vorderseite eines feuervergoldeten Kammerherrenschlüssels mit Krone, AR-Ligatur, Halm und Bart
Abb. 5: Vorderseite des Kammerherrenschlüssels.

Er gliedert sich in eine plastisch modellierte Krone, die durchbrochene Reide mit dem legierten Namenszug AR (Anton Rex oder Albert Rex), den gegliederten Halm und den konturierten Bart.

Die Oberfläche zeigt eine differenziert behandelte Feuervergoldung: Erhabene Partien sind glänzend poliert, während Vertiefungen matter bleiben und damit die plastische Wirkung der Ornamentik betonen.

Rückseite eines feuervergoldeten Kammerherrenschlüssels mit plastisch ausgearbeiteter Krone und Reide
Abb. 6: Rückseite des Kammerherrenschlüssels.

Die Krone besteht aus zwei passgenau miteinander verbundenen Hälften. Die fünf Bügel steigen leicht an und laufen im oberen Abschluss in einen Reichsapfel aus. Der Kronenreif ist mit rautenförmig gefassten Segmenten gestaltet.

Detail der Krone eines Kammerherrenschlüssels mit fünf Bügeln und Reichsapfel
Abb. 7: Krone, Detail.

Unterhalb der Krone schließt die symmetrisch aufgebaute Reide an, deren Durchbruchsornamentik aus Voluten, Akanthusblättern und kleinen Knospenformen besteht. Der zentral eingearbeitete Namenszug AR ist als geschlossene Ligatur ausgeführt.

Detail der durchbrochenen Reide eines Kammerherrenschlüssels mit geschlossener AR-Ligatur
Abb. 8: Reide mit Monogramm AR, Detail.

An den unteren Enden der Reide sitzen links und rechts zwei plastisch ausgearbeitete Löwenköpfe.

Detail des Übergangs zwischen Reide und Halm eines Kammerherrenschlüssels mit plastischen Löwenköpfen
Abb. 9: Übergang von der Reide zum Halm, Detail.

Der Halm beginnt mit einem umlaufenden Perlstab‑Ring. Darauf folgen eine bauchige, balusterförmige Verdickung und anschließend ein breites, umlaufendes Zierband mit Blattrelief.

Detail des Blattreliefs am Beginn des Halms eines Kammerherrenschlüssels
Abb. 10: Blattrelief am Beginn des Halms, Detail.

Der anschließende Schaft ist lang, glatt, zylindrisch und hochglänzend poliert; er verjüngt sich konisch von 7,3 mm auf 5,7 mm und geht ohne gesondertes Übergangselement direkt in den Bart über.

Der Bart ist als kompakter Rahmen mit leicht geschwungener Außenkontur ausgeführt; seine Kanten sind glatt gearbeitet. Unterhalb des Bartes folgt ein kurzes, eingezogenes Endsegment mit feinen, umlaufenden Linien, das in einem halbrunden Abschluss endet.

Detail des Schlüsselbartes eines Kammerherrenschlüssels mit glatten Konturen
Abb. 11: Schlüsselbart, Detail.

Abriebspuren an der Vergoldung belegen eine häufige Nutzung.

Vom hier beschriebenen Modell ist mindestens eine Ausführung belegt, bei der der Bart in der jeweils entgegengesetzten Richtung ausgeführt ist.

Der Schlüssel stammt aus der Sammlung des Freiherrn von Eltz‑Rübenach. Eine Publikation erfolgte weder bei Duwe noch bei Eltz‑Rübenach.

Vom hier vorliegenden Modell wurden insgesamt 60 Kammerherrenschlüssel angefertigt, davon 58 in der Werkstatt des Königlichen Hofgürtlermeisters Louis Alex Seyffarth und zwei durch Adolph Brendler.

Zusätzlich wurden 15 zurückgegebene Exemplare von Seyffarth zur Wiederverleihung aufgearbeitet, überwiegend durch Neuvergoldung.

Die Neuanfertigungen dieses Modells fallen vollständig in die Regierungszeit König Alberts (1873–1902).

Die Überarbeitungen lassen sich aufgrund des identischen Namenszuges AR, den sowohl König Anton (1827–1836) als auch König Albert führten, nicht in jedem Fall eindeutig zuordnen; lediglich zwei ältere Exemplare wurden 1828 unter König Anton zur Wiederverleihung überarbeitet.

Innerhalb des dokumentierten Zeitraums wurden mindestens 75, möglicherweise bis zu 77 Schlüssel dieses Modells verliehen; darunter befanden sich zwei Ausführungen mit blauer und zwei mit roter Schleife.

Ausgabe‑ und Austauschpraxis ab 1807

Die Ausgabeliste ab 1807 zeigt, dass nicht alle aus der kurfürstlichen Zeit übernommenen Kammerherren mit den neu eingeführten Schlüsseln ausgestattet wurden.

Eine eindeutige Erklärung ergibt sich aus den Akten nicht; naheliegend ist jedoch, dass nur die tatsächlich diensttuenden Oberkammerherren, Kämmerer und Kammerherren ihre alten Schlüssel gegen neue eintauschen mussten.

Zwar verzeichnete der Hof im Jahr 1807 insgesamt 102 Kammerherren – exakt jene Zahl, die der ersten Lieferung neu gefertigter Schlüssel entspricht –, doch wurden nicht alle dieser 102 tatsächlich zum Dienst herangezogen.

Die vierteljährlich wechselnden Dienstlisten lassen sich aufgrund ihrer Fragmentierung nicht zu einer verlässlichen Gesamtzahl diensttuender Kammerherren zusammenführen.

Im Unterschied dazu waren Oberkammerherren und Kämmerer stets diensttuend, sodass die Ausgabe neuer Schlüssel in diesen beiden Ranggruppen vollständig erfolgt sein dürfte.

Auffällig ist, dass die ersten 104 in der Ausgabeliste verzeichneten Schlüssel ohne Angabe eines Ausgabedatums eingetragen wurden.

Erst ab dem 21. Mai 1812 beginnt die Praxis, die Ausgabe einzelner Schlüssel mit einem konkreten Datum zu versehen.

Dies deutet darauf hin, dass die Erstausstattung 1807/08 als geschlossener Vorgang behandelt wurde, während spätere Ausgaben administrativ differenzierter dokumentiert wurden.

Der Austausch der alten gegen die neuen Schlüssel erstreckte sich über mehrere Monate.

So schrieb König Friedrich August I. am 31. Oktober 1807 an den damaligen Oberstallmeister, Grafen Marcolini, die vorgeschlagene Abänderung der Kammerherrenschlüssel betreffend:

„… daß mit den Cammerherren‑Schlüßeln eine Abänderung vorgenommen werde, genehmigt und finden für gut, daß solche nach dem, neuerlich zu Unseren Händen überreichten, und nebst dem euerem Vortrage beygefügt gewesenen, hier zurückfolgenden Modelle, übrigens aber mit Beybehaltung der Quaste nach der Probe, geschehn.“

„… auch daß die, in der von euch angegebene Zahl zu fertigenden neuen Cammerherren‑Schlüßel sodann gegen die alten ausgewechselt … werden.“

König Friedrich August I., Reskript vom 31. Oktober 1807

Im Special‑Rescript vom 7. November 1807 – also einer schriftlich erteilten königlichen Einzelweisung – ordnete der König ferner an:

„… daß, anstatt der bisher gewöhnlich gewesenen Cammerherren Schlüßel und Quasten, nun dergleichen, von gefälligerer Form, mitgeführt, auch diese neuen Schlüssel und Quasten von den Königlichen Kammerherren nicht bloß wenn sie im Dienste sind, sondern jedesmal, wenn sie bei Hofe oder sonst in voller Kleidung erscheinen, getragen werden sollen.“

Special‑Rescript vom 7. November 1807

Damit wurde die Tragepflicht deutlich ausgeweitet und der Schlüssel als sichtbares Rangabzeichen stärker in den höfischen Auftritt eingebunden.

Auf Grundlage dieser beiden Rescripte erließ Marcolini am 12. Januar 1808 ein circulare „an die Königlich Sächsischen Herren Kammerherren, das Tragen der neuen Kammerherrenschlüßel und Quasten betreffend“ – vermutlich nur an die diensttuenden Kammerherren.

Darin teilte er mit:

„… daß die neuen Schlüßel gegen Zurückgabe der alten eingehändigt werden sollen, dagegen die Quasten von den Herren Kammerherren selbst anzuschaffen sind.“

Circulare Marcolinis, 12. Januar 1808

Zugleich erinnerte er an die im Rescript vom 7. November festgelegte Pflicht, Schlüssel und Quaste nicht nur im Dienst, sondern bei jedem Erscheinen am Hofe oder in voller Kleidung zu tragen.

Er wies darauf hin:

„… daß künftig nicht mehr, wie bisher, die beiden goldenen Knöpfchen allein ohne Schlüßel und Quaste als ein hinlänglich charakteristisches Unterscheidungszeichen eines Königlichen Kammerherren angesehen werden können.“

Circulare Marcolinis, 12. Januar 1808

Die Kenntnisnahme dieses Schreibens zog sich vom 14. Januar 1808 bis zum 25. Oktober 1833 hin; insgesamt 98 altgediente und neu ernannte Kammerherren bestätigten den Empfang.

Diese Zahl zeigt, dass die tatsächliche Gruppe der einbezogenen Kammerherren deutlich kleiner war als die 102 im Jahr 1807 verzeichneten Kammerherren.

Für Staatsdiener, die zugleich das Amt eines Kammerherrn innehatten, bestand zudem die Verpflichtung, den Kammerherrenschlüssel auch an der Staatsdieneruniform zu tragen.

Damit wird sichtbar, dass die Kammerherrenwürde über den höfischen Rahmen hinaus in den staatlichen Dienst hineinreichte.

Die Ausgabelisten belegen zudem erstmals 1852 die Ausgabe eines Kammerherrenschlüssels an farbiger Schleife, was darauf hinweist, dass die farbliche Differenzierung der Trageelemente – blau für Oberkammerherren, rot für Kämmerer – erst später eingeführt wurde.

Die Trageweise des Kammerherrenschlüssels war eindeutig festgelegt: Der Schlüssel wurde mit der Schleife oder Quaste an der gestickten Hofuniform auf der rechten Hüfte zwischen dem rechten Taillenknopf und der rechten Patte getragen.

Damit lässt sich die Ausgabe‑ und Tragepraxis der Kammerherrenschlüssel für das 19. Jahrhundert in ihren Grundzügen nachvollziehen; der überlieferte Aktenbestand zeigt die entsprechenden Abläufe hinreichend deutlich.

Bildnachweis

Alle Abbildungen wurden vom Autor selbst angefertigt, sofern nicht anders vermerkt.