Der Verdienstorden der
Bundesrepublik Deutschland, kurz Bundesverdienstkreuz, wurde von Bundespräsident
Theodor Heuss am 7. September 1951 gestiftet.
Er ist die einzige allgemeine
Verdienstauszeichnung und damit höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik
Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und
ausländische Bürgerinnen und Bürger für politische, wirtschaftlich-soziale und
geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik
Deutschland, z.B. auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und
mitmenschlichen Bereich verliehen .
Eine finanzielle Zuwendung ist mit der
Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden, der Orden ist jedoch nicht
Rückgabepflichtig. Über die Verleihung der Ordensinsignien wird eine
Verleihungsurkunde ausgestellt. Der Bundespräsident bekommt die Sonderstufe des
Großkreuzes als Amtsinsignie, ohne Ausstellung einer Verleihungsurkunde, zum
Amtsantritt übereicht.
Auszeichnungsschwerpunkte des
Bundespräsidenten
Mit den Ordensverleihungen
möchte der Bundespräsident die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf solche
Leistungen lenken, denen er für unser Gemeinwesen besondere Bedeutung beimisst.
Schwerpunkte sind vor allem:
- soziales, karitatives und kirchliches Engagement der "Stillen im Lande",
Einsatz zur Verbesserung von Berufschancen und zur Schaffung von
Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Jugendliche, unternehmerische Leistungen,
die dauerhaft Wachstum und Beschäftigung vor allem in strukturschwachen
Regionen fördern,
-
herausragende wissenschaftliche Leistungen, mit denen neue Impulse
vermittelt werden oder die zu zukunftsweisenden Innovationen und Erfindungen
führen,
-
Förderung des Ansehens Deutschlands im Ausland und der Beziehungen
Deutschlands zu seinen europäischen Nachbarn,
-
Engagement zugunsten eines friedlichen Zusammenlebens und der Toleranz
zwischen den Kulturen und Religionen
Die Verleihungsbedingungen waren zunächst in nicht
veröffentlichten Richtlinien geregelt worden, wobei die Verleihungspraxis
mehrfachen Änderungen unterworfen war. Die am 20.12.1966 herausgegebenen
Ausführungsbestimmungen haben eine neue Grundlage und zugleich strengere
Maßstäbe für die Verleihung des Verdienstordens geschaffen.Nach den Ausführungsbestimmungen werden für eine Verleihung des
Ordens in jeder Stufe besondere Verdienste um das allgemeine Wohl gefordert.
Danach scheidet die bloße Pflichterfüllung am Dienst- oder Arbeitsplatz als
auszeichnungswürdiger Grund aus. Somit ist eine Verwendung des Verdienstordens
als "Treudienst-Ehrenzeichen" ausgeschlossen, wie dies z. B. ab 1952
vorübergehend mit der Auszeichnung von Angestellten und Arbeitern der freien
Wirtschaft für 50jährige treue Dienste bei einem Dienstherren, Arbeitgeber oder
Betrieb der Fall war.Für die Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik
Deutschland an Ausländer gelten besondere nicht veröffentlichte Richtlinien, die
an die internationalen Gepflogenheiten anknüpfen. Zur Erstverleihung soll grundsätzlich die Verdienstmedaille oder
das Verdienstkreuz am Bande kommen. Ausnahmsweise können aber auch höhere Stufen
als Erstauszeichnung verliehen werden, insbesondere wenn der Auszuzeichnende
bereits ein höheres Lebensalter erreicht hat, oder eine Würdigung früherer
Verdienste vorher nicht angebracht war, wie es bei Richtern der Fall ist.
Das Großkreuz ist bisher in erster Linie an deutsche und
ausländische Regierungsmitglieder, Diplomaten, Politiker und Wissenschaftler
verliehen worden, wobei die Sonderstufe nach wie vor den Staatsoberhäuptern
vorbehalten bleibt. Auch der Bundespräsident trägt bei besonderen Anlässen die
Sonderstufe des Großkreuzes.
Zur Zeit befinden sich zahlenmäßig folgende
Auszeichnungen in meiner BVO - Sammlung:
- 11 Medaillen (dabei ein Rohling und ein Muster mit
varianter Rückseiteninschrift)
- 32 Verdienstkreuze am Bande (dabei vier in der
Ausführung für Damen)
- 13 Verdienstkreuze für Arbeitsjubilare mit der Spange
50
- 19 Verdienstkreuze 1. Klasse (dabei vier in der
Ausführung für Damen, weiterhin ein Rohling und eine
Produktionsserie)
- 22 Große Verdienstkreuze (dabei drei in der
Ausführung für Damen)
- 9 Sterne zum Großen Verdienstkreuz
- 8 Große Verdienstkreuze am Schulterband (dabei drei
in der Ausführung für Damen)
- 8 Sterne zum Großen Verdienstkreuz am
Schulterband
- 6 Großkreuze (dabei zwei in der Ausführung für
Damen)
- 7 Sterne zum Großkreuz
- 3 Großkreuze in besonderer Ausführung
- 3 Sterne zum Großkreuz in besonderer
Ausführung
- 4 Großkreuze in der Sonderstufe für Staatsoberhäupter
(dabei ein Großkreuz in der Ausführung für Damen)
- 5 Sterne zum Großkreuz in der Sonderstufe für
Staatsoberhäupter (dabei ein gestickter und ein Metallstern in der Ausführung
für Damen)
- 40 Verleihungsurkunden für Auszeichnungen von der Medaille
bis zum Großen Verdienstkreuz mit Stern
- 14 Umschlagmappen (blau, bzw. altweiß) für Urkunden
- 3 Statutenblätter von 1955
- 1 Statutenblatt von 1965 in der Fassung von
1955
- 3 Trageempfehlungen der Präsidialkanzlei
- 13 Überkartons für Etuis Verdienstkreuz am Bande bzw. für
Arbeitsjubilare, Gr. Vdk, auch mit Schulterband und Großkreuze
- 3 Broschüren der Ordenskanzlei über den
Bundesverdienstorden aus den Jahren 1981, 1999 und 2001
- zuzüglich 105 Etuis und
85 Miniaturen
Anmerkung: Es werden überwiegend nur solche Exponate des
Bundesverdienstordens behandelt, die sich in meiner Sammlung befinden! Daher
erheben diese Seiten keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auf den Foto-Seiten
kann es zu Ladenzeiten kommen. Für eine optimale Darstellung wird eine Auflösung
von 1024 x 768 Pixel empfohlen.
Quellen: 1) http://www.bundespraesident.de/ 2) http://www.bundespraesidialamt.de/
|