Fürstentum Schaumburg-Lippe: Die silberne Verdienstmedaille

Verdienstmedaille VS
Verdienstmedaille VS
Verdienstmedaille RS
Verdienstmedaille RS
Etuideckel
Etuideckel
Etuideckel / Atlaskissen
Etuideckel / Atlaskissen
Etui / Einlage
Etui / Einlage

Hersteller der Medaille ist der Hofjuwelier Carl Büsch in Hannover. Das Gewicht der Medaille beträgt 14,5 g. Der Durchmesser der Medaille beträgt 28,7 mm, Höhe mit Krone 42,8 mm. Durchmesser des Bandrings 13,1 mm.
Bandbreite: 38 mm
Das mit braunen Leder bezogene Etui ist 54,5 x 80 mm groß. Auf dem Deckel ist eine Krone und die Buchstabengruppe V.M.s. in Gold geprägt. Innen ist das Etui violettfarbend gefüttert. Auf dem Atlaskissen befindet sich in Gold der Aufdruck des Hofjuweliers Büsch.

Statut der Verdienstmedaille:

Mein in Gott ruhender Vater, der Fürst Adolf Georg, hat amläßlich Seines fünfunszwanzigjährigen Regierungsjubiläums am 21. November 1885 die Verdienst-Medaille gestiftet.

Da es an näheren Bestimmungen über sie fehlt, verordne Ich hierdurch wie folgt:

1. Die Verleihung der Verdienst-Medaille erfolgt an solche In- und Ausländer, die sich durch ihre Dienstleistungen, Treue und Ergebenheit Verdienste um Mich und Mein Haus erworben haben.

2. Die Verdienstmedaille wird in Silber und in Gold verliehen. Sie zeigt auf der Vorderseite die von einem Eichenkranz umgebene Inschrift: „Für Treue und Verdienst“; auf der Rückseite das kleine Landeswappen N. IIIb Meiner Verordnung vom 27. Mai 1904.
Über der Medaille befindet sich eine geschlossene Krone.
Sie wird an einem rot-blau-roten Bande mit schmaler weißer Einfassung auf der linken Brustseite getragen.

3. Die silberne Medaille wird fortgetragen, wenn ihr Inhaber später mit der goldenen Medaille begnadigt wird.

4. Eine Rücklieferung des Ehrenzeichens nach dem Ableben des Inhabers findet nicht statt.

5. Über die Verleihung wird eine besondere vom Staatsminister zu vollziehende Urkunde ausgefertigt.

6. Sollte ein mit der Verdienstmedaille Beliehener sich wider Erwarten eine unwürdige Handlung zu Schulden kommen lassen, so ist dieses durch den Staatsminister zu melden und Meine Entschließung darüber einzuholen, ob sein Name in der Liste zu streichen und die Medaille ihm abzunehmen sein wird.
Im Übrigen finden die gesetzichen Vorschriften über den dauernden Verlust von Orden und Ehrenzeichen auf die Verdienst-Medaile Anwendung.

Gegeben, Bückeburg, den 30. Juni 1905.

Georg

Historische und aktuelle deutsche Orden und Ehrenzeichen